Paul Lehrieder (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Paul Lehrieder
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Bürgermeister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Würzburg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
weitere Profile
(...) Als Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und nicht zuletzt als Vater liegt mir der Schutz unserer Kinder sehr am Herzen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.06.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

Ihre Antworten zum Thema Kinderpornografie zeigen mir, dass Sie sich intensiv mit dem Gesetz zur Sperrung von Internetseiten beschäftigt haben.

Nach Studium des Gesetzes bleiben für mich zwei Fragen offen:

1. Ist das Umgehen der Internetsperren verboten?

2. Ist das Umgehen der Internetsperren eine Straftat?

Ich freue mich, wenn Sie mir diese Fragen kurz beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Antwort von Paul Lehrieder
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10.08.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail, die mich über abgeordnetenwatch erreicht hat, danke ich Ihnen sehr herzlich.

Mit den näher rückenden Wahlen zum Deutschen Bundestag wächst auch die Zahl der an mich herangetragenen Anliegen, Fragen und Anregungen. Bitte haben Sie aus diesem Grund Verständnis dafür, dass ich künftig mit Priorität Fragestellern, die aus meinem Wahlkreis Würzburg kommen, über abgeordnetenwatch antworten werde.

Davon abgesehen können Sie Ihr Anliegen unter Angabe Ihrer Anschrift gerne an mich direkt richten - und zwar unter _paul.lehrieder@bundestag.de_ oder unter "Paul Lehrieder MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin". Sie werden dann rasch eine persönliche Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

am 3. Juli 2008 wurde das Wahlrecht laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Teilen als verfassungswidrig erklärt. Den Aussagen der Presse zu diesem Thema entnehme ich, dass eine Änderung des Wahlrechts vor der nächsten Bundestagswahl nicht mehr zustande kommen wird. Dies wird derzeit meiner Kenntnis nach in der Hauptsache durch die CDU/CSU aber auch durch Argumente seitens der FDP begründet. Mir fallen zwei Punkte an dieser Diskussion auf, zu denen ich Sie bitten möchte, Stellung zu nehmen:
Einerseits interessiert es mich, ob die Aussicht, dass insbesondere Ihre Fraktion von sogenannten Überhangmandaten bei den derzeitigen Umfrageverhältnissen profitieren würde einen Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess hat? Wie begründen Sie die Zurückhaltung Ihrer Partei z.B. mittels Änderungsanträgen die von den Grünen angestoßene Wahlrechtsänderung in für Sie akzeptabler Form noch vor der nächsten Wahl umzusetzen?
Zum Zweiten würde ich gerne wissen, warum es möglich ist innerhalb weniger Wochen vom Verfassungsgericht angemahnte Änderungen am Lissabon-Vertrag durchzuboxen, während dies für das verfassungswidrige deutsche Wahlrecht so unmöglich scheint? Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier die angeführten mangelnden Beratungsmöglichkeiten angesichts der Komplexität eine glaubwürdige Rolle spielen. Die Fragen die sich aus diesem Punkt ergeben lauten: Ist das deutsche Wahlrecht wirklich komplexer als der Grundrechtevertrag der EU? Und ist dieser wirklich wichtiger, als dass sich Parlament und damit Regierung eine legitimationsbegründete, weil verfassungsmäßige Grundlage ihrer Machtausübung schaffen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Paul Lehrieder
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14.08.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail zum Thema "Überhangmandate" danke ich Ihnen sehr herzlich.

Hierzu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Sie beziehen sich u. a. auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. 7. 2008. Das BVerfG hat völlig zu Recht eine längere Frist zur Reform des Wahlrechts eingeräumt. Denn es geht sozusagen ans "Eingemachte" der Demokratie. Jede Änderung hat verzweigte Folgewirkungen. Hierfür müssen wir mit Hilfe von Fachleuten in Ruhe überlegen.

Die Reformmöglichkeiten zur Beseitigung des so genannten negativen Stimmgewichts sind vielfältig und sehr komplex. Der Entwurf der Grünen lässt zu viele verfassungsrechtliche Problemfelder offen. Als verfassungsrechtlich hoch problematisch erwiesen sich die Vorschläge zur Aberkennung von im ersten Schritt bereits zugeteilten Listenmandaten aus Kompensationsgründen. Der von Befürwortern des Grünen-Entw urfs unterstützte Vorschlag, in besonderen Konstellationen selbst Direktwahlkreisgewinnern das Mandat abzunehmen, ist meiner Ansicht nach verfassungsrechtlich nicht zu vertreten. Für mich ist der Gedanke zwingend, dass ein Erststimmenbewerber, der in seinem Wahlkreis direkt gewählt worden ist, auf jeden Fall im Bundestag sitzen muss.

Der Gesetzentwurf der Grünen würde darüber hinaus zu einer erheblichen Ungleichbehandlung der Landeslisten in den unterschiedlichen Bundesländern führen. Er missachtet damit die föderale Gerechtigkeit. Manche Bundesländer wären sogar doppelte Verlierer, weil aufgrund ihrer Struktur praktisch nie Überhangmandate anfallen, sie nunmehr aber zusätzlich noch als Steinbruch für die Kompensation von Überhangmandaten in anderen Ländern herhalten müssten. Der Gesetzentwurf wird damit den hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine verfassungskonforme Neuregelung gestellt hat, nicht gerecht. Eine halbherzige und mit heißer Nadel gestrickte Änderung würde neue Unsicherheiten herbeiführen; Wahlanfechtungen wären dann vorprogrammiert.

Der Entwurf berücksichtigt zudem die zusätzlichen Korrekturanforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht nicht. Dies gilt etwa für die Frage des doppelten Erfolgswertes von Stimmen für Wahlkreiskandidaten von Parteien, die an der 5 %-Klausel scheitern, aber gleichwohl ein oder zwei Direktmandate erringen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ein ordentliches parlamentarisches Beratungsverfahren dieses für die Demokratie hochwichtigen Themas. Dies nur zu Beginn der neuen Wahlperiode, um alle vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich genannten Handlungsoptionen offen diskutieren und aus ihnen auswählen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
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Frage zum Thema Familie
04.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder!

Sie sind Mitglied im Familienausschuss.

Vor ca. zwei Jahren habe ich erfahren, daß ein entfernter Verwandter von mir über Jahre hinweg Opfer von schwerer physischer Gewalt durch seine Partnerin geworden ist. Er selber - obwohl physisch stärker - hat sich niemals gewehrt. Ich konnte das anfangs kaum glauben, habe mich jedoch zwischenzeitlich über dieses Thema informiert.

Das Familienministerium hat im Jahre 2004 eine Pilotstudie zum Thema "Gewalt gegen Männer" herausgegeben. Die Ergebnisse waren für viele überraschend:

im häuslichen Bereich werden Männer genauso häufig und genauso schwer Opfer von Gewalt durch ihre Partnerin wie umgekehrt, im öffentlichen Bereich werden männer häufiger Opfer von Gewalt.

www.gewalt-gegen-maenner.de

Die Studie kommt zu dem Schluß,

daß weitere, umfassendere Studien und Forschungen zu diesem Thema notwendig sind

daß die Öffentlichkeit über dieses Thema informiert werden soll

daß Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene einzurichten sind.

Meine Fragen an Sie:

1. Was haben Sie, Ihre Partei und das Familienministerium seither unternommen, um den Ergebnissen Ihrer eigenen Studie gerecht zu werden?

2. Halten Sie es für richtig, daß das Familienministerium, Frau von der Leyen und die CDU/CSU beim Thema "Häusliche Gewalt" ausschließlich von Gewalt von Männern gegen Frauen sprechen, obwohl Ihre eigene Studie (und zahlreiche weitere!) bewiesen haben, daß häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer genauso häufig und schwer ist?

Es geht mir nicht darum, hier männliche Gewalt gegen weibliche aufzuwiegen, ganz im Gegenteil: Jeder Fall ist einer zuviel. Aber mein Verwandter hat damals solange stillgehalten, weil er glaubte, es würde ihm sowieso niemand glauben. Und genauso ist es gekommen, als er sein Schweigen gebrochen hat: Polizei, Jugendamt, Bekannte, auch ich hatten Mühe, das zu glauben. Aufklärung tut Not, bitte setzen Sie sich dafür ein!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Paul Lehrieder
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07.09.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Mail, die mich über das Portal abgeordnetenwatch.de erreicht hat, danke ich Ihnen sehr herzlich.

Mit der näher rückenden Bundestagswahl am 27. September 2009 wächst auch die Zahl der an mich herangetragenen Anliegen, Fragen und Anregungen.

Bitte haben Sie aus diesem Grund dafür Verständnis , dass ich über abgeordnetenwatch.de künftig mit Priorität Fragestellern aus meinem Wahlkreis Würzburg antworten werde.

Davon abgesehen können Sie Ihr Anliegen unter Angabe Ihrer Anschrift gerne an mich direkt richten:

_paul.lehrieder@bundestag.de_
oder an

Paul Lehrieder, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Sie werden dann rasch eine persönliche Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
06.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

ich frage mich, wieso in der Politik immer so wenig für Kinder und Familien gemacht wird. Ich als allein erziehende berufstätige Mutter zahle fast mehr Steuern an den Staat als andere. Ein schöner Beitrag im Fernsehen damals von Frontal 21 hat hier endlich einmal das ganze richtig geschildert. Zudem gibt es für uns fast keine Entlastungen. Wir allein erziehenden werden in der Politik anscheinend nicht wahr genommen.

Für Kindergarten zahlt man. Für die Betreuung nach der Schule muss man wieder zahlen weil man berufstätig ist und nicht um 12 Uhr Feierabend machen kann.

Wann wird hier endlich einmal was getan ?

Wann werden auch endlich die Kindergärten in Würzburg bzw. Bayern kostenfrei?

Momentan geht meine Tochter noch in den KIKA aber was ist wenn Sie in die Schule geht. Es gibt in Würzburg nur 3 Schulen die Nachmittagsbetreuung anbieten. Heuchelhof und Gustav Walle Schule liegen nicht in meinem Gebiet und das Elisabethenheim ist ja auch nicht unbedingt kostengünstig bei Nachmittagsbetreuung.

Wieso kommt man hier nicht mal den berufstätigen und vor allem allein erziehenden Eltern ein bißchen entgegen und entlastet diese mit den Beiträgen ? In Rheinland Pfalz sind die Kindergärten kostenfrei.

Ich bin wie bereits erwähnt berufstätig. Muss Haushalt Job und Kind alleine meistern und kann mir doch nichts leisten, weil die Einkommensgrenzen für irgendwelche Hilfen so niedrig gesteckt sind, dass man sogar mit einem Teilzeitjob drüber kommt und somit keinen Hilfeanspruch hat.

Wann gedenkt die Politik hier endlich einmal einzugreifen ?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Standard-Antwort von Paul Lehrieder
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27.10.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Kinder und Jugend" über das
Internetportal www.abgeordnetenwatch.de.

Gern möchte ich Ihnen dazu postalisch einige Informationen zukommen lassen. Daher möchte ich Sie bitten, mir Ihre Anschrift via eMail (paul.lehrieder@bundestag.de) zukommen zu lassen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB
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