Paul Lehrieder (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Paul Lehrieder
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Bürgermeister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Würzburg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
weitere Profile
(...) Das Endlager Morsleben musste 1990 mit dern Wiedervereinigung wie alle öffentlichen Einrichtungen der DDR in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland überführt werden. Damit gingen auch die Kosten des zunächst ungenutzten Endlagers auf die Bundesrepublik über. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Paul Lehrieder
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Kinder und Jugend
20.02.2009
Von:

Seh geehrter Herr Abgeortneter Lehrieder,

erlauben Sie mir folgende Frage, die mich nun schon seit geraumer Zeit beschäftigt.

Im Medium Fernsehen, werden immer häufiger Spielfilme und Werbeaufnahmen gezeigt, in denen ganz kleine Kinder - vom Säuglingsalter bis zum Kleinkindalter- mit einbezogen werden.

Oft schreien uned weinen die Babys -werden schlafend aus ihren Bettchen gerissen, wildfremden Leuten weinend in den Arm gelegt und sind mit Sicherheit langen Sequenzen gleisenden Scheinwerfern und Aufnahmeteams ausgesetzt.

Meine dezidierte Frage: Wer kontrolliert diese Art von Kindervermarktung? Gibt es im Familienministerium irgendwelche Richtlinien, die genau diese speziellen "Nischen" des Jugendschutzes ansprechen und wenn ja, wie werden Fernsehen und Werbebranche in dieser Richtung kontrolliert?


Für ein aufklärendes Wort, wäre ich Ihnen äußerst verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Paul Lehrieder
1Empfehlung
24.06.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Anfrage zur Mitwirkung von Säuglingen und Kleinkindern in Spielfilmen und Werbeaufnahmenzum, die mich über abgeordnetenwatch erreicht hat, danke ich Ihnen sehr herzlich.

Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Nach Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) werden neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung gleichrangig die Rundfunk- und die Pressefreiheit gewährleistet. Nach den leidvollen Erfahrungen der Vergangenheit war es Ziel der Verfasser des Grundgesetzes, die Medien im Interesse von Freiheit und Demokratie vor jeglicher staatlicher Einflussnahme zu bewahren. Ein freier, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkter, keiner Zensur unterworfener Rundfunk und eine ebenso konstituierte Presse sind ein Wesenselement des freiheitlichen Staates. Die in der Verfassung garantierte Rundfunk- und Pressefreiheit gewährt den Medienanbietern das Recht, ihre Programme frei von staatlicher Einflussnahme zu gestalten.

Allerdings finden auch Medieninhalte ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze - etwa des Strafrechts -, in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Mit den gesetzlichen Regelungen des Jugendmedienschutzes soll verhindert werden, dass Kindern oder Jugendlichen der Zugang zu Medien ermöglicht wird, deren Inhalte geeignet sind, die Entwicklung oder Erziehung der Minderjährigen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen, d.h. negativ zu beeinflussen. Entsprechende Vorschriften finden sich - außer im Strafgesetzbuch - im Wesentlichen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes und im Staatsvertrag der Bundesländer über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV). Während das JuSchG des Bundes den Jugendschutz in Trägermedien (Druckschriften, Filme, Videokassetten, CD-ROM etc.) regelt, enthält der JMStV der Länder spezielle Regelungen zum Jugendschutz im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) und in sog. Telemedien (vor allem Online-Angebote). Dazu gehören auch Vorschriften, die den Jugendschutz in der Werbung betreffen (vgl. § 6 JMStV).

Da das inländische Rundfunkwesen (Hörfunk und Fernsehen) in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, obliegt diesen die Ausgestaltung der Rundfunkordnung und die Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften. Für die Aufsicht über private Rundfunkanbieter sind die Landesmedienanstalten zuständig. Bei ihnen wurde eine gemeinsame Stelle - die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) - eingerichtet, die für die Landesmedienanstalten die Einhaltung der Bestimmungen des JMStV überprüft. Die Aufsicht im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird durch interne Gremien ausgeübt, die Länder führen hier eine (beschränkte) Rechtsaufsicht.

Medieninhalte sind unter dem Aspekt des Jugendmedienschutzes daraufhin zu prüfen, ob ihre Wahrnehmung durch Kinder und Jugendliche einen jugendschutzrelevanten Einfluss auf diese Personengruppe hat. Zu den Angeboten, die der JMStV als absolut unzulässig einstuft (vgl. § 4 JMStV), gehören auch solche, die gegen die Menschenwürde verstoßen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 8 JMStV). Bei einem Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Darsteller kann im Einzelfall zu prüfen sein, ob deren Mitwirkung bzw. Darstellung den konkreten Umständen nach einen solchen Verstoß darstellt.

Darüber hinaus sind Fragen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen als Mitwirkenden an einem Medienangebot insbesondere nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzes und des allgemeinen Jugendschutzes zu beurteilen. Eine Schutzwirkung entfalten auch strafrechtliche Vorschriften.

Seinem Schutzzweck entsprechend enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz ein grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Kindern (Personen unter 15 Jahre). Von diesem Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen. So kann die Arbeitsschutzbehörde unter strengen Voraussetzungen Ausnahmen bewilligen für die gestaltende Mitwirkung von Kindern ab 3 Jahren in den Medien.

Für Kinder unter 3 Jahren gibt es keine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot. Werden Kinder dagegen z. B. lediglich in ihrer natürlichen Lebensäußerung beim Gehen, Stehen, Liegen, Essen, Schlafen und Spielen o. ä. fotografiert oder gefilmt, ist dies nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verboten, da in der Regel keine Beschäftigung im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf Fachebene eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingerichtet. Ein Schwerpunkt der bisherigen Beratungen ist das Thema "Kinderarbeit im Kultur- und Medien­bereich". Dabei wird auch zu prüfen sein, inwieweit bei dem "Einsatz" von Säuglingen und Kleinkindern in Fernsehsendungen die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes greifen. Dabei wird es auch um Maßnahmen gehen, wie bestehende Schutzlücken durch ergänzende Regelungen geschlossen werden können. Die Arbeitsgruppe wird ihre Beratungen voraussichtlich Ende 2009 / Anfang 2010 abschließen. Auf der Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird die Bundesregierung über das weitere Vorgehen entscheiden.

Wenn es um Werbung geht, so hat der Deutsche Werberat Verhaltensregeln für die Werbung mit und vor Kindern im Hörfunk und Fernsehen aufgestellt.

Eine wichtige Aufgabe obliegt in diesem Zusammenhang auch den Eltern. Im Rahmen ihrer nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz garantierten Erziehungsverantwortung haben Eltern nicht nur die Pflicht, die Entwicklung ihres Kindes nach Kräften zum fördern, sondern auch, sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Maßstab und Richtschnur ist dabei das Kindeswohl. Deshalb gilt es, dass Eltern als die primär für die Erziehung verantwortlichen Personen, Kinder und vor allem Säuglinge nicht ohne Not Risiken und Gefahren für ihre weitere Entwicklung aussetzen. Im Einzelfall werden Jugendämter auch zu prüfen haben, ob und inwieweit, Angebote von Hilfen oder weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Kindern geboten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
26.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
18.03.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Februar 2009 mit der Sie den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes ansprechen. Nach Ihrer Darstellung würde dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung Anbietern von Internetdiensten ermöglichen, das Internet-Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen oder entsprechende Daten verdachtslos zu speichern. Diese Darstellung beruht jedoch auf einer unzutreffenden Interpretation des Gesetzentwurfs, die sich auf einer Reihe von Internetseiten wiederfindet.

Die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Telemediengesetzes sollen die bestehende Rechtsunklarheit beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen des Telemediengesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes ergibt.

Zukünftig sollen Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Diese resultieren insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters. Nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz war dies zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher "Surfprofile", ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen.


Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und bin mit einer Ausländerin aus einem Nicht-EU-Land verheiratet. Um ein Visum für einen Besuch von Familie und Freunden zu erhalten, muss ich diese nach Deutschland einladen.

Nach dem vorgeschlagenen "Visa-Einlader- und Warndateigesetz" sollen alle Personen, die innerhalb von zwei Jahren 5 oder mehr Ausländer einladen, in einer zentralen Einladerdatei gespeichert werden. Diese Anzahl überschreite ich problemlos. Ich werde also, obwohl ich mich völlig legal verhalte, zentral gespeichert. Für rechtlich problematisches Verhalten gibt es ja die Warndatei.

Laut dem Innenministerium wird die dann bei jedem weiteren Visumsantrag erfolgende Auskunft aus der Einladerdatei "an sich [...] vollkommen wertfrei" sein. Wertfrei wäre sie ja aber nur, wenn sie keinerlei Einfluss auf weitere Visa-Vergaben hätte. In diesem Fall gäbe es allerdings auch keinerlei Grund für die Speicherung und die Weitergabe der Informationen.

Ich hoffe Sie verstehen mein Unbehagen, zentral erfasst zu werden, nur weil ich mehr Kontakt zu Ausländern habe, als es vielleicht allgemein üblich ist. Vor allem auch, weil die Erklärung, wofür die gesammelten Daten genutzt werden, für mich nur schwer nachvollziehbar ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihren Standpunkt zu diesem Gesetzesvorhaben darlegen könnten. Vielen Dank.
Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
25.05.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail, mit der Sie den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Visa- Einlader- und Warndatei kritisieren, danke ich Ihnen sehr herzlich.

Ihrer Sorge, dass über die Visa- Einlader- und Warndatei zentral erfasst zu werden, kann ich sehr gut nachvollziehen. Bedenken wie den Ihren war im Gesetzentwurf, wie er zwischen den zuständigen Bundesministerien zunächst abgestimmt worden war, bereits Rechnung getragen worden.

Allerdings haben das Bundesministerium der Justiz und das Auswärtige Amt kurz vor der geplanten Beschlussfassung im Bundeskabinett über den Gesetzentwurf - und nachdem der Entwurf zwischen allen beteiligten Bundesministerien an sich bereits komplett abgestimmt war - ihre Zustimmung widerrufen.

In der Sache ist die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag nach wie vor der Überzeugung, dass die Einlader- und Warndatei notwendig wäre, um deutlich effektiver als bisher gegen Menschenhandel, Schleusungen und Visamissbrauch vorgehen zu können. Der Visa-Untersuchungsausschuss aus der vorangegangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat aufgezeigt, dass es hier Handlungsbedarf gibt.

Die Einlader- und Warndatei in jener zunächst abgestimmten Form würde nach meiner Überzeugung internationale Begegnungen z. B. im kulturellen, kirchlichen oder gesellschaftspolitischen Bereich sogar erleichtern: Denn die Sachbearbeiter in den deutschen Visastellen könnten mit Hilfe einer solchen Datei in unproblematischen Fällen bereits mit einem Blick feststellen, dass es bei den betreffenden Beteiligten bislang noch nie zu Problemen kam. Die Bearbeitung der unproblematischen Anträge würde auf diese Weise sogar beschleunigt.

Nachdem das Bundesministerium der Justiz und das Auswärtige Amt vom zunächst vereinbarten Gesetzentwurf allerdings in letzter Minute abgerückt sind, ist nach derzeitiger Sachlage eine entsprechende Regelung in absehbarer Zeit aus meiner Sicht unwahrscheinlich geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
21.03.2009
Von:
Ulm

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

erst einmal vielen Dank für die fleißige Beantwortung der an Ihnen gestellten Fragen.

Mit Bestürzung habe ich durch die Medien erfahren, daß Herr Söder dafür ist es abzuschaffen, daß man Rezeptpflichtige Medikamente nicht mehr über eine Internetapotheke beziehen kann, mit der Begründung, daß die Beratung fehle. Dies ist für mich ein unhaltbares Argument! Wenn ein Mensch seit Jahren das gleiche Medikament (z. B. Schilddrüsenmedikamente) verschrieben bekommt, braucht er keine Beratung mehr! Wer Beratung braucht, kann ja immer noch in eine Apotheke mit Beratung, bzw bieten Internetapotheken wie "Doc Morris" sehr wohl eine 24 Stunden-Beratung an, mit der ich und noch sehr viele andere Menschen sehr zufrieden sind. Wie stehen Sie dazu? Sollten Sie meiner Meinung sein, würden Sie bitte Herrn Söder dies als Denkanstoß überbringen? Leider kann ich ihm nicht selbst diese Frage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulm
Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrte Frau Ulm,

bitte entschuldigen Sie zunächst meine späte Reaktion auf Ihre Frage, die ich Ihnen dafür aber umso ausführlicher beantworten möchte.

Der Versandhandel von Arzneimitteln wurde 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) in Deutschland eingeführt. Sein Marktanteil beträgt heute ca. 1 Prozent. Dabei wird der Versandhandel sowohl von ca. 1.500 Präsenzapotheken in Deutschland, als auch von ausländischen Apotheken durchgeführt.

Seit dem letzten Jahr gibt es eine Entwicklung, dass nicht mehr nur der reine Versandhandel, das heißt die Bestellung über Internet bzw. der Versand des Rezeptes per Post durchgeführt wird, sondern zum Beispiel in Drogerieketten (dm und Schlecker) sogenannte Rezeptsammelstellen etabliert werden. Dies bedeutet, dass der Patient sein Rezept dort abgeben muss, hier aber nicht die direkte Ausgabe des Medikaments wie in der Apotheke erfolgt, sondern die Rezepte zentral gesammelt und an eine in der Regel europäische Versandapotheke weitergeleitet werden. Dort wird das Medikament dem Rezept zugeordnet und verpackt, und im Anschluss nicht direkt an den Patienten, sondern an die Rezeptsammelstelle zurückgeschickt. Damit sind für den Patienten zum einen der mit dem Versandhandel verbundene Zeitaufwand von zwei bis drei Tagen, als auch die Notwendigkeit versehen, dass er mindestens zweimal die Rezeptsammelstelle anlaufen muss. Bei dieser Vorortabgabe wird auf jegliche Apothekeninfrastruktur verzichtet. Diese Variation des Versandhandels war zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht vorgesehen und auch nicht absehbar.

Diese neue Art der Versandform war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Zuletzt entschied das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. März 2008, dass aufgrund der generellen Zulassung des Versandhandels mit allen apothekenpflichtigen Arzneimitteln die Abgabe im Wege des Versandes über sog. Pick-up-Stationen

Während die Apotheker weiterhin an die umfassenden Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung gebunden sind (z. B. Vorhaltung von Labor und Räumlichkeit für den Nachtdienst, Mindestgröße der Betriebsräume), sollen diese offenbar für Pick-up-Stationen nicht gelten. Dies hätte aus unserer Sicht eine ungerechtfertigte, verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Präsenzapotheken zur Folge. Außerdem wird die aus Verbraucherschutzgründen wichtige Beratung durch Apotheker geschwächt und es kommt zur Beliebigkeit bei der Abgabe von Arzneimitteln.

Denn es darf nicht übersehen werden, dass durch die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über Pick-up-Stationen die besondere Ware Arzneimittel aus Sicht des Verbrauchers mit Konsumgütern (z.B. Bonbons, Reinigungsmittel oder Hygieneartikel) gleichgestellt wird. Damit wird insbesondere der Gebrauch verschreibungspflichtiger Arzneimittel in den Augen der Verbraucher verharmlost. Auch die immer stärker stattfindende Werbung mit Niedrigpreisen kann die Verbraucher verleiten, mehr Arzneimittel als nötig zu verwenden. Beides könnte den Arzneimittelmissbrauch fördern.

Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - im Gegensatz zu der von Ihnen zitierten Auffassung von Herrn Staatsminister Söder -, den Versandhandel in der klassischen Form des Direktversandes an den Endverbraucher weiter zu ermöglichen, die Pick-up-Stationen aber vor dem Hintergrund der genannten Probleme einzudämmen.

Die Gefahren liegen, durch den leichten Zugang und die gegebenenfalls unreflektierte Arzneimitteleinnahme, vorwiegend beim Versandhandel über Pick-up-Stationen. Wir dürfen aber auch nicht übersehen, dass der Versandhandel auch bestimmten Gruppen zugute kommt. Dies sind wie Sie richtig bemerken insbesondere chronisch Kranke, die von der Nutzung des Versandhandels organisatorisch (Nachhause-Lieferung) und finanziell (Preisvorteile bei nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln) profitieren. Diese Patientengruppe würde durch ein Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln organisatorisch und finanziell deutlich schlechter gestellt werden.

Die in der Presse immer wieder zitierten Arzneimittelfälschungen treten nicht im Bereich des gesetzlich geregelten Versandhandels, sondern beim Bezug über Drittländer auf, die für dieses Verfahren nicht zugelassen sind. Eine Begrenzung oder Abschaffung des Versandhandels hätte also keine Auswirkungen auf diese Gefahren. Zudem führen die meisten Versandapotheken ein Gütesiegel, welches vom Bundesverband Deutscher Versandapotheker vergeben wird. Hierdurch erhalten die Versicherten die Sicherheit, dass es sich um Apotheken handelt, die dem Standard einer Präsenzapotheke entsprechen.

Aus den genannten Gründen sind wir grundsätzlich für den Versandhandel mit Arzneimitteln, aber gegen die damit verbundene Pick-up-Problematik.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2009
Von:
Eck

Guten Tag,

Hartz4 wirkt wie tagtägliches Mobbing, es macht krank, oft arbeitsunfähig. Das Althausmodell entlastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Existenzgründer, Freischaffende, Studenten... von Bürokratie. Der errechnete Betrag liegt unter dem steuerlichen soziokulturellen Existenzminimum, aber er könnte eine freiheitlich-demokratische Grundordnung absichern, in der jeder Bürger in Menschenwürde leben und arbeiten kann.

Was ist Ihre Meinung zu einer repressionsfreien Grundsicherung? Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf Arbeit/fair bezahlte Arbeit

Wie ist Ihre Position zu einem bedingungslosen Grundeinkommen?

Freundliche Grüße Eck
Antwort von Paul Lehrieder
2Empfehlungen
23.04.2009
Paul Lehrieder
Sehr geehrte Frau Eck,

für Ihre E-Mail zum vom thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus entwickelten so genannten Solidarischen Bürgergeld danke ich Ihnen sehr herzlich.

Das Althaus-Modell geht davon aus, dass alle Menschen gerne und freiwillig arbeiten, auch wenn sie ein Grundeinkommen erhalten. Ein Erwachsener würde 800 Euro vom Staat bekommen, abzüglich 200 Euro für eine Kranken- und Pflegeversicherung, der Rest wäre frei verfügbar. Verbunden ist das Konzept mit einer Umgestaltung in der Steuer- und Sozialpolitik. Finanziert werden soll das Konzept durch die Besteuerung
des Einkommens.

Das Althaus-Modell würde dem Staat jährlich Kosten in Höhe von 583 Milliarden Euro verursachen. Das heutige System kostet den Staat durch die Zahlung von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen dagegen 735 Milliarden Euro pro Jahr. Damit wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nach Althaus günstiger als das heutige System. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat das Konzept von Dieter Althaus nachgeprüft und kommt zur Feststellung, dass es finanzierbar wäre.

Meiner Meinung nach hat das Modell allerdings deutliche Schwächen:

Ein individueller Rechtsanspruch ohne Bedürftigkeitsprüfung gibt dem Betroffenen zwar Sicherheit, verhindert aber, dass sich der Betroffene durch Eigeninitiative nach Möglichkeiten umschaut, seinen Lebensunterhalt durch eigene Mittel zu bestreiten.

Damit besteht die Gefahr, dass sich insbesondere Personen, die schon in zweiter oder dritter Generation von Sozialhilfe bzw. ALG II leben, endgültig aus der Arbeitsgesellschaft zurückzuziehen. Der materielle Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit würde sinken.

Auch der Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung kann nicht durchgesetzt werden. Die Mittel werden von der Solidargemeinschaft aufgebracht. Einerseits gilt es, Missbrauch zu verhindern, andererseits aber auch das Vertrauen in die Notwendigkeit der bewilligten Mittel in der Bevölkerung sicherzustellen.

Gegenleistungen dürfen erwartet werden. Es wäre für die Solidargemeinschaft nicht nachzuvollziehen, warum ein Arbeitsloser in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit nicht an Weiterbildungen teilzunehmen braucht, die zu einer schnelleren Wiedereinstellung des Arbeitssuchenden führen könnte.

Wir sind hier sicherlich noch nicht am Ende der Meinungsbildung angelangt und werden die Thematik innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Paul Lehrieder
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.