Pascal Kober (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Pascal Kober
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
03.07.1971
Berufliche Qualifikation
Pfarrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Reutlingen
Wahlkreis
Reutlingen
Ergebnis
12,8%
Landeslistenplatz
13, Baden-Württemberg
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(...) Die vollständigen Zusammenhänge wurden nicht berichtet. Unterm Strich wurden von Bundesminister Dirk Niebel 300 Stellen eingespart. Ins Ministerium wurden lediglich Stellen verschoben, aber nicht neu geschaffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Pfarrer, Evangelische Landeskirche in Württemberg, Stuttgart
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Evangelium & Kirche e.V., Stuttgart, Mitglied des Leitungskreises
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kober !

Wie ich der Süddeutschen Zeitung und vielen anderen Medien entnommen habe wurde Deutschland erneut wegen Verstößen gegen die Menschenrechte gerügt:

www.sueddeutsche.de

Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat die "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland als unzulässig erklärt. Sie sind auch Mitglied im entsprechenden Ausschuss des Bundestages.

Deshalb möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:

1. Welche Positionen vertreten Sie bzw. ihre Fraktion in dieser Sache?
2. Werden Sie sich für ein Verbot der chirurgische Kastration einsetzen?
3. Werden Sie sich an einer Debatte des Deutschen Ethikrates beteiligen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Pascal Kober
1Empfehlung
11.04.2012
Pascal Kober
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem komplexen Thema.
Die FDP wie auch ich nimmt die Rüge des Antifolterkomitees des Europarates an der freiwilligen chirurgischen Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland sehr ernst.
Vor einem so weitreichenden Eingriff mit unumkehrbaren Folgen wie einer operativen Kastration muss in jedem Fall und ohne Zweifel sichergestellt werden, dass dies auf Basis einer tatsächlich freiwilligen Entscheidung geschieht.
Bezüglich der freiwilligen chirurgischen Kastration ist festzuhalten, dass in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren weniger als fünf Sexualstraftäter pro Jahr operativ kastriert wurden. Es handelt sich also um Einzelfälle und nicht um eine weit verbreitete Praxis. Um zu verhindern, dass sie vorschnell durchgeführt wird, müssen Betroffene älter als 25 Jahre sein, sie müssen vorher umfassend über die Folgen und möglichen Nebenwirkungen informiert werden und müssen dem Eingriff schriftlich zustimmen. In ihrer Stellungnahme begründet die Bundesregierung diese Praxis unter anderem durch den Verweis auf eine medizinisch-wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 1997. Diese belege, dass die Rückfallquote unter Sexualstraftätern durch eine Kastration signifikant verringert werde.
Der Vorwurf des Antifolterkomitees des Europarates, es sei nicht sichergestellt, dass Betroffene sich immer "wirklich frei und gut informiert" für den Eingriff entscheiden, ist natürlich trotz dieser Vorkehrungen ernst zu nehmen. Inwiefern es überhaupt möglich ist, eine solche Freiwilligkeit zu gewährleisten, muss in jedem Fall geprüft werden.
Aufgrund der komplexen Vermischung von ethischen, juristischen und gesundheitlichen Argumenten hat daher hat die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu Recht eine multidisziplinäre Debatte über die freiwillige chirurgische Kastration von Sexualstraftätern unter Beteiligung des Deutschen Ethikrats angeregt. Natürlich würde sich auch die FDP und auch ich der Beteiligung an einer solchen Debatte nicht verweigern. Bevor wir uns also möglicherweise zu einem Verbot der freiwilligen chirurgische Kastration entschließen, wollen wir daher zunächst die Ergebnisse einer solchen breiten und wissenschaftlich geführten Debatte abwarten, um sie in eine eventuelle gesetzliche Änderung einfließen lassen zu können. Im Anschluss daran werden wir weitere Schritte erwägen.

Mit freundlichen Grüßen,

Pascal Kober
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Frage zum Thema Soziales
08.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kober,

Ich sehe wie mein Vorredner die Überlegungen (der Bundesarbeitsministerin und Teilen der CDU, CSU, Der Linke und der Grünen) mit Sorge, dass alle Selbstständigen ohne Mitgliedschaft in einem Berufsversorgungswerk oder der Künstlersozialkasse (KSK) ab 2013 über die gesetzliche Rentenversicherung zwangsweise versichert werden sollen. Leider ist der Referentenentwurf noch nicht öffentlich zugänglich.

Gerade kleine Selbstständige dürften mit einer Belastung des vollen Beitragssatzes von 19,6 Prozent auf ihren unversteuerten Gewinn erheblich überfordert werden.

Schon vor 30 Jahren wurde mit der Künstlersozialkasse ein Weg gefunden hat, Bezieher kleiner Einkommen sozial abzusichern.

Und auch hier gibt es Fallstricke, die zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Personengruppe der "Künstler/Publizisten" führen werden, wenn die allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt: Die Gruppe der nebenberuflich tätigen Künstler und Publizisten ist derzeit von der Rentenversicherungspflicht befreit - wenn sie ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung erzielen, dass mindestens der Hälfte der Beitragsbemessunggrenze entspricht. (Geregelt in § 4 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG).)

D.h. eine allgemeine gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige bedeutet für diese Gruppe: Voller Beitragssatz in der GRV trotz künstlerischer / publizistischer Tätigkeit. Das wäre meiner Meinung nach eine enorme Ungleichbehandlung. Setzt sich die FDP dafür ein, dieser Gruppe den Zugang in die KSK zu ermöglichen?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Pascal Kober
bisher keineEmpfehlungen
12.03.2012
Pascal Kober
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Alterssicherung von Selbstständigen, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Die FDP spricht sich gegen eine zwangsweise Absicherung aller Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Vielmehr prüfen wir derzeit die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige, die in Zukunft verhindern soll, dass Selbstständige im Alter von der Grundsicherung abhängig sind. Es geht also um die Absicherung des Altersarmutsrisikos. Im Idealfall soll also künftig jeder Selbstständige sich so absichern, dass er eine Rente in Höhe von mindestens 680,00 Euro (etwa jetzige Höhe der Grundsicherung) erwarten kann.

Unser Ziel ist dabei, eine möglichst große individuelle Freiheit bei der Wahl der Absicherungsform zu erhalten. So gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch andere Absicherungsformen vor Altersarmut, die gleichberechtigt berücksichtigt werden müssen, so z.B. private und betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Versorgungswerke und die Künstlersozialkasse. Auf jeden Fall muss es aber einen Bestandsschutz für die bestehenden Versorgungswerke und auch die Künstlersozialkasse geben.

Ein Referentenentwurf liegt derzeit nicht nur nicht öffentlich vor, es gibt noch keinen. Derzeit führen sowohl die Koalitionsfraktionen wie auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch Gespräche zum Thema Rente. Solange diese nicht abgeschlossen sind, kann es noch keinen Referentenentwurf geben.

Unserer Ansicht nach soll es für die Gruppe der nebenberuflich tätigen Künstler und Publizisten bei der derzeit geltenden Rechtslage bleiben. Wer ein Einkommen bis maximal die Hälfte der geltenden Beitragsbemessungsgrenze erzielt, soll weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreit bleiben, da man geringe Einkommen nicht zusätzlich belasten möchte und die Absicherung aus dem Hauptberuf auskömmlich sein sollte. Wenn jedoch das Einkommen über der Hälfte der geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, halte ich es für angemessen, dass die Versicherungsfreiheit entfällt. Die Beitragsbemessungsgrenze West liegt 2012 bei 67.200 Euro im Jahr, im Osten sind es 57.600 Euro. Das bedeutet im Westen, dass jemand, der über 33.600 Euro im Jahr aus seinem künstlerischen Nebenberuf einnimmt, dann versichert sein muss. Bei solch einem Nebenverdienst halte ich es für gerechtfertigt, sich an der Solidargemeinschaft zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
13.03.2012
Von:

Guten Tag!

Ich hätte einige Fragen zum Thema E-Zigaretten. Hier würde mich sowohl Ihre persönliche Meinung als auch die offizielle Haltung Ihrer Partei interessieren.

1. Studien

In den meisten Medienberichten zu diesem Thema wird behauptet, man könne die potentiellen Gefahren nicht einschätzen, weil es keine Studien gäbe. Was ist z. B. mit den ganzen Studien und Entscheidungen, die hier aufgeführt sind:

www.dampfzeichen.de

Wenn diese nicht ausreichen sollten, warum wird dann nicht ein winziger Bruchteil der mit der Tabaksteuer eingenommenen Milliarden zweckgebunden zur Finanzierung wisenschaftlich haltbarer Studien verwendet? Und damit meine ich richtige Studien und nicht die Kindergartenexperimente, mit denen Frau Steffens ihre Haltung rechtfertigt.


2. Riskobewertung

Bei den ganzen Abschätzungen der gesundheitlichen Riskien wird immer unterschlagen, dass so gut wie alle Dampfer (ca. 99,9%) früher starke Raucher waren und die E-Zigarette jetzt als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette nutzen. Für eine realistische Risikobewertung müßten also die potentiellen Risiken des Dampfens mit den bekannten Gefahren des Rauchens verglichen werden. Sollte die Verfügbarkeit von E-Zigaretten durch gutgemeinte Verbote und Reglementierung zu stark eingeschänkt werden, sähen sich viele Dampfer dazu gezwungen, wieder zur Tabakzigarette zu greifen. Sind Sie sicher, dass das gesünder ist? Und bitte nicht das unvermeidliche Argument, einfach aufzuhören. Das ist NICHT einfach. Manche schaffen es, viele aber nicht.

Es wird auch immer wieder behauptet, dass die Inhaltsstoffe der Liquide unbekannt seien. Dies mag für private Billigimporte aus China zutreffen, aber die meisten Hersteller und Händler, die sich auf dem Markt behaupten können, beziehen ihre Zutaten aus Deutschland bzw. Europa und weisen alle Inhaltsstoffe aus. Warum wird das nicht berücksichtigt?
Antwort von Pascal Kober
bisher keineEmpfehlungen
11.04.2012
Pascal Kober
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu E-Zigaretten.

Für die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte liegen – wie auch Sie in Ihrer Anfrage schreiben – bisher kaum Erfahrungen vor. Sie unterscheiden sich zudem sowohl hinsichtlich ihrer Eigenschaften als auch hinsichtlich ihrer Aufmachung teilweise erheblich voneinander.

Trotzdem hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Bevölkerung über die nicht bekannten Risiken des Rauchens der E-Zigarette Ende letzten Jahres in Kenntnis gesetzt. Auch die Drogenbeauftragte warnt auf ihrer Homepage vor den noch weitgehend unbekannten Gefahren der E-Zigarette: www.drogenbeauftragte.de

Die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technischen Produktsicherheitsrechts liegt grundsätzlich im Aufgabenbereich der Länderbehörden. Auch die Prüfung und Einordnung eines Erzeugnisses sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Anforderungen liegen bei den Ländern.

Die Studien, die im von Ihnen verlinkten Schreiben erwähnt werden, kann ich auf ihre Validität so kurzfristig nicht bewerten. Auch die Bundesregierung hat aber erkannt, dass es eine steigende Anzahl von Nutzern der E-Zigaretten gibt. Es müssen aus deren Sicht aber zunächst die bestehenden Rechtsvorschriften die Anforderungen an die Beschaffenheit und das Inverkehrbringen von Produkten regeln, angewendet sowie die vorhandenen bereits wissenschaftlichen Daten gesichtet werden. Im Anschluss daran kann dann bewertet werden, ob und in welchem Maße spezifischer Regelungsbedarf für E-Zigaretten besteht.

Meiner Ansicht nach ist es aber nicht zu rechtfertigen, E-Zigaretten vorschnell zu verbieten, ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis über deren Wirkung zu haben. Trotzdem ist es Aufgabe der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sowie der zuständigen Behörden, die Bevölkerung vor den unbekannten Gefahren zu warnen.

Zudem müssen "Passivraucher" geschützt werden. Auch bei der Elektrozigarette kann derzeit eine Gesundheitsgefährdung für andere Menschen nicht ausgeschlossen werden. Bislang liegen keine experimentellen Daten zu Nikotingehalten des ausgeatmeten Dampfes vor. Für die Nutzung der elektronischen Zigarette sollten in Innenräumen aus diesem Grund keine anderen Vorschriften gelten als bei herkömmlichen Zigaretten.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Entwicklung der E-Zigaretten aufmerksam vonseiten der zuständigen Behörden auf Bundes- und Länderebene beobachtet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kober
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Frage zum Thema Internationales
20.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kober,

Mit Erschrecken habe ich heute folgenden Artikel in der TAZ ( taz.de ) gelesen.

Aufgrund unserer historischen Verantwortung in Bezug auf den Holocaust und vieler anderer Verbrechen, die im Namen des "dritten Reiches" unsererseits zu verantworten sind, ist dieses Geschehnis in Lettland, einem Mitgliedstaat der EU, aus meiner Sicht absolut unvereinbar mit dem demokratischen Freiheitsgedanken, der ja eigentlich in den EU-Mitgliedsstaaten vorherrschen sollte.

Ich finde es sehr bedenklich, wenn Mitgliedsstaaten der EU immer weiter politisch nach rechts rücken!

In wie weit wird sich die FDP politisch (Bundestag) und im Europaparlament dazu äußern?

Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Antwort.

mfg

Herr

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