Paul Lehrieder (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Paul Lehrieder
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
20.11.1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Gaukönigshofen
Wahlkreis
Würzburg
Ergebnis
44,0%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Die nachhaltige Stabilisierung der Euro-Zone ist im Interesse Deutschlands und seiner europäischen Partner. Gerade die Bundesrepublik, deren Exporte zu 41 Prozent in die Euro-Zone gehen, hat ein hohes Interesse an einer Stabilisierung der Lage in Griechenland. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
03.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,
herzlichen Glückwunsch für Ihren erneuten Einzug in den Bundestag. Mit Sorge sehe ich, dass das Familienressort an eine unerfahrene junge Politikerin vergeben wurde. Zwar bin ich mit der Politik von Frau von der Leyen nicht begeistert gewesen, weil Familien in Deutschland steuerlich nach wie vor stark benachteiligt werden gegenüber Singles (Siehe zum Beispiel der Steuerrechner des Familiennetzwerkes): So müsste eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro monatlich 400 Euro weniger Steuern zahlen inklusiver aller "Wohltätigkeiten" wie Kindergeld etc. als vier Singles mit je einem Bruttoeinkommen von 10.000 Euro. Ganz zu schweigen von der mangelhaften Anerkennung der "Nur"-Mütter für Erziehungsleistungen bei der Rentenberechnung. Glauben Sie, dass die fehlende Konstanz bei der Ressortbesetzung der Familienpolitik in Deutschland förderlich ist?
Mit freundlichen Grüßen aus Versbach,
Antwort von Paul Lehrieder
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01.04.2010
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Glückwünsche zur Wiederwahl.

Trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage investiert die neue Bundesregierung weiterhin massiv in die Stärkung der Familie: Die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sowie die bessere Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung, die seit dem 1. Januar 2010 wirksam sind, entlasten Familien in erheblichem Umfang.

Es ist vor allem ein Signal für die Bürger mit niedrigen und mittleren Einkommen: So entfallen von den vorgesehenen 4,6 Milliarden Euro für die Familien 4,2 Milliarden Euro auf die Erhöhung des Kindergeldes.

Auch in den nächsten Jahren wird eine zukunftsgerechte Familienpolitik zu unserem politischen Gestaltungsauftrag gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB
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Frage zum Thema Familie
22.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

über das Portal Abgeordneten-Check habe ich erfahren, dass Ihre Partei die Kindergartenpflicht in Deutschland einführen möchte und dies sogar in dem Parteiprogramm verankert ist. Wie ist das mit dem GG Artikel 6 in Einklang zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen aus Versbach,
Antwort von Paul Lehrieder
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03.03.2010
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Kindergartenpflicht.

Wir vertrauen den Eltern, dass sie nur das Beste für die Kinder wollen und mit Liebe, Zuwendung und Zeit ihre Kinder ins Leben begleiten. Starke Familien sind der beste Kinderschutz.

Wahlfreiheit für Eltern ist unser Grundsatz in der Familienpolitik - damit ist eine Kindergartenpflicht nicht vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB
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Frage zum Thema Wachstumsbeschleunigungsgesetz
22.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (WBG) vom 22.12.2009 ändert sich u.a. die Höhe des Kindergeldes und der Kinderfreibetrag.
Die Änderung des Kinderfreibetrages bewirkt auch eine Änderung des Mindestunterhalts.
So hat sich laut Bescheid des Landratsamt Würzburg der von mir für meine 12-jährige Tochter zu zahlende Unterhalt von 424 € auf 480 € erhöht:; das entspricht einer Erhöhung von monatlich 56 € bzw. 13,2 %.

Als verantwortungsgewußter Vater bin ich selbstverständlich bereit, für meine Tochter einen angemessenen Unterhalt zu leisten. Die Eröhung aufgrund des WBG wird mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages aber nicht annähernd aufgefangen.

Ich denke, der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, Fehlentwicklungen baldmöglichst zu bereinigen.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Paul Lehrieder
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04.03.2010
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erhöhung der Beiträge für den Kindesunterhalt.

Die Anpassung der Unterhaltssätze bzw. des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle ist an die Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrages nach §32 Abs. 6 EStG geknüpft. Diese Anpassung erfolgt automatisch mit der Anhebung des steuerlichen Freibetrages für das sächliche Existenzminimum und trägt der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer besseren Koordinierung zwischen Unterhalts-, Sozial- und Steuerrecht Rechnung.

Als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrages zum 1. Januar 2010 sind auch die Beträge für den Kindesunterhalt (Unterhaltsbedarf des Kindes) zum 01.01.2010 gestiegen - durchschnittlich um 13 Prozent.

Der Freibetrag wurde angehoben, weil die Kosten für ein Kind gestiegen sind. Die sich für viele Unterhaltspflichtige ergebende Mehrbelastung aus der erfolgten Anpassung erklärt sich aus dem Umstand, dass der Staat die Höhe des Existenzminimums lediglich steuerlich freizustellen hat. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates, die Kosten des Existenzminimums in vollem Umfang durch staatliche Leistungen abzudecken.
D. h. der Staat unterstützt die Eltern durch eine steuerliche Entlastung, er kann aber nicht sämtliche Ausgaben übernehmen, die Eltern durch ihre Kinder entstehen. Insofern verbleibt bei Unterhaltspflichtigen wie auch beim dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, ein Teil der steigenden Kosten für den Lebensunterhalt als zusätzliche Belastung.


Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder, MdB
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Frage zum Thema Soziales
14.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Baumann,
was mich derzeit am meisten stört ist die blinde Fokussierung der Politik auf Arbeitsplatzerhalt. Die Rettung von Konzernen, die Produkte herstellen, die nun mal keiner mehr braucht macht für mich einfach keinen Sinn. Es ist sicher hart für die Opelaner wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Ich selbst war auch gerade ein Jahr arbeitslos und es ist nicht sehr angenehm. Das Problem ist allerdings nicht das "keine Arbeit haben" an sich, sondern die Tatsache, dass unsere Gesellschaft dies immer noch als individuelles Scheitern abtut.

Es ist nicht genug Erwerbsarbeit für alle da und es wird auch nie wieder genug Erwerbsarbeit für alle geben. Dieser Tatsache sollten Sie ins Auge sehen. Es muss über alternativen zur Vollbeschäftigung nachgedacht werden. Wie stehen sie zum Beispiel zum bedingungslosen Grundeinkommen? Denken Sie, dass ein solches Grundeinkommen zum Zusammenbruch der Wirtschaft führen würde? Meinen Sie der Großteil der deutschen würde seine Arbeit niederlegen und sich in die Hängematte legen? Dann bin ich mir fast sicher, dass Sie noch nie in ihrem Leben arbeitslos waren. Denn sonst wüssten Sie, dass es nichts schlimmeres gibt als sich nutzlos zu fühlen.

Es gibt ein paar wenige die nichts zur Allgemeinheit beitragen wollen. Die gibt es heute und die wird es immer geben. Aber auch diese Menschen müssen von der Gesellschaft getragen werden und werden es ja auch. Aber das ist nicht die große Masse und wird es auch nie sein.

Falls Ihr Menschenbild tatsächlich so schlecht sein sollte, dass Sie meinen der einzige Antrieb der Menschen sei das Geld dann fangen Sie bei sich an. Würden Sie denn noch arbeiten wenn für Ihr Einkommen gesorgt wäre? Würden Ihnen z.B.1500€ mtl. reichen oder würden sie noch etwas hinzu verdienen wollen? Ich habe für mich diese Frage längst beantwortet und ich bin noch keinem Menschen begegnet der mit 1500€ mtl. dauerhaft die Arbeit nieder legen würde.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Paul Lehrieder
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03.03.2010
Paul Lehrieder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zusendung.

Ihre Frage haben sie allerdings an meinen Kollegen, Herrn Baumann, gestellt. Ich bitte Sie daher, sich direkt mit diesem in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
05.03.2010
Von:
von

Hallo Herr Lehrieder,

gerade lief die Debatte über Mindestlohn im TV. Ich möchte mich auf Ihren Beitrag beziehen und fragen:
Würde eine fachkundliche Stelle wohl die Tragfähigkeit einer Existenzgründung bestätigen, deren Geschäftsidee es ist, Arbeitsplätze zu schaffen und bei einer Vielzahl benötigter, staatlich subventionierter Mitarbeiter, langfristig auf eine hohe Arbeitslosenquote zu setzen?
Was hindert mich als Unternehmer daran, mir über das Arbeitsamt 50 Mitarbeiter für € 3,90/Std. "verordnen" zu lassen und sukzessive meine Konkurrenz-Unternehmen per Lohn-Dumping auszusitzen ... - außer das fehlende Grundkapital? Was hindert aber vor allem meine Konkurrenz daran, das nicht zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
von
Antwort von Paul Lehrieder
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17.03.2010
Paul Lehrieder
Sehr geehrte Frau von ,

für Ihre E-Mail vom 5. März dieses Jahres, mit der Sie sich auf meine Rede zum Mindestlohn beziehen, danke ich Ihnen sehr herzlich.

Wie Sie wissen, setzen die Unionsparteien nicht auf einen zentralen gesetzlichen Mindestlohn, sondern auf Branchenspezifische Mindestlöhne, die von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Auch die mit dem Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz wird meines Erachtens Dumpling-Löhnen hinreichend entgegengewirkt.

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt gerade nicht vor, welche Löhne gezahlt werden sollen; diese Aufgabe obliegt allein den Tarifvertragsparteien.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB
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