Paul Schäfer (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Paul Schäfer
© DBT/Hermann J. Müller
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Düren
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Der aktuell geltende Mietspiegel einer Stadt ist die Berechnungsgrundlage der Angemessenheit der Kosten der Wohnung. (...) Wenn Sie sich auf die Wohnungssuche begeben, denken Sie daran, Ihre Bemühungen zu dokumentieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
08.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,
bei der Einsicht Ihres Abstimmungsverhaltens musste ich feststellen, dass Sie sich an der Abstimmung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht beteiligt haben. Dies ist für mich unverständlich, da man doch davon ausgehen kann, dass Sie eine Meinung dazu haben/hatten. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie eine gewisse Anzahl von Wählern repräsentieren, ist es mir umso unverständlicher. Was war der Grund für Ihre Nicht-Beteiligung?
Mit freundlichen Grüßen aus Bordeaux,
Antwort von Paul Schäfer
1Empfehlung
23.03.2007
Paul Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

Herr Schäfer hat an der Abstimmung teilgenommen und mit "Nein" gestimmt. In einem Fax an Abgeordnetenwach.de habe ich sein Abstimmungsverhalten belegt.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Gisela Schröer



Anmerkung der Redaktion
Frau Schröer hat recht. Uns ist bei der Zuordnung ein Fehler unterlaufen. MdB Paul Schäfer hat bei der Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung am 19.5.2006 mit Nein gestimmt.
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Frage zum Thema Soziales
10.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer

Nach einem Umzug über 700 km nach Düren , fand ich in Düren , in einer Zeitarbeitsfirma einen Job. Da ich Diabetiker bin mußte ich diesen Job , auf ärztliches Anraten, aufgeben. Nun ist es auf dem Arbeitsmarkt , gerade mit 60% Behinderung, äußerst schwierig eine geeignete Arbeit zu finden und ich beziehe nun Hartz IV.

Ich wohne mit meiner Frau und meinen beiden Kindern in einer 69 qm Wohnung in Düren. Das Amt für Grundsicherung in Düren beruft sich auf alte Mietspiegel und bewilligt, uns 4 Personen, eine Wohnung die maximal 455 Euro einschließlich Nebenkosten ( außer den Heizkosten) kosten darf. Ab August diesen Jahres kostet unsere Wohnung ,aufgrund der letzten Staffelmieterhöhung, 470 Euro einschließlich Nebenkosten.
Wir sind angehalten die Wohnung zu wechseln oder die Mehrkosten selber zu
tragen.

Ist der Mietspiegel von 1999 den das Amt für Grundsicherung in Düren verwendet und als Bemessungsgrundlage für Hartz IV - Empfanger nutzt noch durch die aktuelle Rechtssprechung vereinbart?

Mit freundlichen Grüßen

- Düren
Antwort von Paul Schäfer
20Empfehlungen
02.05.2007
Paul Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie, dass ich erst so spät auf Ihr Schreiben antworte, aber wir haben einige Zeit gebraucht, alle Details zu einer für Sie nützlichen Antwort zusammenzuführen.

Der aktuell geltende Mietspiegel einer Stadt ist die Berechnungsgrundlage der Angemessenheit der Kosten der Wohnung. Zwar sollte nach § 558c Absatz 3 des BGB der Mitspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden, doch ist die Stadt Düren nicht dazu verpflichtet, sondern wird nur angehalten dies zu tun. Eine Berechnungsgrundlage ist aber keine Obergrenze für Mietkosten.

Grundlage dieser Praxis ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2006 (Az.: B 7b AS 18/06 R), in dem dargelegt wird, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in den meisten Fällen auch angemessen sind.

Der Begriff der "Angemessenheit" unterliegt, so heißt es im Urteil, "als unbestimmter Rechtsbegriff ... in vollem Umfange der gerichtlichen Kontrolle", und für die Angemessenheit ist "jeweils die reale Lage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt" maßgeblich, "wobei die Größe der Wohnung, der Ausstattungsstandard und – bei Bedarfsgemeinschaft – deren Größe und Zusammensetzung in die Prüfung einzustellen ist." So "...kommt es letztlich darauf an, dass das Produkt aus Wohnstandard/Wohnlage und Preis der Wohnung im Bereich der Angemessenheit liegt." Einfach eine Mietobergrenze festlegen und zu sagen, dass alles, was teurer ist, unangemessen sei, das geht demzufolge nicht.

Werden die Größen- und/oder Mietgrenzen überschritten, kann die Kommune verlangen, dass der Hilfeempfänger die Kosten der Unterkunft senkt. Sofern das nicht beispielsweise durch eine Untervermietung möglich ist, läuft eine solche Aufforderung darauf hinaus, dass der Hilfeempfänger eine angemessene, d.h. billigere Unterkunft bezieht. Andernfalls kann die Leistung auf den angemessenen Betrag gesenkt werden. Unangemessen hohe Mieten können nur ausnahmsweise übernommen werden. Ausnahmen sind, wenn
a. eine Möglichkeit zur Senkung der Mietbelastung nicht besteht, weil angemessener Wohnraum nachweislich nicht vorhanden ist,

b. Maßnahmen zur Senkung unzumutbar sind, z.B. bei absehbar nur kurzem Leistungsbezug,

c. bei nur geringfügiger Überschreitung der Miethöchstgrenze ein Umzug unwirtschaftlich wäre; hierzu stellt die Behörde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf,

d. die Mietkosten den Höchstbetrag um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und bestimmte persönliche Härtegründe hinzukommen (z.B. Verwurzelung älterer oder kranker Menschen nach sehr langer Wohndauer, Gefährdung der sozialen Bezüge minderjähriger Kinder).

Wenn Sie sich auf die Wohnungssuche begeben, denken Sie daran, Ihre Bemühungen zu dokumentieren. Das heißt: Sie müssen von Anfang an jeden Ihrer Schritte bei der Suche schriftlich festhalten. Notieren Sie, wann Sie sich auf welches Inserat hin bei wem mit welchem Ergebnis gemeldet haben. Bewahren Sie Anzeigen auf, auf die hin Sie nachgefragt haben. Halten Sie fest, mit wem Sie gesprochen haben und warum die fragliche Wohnung Ihnen nicht vermietet wurde. Notieren Sie, bei welchen Vermietern/Wohnungsverwaltungen Sie sich um eine Wohnung bemüht haben. Sofern Sie sich für Wohnungsangebote im Internet interessieren, drucken Sie die betreffenden Seiten aus.

Legen Sie die Notizen usw. der Arge in regelmäßigen Abständen, die Sie mit dem Sachbearbeiter abstimmen, vor, damit Sie den Nachweis führen können, dass und warum Sie sich vergeblich um eine billigere Wohnung bemüht haben.

Ein Wohnungswechsel mit dreimonatiger Kündigungsfrist wird manchen Hilfeempfängern nicht möglich sein, wenn der Mietvertrag eine längerfristige Bindung vorsieht (Zeitmietvertrag oder zeitweiliger Kündigungsausschluss). Dies werden die Ämter bei einer eventuellen Aufforderung zum Umzug zu berücksichtigen haben.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Finanzen
23.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer
In den letzten Monaten sind mir zwei Artikel in den lokalen Zeitungen besonders aufgefallen.

1. "100 Lobbyisten mischen sich ein." aus der Dürener Zeitung vom 13.11.06
Darin räume die Regierung ein, dass in den vergangenen
vier Jahren "insgesamt 100 externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ganz oder teilweise von Unternehmen, Verbänden oder Gewerkschaften bezahlt wurden", in Ministerien sowie Kanzleramt zeitlich befristet tätig gewesen bzw. aktuell eingesetzt sind.

2. "Volkswagen bezahlt Ministerdinner" aus dem Super Sonntag vom 22.4.07
Bundesregierung lässt sich von Sponsoren unterstützen.

Wie passen diese Artikel zur einer unabhängigen Willensbildung im Parlament. Die Sposoren sind ja nicht uneigennützig bei der Sache. Es soll ja auch ein Nutzen für den finanziellen Einsatz herauskommen.
Für mich als Bürger sehe ich eine massive Einflussnahme der Firmen auf die Politik. Die privaten Krankenversicherungen unterstützen das Gesundheitsministerium, die Autolobby unterstützt das Verkehrsministerium, die Rüstungslobby das Verteidigungsministerium.
Welcher Narr will glauben das das alles ohne Gegenleistung erbracht wird?

Meine Fragen an Sie.
1. Wie stehen sie zu den oben angesprochenen Sachverhalten.
2. Wenn Sie gegen die Einflussnahme von Firmen auf die Gesetzgebung sind, was unternehmen Sie dagegen?
3. Wie wollen sie beim Bürger den Eindruck vermeiden, dass ide da oben alle korrupt sind. ?
Antwort von Paul Schäfer
12Empfehlungen
26.04.2007
Paul Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer kritischen Haltung zu der sich ausdehnenden Tätigkeit von Lobbyisten im Deutschen Bundestag und zur Akzeptanz von Sponsoring durch die Bundesregierung rennen Sie bei mir und auch bei meiner Fraktion offene Türen ein.

So sind die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. aufgefordert, ihre Nebeneinkünfte auf der Internetseite der Fraktion öffentlich kundzutun und damit den Wählerinnen und Wählern Rechenschaft über eventuelle zusätzliche Tätigkeiten neben ihrer Arbeit als Bundestagsabgeordnete offen zu legen. Dieser Aufforderung kommen, so weit ich informiert bin, alle Abgeordneten der LINKEn nach.

Zudem beschäftigt sich ein Antrag unserer Fraktion mit den von Ihnen angesprochenen Themen. So wurde am 1. März dieses Jahres ein Antrag (Bundestagsdrucksache 16/4488) eingebracht, in dem der Verzicht der Bundesregierung auf Einnahmen aus Sponsoring gefordert wird. Durch Sponsern der Bundesverwaltung, so heißt es in der Begründung des Antrags, könnten sich Unternehmen Vorteile verschaffen und es könnte der Eindruck entstehen, die Bundesregierung sei käuflich. Besonders pikant in diesem Zusammenhang ist, dass einer der größten Sponsoren der Rüstungskonzern EADS ist.

In schriftlichen Anfragen an Ministerien und andere Bundesbehörden bemühen sich Abgeordnete der Fraktion die LINKE Licht in den Dschungel der Verflechtungen zu bringen.

Mit diesen Initiativen im Parlament und der Offenlegung der Einkünfte unserer Abgeordneten versuchen wir, der Einflussnahme der Wirtschaft auf politische Entscheidungen entgegen zu wirken oder diese zumindest publik zu machen.

Bürgerinnen und Bürger sollten nicht zögern Entscheidungsträger mit dem Verdacht auf politische Einflussnahme der Wirtschaft zu konfrontieren. Unterstützung der LINKEN vor Ort ist Ihnen dabei sicher.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Schäfer
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Frage zum Thema Soziales
11.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

ich habe von die stadt Düren einen Brief erhalten mit dem zusatz Blatt: Übersicht über die Höchstbeträge für Mieten in der Stadt Düren. Da stehen zwei Zeilen eine bis 31.12.1991 und ab 01.01.1992. Aber da wird immer gerechnet mit eine zeile bis 31.12.1991 und das ist Falsch. Die Mietenkosten müssen jetzt abrechnen mit dem ab 01.01.1992. Bitte erklären Sie mir wieso die Stadt Düren berechnet immer noch die Miete bis 31.12.1991 und nicht ab 1. Januar 1992.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Paul Schäfer
12Empfehlungen
30.07.2007
Paul Schäfer
Sehr geehrte Frau ,

die Wohngeldtabelle der Stadt Düren unterscheidet zwei Kategorien von Wohnungen:. Zum einen die Wohnungen, die bis zum 31.12.1991 bezugsfertig geworden sind und zum anderen die Wohnungen, die ab dem 01.01.1992 bezugsfertig geworden sind. Es geht in der Tabelle nicht darum, wann Sie in die Wohnung eingezogen sind, sondern wann das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, gebaut wurde.

Wenn Sie in einer Wohnung wohnen, die nach dem 01.01.1992 bezugsfertig wurde und Sie den niedrigeren Satz einer Wohnung bekommen, die vor dem 31.12.1991 bezugsfähig wurde, so können Sie dagegen Einspruch erheben. Wie lange Sie selber in dieser Wohnung wohnen ist unwichtig, wichtig ist bei der Wohngeldtabelle nur, wann das Haus in dem sich die Wohnung befindet, gebaut wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Schäfer MdB
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Frage zum Thema Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
19.06.2007
Von:

Immer wieder hört man ja von ihrer Fraktion austritt aus Nato und am besten Abschaffung der Bundeswehr, nun Frage ich mich gerade im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Kampf wie soll man sich schützen wenn man nicht in der Lage wäre Militärisch eingreifen zu können?
Worte mögen ja schön und gut sein, aber mit Worten werden sie bei Leuten wie Bin laden niemals was erreichen.
Für mich jedenfalls brauch man um überhaupt einigermaßen sich schützen zu können eine Starke Armee die in der Nato vorhanden ist.
Ich empfinde es als Frechheit das ihre Partei so respektlos mit der Arbeit der Soldatinnen und Soldaten umgehen die sie machen damit selbst Sie und ihre Mitglieder der Partei Sicher in Deutschland leben können.
Daher wäre ein Ablehnen was Verlängerungen von Einsätzen angeht ein Sieg für Bin Laden und ich glaube kaum das ihren Wählerinnen und Wählern das wirklich gefallen würde.
Antwort von Paul Schäfer
19Empfehlungen
30.08.2007
Paul Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die vom Versuch kritischer Auseinandersetzung mit Positionen der Partei DIE LINKE zeugt. Sie freut mich insbesondere, weil sie mir Gelegenheit gibt, einleitend einige Punkte klarzustellen, die in der öffentlichen Debatte allzu oft falsch wiedergegeben werden:

1. Die völlige Abschaffung der Bundeswehr gehört durchaus nicht zu unseren Forderungen. Wir fordern vielmehr, dass die Bundeswehr sich auf ihren verfassungsgemäßen Auftrag der Landesverteidigung beschränkt und nicht an allen Ecken versucht, neue Aufgabengebiete an sich zu ziehen. Angesichts einer fehlenden Bedrohung durch fremde Streitkräfte halten wir für die Erfüllung dieses verfassungsgemäßen Auftrages eine Freiwilligenarmee mit einer Stärke von etwa 100.000 SoldatInnen für vollauf ausreichend. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.linksfraktion.de und www.paulschaefer.info
Auch die Forderung nach dem Austritt aus der NATO wird von der Partei DIE LINKE so nicht erhoben. Es ist zwar richtig, dass wir die NATO für überflüssig halten, weil sie sich überlebt hat und mittlerweile vorrangig der Durchsetzung US-amerikanischer Interessen dient. Wir halten sie darüber hinaus für schädlich, weil aus Rücksicht auf Bündnispartner wesentliche Entscheidungen verschleppt oder nach falschen Kriterien getroffen werden, was wichtige sicherheitspolitische Institutionen wie OSZE und UNO schwächt. Eine NATO ohne Deutschland wäre aber keine bessere NATO, daher fordern wir nicht einen unilateralen Austritt, sondern die Auflösung des gesamten Bündnisses.

2. Die Partei DIE LINKE ist weit entfernt davon, der Arbeit von Soldaten pauschal mit Respektlosigkeit zu begegnen. Sie beobachtet genau und kritisch die Arbeitsbedingungen der Truppe, steht in engem Kontakt mit Bundeswehrverband und Wehrbeauftragtem und setzt sich u.a. für eine menschenwürdige Ausbildungsmethoden, angemessene Unterkünfte und eine Erhöhung des Wehrsoldes ein. Sie ist allerdings der Meinung, dass die politischen Entscheidungen, die die Arbeit der Soldaten bestimmen, allzu oft auf fatale Weise falsch sind. Diesen Schuh hat sich indessen nicht der einzelne Soldat anzuziehen, sondern die Bundesregierung.

3. Der "Krieg gegen den Terror" ist kein sinnvolles Konzept, sondern ein propagandistisches Schlagwort. "Krieg gegen Terror" kann schon aus dem Grund nicht funktionieren, dass die Wurzeln des Terrors nicht in einer zu friedlichen Welt liegen, sondern in einer zu gewalttätigen: Wenn Eltern Nahrung und Bildung für ihre Kinder nur sicherstellen können, indem sie sie zu einem Hassprediger in die Schule schicken, ist das Gewalt und fördert Terror. Wenn Jugendliche keine Chance auf Arbeit und Einkommen haben und deshalb empfänglich für Hetzparolen werden, ist das Gewalt und fördert Terror. Wenn Familienvätern das Haus zerbombt und die Liebsten getötet werden, ist das Gewalt und fördert Terror. Wenn Menschen willkürlichen Verhaftungen, Folter und allerlei demütigenden Übergriffen durch Staats- oder Besatzungsmacht ausgesetzt sind, ist das Gewalt und fördert Terror.
Mit Soldaten kommen Sie diesen Terrorursachen nicht bei. Nötig sind vielmehr zivile Programme, die Bildung schaffen, Perspektiven, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit. Krieg hingegen, und sei er auch noch so gut gemeint, zerstört all diese Terrorbekämpfungsmöglichkeiten. Insofern trägt die "Arbeit" der Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan auch nicht dazu bei, dass ich, ein Mitglied meiner Partei oder irgendein anderer Bürger sicher in Deutschland leben kann -- sie verstärkt vielmehr die Unsicherheit, weil sie dazu führt, dass beständig neue Terroristen nachwachsen.

Damit sind wir schon fast bei Ihrer eigentlichen Frage -- wie nämlich dem internationalen Terrorismus ohne "starke Armee" beizukommen sei: Die Bevölkerung vor Terroristen und anderen Kriminellen zu schützen, ist nicht Aufgabe der Armee -- sei es die eigene oder eine fremde --, sondern der Polizei und der Gerichte. Wenn Polizei und Gerichte in Afghanistan dazu nicht in der Lage sind, muss man sie stärken. Wenn Deutschland sich daran beteiligen will, ist das nicht Aufgabe des Verteidigungsministeriums, sondern der Ministerien für Inneres, Justiz und Entwicklung. Besonders letzterem kommt auch die weit wichtigere Aufgabe zu, die Lebenssituation der Menschen in Afghanistan so zu verbessern, dass sich nicht mehr zehn Terrorismusanwärter aus Wut, Rache, Verzweiflung oder Perspektivlosigkeit darum drängeln, den Platz eines aus dem Verkehr gezogenen Terroristen einzunehmen. Militärische Lösungsansätze hingegen, das lässt sich nach fast sechs Jahren "Krieg gegen den Terror" anhand der sich eher verschlimmernden Situation leicht feststellen, sind dafür denkbar ungeeignet.

Mit freundlichen Grüßen,
Paul Schäfer
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