Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu E-Zigaretten.
Für die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte liegen – wie auch Sie in Ihrer Anfrage schreiben – bisher kaum Erfahrungen vor. Sie unterscheiden sich zudem sowohl hinsichtlich ihrer Eigenschaften als auch hinsichtlich ihrer Aufmachung teilweise erheblich voneinander.
Trotzdem hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Bevölkerung über die nicht bekannten Risiken des Rauchens der E-Zigarette Ende letzten Jahres in Kenntnis gesetzt. Auch die Drogenbeauftragte warnt auf ihrer Homepage vor den noch weitgehend unbekannten Gefahren der E-Zigarette:
www.drogenbeauftragte.de
Die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technischen Produktsicherheitsrechts liegt grundsätzlich im Aufgabenbereich der Länderbehörden. Auch die Prüfung und Einordnung eines Erzeugnisses sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Anforderungen liegen bei den Ländern.
Die Studien, die im von Ihnen verlinkten Schreiben erwähnt werden, kann ich auf ihre Validität so kurzfristig nicht bewerten. Auch die Bundesregierung hat aber erkannt, dass es eine steigende Anzahl von Nutzern der E-Zigaretten gibt. Es müssen aus deren Sicht aber zunächst die bestehenden Rechtsvorschriften die Anforderungen an die Beschaffenheit und das Inverkehrbringen von Produkten regeln, angewendet sowie die vorhandenen bereits wissenschaftlichen Daten gesichtet werden. Im Anschluss daran kann dann bewertet werden, ob und in welchem Maße spezifischer Regelungsbedarf für E-Zigaretten besteht.
Meiner Ansicht nach ist es aber nicht zu rechtfertigen, E-Zigaretten vorschnell zu verbieten, ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis über deren Wirkung zu haben. Trotzdem ist es Aufgabe der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sowie der zuständigen Behörden, die Bevölkerung vor den unbekannten Gefahren zu warnen.
Zudem müssen "Passivraucher" geschützt werden. Auch bei der Elektrozigarette kann derzeit eine Gesundheitsgefährdung für andere Menschen nicht ausgeschlossen werden. Bislang liegen keine experimentellen Daten zu Nikotingehalten des ausgeatmeten Dampfes vor. Für die Nutzung der elektronischen Zigarette sollten in Innenräumen aus diesem Grund keine anderen Vorschriften gelten als bei herkömmlichen Zigaretten.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Entwicklung der E-Zigaretten aufmerksam vonseiten der zuständigen Behörden auf Bundes- und Länderebene beobachtet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kober