Pascal Kober (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Pascal Kober
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
03.07.1971
Berufliche Qualifikation
Pfarrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Reutlingen
Wahlkreis
Reutlingen
Ergebnis
12,8%
Landeslistenplatz
13, Baden-Württemberg
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(...) Als FDP haben wir uns immer für die Stärkung der privaten Altersvorsorge eingesetzt. Riester- und Rürup-Rente waren daher Schritte in die richtige Richtung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
06.10.2011
Von:

Lieber Pascal Kober,

eine Steuer auf Finanztransaktionen – wie sie die EU-Kommission fordert – würde Banken, Versicherungen und Hedgefonds endlich an den Kosten der Finanzkrise beteiligen. Spekulative Geschäfte als eine Ursache der Krise würden eingedämmt.

Falls eine EU-weite Steuer am Widerstand Großbritanniens scheitert, muss sie zunächst in den Staaten der Eurozone eingeführt werden. Ich fordere Sie und Ihre Partei auf, diesen wichtigen, ersten Schritt nicht länger zu blockieren. Machen Sie den Weg frei für eine Finanztransaktionssteuer in den Ländern der Währungsunion!

Sind Sie dafür oder dagegen, die Finanz-Player an den von Ihren verursachten Kosten zu beteiligen?

Sind Sie dafür oder dagegen, auf diesem Wege Spekulative Geschäfte als eine Ursache der Krise einzudämmen ?

Herzliche Grüße aus TRAILFINGEN
Antwort von Pascal Kober
1Empfehlung
25.10.2011
Pascal Kober
Sehr geehrter Herr ,

eine Ordnung der Finanzmärkte ist zweifelsohne dringend erforderlich. Hierzu sind geeignete Mittel anzuwenden.

Die FDP-Bundestagsfraktion spricht klar für eine Haftung von Banken, Versicherungen und spekulativen Fonds an den Kosten von Finanzkrisen aus. Das Anwachsen von wilden Spekulationen, die nichts mehr mit der Realwirtschaft zu tun haben, sehen wir sehr skeptisch. Die Lösung über eine Finanztransaktionssteuer ist jedoch nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint.

Schon die private Altersvorsorge vieler Menschen wird heutzutage in einem Fonds angelegt. Hier streben wir alle nach möglichst günstigen Konditionen und hohen Renditen. Jeder noch so kleine Sparer ist am Kapitalmarkt aktiv.

Die spekulativen Kräfte waren jedoch in Deutschland nicht die Ursache für die Finanzkrise. Es waren falsche Entscheidungen von Banken, die in staatlichem Besitz waren, sowie die Politik der rot-grünen Bundesregierung. Sie erinnern sich sicherlich noch, dass es u.a. die KfW war, die noch kurz nach der Insolvenz von Lehman Brothers 320 Millionen Euro an das Institut überwies. Und vor allem die Landesbanken sind in den Monaten nach Beginn der Finanzkrise in Turbulenzen geraten.

Rot-Grün hat gegen den Widerstand der FDP das Investmentmodernisierungsgesetz beschlossen und Hedgefonds zugelassen, ohne den Ordnungsrahmen für neue Finanzprodukte zu verbessern. Dies gilt es in erster Linie zu ändern und die Voraussetzungen für die Einhaltung der Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft an den Finanzmärkten zu schaffen.

Die Finanztransaktionssteuer auch gegen den Widerstand von Ländern der Europäischen Union einzuführen hält die FDP für falsch. Es hätte zur Folge, dass die Aktivitäten auf dem Kapitalmarkt z.B. nach Großbritannien ausweichen würden. Deutsche Firmen würden gar nicht oder viel schwerer Geld für notwendige Investitionen erhalten, was wiederum Arbeitsplatzabbau zur Folge hätte, sodass am Ende der Arbeitnehmer die Zeche zahlen müsste. Dies hält die FDP für den falschen, weil unsozialen Weg.

Die FDP präferiert eine Finanzaktivitätssteuer, um Exzesse am Finanzmarkt zu beseitigen.

Die Finanzaktivitätssteuer besteuert nicht die Kleinanleger, wie es die Finanztransaktionssteuer bedingen würde, sondern Gehälter und Gewinne von Finanzmarktakteuren. Hierdurch wird verhindert, dass bestimmte Akteure am Finanzmarkt ausschließlich schnelle Gewinne machen, welche sich dann in kurzfristigen Quartalszahlen und somit in Bonizahlungen niederschlagen. Sie besteuert nicht jeden einzelnen Geschäftsvorgang oder die Substanz von Anlagen. Sie lässt die Daseins- und Altersvorsorge einfacher Anleger aus der Mitte der Gesellschaft unangetastet. Die FAT trifft zielgenau diejenigen Spekulanten, die zu den Verursachern der Krise gehören. Im Ergebnis sollen demnach über die FAT nicht das schnelle Geld und verzerrte Quartalsergebnisse zählen, sondern es soll ein vernünftiges Wirtschaften über einen längeren Zeitraum gefördert werden.

Dieses Konzept ist wesentlich zielgenauer und schützt die vielen deutschen Privatanleger wie auch die Investitionsinteressen der deutschen Arbeitnehmer.


Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.12.2011
Von:

Werter Herr Pascal Kober

Ich möchte an Sie zum Thema Lohn doch einige Fragen stellen.
1. Warum gibt es bei den neuesten Vorschlag zum Thema Mindestlohn noch Unterschiede zwischen Ost und West? Die Lebenskosten sind zum Teil im Osten höher als im Westen!
2. Sind die heutigen Löhne nicht Grundgesetzwidrig? Unterschiedliche Löhne für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit in gleichen Betrieben.
Im Artikel 3 des Grundgesetzes ist zu lesen
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Hier wird eindeutig klargestellt das es keine Unterschiede zwischen Frauen und Männern geben darf. Hat denn bei diesen Problem die Bundesregierung nicht die verdammte Pflicht dieses gesetzlich zu verändern

Einen Guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für das neue Jahr
Viele Grüße

Antwort von Pascal Kober
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13.01.2012
Pascal Kober
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen zum Thema Lohn, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

1) Grundsätzlich ist die Lohnfindung in Deutschland Sache der Tarifpartner, dies ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben. Bei den bestehenden Mindestlöhnen ist es so, dass die Tarifpartner sich auf die Höhe und den Geltungsbereich von Mindestlöhnen verständigen und diese dann per Allgemeinverbindlichkeitserklärung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich erklärt werden können. Von den auf diesem Weg zustande gekommenen Mindestlöhnen gibt es bei zweien keine Unterscheidung zwischen Ost und West (Abfallwirtschaft und Dachdecker), alle anderen unterscheiden zwischen Ost und West. Dies ist aber wie beschrieben nicht die Entscheidung der Politik und liegt auch gar nicht in deren Einflussbereich.

2) Schon heute ist es so, dass bei gleicher Qualifikation für die gleiche Stelle gleicher Lohn gezahlt werden muss. Andernfalls wäre dies ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Unterschiede, die es faktisch in der Bezahlung gibt, müssen durch unterschiedliche Qualifikationen oder unterschiedliche Stellenbeschreibungen begründet sein.

Wenn Sie jedoch den Unterschied im durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern ansprechen, der 2009 bei 23 Prozent lag, dann hat dieser andere Gründe. Frauen sind in bestimmten gutbezahlten Berufen und Branchen und vielfach auch auf den höheren Stufen der Karriereleiter unterrepräsentiert. Hinzu kommt, dass Frauen von häufigeren und länger andauernden familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und -reduzierungen betroffen sind als Männer. Nach längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und damit verbundenen Einbußen beim Gehalt können Frauen den Einkommensvorsprung ihrer männlichen Kollegen oft nicht mehr aufholen. Eine weitere Ursache ist, dass Frauen häufiger als Männer Teilzeit arbeiten.

Diesen familienbedingten Unterschieden in den Erwerbsbiographien versucht Politik durch flankierende Maßnahmen wie eine bessere Kinderbetreuung zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB
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Frage zum Thema Soziales
30.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kober,

ich lese mit einem Teil Bestürzung und einem Teil Verwunderung, das Sie dafür plädieren, Selbständige in die RV-Kasse einzahlen zu lassen. Eines der Argumente sei, das nicht alle Selbständigen für das Alter vorsorgen. Ich hätte gerne ein Antworten auf die folgenden Fragen:

Warum gibt es in Deutschland unterschiedliche Versorgungssysteme, aus denen die jeweiligen Berufsgruppen unterschiedlich hohe Renten/Pensionszahlungen erhalten? Ein Beamter bekommt eine im Vergleich höhere Pension, als ein vergleichbarer Rentner. Ein Politiker bekommt für eine im Vergleich zur Lebensarbeitszeit anderer eine sehr hohe Pensionsvergütung. Ein Selbständiger, der alle Risiken trägt, soll also in einen Topf einzahlen, der ihm eine Minimalrente zahlen wird, die im Gegensatz zur Beamtenpension der Kassenlage des Bundes entsprechend noch gesenkt wird. Welche Rechtfertigung sollte es dafür geben, einen z.B. seit über 10 Jahren mit allen Vor- und Nachteilen selbständigen Menschen im Nachhinein zu verpflichten in das Fass ohne Boden gesetzliche RV einzuzahlen ? Ich z.B. bin seit 11 Jahren selbständig. Ich spare von meinem Gewinn neben den Lebenshaltungskosten für Frau und 4 Kinder im Monat ca. 1.500 € in die private Altersvorsorge in bestehende Verträge. Dazu zahlen wir quasi als Rente unser Haus ab, welches mit ca. 63 Jahren schuldenfrei ist. Wie wollen Sie mir erklären, das ich zwangsweise noch zusätzlich in die gesetzliche RV einzahlen soll, was dann an die Grenze der Machbarkeit geht ? Es wäre nicht zu verlangen, das ich private Verträge beitragsfrei stellen oder gar auflösen müßte. Bei Beamten wird immer vom Vertrauen in bestehende Gesetze gesprochen. Wäre das mit der Einführung der Pflichtversicherung für Selbständige nicht gleichzeitig angesagt, Versorgungswerke aufzulösen, die Beamtenversorgung in der heutigen Form auch rückwirkend auf Rentenniveau zu senken und die Pensionszusagen für Politiker in Bezug auf die Höhe stark zu reglementieren ?
Antwort von Pascal Kober
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17.01.2012
Pascal Kober
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Altersvorsorge von Selbstständigen.

Zuerst möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei Ihrer Frage wohl ein Missverständnis zugrunde liegt.

Weder die FDP noch ich fordern, dass Selbstständige künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein sollen. Hierzu kann ich Ihnen als Beleg ein Zitat von mir auf tagesschau.de vom 30.12.2011 anführen.

Dort heißt es: "Auch die FDP findet eine Pflicht zur Altersversorgung zwar richtig, pocht aber auf eine wettbewerbliche Regelung. Jeder solle sich versichern können, wo er möchte, und damit nicht zwingend in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Sozialexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, erklärte: Auch die Liberalen hätten ein Interesse daran, dass Selbstständige für das Alter verbindlich vorsorgen. "Wie sie es tun, soll aber ihnen selbst überlassen bleiben." Die FDP wolle eine Pflicht zur Versicherung. "Einen Versicherungszwang in das bestehende System der gesetzlichen Rentenversicherung lehnen wir aber ab."

Künftig wird die Altersarmut wohl zunehmen. Eine Gruppe, die dabei besonders betroffen sein wird, sind die Soloselbstständigen. Diese haben oftmals nur ein geringes und unstetes Einkommen und können oder wollen daher nicht für das Alter vorsorgen. Diese Problemlage haben wir im Rentendialog thematisiert. Ein zur Zeit diskutierter Vorschlag ist dabei, dass alle Selbstständigen eine Form der Altersvorsorge vorweisen müssen. Für die FDP ist dabei aber klar, dass dies nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen muss. Auch private Altersvorsorge oder Immobilienbesitz schützen vor Altersarmut und sollten daher anerkannt sein. Jedem sollte freigestellt sein, wie er für das Alter vorsorgt.

In der CDU wird der von Ihnen kritisierte Vorschlag diskutiert. Die FDP hat sich jedoch von Anfang an gegen diese Einbeziehung aller Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgesprochen. Die von Ihnen angeführten Gründe sind dabei auch Maßgabe unseres Handelns.

Sollten Sie dennoch irgendwo ein Zitat von mir oder einem anderen FDP-Politiker gefunden haben, in dem wir uns für die Einbeziehung aller Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung aussprechen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir dies unter: pascal.kober@bundestag.de mitteilen könnten. Ich bin mir sicher, dass es sich dabei dann aber um eine falsche Wiedergabe handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.01.2012
Von:

Guten Tag

Mit Entsetzen habe ich am 10.01.12 in der Sendung Report Mainz die Ausufernde Neubesetzung durch die FDP in den Deutschen Ministerien gesehen. Ich wollte sie nach ihrer Persönlichen Einschätzung fragen ob in Zeiten Finanzschwacher Kassen, Eurokrise und enormer Staatsverschuldung das sein kann. Angela Merkel sagte das wir den Gürtel enger schnallen müssen und dass wir über unsere Verhältnisse Gelebt haben. Gilt das nicht für die FDP?. Langsam aber sicher unterscheiden wir uns nicht mehr von einer Bananenrepublik in der Posten an Familie oder Bekannte vergeben werden. Ist das in ihren Augen Demokratie. Sie sagten damals nach ihrer Wahl, dass sie etwas verändern wollen.

Ich bin Gespannt auf ihre Anwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Pascal Kober
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17.01.2012
Pascal Kober
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Januar zur Personalpolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Der Eindruck, den die Sendung Report Mainz zu erwecken versucht hat, ist nachweislich falsch. Die vollständigen Zusammenhänge wurden nicht berichtet. Unterm Strich wurden von Bundesminister Dirk Niebel 300 Stellen eingespart. Ins Ministerium wurden lediglich Stellen verschoben, aber nicht neu geschaffen. Diese Stellen sind dadurch an anderer Stelle weggefallen.

Der vermeintliche Stellenzuwachs im BMZ geht auf die Fusion der technischen Durchführungsorganisationen des BMZ (DED, InWEnt, GTZ) zurück.

Durch die Fusion der technischen Durchführungsorganisationen des BMZ (DED, InWEnt, GTZ) zur Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit wurden rund 700 Stellen im Stellenplan des Bundes eingespart. Selbst nach weiteren vorgesehenen Reformen (Schaffung einer Servicestelle für das zivilgesellschaftliche und kommunale Engagement mit 145 Stellen, Schaffung eines unabhängigen Evaluierungsinstituts mit 38 Stellen) und Überführung von bis zu 210 Stellen in das Ministerium bleibt unter dem Strich eine Nettoentlastung des Bundeshaushalts um rund 300 Stellen. Man kann also ganz sicher nicht von einem Stellenzuwachs oder von "ausufernden Neubesetzungen" sprechen.

Diese Sichtweise teilt auch der Bundesrechnungshof (BRH) in seiner Stellungnahme vom 10.11.2010. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit Beschluss vom 11.11.2010 die Reform ebenfalls begrüßt. Er hat ebenfalls anerkannt, dass mit einer klaren Trennung von Durchführung und Steuerung in der Entwicklungszusammenarbeit sowie einer personellen Stärkung des BMZ die politische Steuerungsfähigkeit nachhaltig verbessert wird. Der Stellenaufwuchs im BMZ entspricht der Priorität der Bundesregierung, die entwicklungspolitische Steuerung zu verstärken. Deshalb werden die Stellen, die früher in den technischen Durchführungsorganisationen verortet waren, nun ins BMZ gelegt. Auf diesem Weg will die Bundesregierung mehr Menschen für entwicklungspolitisches Engagement gewinnen. Genau deshalb verstärkt das BMZ die Bereiche Politische Planung und Analyse, Steuerung der Durchführungsorganisationen und Kommunikation entwicklungspolitischer Anliegen in die Bevölkerung. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in der Umsetzung des gemeinsamen Koalitionsvertrags.

Kritikwürdig ist eher das Verhalten der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg. Dort wurden innerhalb eines Dreivierteljahres rund 200 neue Stellen in den Ministerien und weitere 200 Stellen in den nachgeordneten Behörden geschaffen. Besetzt wurden diese Stellen vor allem mit Anhängern und Mitgliedern von Grünen und SPD.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB
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Frage zum Thema Finanzen
29.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kober,

das Einkommensteuersenkungsgesetz 2009 gilt nach meinem Verständnis offenbar nur für diejenigen, die in der Progression über 25% liegen, und deshalb privilegiert sind, was ich für einen Skandal halte , der mehr öffentlich gemacht gehört. Als Pensionär hatte ich bisher eine Steuerbelastung von ca. 10 %, d.h. meine ersparten und geerbten angelegten Gelder waren bisher, d.h. bis 2009, der Kapitalertragsteuer i.H v. 25 % unterworfen. Bei der Einkommensteuerveranlagung habe ich wegen meines persönlichen Steuersatzes also ca. 15 % wieder zurückbekommen. Seit 2010 wird die Kapitalertragsteuer nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz erhoben, sondern bleibt bei 25 %, was zu Folge hat, daß diejenigen ,die über diesem persönlichen Steuersatz von 25 % liegen, also z.B. jemand mit 40 % pers. Steuersatz, 15 % wieder rauskriegt; ich jedoch mit dem geringeren Steuersatz mehr bezahlen muß als ein gut verdienender. Halten Sie das für gerecht, bzw. was denken Sie gegen die m.E himmelschreiende Ungerechtigkeit zu tun?

Mit freundlichem Gruß


PS:Erlauben Sie mir,Ihre geschätzte Antwort dem Reutlinger GEA zur Verfügung zu stellen?

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