Paul Lehrieder (CSU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Paul Lehrieder
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Erster Bürgermeister, Rechtsanwalt
Wohnort
-
Wahlkreis
Würzburg
Ergebnis
47,2%
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Ich sehe die Familie als wichtigste Form des Zusammenlebens. Dies sieht auch das Grundgesetz so, demnach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (Art. (...)
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Frage zum Thema Kultur
09.08.2005
Von:

Wie stehen Sie zur Rechtschreibreform?!
Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rechtschreibreform.

Ich unterstütze eine weiterhin erfolgreiche Arbeit des Rates für Rechtschreibung.

Die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung bestand zunächst einmal darin, einen Kompromiss zwischen Reformbefürwortern und Reformkritikern auszuarbeiten und somit für die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung Sorge zu tragen. Als Ergebnis dieser anspruchsvollen und schwierigen Arbeit legte der Rat im Frühjahr 2006 eine revidierte Fassung des amtlichen Regelwerks vor, das am Schreibgebrauch ausgerichtet und dabei systematischer als die alte Rechtschreibung ist.

Die Rechtschreibung ist von den Menschen gemacht und wird von diesen weiterentwickelt. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird - als die zentrale Instanz in Fragen der Rechtschreibung - die weitere Entwicklung begleiten.

Darüber hinaus muß gleichwohl zukünftig wieder darauf geachtet werden, daß im Bereich der Amts- und Gesetzessprache das Denglisch keine Rolle mehr spielt. Die Arbeitsmarktreform mit den zahlreichen Anglizismen ist als besonders negatives Beispiel zu nennen ("Jobcenter", "Servicepoint" usw.).

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
30.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

seit etwa 30 Jahren wird unser Land für die Benachteiligung von Frauen sensibilisiert und große Summen wurden dafür ausgegeben, diese Misstände zu beheben.

In Bezug auf die Diskriminierung von Männern u. a. in Bereichen wie Zwangsdienst, Gesundheit, Ausbildung- und Arbeitsmarktförderung wurde dagegen wenig oder nichts unternommen.

Kennen sie die Sachverhalte zu dieser Thematik? Sehen sie diese als Probleme?
Wenn ja - Welche Vorschläge haben sie zu deren Verbesserung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail.

was die von Ihnen vermutete Diskriminierung von Männern betrifft, möchte ich Sie zunächst auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt - hinweisen.

Es ist im Wesentlichen eine Konkretisierung des Artikels 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) in Verbindung mit einer EU-Richtlinie. Dazu ist anzumerken, dass es Ziel des Gleichheitsgrundsatzes ist, die öffentliche Gewalt zu verpflichten, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. Damit wird nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt verboten. Der Gleichheitsgrundsatz fordert lediglich, dass eine (Un-) Gleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss. Insofern sehe ich die Rechte von Männern gegenüber Frauen nicht beeinträchtigt. Beispielsweise dient die Einrichtung von Frauenparkplätzen dem Schutz von Frauen vor Gewalt, Vergewaltigung oder Raub und nicht der Diskriminierung von Männern und ist somit in meinen Augen nachvollziehbar begründet.

Gesundheit:

Das Fehlen beispielsweise einer Männergesundheitsdatenbank liegt nicht daran, dass dem Gesundheitsministerium die Gesundheit von Männern nicht so wichtig ist, wie die Gesundheit der Frauen. Es liegt wohl eher daran, dass es bei Frauen geschlechtsspezifisch häufig auftretende Krankheiten gibt, die einer besonderen Beobachtung unterliegen. Auch finden bei Frauen Vorsorgeuntersuchungen statt, die Männer eben nicht brauchen. Eine etwas aufmerksamere Dokumentation frauenspezifischer Gesundheitsprobleme stellt daher keine Diskriminierung von Männern dar.

Bildung:

Ich finde es gut, wenn es Mädchen ermöglicht wird, Einblicke in Berufe zu bekommen, die immer noch hauptsächlich von Männern ausgeübt werden. Dazu zählen vor allem handwerkliche Berufe. Da in diesen Berufen überwiegend Männer arbeiten, liegt - folgt man Ihrer Argumentation - wohl eher eine Diskriminierung von Frauen vor, die derzeit in diesen Bereichen unterrepräsentiert sind.

Wehrdienst:

Wie Sie wissen, leistet seit geraumer Zeit auch eine erhebliche Zahl junger Frauen Dienst bei der Bundeswehr. Demgegenüber werden längst nicht mehr alle wehrpflichtigen jungen Männer zum Grundwehrdienst eingezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
15.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie die nötige Bürgernähe haben, wenn Sie sich der Fragen Ihrer Wähler nicht stellen.
Antwort von Paul Lehrieder
1Empfehlung
25.03.2008
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anmerkung danke ich Ihnen herzlich. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle anbieten, sich jederzeit ohne Umwege per Mail paul.lehrieder@bundestag.de direkt an mich zu wenden. So kann ich besser gewährleisten, Ihre Fragen zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder, MdB
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Frage zum Thema Kultur
15.09.2005
Von:

Hallo Herr Lehrieder,

dass die CSU-Stadträtin Christine Bötsch eine etwas von der "Parteilinie" abweichende Meinung zum Thema "Schwule und Lesben" hat, dürfte Ihnen nicht entgangen sein. So stimmte sie z.B. für die Öffnung des Würzburger Trausaales für heiratswillige Schwule und Lesben.

Wie ist Ihre Meinung zur Thema "Eingetragene Lebenspartnerschaften", volkstümlich auch Homo-Ehe genannt? Wie sie ja wissen, hat das Bundesverfassungsgericht die eingetragene Lebenspartnerschaft als ein gleichwertiges Rechtsinstitut neben der Ehe bezeichnet. Teilen Sie die Meinung des Bundesverfassungsgerichtes?
Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
16.05.2008
Sehr geehrter Kerr ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zum Thema eingetragene Lebenspartnerschaft.

Gerne möchte ich zu diesem Thema Stellung beziehen.

Für mich haben Ehe und Familie einen besonderen Rang, der sich auch in einem besonderen rechtlichen Status niederschlägt.

Die auf Dauer angelegte Ehe ist die beste Grundlage dafür, dass Frau und Mann partnerschaftlich füreinander und als Mutter und Vater für ihre Kinder Verantwortung übernehmen.

Ich sehe die Familie als wichtigste Form des Zusammenlebens. Dies sieht auch das Grundgesetz so, demnach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (Art. 6 Abs. 1 GG).

Die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vom 1. August 2001 und der Folgegesetzgebung vom 1. Januar 2005 verletzen Art. 6 Abs. 1 GG nicht.

Der besondere Schutz der Ehe hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.

Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 über die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes ausdrücklich festgestellt:
Das Bundesverfassungsgericht hat die eingetragene Lebenspartnerschaft zwar als zulässig neben dem Institut der Ehe anerkannt. Ausdrücklich wird jedoch darauf verwiesen, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe ist, sondern ein Aliud, "etwas Anderes" also.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Fragen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB
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