Otto Fricke (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Otto Fricke
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in Sozietät
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dass es in diesem Bereich in NRW noch eine Verkammerung gibt, ist die Folge einer geschichtlichen Entwicklung, an der bisher kein Änderungsbedarf gesehen wurde. Es gab und gibt, im Gegensatz zu den Stimmen, die die Abschaffung der IHK-Verkammerung fordern, bisher angeblich keinerlei Stimmen bei den Landwirten, die auf eine Änderung drängen. Selbst unter Frau Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) gab es keinerlei Anstalten, die Verkammerung zu beenden, dies dürfte auf eine sehr große Akzeptanz der Landwirtschaftskammer bei den Landwirten zurückzuführen sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
enthalten
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
Fragen an Otto Fricke
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

Die Aufteilung der Regierungstätigkeit zwischen Bonn und Berlin hemmt die Effizienz eine der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes dienenden Regierung. Mir ist nicht zu vermitteln, dass Partikularinteressen Vorrang vor gesamtdeutschen Interessen besitzen sollen. Wieso ist den Abgeordneten von Nordrhein-Westfalen diese Einsicht nicht zu vermitteln?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Otto Fricke
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11.12.2006
Otto Fricke
Maßgeblich für die Frage des Komplettumzuges von Bonn nach Berlin ist, wie sollte es anders in der Politik sein, ein Gesetz.

Dieses Gesetz ist wie alle Gesetze zwar im Rahmen der Verfassung änderbar, aber erst einmal existent. Auch muss man festhalten, dass das Bonn/Berlin-Gesetz für eine Änderung oder Streichung der Mehrheit der großen Koalition bedürfte. Diese ist jedoch nicht absehbar, da hier jedenfalls keine der Fraktionen in ihrer Gesamtheit bereit ist, das Thema anzugehen. Als Vorsitzender des Haushaltsausschusses bin ich außerdem der Meinung, dass man bei der Frage des Komplettumzuges überprüfen muss, wie hoch die tatsächlichen Pendelkosten sind, wie viel Effizienzverluste es gibt, wie hoch die Umzugskosten wären und innerhalb von wie vielen Jahren, dieses ist dann die entscheidende Frage, ob sich der Komplettumzug rechnet.

Darüber hinaus muss man natürlich auch sehen, dass der Bund gegenüber seinem "Vertragspartner" der Stadt Bonn entsprechende Verpflichtungen eingegangen ist. Sicherlich, die Situation der Region Bonn ist finanziell weit besser als die Region Berlin. Man muss jedoch auch hier sehen, dass auch die Bundesrepublik Deutschland nicht nach dem Motto vorgehen kann, ich mach was mir gefällt. Das Ergebnis eines solchen Denkens sehen Sie an den vielen verfassungswidrigen Gesetzen, die gegenwärtig die große Koalition beschließt.

Nun werden Sie mir sicherlich eine gewisse Befangenheit unterstellen müssen, da ich selber aus Nordrhein-Westfalen komme. Ich weise jedoch darauf hin, dass es für einen Niederrheiner so ist, dass er von den Standortvorteilen der Region Bonn und eventuell noch bis zum südlichen Köln nur indirekt über eventuelle Mehreinnahmen des Landes Vorteile ziehen kann.

Berücksichtigt man diese Fakten sowie die Tatsache, dass die Region Bonn dank einer beispiellosen Wirtschaftsentwicklung und der ansässigen Konzerne, wie etwa der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG, sehr gut dasteht, ist aus meiner Sicht ein Mittelweg der richtige. Dieser besteht darin, schon jetzt zu prüfen, welches Referat oder welche kleinere Einheit aufgrund damit verbundener besonderer Effizienzsteigerungen bereits heute nach Berlin ziehen kann. Hier sind die Dinge aus meiner Sicht nicht statisch, sondern im Fluss. Ziel muss es aber immer sein, mit dem Geld der Steuerzahler vernünftig und sparsam – nicht aber nur emotional – umzugehen.
Ich möchte Sie aber auch auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Nämlich den der betroffenen Personen.

Ich erwarte von einem Mitglied des höheren Dienstes, dass es die Flexibilität an den Tag legt, die für einen Umzug seiner Stelle und seiner Arbeit nach Berlin notwendig wäre. Als Familienvater von 3 kleinen Kindern, der diese wochenweise nicht sieht, wenn Sitzungswochen sind, bin ich mir sehr wohl bewusst, welche Mühen eine entsprechende Flexibilität mit sich bringt. Jedoch denke ich, dass das in Abwägung der gesamtwirtschaftlichen Situation, bei immer noch über 4 Millionen Arbeitslosen, verantwortbar ist. Beim gehobenen und auch beim mittleren Dienst wird es hingegen etwas schwieriger. Hier muss man einfach sehen, dass ein Umzug für diese Personen mit erheblichen Problemen verbunden wäre.

Lassen Sie mich als letztes noch auf folgenden Aspekt hinweisen. In der Region Köln/Bonn hat es in der letzten Zeit immer wieder Bundesinstitute oder ähnliche Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts gegeben, die aufgrund von Bundesentscheidungen in diese Regionen gekommen sind. Wenn man hier deutlicher machen würde, dass für die dorthin gesiedelten Personen der anderen Seite auch Teile der Bundesregierung nach Berlin gehen könnten, gäbe es eine kommunizierende Röhre, die Berlin dauerhaft helfen würde und die Region Köln/Bonn dauerhaft nicht schädigen würde. Leider ist das Thema mit sehr viel Populismus versehen, und es gibt auch manche Ineffektivität, ich verweise insofern auf den aktuellen Spiegelartikel zu diesem Thema (den ich mir jedoch ausdrücklich nicht zueigen mache). Jedoch halte ich es für falsch, als Politiker Versprechungen zu machen, die sich in der Realität nie umsetzen lassen. Gerade dieses Verhalten führt immer wieder zu Politikverdrossenheit.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die Adventszeit und viel Spaß beim Einkaufen zu 16%.
Ihr Otto Fricke, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
10.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

vermutlich geht die Frage zu sehr in das Detail. Aber nach dem heute veröffentlichten Artikel in der Welt am Sonntag wollte ich die Seite abgeordnetenwatch.de einfach mal ausprobieren.
Zur Frage:
Nach Einsicht in den Bundeshaushalt 1002 686 10 - 549 Zuschuss zur Umsiedlung des Hauptbüros des FSC International nach Bonn mit je 50 T€ von 2004 ? bis 2006 möchte ich wissen, wann der 1993 gegründete FSC seinen Sitz nach Bonn verlegt hat und wieviel Zuschüsse insgesamt zugeteilt worden sind. Übrigens: Auf der Homepage des FSC International kommt man nach dem Anklicken der FSC Dachorganisation Bonn direkt auf die Seite fscoax.org und kann online Bücher, Multimedia, Wellness und alles rund um den Urlaub bestellen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus.
MfG
Antwort von Otto Fricke
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12.12.2006
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Frage bezogen auf das Forest Stewardship Council (FSC), welches sich mit der Zertifizierung von Holz beschäftigt, kann ich Ihnen folgende Fakten mitteilen:

1. Der Umzug des FSC fand in den Jahren 2002 (Teilumzug) und 2003 (Restumzug ca. 20 Mitarbeiter) statt.
2. Der FSC hat Haushaltsmittel erhalten für den Umzug des Hauptbüros von Oaxaca, Mexiko nach Bonn.
3. Der FSC hat für die reinen Umzugskosten in 2002 aus dem Einzelplan 10 256.000 Euro erhalten.
4. Für Verwaltungs- und Betriebskosten wurden und werden dem FSC in den Jahren 2003 - 2007 jeweils bis zu 50.000 Euro erstattet.

Die Förderung soll 2007 auslaufen. Wenn Sie konkludent nach meiner Bewertung dieses Vorgangs fragen, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich diese Ansiedlungsförderung dem Grunde nach und aus der Sicht von damals nachvollziehbar finde. Dies deshalb, weil die Überlegungen, die Region Bonn nach dem (Teil-) Umzug der Bundesregierung und des Bundestages wegen des erwarteten "Aderlasses" durch gezielte Ansiedlungsförderung zu entlasten, verständlich ist.
Diese Förderung allerdings muss spätestens zu diesem Zeitpunkt überprüft werden.
Zu dieser Thematik weise ich auch auf meine andere Antwort vom 11.12.2006 hin.

Viele Grüße und eine schöne Adventszeit!
Ihr Otto Fricke, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
19.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

ich habe eine Frage zum Haushalt 2007. Im Einzelplan 12, Kap. 1210 sind 275 Mio. Euro für den Erwerb privat vorfinanzierter BAB-Abschnitte (Titel 823 12) und Bundesstraßenabschnitte (823 22) veranschlagt.
Bei privater Vorfinanzierung kauft der Bund die Bauwerke nach Fertigstellung über einen Zeitraum von 15 Jahren zurück. Die Jahresraten setzen sich aus den Baukosten, den während Bau und Finanzierungszeit anfallenden Zinsen sowie den Gewinn- und Verwaltungskostenzuschlägen zusammen. Wirtschaftlich wird durch die private Vorfinanzierung ein Kredit in Höhe der Baukosten aufgenommen, der durch die Tilgung wieder abgetragen bzw. in reguläre Staatsverschuldung umgewandelt wird. In den Erläuterungen sind bei Gesamtkosten der Projekte in Höhe von etwa 4,3 Mrd. Euro Finanzierungskosten in Höhe von etwa 1,6 Mrd. Euro ausgewiesen. Dies entspricht 36 Prozent. Für das Jahr 2007 bedeutet dies, dass 99 Mio. Euro Zinszahlungen anfallen.
Die Zinsen werden seit Jahren als Investition gezählt und ermöglichen eine Neuverschuldung in entsprechender Höhe. Diese Praxis ist absurd. Nicht nur die Baukosten (wie bei einer Finanzierung aus dem regulären Haushalt) sondern auch die gesamten Kosten der früheren Fertigstellung werden so nicht von denen bezahlt, die von ihr profitieren. Über eine höhere Staatsverschuldung werden sie auf auf zukünftige Generationen verlagert.
Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinen Bemerkungen zum Bundeshaushalt 1995 festgestellt, dass die Nicht-Ausweisung der Finanzierungskosten dem Grundsatz der Haushaltsklarheit widerspricht und vorgeschlagen, Baukosten und Finanzierungskosten – einschließlich Gewinn und Verwaltungskosten – in gesonderten Titeln auszuweisen. Die Finanzierungskosten würden dann – wie alle Zinszahlungen – nicht als Investition zählen und dürften nicht über Kredit finanziert werden.
Halten Sie die aktuelle Praxis für generationengerecht und verfassungskonform?
Antwort von Otto Fricke
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21.12.2006
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage hat mich dazu veranlasst, entsprechende Nachforschungen anzustellen. Hierzu rechne ich Anfang Januar mit einem Ergebnis, welches ich sodann gerne an dieser Stelle weitergebe.

Ungeachtet dessen kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Gruppe Haushalt der FDP-Bundestagsfraktion mit dem Thema "Investitionsbegriff" schon seit einiger Zeit beschäftigt und dabei eine präzisere und engere Fassung dieses Begriffes anstrebt, da dieser Begriff derzeit nicht mehr als eine "Krücke" ist.

Die in Artikel 115 Grundgesetz vorgesehene Begrenzung der Neuverschuldung auf die Höhe der Investitionen wird der Herausforderung der zunehmend ausufernden Verschuldung des Bundes (derzeitiger Stand bereits weit über 900 Milliarden Euro) aus Sicht der FDP nicht mehr gerecht. In einem Antrag haben wir als FDP-Bundestagsfraktion deshalb gefordert, die Maastrichtkriterien (Neuverschuldung nicht über 3 % des BIP und Gesamtschulden nicht über 60 % des BIP) in das Grundgesetz aufzunehmen.

Auch die sog. "Schweizer Schuldenbremse" muss als Werkzeug diskutiert werden. Sie soll strukturelle Ungleichgewichte in Haushalten verhindern und damit zur Stabilisierung der nominellen Schulden beitragen. Dies erfolgt jedoch unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung. Die "Schuldenbremse" ist eine Ausgabenregel. Sie schreibt vor, dass die maximale Höhe der Ausgaben in einer Periode die um einen Konjunkturfaktor bereinigten Einnahmen nicht überschreiten darf. Dieser Konjunkturfaktor errechnet sich aus dem Quotienten zwischen dem geschätzten realen Trendwachstum (Trend-BIP) und dem geschätzten realen BIP. Sie ist eine ex-ante Regel, die bei der Haushaltsplanung zur Anwendung kommt.

Dies allerdings sind Maßnahmen, die nur im Verbund mit weiteren Schritten ihre volle Wirkung entfalten werden. Weitere Informationen hierzu können Sie auch auf meiner Homepage unter www.otto-fricke.de nachlesen.

Mit zunächst den besten Wünschen für das Weihnachtsfest

Otto Fricke
Ergänzung vom 23.01.2007
Wie angekündigt teile ich Ihnen nun auch die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zum Thema "Vorfinanzierungskosten" mit.
Diese lautet:

"Nach den Ergebnissen des Bund/Länder-Arbeitsausschusses zu "Private Vorfinanzierung öffentlicher Investitionen" handelt es sich bei den privat vorfinanzierten Straßenbaumaßnahmen um einen "Ratenkauf", der als Investition der "Hauptgruppe 8" sowohl mit den Baukosten als auch den zugehörigen Finanzierungskosten zu veranschlagen ist. Bei der privaten Vorfinanzierung liegt keine Kreditaufnahme vor, da Art. 115 GG aufgrund der rechtsgeschichtlichen Entwicklung zuorderst auf Geldbeschaffung abzielt (Finanzkredit). Eine getrennte Veranschlagung von Baukosten und Finanzierungskosten war auch Gegenstand einer Prüfung des Bundesrechnungshofes zu den privat vorfinanzierten Straßenbaumaßnahmen des Bundes im Jahre 2000. Hierin ist u.a. aufgeführt, dass sowohl das Bundesministerium der Finanzen als auch der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sich mit der getrennten Veranschlagung des Kapitaldienstes befasst haben und eine getrennte Veranschlagung der Baukosten im Epl. 12 und der refinanzierungsbedingten Kosten im Epl. 32 mehrheitlich abgelehnt wurde.

Der haushaltsmäßigen Veranschlagung der einzelnen Projekte lag ein zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in den Jahren 1992, 1994 und 1998 geltender Projektzins plus einer festen Marge in der Spanne von ca. 5,0 bis 5,8 % zu Grunde. Die Zinssätze lagen damit weit über dem derzeitigen Niveau. In Höhe der sich aus den Baukosten und diesen hohen Zinsen ergebenden Tilgungsraten wurden bei Vertragsschluss die nach Haushaltsrecht vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen eingegangen. Der Zinssatz bewegte sich im Jahre 2005 in einer Bandbreite von ca. 2,8 % bis 3,8 %. Die im Haushalt 2007 ausgewiesenen Finanzierungskosten in Höhe von rd. 1,56 Mrd. € berücksichtigen bereits die dargestellte Zinsentwicklung. Im Jahre 2002 waren noch rund 1,79 Mrd. € ausgewiesen. Bei anhaltend günstigen Zinsen gegenüber denen zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse werden sich die Finanzierungskosten auch noch weiter reduzieren. Da alle Maßnahmen in der Tilgungsphase sind, werden auf der Basis der Baukosten und der bereits geleisteten Tilgungsraten, auch die Finanzierungskosten jährlich neu ermittelt und ausgewiesen."

Ich werde dieses Thema weiterhin verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Fricke, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.01.2007
Von:
-

Das Thema Ausbau A57 und Lärmschutz geht jetzt in Krefeld richtig los. Was tun Sie, dass die Tunnel-Trog-Lösung auch für den Bereich Oppum-Linn realisiert wird? Bis jetzt wird ja nur diese Lösung für den Bereich Boclum favorisiert.
Antwort von Otto Fricke
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23.01.2007
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Der Ausbau der A 57 ist tatsächlich für Krefeld ein brennendes Thema, und er ist eigentlich seit vielen Jahren überfällig. Dass die Zufahrtswege in – wenn ich es so sagen darf – "unsere Stadt" einen Stauschwerpunkt im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen bilden, ist ein betrüblicher, nicht hinnehmbarer Zustand, insbesondere für die geplagten Anlieger.

Wichtig ist aber, dass der dreispurige Ausbau ohne Nachteile für irgendeinen der Krefelder Stadtteile erfolgt, dass mithin die Entlastungen grundsätzlich gleichmäßig erfolgen. Im Ergebnis ist dies aus meiner Sicht nur durch eine Tunnel-Trog-Lösung zu erreichen, und diese muss selbstredend auch Oppum und Linn erfassen.

Zur Wahrheit gehört aber ehrlicherweise auch Folgendes: Die Tunnel-Trog-Lösung kann nicht meinen, dass auf dem ganzen Streckenverlauf die Autobahn durch einen Tunnel führt. Vielmehr ist dort, wo die höchste Lärmbelastung ist, ein Tunnel notwendig, und muss dort ein Trog Anwendung finden, wo auch auf diese Weise die Lärmbelastungen noch einen vertretbaren Rahmen gesenkt werden. Bei der Tunnel-Trog-Lösung geht es also nicht nur um einen Tunnel.

Als Politiker könnte ich versucht sein, Ihnen noch viel weitreichendere Lösung zu verheißen und auch für die weniger lärmbetroffenen Autobahnstücke eine Tunnellösung zu versprechen. Ich tue solches nicht, weil dies unredlich wäre und zudem unverantwortlich gegenüber dem Steuerzahler, auch dem Krefelder Steuerzahler. Das Hauptproblem der Autobahn im Krefelder Bereich ist dabei, dass die Autobahn beim Bau in so genannter Hochlage erbaut wurde, was es heute umso schwerer macht, sie jetzt tiefer zu legen. Ich persönlich würde in der Abwägung auch eine Lösung akzeptieren, die, wie etwa im Bereich Aschaffenburg, eine Vollverkapselung (Komplettüberdachung) vorsähe. Diese sähe zwar nicht besonders schön für das Stadtbild aus, würde aber den Gesundheitsfeind Lärm effektiv bekämpfen.

Grundsätzlich zur A 57 bin ich übrigens nicht der Meinung, dass hier ein Thema vorliegt, bei dem sich eine bestimmte Partei vor Ort zu profilieren hat. Zusammenarbeit ist gefragt. Aber ich sehe zum einen und hoffe zum anderen, dass die CDU/FDP-Koalition im Stadtrat – mit Unterstützung übrigens der SPD -, die CDU/FDP-Koalition im Land, aber auch die CDU/SPD-Koalition im Bund unter Einschluss des Bundesverkehrsministers, eines Sozialdemokraten, hier sprichwörtlich an einem Strang ziehen und gemeinsam zu einer tragfähigen Lösung finden.

Es ist an der Zeit dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Otto Fricke, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2007
Von:

Thema »KILLERSPIELE«

Sehr geehrter Herr Fricke,

als Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich heute an Sie, weil ich ein sehr wichtiges Anliegen habe. Seit einiger Zeit widmet sich die Politik verstärkt der Diskussion um ein Verbot der so genannten »Killerspiele« Leider kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Politik sich hierbei mehr von populistischen Erwägungen denn von Sachkenntnis leiten lässt. So ist z.B. aus der Politik bislang noch keine juristisch präzise Definition des Begriffs »Killerspiele« öffentlich geworden. Wenn »Killerspiele« Gewalt verherrlichende Spiele sein sollen, so sind diese bereits über § 131 StGB gesetzlich verboten. Leider scheint die Politik auch noch nicht wahrgenommen zu haben, dass es heute Spiele für alle Altersgruppen gibt. Die von den Medien oft als »Killerspiele« bezeichneten Ego-Shooter sind in der Regel mit einer Altersfreigabe »Keine Jugendfreigabe» als Spiele für Erwachsene ausgewiesen und dürfen an Kinder und Jugendliche nicht verkauft werden. Damit ist dem Jugendschutz ausreichend Rechnung getragen. Das Augenmerk sollte eher darauf liegen, sicherzustellen, dass die bestehende Gesetzgebung eingehalten wird – das macht eine Verschärfung unnötig.Ein pauschales Verbot von Spieleinhalten für Erwachsene stellt eine Bevormundung des mündigen Bürger dar und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. In einem demokratischen Land darf auch im Interesse des Jugendschutzes keine Zensur zum Nachteil von erwachsenen Bevölkerungskreisen geübt werden.

Werden Sie sich als Mandatsträger politisch gegen ein Verbot von »Killerspielen« und für einen kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Unterhaltungsmedien engagieren ?
Werden Sie auch meine Interessen als Spieler vertreten ? Ich übe ein ganz normales Hobby aus und habe ein Recht darauf, deswegen nicht diffamiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,

P.
Antwort von Otto Fricke
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23.02.2007
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

zunächst stimme ich Ihrer Einschätzung zu, dass populistische Schnellschüsse nie Grundlage fundierter politischer Entscheidungen sein können. Im Gegenteil, sie lenken oft von den wahren Zusammenhängen ab und zielen auf den kurzfristigen Effekt. Dies scheint mir auch bei der Diskussion zum Thema "Killerspiele" der Fall zu sein. Mit Recht weisen Sie auf bereits bestehende Vorschriften hin. Eine verbesserte Umsetzung dieser Vorschriften, speziell im Bereich des Jugendschutzes, wäre sicherlich hilfreich. Eine Anpassung durch entsprechende Neuindizierung von als gefährlich eingestuften Spielen jedenfalls kann gewährleistet werden. Hier leistet auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ( www.bundespruefstelle.de ) wertvolle Arbeit. Als Liberaler bin ich ebenfalls der Auffassung, dass auch im Bereich der Unterhaltungselektronik ein vernünftiges Maß an Freiheit herrschen sollte. § 131 StGB, der die Gewaltdarstellung pönalisiert, zieht da eine durchaus sinnvoll begrenzende Linie. Wir haben damit ein Zusammenwirken verschiedener sinnvoller Vorschriften, die aus meiner Sicht zunächst einmal nicht ergänzt werden müssen.

Nun macht es Sinn, sich die Entstehung der Killerspieldebatte etwas genauer anzuschauen. Ursprung dieser Diskussion sind ohne Zweifel die schrecklichen Amokläufe orientierungsloser Schüler. Diese Amokläufe sind aus meiner Sicht zunächst auf eine gesellschaftlich bedingte Isolation der Täter zurückzuführen. Diese gilt es zu erkennen und aufzubrechen. Hier ist die Gesellschaft insgesamt - auch mit ihren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen - im Umgang mit sog. Außenseitern gefordert. Verschiedene Ansatzpunkte sind dabei denkbar. Beispielsweise halte ich die Institutionalisierung sog. Schulpsychologen für sinnvoll, die als unabhängige Dritte Ansprechpartner und Kummerkasten, aber auch stille Beobachter sein könnten. Sicher ist jedenfalls, dass nicht derjenige das Problem lösen wird, der sofort nach neuen Gesetzen und Verboten schreit.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Fricke
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