Paul Lehrieder (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Paul Lehrieder
Geburtstag
20.11.1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Gaukönigshofen
Wahlkreis
Würzburg
Ergebnis
44,0%
Landeslistenplatz
1, Bayern
(...) Dennoch drohten der Bahn zunächst strafrechtliche Konsequenzen. Der neue Bahnvorstand - der den rechtswidrigen Abgleich nicht selbst zu verantworten hatte - erstattete selbst Anzeige gegen unbekannt und legte Beweismittel vor. Zudem gab es mehrere Anzeigen von Privatpersonen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
28.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

während der Rede von Katja Kipping am 24.03.2011 vor dem Bundestag zum Antrag "Sanktionen im SGB II und Leistungseinschränkungen im SGB XII abschaffen" meldeten Sie sich mit einem Zwischenruf zu Wort. Der Vortrag liegt als Videobeitrag vor.

Frau Kipping kritisierte die Sanktionspraxis des SGB II mit den Worten: "Jährlich werden mehr als 700 000 Sanktionen verhängt. Eine Sanktion bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die ohnehin niedrigen Regelleistungen gekürzt werden. Die Wirkung dieser Sanktionen ist verheerend. Zum einen widersprechen sie dem Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, zum anderen führen sie bei den Betroffenen zu Existenzangst, ja, zu richtiger existenzieller Not. Um das noch einmal zu verdeutlichen:
Jeden Monat sind im Durchschnitt 12 000 Menschen vom kompletten Entzug der Hartz-IV-Leistungen betroffen. Ja, selbst Schwangere werden mit dem kompletten Entzug der Leistungen bedroht, wenn sie nicht jeden 1-Euro-Job, nicht jedes Jobangebot annehmen."

Das Stenoprotokoll (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge, DIP) zitiert sie mit dem Zwischenruf: (Paul Lehrieder: Zumutbar!)

Ich möchte Sie bitten hierzu Stellung zu beziehen. Vertreten Sie tatsächlich die Auffassung, die Sanktionierung von Schwangeren unter das Existenzminimum sei zumutbar? Oder beziehen Sie Ihre Aussage auf die Sanktionierung bei "Arbeitsverweigerung" schlechthin? Der Bundesrechnungshof kritisiert seit Jahren den Missbrauch von 1-€-Jobs und die Mitnahmeeffekt der Träger. Halten Sie Sanktionen bei illegaler Zwangsarbeit wirklich für angemessen?

Auf meinem persönlich verantworteten Internetauftritt dokumentiere ich anhand anonymisierter Dokumente mehrere Beispielklagen von rechtswidrigen 100%-Sanktionen im Bereich des Jobcenters MK. Ich bitte um Ihre persönliche Stellungnahme zu solchen nachgewiesen, rechtswidrigen Sanktionen.
Antwort von Paul Lehrieder
1Empfehlung
29.04.2011
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihren Beitrag. Ich möchte Sie allerdings auf meinen eigenen Redebeitrag am selben Tag hinweisen, in dessen Kontext mein Zwischenruf zu verstehen ist. Mein Ausruf "zumutbar" bezog sich nicht auf die von Frau Kipping erwähnten Sanktionen, sondern auf die Tätigkeiten, welche Schwangere unter Umständen ausführen müssen: Der Staat vermittelt nämlich Schwangere nicht in Tätigkeiten jeglicher Art, wie Frau Kipping behauptet, sondern eben nur in jene, die ZUMUTBAR sind!
Sollten Sie also das Plenarprotokoll weiter verfolgen, werden Sie zu der von Ihnen zitierten Stelle auf den Seiten 11403f. in meiner Rede die Erklärung finden: "Frau Kollegin Kipping, Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Vermittlung nur in zumutbare Beschäftigungsverhältnisse erfolgt. Das heißt, eine Hochschwangere wird kaum in eine körperlich anspruchsvolle Tätigkeit vermittelt werden können."

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder,
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Soziales
07.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

herzlichen Dank für Ihre Antwort und den Hinweis auf Ihren eigenen Redebeitrag. Diesen habe ich mehrmals angesehen und auch das dazugehörige Protokoll gelesen.

Ihre Aussage: "Das traurige Beispiel der Schwangeren, die sich um jeden Job bemühen muss, rührt einen direkt zu Tränen." muss man sich zum Verständnis ihrer Wertung jedoch im Film ansehen."
Zu Frau Kollegin Kipping gewand behaupten Sie kühn: "Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Vermittlung nur in zumutbare Beschäftigungsverhältnisse erfolgt. Das heißt, eine Hochschwangere wird kaum in eine körperlich anspruchsvolle Tätigkeit vermittelt werden können."

Mit Ihrer Behauptung geben Sie zu erkennen, dass Sie keine Ahnung von der Umsetzung der Sanktionspraxis im Behördenalltag haben.

Sie zitieren zwar mutig die Verfassungsrichter mit den Worten:

"Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit …, als auch die Sicherung der Möglichkeit … zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst …"
die Umsetzung kennen Sie nicht.

Aus meiner Beratungspraxis im Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn kenne ich mehrere Beispiele von 100% Sanktionen und Energiesperren im Bereich des Jobcenters MK, die als rechtwidrig abgeurteilt und als Beispielklagen im Internet dokumentiert sind. Es sind auch Beispiele Sanktionsbedingter Obdachlosigkeit bekannt.

Darf ich Sie einladen sich beim Jobcenter Märkischer Kreis über die vielen verlorenen Sanktionsklagen und Ihre Auswirkungen zu erkundigen und danach hier Stellung zu beziehen?
Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
13.07.2011
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte Sie zur Beantwortung Ihrer Frage erneut auf meinen gesamten Redebeitrag verweisen. Das Zitat des Verfassungsrichters entspricht genau unserer gesetzlichen Situation. Und dieser entspricht es eben auch, dass Schwangere ausschließlich in Tätigkeiten vermittelt werden, die zumutbar sind.

Allein soweit es sich um eine zumutbare Arbeitsgelegenheit handelt, führt die Ablehnung dieser Tätigkeit zu einer Sanktion nach § 31 SGB II, nämlich dann, wenn Leistungsberechtigte keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten nachweisen.

Doch bei der Prüfung des wichtigen Grundes hat der zuständige Leistungsträger alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und hierunter fällt eben auch zu prüfen, ob eine bestehende Schwangerschaft ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer konkreten Tätigkeit oder Maßnahme ist.

Zu einer vollständigen Leitungskürzung im SGB II kommt es erst dann, wenn Leistungsberechtigte wiederholt ihnen zumutbare Tätigkeiten oder Eingliederungsmaßnahmen ohne wichtigen Grund abgelehnt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
08.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages warnt in seinem Gutachten vom Februar diesen Jahres das Parlament, dem von der Regierung geplanten Euro-Rettungsschirm zuzustimmen. So wie er geplant sei, riskiert der Bundestag die Geldwertstabilität und einen Verfassungsbruch. 
»Durch die Übernahme einer Bürgschaft wird ein Verfahren in Gang gesetzt, an dessen Ende die Pflicht zur Zahlung sehr hoher Summen stehen kann, ohne dass das Parlament entscheidenden Einfluss nehmen kann«, so die Juristen des Dienstes.
Die Bundesregierung hat die Absicht, beim Euro-Rettungsschirm für bis zu 168 Milliarden Euro zu bürgen. Dazu kommen 22 Milliarden Euro aus deutschen Steuergeldern hinzu, über die der Bundestag bereits entschieden hat. Das ergibt eine Gesamtbelastung von 190 Milliarden Euro. Das entspricht fast zwei Dritteln der Steuereinnahmen des Bundes!
Weiter: »Sollten die Bürgschaften greifen, würde einem künftigen Haushaltsgesetzgeber ein Verfassungsbruch quasi aufgezwungen (…) Bei der Einlösung der Zahlungspflicht käme der Haushaltsgesetzgeber nicht umhin, gegen die Schuldenbremse zu verstoßen.«
Auch der Bundesrechnungshof mahnt: »Alle Festlegungen zu Art und Höhe der deutschen Beiträge zum Euro-Rettungsschirm unterliegen der parlamentarischen Zustimmungserfordernis.«
Meine Frage an Sie als mein Stimmkreis-/Bundestagsabgeordneter lautet: Wie werden Sie sich entscheiden? Stimmen Sie einem offensichtlichen Verfassungsbruch zu oder sorgen Sie mit Ihrer Stimme und Ihrem parlamentarischen Einsatz dafür, dass Schaden von unserem Land und unserer verfassten Demokratie abgewendet wird.


Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg,
Antwort von Paul Lehrieder
1Empfehlung
08.07.2011
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 09. Mai 2011, in der Sie sich gegen den von der Regierung geplanten Rettungsschirm aussprechen.

Ich bitte jedoch zu bedenken, dass ohne weitere Rettungsmaßnahmen – wie momentan beispielsweise im Falle Griechenlands – die erste ungeordnete Zahlungsunfähigkeit im Euro-Währungsgebiet droht.
Bei einer "Insolvenz" Griechenlands wären die griechischen Banken und Pensionsfonds sofort pleite, weil die Konten geplündert würden. Renten und Gehälter würden nicht mehr ausgezahlt, der Sozialstaat bräche zusammen. Weil die Notenbank gar nicht schnell genug eine neue Währung drucken könnte, bräche der Euro ein – mit absehbaren Folgen für die Euro-Zone und den Aufschwung in Deutschland.

Weil Banken, Versicherungen und Pensionsfonds im übrigen Euro-Raum mit 99 Milliarden Euro in Griechenland engagiert sind und die EZB griechische Staatsanleihen über 45 Milliarden Euro erworben hat, bekämen wir eine zweite Bankenkrise, die auch weitere Euro-Länder in die Zahlungsunfähigkeit treiben würde.

Die nachhaltige Stabilisierung der Euro-Zone ist im Interesse Deutschlands und seiner europäischen Partner. Gerade die Bundesrepublik, deren Exporte zu 41 Prozent in die Euro-Zone gehen, hat ein hohes Interesse an einer Stabilisierung der Lage in Griechenland.

Vor diesem Hintergrund gab der Deutsche Bundestag der Regierung auf Initiative von CDU/CSU und FDP klare Richtlinien für das nächste europäische Gipfeltreffen auf den Weg. Den neuen Finanzhilfen sei nur dann zuzustimmen, wenn der Internationale Währungsfonds weiterhin in die Maßnahmen eingebunden bleibe. Im Sinne einer fairen Lastenteilung müsse auch eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger, die in griechische Staatsanleihen investiert hatten, erfolgen. Von Griechenland verlangt die Koalition ein umfassendes Privatisierungsprogramm; eine Schuldenrückführung würde die Zinslast deutlich senken. Außerdem fordert der am 10. Juni 2011 im Deutschen Bundestag angenommene Antrag Griechenland unmissverständlich zu weiteren Reformen auf.

Schon mit dem bisherigen Programm ist kein einziger deutscher Steuercent an Griechenland verlorengegangen. Auch deshalb hat das neue, verbesserte Hilfsprogramm große Chancen, erfolgreich zu sein: Es soll ein stabiles Europa und damit die Prosperität unseres Landes sichern.

Ich hoffe, Ihrem Anliegen entsprochen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB
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Frage zum Thema Finanzen
04.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

jüngst wurden mit sofortiger Wirkung weitere Kreditlinien für die Griechen auch von Ihrer Partei zugesagt, die schon seit Jahrzehnten überfällige Steuerentlastung des Mittelstandes jedoch wird auf 2013 verschoben, und es ist nicht einmal klar, wie niedrig diese Entlastung ausfallen wird.

Zu dieser Faktenlage zwei Fragen:

1/ Wäre es nicht sinnvoller gewesen, den Betrüger in Person der griechischen Regierung, der sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Aufnahme in die europäische Währungsunion erschlichen hat, rauszuwerfen?

2/ Warum stehen die Interessen der deutschen Steuerzahler hintenan?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Paul Lehrieder
1Empfehlung
13.07.2011
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 04.Juli 2011 zum Thema Euro-Rettungsschirm für Griechenland. In Hinblick auf die Eurozone, ist es für Deutschland, als eine der erfolgreichsten europäischen Volkswirtschaften, von enormer Bedeutung, die Stabilität des Euros zu erhalten. Der Euroraum trägt wesentlich zum deutschen Exporterfolg bei – demnach ist der Euro mit dafür verantwortlich, dass wir die Finanz- und Wirtschaftskrise im internationalen Vergleich gut bewältigt haben. Ihr Vorschlag, Griechenland aus der europäischen Währungsunion "rauszuwerfen", würde sich destabilisierend auf das gesamte europäische System auswirken – was wiederum auch negative Konsequenzen für Deutschland zur Folge hätte.

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben gemeinsam ein Paket zur Stabilisierung der Eurozone verabschiedet. Hiermit sollen im Wesentlichen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Haushaltskrisen innerhalb der Eurozone in Zukunft gar nicht erst entstehen. Sollte es doch zu finanziellen Notlagen einzelner Länder kommen, durch die die Stabilität der gesamten Eurozone gefährdet wäre, greift ab 2013 ein Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM). Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen zu diesem Paket stark dafür eingesetzt, dass die deutschen Interessen vertreten sind: Sie verhinderte die Schaffung einer Transferunion bzw. die Etablierung einer dauerhaften Haftungsgemeinschaft – vergleichbar mit dem Länderfinanzausgleich. Somit wird der ESM nur dann aktiviert, wenn zahlreiche Konditionen sowie strikte wirtschafts- und haushaltspolitische Auflagen erfüllt wurden. Außerdem besitzt Deutschland bei einer solchen Aktivierung volles Vetorecht. Hinzu kommt, dass Änderungen nur unter Parlamentsbeteiligung beschlossen werden können. Somit ist ein Durchsetzen der zentralen deutschen Interessen gewährleistet.

Im letzten Monat hat der Deutsche Bundestag außerdem beschlossen, die mögliche Vergabe weiterer Kredite an Griechenland davon abhängig zu machen, ob die griechische Regierung weitere Strukturreformen einleitet, sowie von einer Beteiligung privater Gläubiger. Am Ende des Tages muss also Griechenland selbst die Grundlage für eine dauerhafte Wiederherstellung seiner Wettbewerbsfähigkeit schaffen. Trotzdem profitieren alle Eurostaaten von einer Unterstützung Griechenlands: käme es zu einer ungeordneten Staatsinsolvenz, hätte dies schwerwiegende Konsequenzen für die Stabilität des Euros, europäischer Banken und Unternehmen. Somit wären die Menschen in Deutschland tatsächlich unmittelbar betroffen – dies gilt es abzuwenden, sicher auch in Ihrem Interesse, Herr .

Ich hoffe, dass durch dieses Schreiben die Vorgehensweise der Bundesregierung nun für Sie plausibler geworden ist und Sie die ein oder andere Entscheidung zum Thema Euro-Rettungsschirm besser nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
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Frage zum Thema Finanzen
18.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

soeben lese ich, dass das griechische Parlament beschlossen hat, einen
Teil aus dem EU-Rettungsfond in den Bau von Moscheen zu investieren (1). Wie
kann es sein, dass Geld, mit dem ich mit meinen Steuern von Ihnen gezwungen
werde zu verbürgen, in solche nicht für die Rettung der griechischen
Wirtschaft notwendigen Maßnahmen investiert wird?

Mit entsetzten Grüßen aus Würzburg,


Quellen:
(1) www.berlinerumschau.com: Griechenland baut nach EU-Druck Großmoscheen aus Rettungsmitteln, oder
www.ostsee-zeitung.de: EU-Rettungsfonds für Moscheebau, oder
www.europarl.europa.eu: Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission, "Bau von Moscheen für illegale Migranten im Großraum Athen mit Blick auf die Bewilligung eines milliardenschweren Hilfspaketes für Griechenland"
Antwort von Paul Lehrieder
bisher keineEmpfehlungen
07.11.2011
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage. Ich hatte Ihnen bereits am 13. Oktober dieses Jahres per Email zu diesem Themenfeld geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder
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