Otto Fricke (FDP)

Angaben zur Person
Otto Fricke
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in Sozietät
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
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Frage zum Thema Finanzen
04.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

in der gestrigen Sendung "PHOENIX RUNDE" wurden sie von Prof. Bofinger befragt, welches Land denn eine besserer Schuldner wäre als Deutschland. Sie sagten, Ihnen fallen da schon ein paar ein. Bei einer Nachfrage, welche das konkret wären, wichen Sie aus.

Bei einer späteren, erneuten Nachfrage sagten Sie, sie wollen keine Werbung für andere Staatsanleihen machen.

Deswegen bitte ich Sie hier Stellung zu nehmen und die Frage konkret zu beantworten.

Vielen Dank
Antwort von Otto Fricke
2Empfehlungen
24.03.2009
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

auf Ihre Frage kann ich Ihnen hier leider mit derselben Begründung wie in
der Sendung keine Antwort geben.

Es folgt meiner Pflicht als Abgeordneter des deutschen Bundestages, andere Länder als bessere Schuldner nicht beim Namen zu nennen. Im Besonderen gilt es, die Attraktivität von Staatsanleihen nicht zu mindern, im Allgemeinen die Finanzierungskonditionen des Bundes auf dem internationalen Kapitalmarkt nicht durch öffentliche Aussagen unnötig zu belasten.

Und dennoch ist der allgemeine Hinweis erforderlich, um daran zu erinnern, dass sich die Auswirkungen defizitärer Haushalte und hoher Schulden nicht nur für zukünftige Generationen bemerkbar machen, sondern bereits in der Gegenwart unmittelbar die Bedingungen beeinflussen, zu denen sich die Bundesrepublik finanziert.

Im Übrigen darf ich Ihnen empfehlen, zum Beispiel im Internet zu recherchieren, zu welchen Sätzen welche Anleihen bei welchen Staaten für welche Laufzeiten gekauft werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Fricke
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Frage zum Thema Finanzen
14.03.2009
Von:
-

Guten Tag Herr Fricke,
Ein Kennzeichen funktionierender Marktwirtschaft ist für mich, dass es keine systemrelevanten Unternehmen gibt und ein schlecht wirtschaftendes Unternehmen im Rahmen einer Insolvenz entweder saniert wird oder von Markt verschwindet.
Im Bereich der Banken scheinen derzeit die Regeln der Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt zu sein.
Da eine funktionierende Marktwirtschaft zur Kernidee der FDP zählt, würde ich gerne wissen, welche Maßnahmen die FDP mittelfristig für notwendig hält, damit in Zukunft das Finanzsystem auch die Insolvenz einer großen Bank problemlos verkraften kann:

1) Welche Änderung benötigen wir im nationalen ordnungspolitischen Rahmen (Bankenregulierung) ?

2) Welche Änderung benötigen wir im europäischen ordnungspolitischen Rahmen (Bankenregulierung) ?

3) Benötigen wir auch für den Bereich der Privatbanken ein verbessertes Sicherungssystem, welches z.B. dem der genossenschaftlich organisierten Banken entspricht ? (Die im Sicherungssystem zusammengeschlossenen Banken übernehmen und sanieren überschuldete Institute bevor es zu einer Insolvenz kommt)

4) Wo finde ich weitergehende Infomationen von der FDP zu diesen Themen ?

Herzliche Grüße
-
Antwort von Otto Fricke
6Empfehlungen
31.03.2009
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,


Ihre einzelnen Fragen betreffen einen äußerst komplexen Themenbereich, weshalb ich mir erlaube, diese im Zusammenhang und auch etwas ausführlicher zu beantworten. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass niemand behaupten sollte, in diesem Gebiet über eine einfache Patentlösung zu verfügen. Diese gibt es schlicht und ergreifend nicht. Die umfangreichen und schwierigen Verhandlungen im Rahmen von G20 zeigen dies eindrucksvoll.

Leitsatz für alle Maßnahmen, die in dieser schweren Krise zu ergreifen sind, muss die Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft sein. Sie alleine ist Voraussetzung dafür, dass auch morgen noch Sozialleistungen ausbezahlt und der soziale Frieden in unserem Lande bewahrt werden kann. Das Bankensystem als solches ist in diesem Zusammenhang systemrelevant, weil die Finanzierung der Wirtschaft insgesamt (insbesondere des Mittelstandes) ohne ein funktionierendes Bankensystem zusammenbrechen würde. Insofern besteht ein Unterschied zu einzelnen Wirtschaftsunternehmen.

Unser Land befindet sich in einer sehr ernsten Situation. Die Krise der internationalen Finanzmärkte droht auch erhebliche Auswirkungen auf unsere Realwirtschaft zu haben. Die Finanzkrise wird zur Wirtschaftskrise. Deutschland befindet sich in einer Rezession. Statt Aktionismus braucht unser Land ein ordnungspolitisches Aktionsprogramm.

Der Staat ist in der Verantwortung, durch schnelles, kluges und wirksames Handeln die Auswirkungen der Krise zu begrenzen. Das Vertrauen der Menschen in die soziale Marktwirtschaft muss jetzt gestärkt werden: durch Reformen in der Finanzarchitektur, durch bessere Aufsichts- und Kontrollmechanismen und durch eine Stärkung des Verantwortungsprinzips.

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte war im vergangenen Herbst ohne Alternative. Auch als Opposition haben die Liberalen aus patriotischem Verantwortungsgefühl die notwendigen Entscheidungen mitgetragen. Umso wichtiger ist jetzt aber eine Rückbesinnung auf die Grundprinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft. Wir brauchen einen starken Staat, der klare und verlässliche Regeln aufstellt, überwacht und ggf. sanktioniert, der aber nicht Mitspieler ist, weil er dann zur Partei wird. Falsch ist die Behauptung, in Deutschland existiere ein System des schrankenlosen Kapitalismus. Weder der Idee noch gar den Tatsachen nach haben wir einen freien, "ungezügelten" Markt ohne Ordnungsrahmen. Wer anderes behauptet, blendet die bestimmende Rolle des Staates in der sozialen Marktwirtschaft einfach aus.

Der Finanzsektor ist wegen seiner ihm eigenen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten traditionell stark reguliert. Wer einen Kredit einräumt, gewährt einen Vertrauensvorschuss – ohne Vertrauen kein Kredit. Die Informationen gerade auf den Finanzmärkten sind unterschiedlich verteilt. Kunden, die ihrer Bank Geld anvertrauen, wissen im Detail nicht, was mit ihrem Geld geschieht. Die Bank hat dem Einleger gegenüber, wie jeder Kreditnehmer seinem Geldgeber gegenüber, einen Informationsvorsprung. Wegen dieser asymmetrischen Verteilung von Informationen ist die Regulierung in keinem anderen Wirtschaftszweig derart akzeptiert wie in der Finanzwirtschaft.

Ziel jeder Regulierung ist ein funktionsfähiger Wettbewerb. Die Marktteilnehmer müssen – auch als Verbraucher – Vertrauen in das System und eine objektive Information über Risiken der Anlageprodukte haben können. Dieses Vertrauen ist derzeit verloren gegangen. Grund dafür ist nicht nur mangelhafte Regulierung an verschiedenen Stellen, sondern vor allem die unzureichende Kontrolle durch den Staat und seiner Bankenaufsicht oder international durch die Staatengemeinschaft. Regulierungsversagen ist aber Staatsversagen, nicht Marktversagen. Die Folgen daraus können nur Überprüfung und Anpassung der Regulierungen und natürlich nachhaltige Verbesserungen bei der Aufsicht sein.

Die Krise der internationalen Finanzmärkte ist nicht nur eine Krise der Regulierer, sondern auch eine Krise der Geldpolitik in den USA. Der Sachverständigenrat hat in einem aktuellen Gutachten zur Stabilität des internationalen Finanzsystems sehr deutlich auf die falsche Geldpolitik abgestellt. Zielrichtung muss es daher sein, in der Tradition der Deutschen Bundesbank auf seine Politik der Geldwertstabilität zu setzen.

Die Aufgabe der Wirtschaftsprüfer bei der Finanzkrise ist kritisch zu hinterfragen. Dabei sind insbesondere der Umfang des Prüfungsinhaltes sowie der Umfang der Risikobewertung zu überprüfen und anzupassen. Unabhängig davon kann mangelhafte Politik persönliches Fehlverhalten Einzelner nicht entschuldigen. Wer als Manager im Finanzmarkt unverantwortliche Risiken eingegangen ist, muss zur Rechenschaft gezogen werden und personell wie finanziell die Konsequenzen tragen. Keinesfalls gerechtfertigt ist allerdings die pauschale Kritik an in der Wirtschaft verantwortlich handelnden Personen, die in der letzten Zeit in Politik und Medien erhoben wurde.

Hieraus ergeben sich für die FDP-Bundestagsfraktion insbesondere folgende Einzelforderungen:

1. Die nationale Finanzaufsicht muss bei der Deutschen Bundesbank konzentriert werden.

Die Zersplitterung der Bankenaufsicht zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank hat sich nicht bewährt. Eine Konzentration der Aufsicht bei der unabhängigen Deutschen Bundesbank verhindert Reibungsverluste und strafft die Arbeitsabläufe. Die geldpolitische, volkswirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Expertise ist dann in einer Institution gebündelt und kann effizienter aufeinander abgestimmt werden. Gerade bei einem Frühwarnsystem hat diese Verzahnung ihre Vorteile, wenn sich nicht zwei Präsidenten und damit zwei Bürokratien abstimmen müssen.

2. Die europäische Finanzaufsicht muss verbessert werden.

Die Struktur der Bankenaufsicht muss endlich der bereits sehr weit fortgeschrittenen Europäisierung der Bankenlandschaft Rechnung tragen. In der Finanzmarktkrise ist deutlich geworden, dass es bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Banken zu bedrohlichen Aufsichtslücken kommen kann, etwa dann, wenn Tochtergesellschaften in einem anderen EU-Mitgliedsland der Aufsicht unterliegen als das Mutterunternehmen. Die Tatsache, dass in der EU mehr als 70 Finanzmarktaufsichtbehörden tätig sind, die nur sehr unzureichend untereinander vernetzt sind, stellt eine Bedrohung für die Stabilität der Finanzmärkte und zudem ein schwer wiegendes Integrationshindernis dar. Erstes Ziel ist deshalb die unverzügliche Etablierung eines European System of Supervisory Authorities nach dem Modell der Europäischen Zentralbank. Mittelfristig muss eine einheitliche EU-weite Bankenaufsicht geschaffen werden, die bei der Europäischen Zentralbank anzusiedeln ist und in den EU-Verträgen verankert werden muss.

3. Neue Rahmenbedingungen für Rating-Agenturen müssen eingeführt werden.

Die Rating-Agenturen, die durch ihre laxen Bewertungen ihren Teil zur Finanzmarktkrise beigetragen haben, bewegen sich bis heute im aufsichtsfreien Raum. Außerdem gibt es nur US-amerikanische Rating-Agenturen, was ein enges Oligopol vermuten lässt. Es muss die Errichtung einer unabhängigen europäischen Einrichtung geprüft werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, muss außerdem eine gleichzeitige Beratung und Rating unterbunden werden. Die von der EU-Kommission gemachten Vorschläge sind dabei eine gute Verhandlungsgrundlage.

4. Mindesteigenkapitalquote für Finanzinstitute

Für Finanzinstitute ist eine höhere Mindestquote für das Kernkapital zu prüfen, wobei eine international einheitliche Definition des Begriffs gefunden werden muss. Die Höhe der Mindestquote sollte international abgestimmt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

5. Instrument der Kreditverbriefung auf den Prüfstand stellen

Der Sachverständigenrat schrieb schon in seinem letzten Jahresgutachten im Jahr 2007 von der "Alchemie der Kreditverbriefung". Er hat mit seinen Warnungen leider Recht behalten. Die unter der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführten Möglichkeiten der Kreditverbriefung gehören auf den Prüfstand. Verbriefungen sind anerkannte Instrumente zur Refinanzierung der Banken. Das Risiko, das sich hinter den Papieren verbirgt, muss transparent werden, Risikoverlagerungen aus der Bilanz heraus darf es nicht mehr geben. Zu prüfen sind darüber hinaus Selbstbehalte der Emittenten. Pfandbriefe haben sich in Deutschland bewährt. Bei Pfandbriefen wird nur der sicherste Teil des Kredits als Sicherheit verwendet. Der gesamte Kredit bleibt aber auf der Bilanz der Bank. Ausfälle kamen bisher nicht vor.

6. Managerhaftung neu ausrichten

Bemerkenswert an der Bankenkrise ist: Privatbanken mit persönlich haftenden Gesellschaftern scheinen weniger unkalkulierbare Risiken an den Finanzmärkten eingegangen zu sein als insbesondere Staatsbanken und börsennotierte Kapitalgesellschaften. Für die Vorstände dieser Gesellschaften gilt aber bereits heute ein im internationalen Vergleich sehr scharfes Haftungsrecht. Die Betroffenen haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden in unbegrenzter Höhe. Schadenersatzansprüche der Gesellschaft müssen von den Aufsichtsräten geltend gemacht werden. Dies geschah aus falsch verstandener Rücksichtnahme in der Vergangenheit zu selten und zu zögerlich. Sollten diese Ansprüche auch künftig nicht konsequent geltend gemacht werden, sind Verschärfungen des materiellen Rechts in Betracht zu ziehen.

7. Aufsichtsräte stärken

Die bankeninternen Kontroll- und Überwachungsfunktionen müssen modernisiert werden. Dazu gehört die Einführung kleinerer Aufsichtsräte von maximal zwölf Mitgliedern, eine Mindestwartefrist von drei Jahren für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben kapitalmarktorientierten Unternehmens sowie die Begrenzung auf höchstens fünf Aufsichtsratsmandate pro Person. Dies sorgt für effizientere Aufsichtsstrukturen innerhalb der Unternehmen. Um die Kontroll- und Überwachungsfunktion weiter zu stärken muss auch eine Professionalisierung der Aufsichtsräte und deren Arbeitsweise stattfinden.

8. Vorstandsvergütung

Die Gesamtbezüge des Vorstandes einer Aktiengesellschaft müssen bereits nach geltender Rechtslage in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe des Aussichtsrates. Der Verantwortung dieser Aufgabe muss sich der Aufsichtsrat verstärkt bewusst sein. Der Einfluss der Hauptversammlung auf die Vergütung von Vorständen muss gestärkt werden.
Die Aktienoptions- und Bonimodelle haben mit dazu beigetragen, dass die Finanzdienstleister unkalkulierbare Risiken eingegangen sind. Sondervergütungen müssen sich daher stärker an dauerhaften Erfolgen des Unternehmens orientieren, nicht z. B. am Stand des Aktienkurses an einem Stichtag. Durch das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen wurde die Pflicht zur Offenlegung von Vorstandsbezügen und Aktienoptionen börsennotierter Aktiengesellschaften erweitert, so dass auch Einzelbezüge mit Namensnennung, aufgegliedert nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen sowie langfristig anreizwirkenden Bestandteilen anzugeben sind. Es ist aber zu prüfen, ob alle am Vergütungsprozess beteiligten Personen und Gremien detailliert aufgelistet werden sollten und eine Berichterstattung im Geschäftsbericht darüber stattfinden sollte. Diese Maßnahmen würden für mehr Transparenz sorgen.

9. Bilanzierungsvorschriften

Die anzuwendenden Bilanzierungsvorschriften müssen so ausgestaltet sein, dass sie in Krisensituationen nicht zu einer extremen Verschärfung der Situation führen. Die Zeitwertbewertung (Fair Value) hat prozyklische Wirkung und erweist sich damit als krisenverstärkend. Daher sind wieder konservativere Bewertungsmethoden zuzulassen, die sich am Vorsichtsprinzip als Maßstab des Handelsgesetzbuches orientieren.

Weitere Informationen können Sie unter www.fdp-fraktion.de abrufen.

Ihr Augenmerk möchte ich dabei insbesondere auch auf folgenden Antrag lenken: www.fdp-fraktion.de

Bereits 2007 haben wir in unserem Deutschlandprogramm eine Verbesserung der Bankenaufsicht gefordert. Diesen Teil können Sie hier nachlesen:

www.deutschlandprogramm-2007.de

In der Hoffnung, Ihnen ausreichend Informationen geliefert zu haben, verbleibe ich


Mit freundlichen Grüßen

Otto Fricke, MdB
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Frage zum Thema Soziales
15.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,


aus den Medien war die letzte Zeit häufig zu vernehmen, daß sich die FDP wieder mehr dem Sozialen in der Politik zuwenden werde. Herr Westerwelle bekennt sich seit Neuestem zur "Sozialen Marktwirtschaft" und hat damit m. E. der "Angebotsorientierten Marktwirtschaft" den Rücken gekehrt.

Um so mehr verwundert es mich, daß ich in der Zeitschrift "Lenz" (Plus Magazin), Ausgabe 4/2009, Seite 7, unter der Überschrift "Zahlen die Rentner" (Erste Politiker fordern, daß die neuen Staatsschulden zulasten der Rentner gehen sollen) lese, daß Sie der erste sind, der das fordert - das heißt: Rentenkürzung.

Sollte das stimmen, dann bitte ich Sie, mir ausführlich darzulegen, wieso gerade die Rentner für die neuen Statsschulden - sprich für die
Finanzkrise - aufkommen sollen; ich kann hier keinen logischen Zusammenhang erkennen.

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. V.
Antwort von Otto Fricke
4Empfehlungen
17.03.2009
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr von ,

zunächst möchte ich festhalten, dass die FDP das Grundprinzip der "sozialen Marktwirtschaft" nie vernachlässigt oder gar verlassen hat. Im Gegenteil, die soziale Marktwirtschaft ist stets Basis liberaler Politik gewesen und wird es auch bleiben!

Meine Aussage zum Thema "Generationengerechtigkeit" ist in der Meldung des Magazins "plus" leider völlig falsch dargestellt worden.

Ich habe ausdrücklich keine Rentenkürzungen gefordert, sondern sehe im Gegenteil, dass Anpassungen an die Inflation und die allgemeine Lohnentwicklung nötig sind. In diesem Zusammenhang begrüße ich daher die kommende Rentenerhöhung! Hierzu können Sie auch meine Pressemitteilung auf www.fdp-fraktion.de ansehen.
Eine Erhöhung der Renten, die nicht gleich wieder von Inflation und steigenden Sozialabgaben aufgefressen wird, ist dringend geboten und ist dieses Jahr in einem gewissen Umfang, möglich. Diese Rentenerhöhungen dürfen jedoch langfristig nicht durch eine Überschuldung des Staates, mit entsprechend nachfolgender Inflation, aufgefressen werden und gerade deshalb kämpfe ich gegen die Neuverschuldung und die Ausgabensteigerung!

In meiner Betrachtung habe ich ebenso das Renteneintrittsalter gemeint. Und davon bin ich persönlich betroffen. Mir ist klar, dass ich frühestens mit 67 in den Ruhestand treten kann. Bei realistischer Betrachtung jedoch dürfte es später werden.
Mir geht es darum, dass alle Teile unserer Gesellschaft (je nach individuellen Möglichkeiten natürlich) dazu beitragen, dass unsere Kinder und Enkel eine Zukunft haben und nicht mit zu hohen Schulden belastet werden.
Unabhängig davon sind mir die Leistungen, die die jetzigen Rentner, die Generation meiner Eltern, erbracht haben, sehr wohl bewusst. Wir alle profitieren täglich davon.

Wie solche Falschmeldungen, wie die, auf die Sie sich in Ihrer Mail berufen haben, entstehen, kann ich nur mit dem beginnenden Wahlkampf erklären. An einer solchen Verunsicherung der Rentnerinnen und Rentner beteilige ich mich nicht.

Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke
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Frage zum Thema Finanzen
24.03.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. Fricke,
In Anschluss an die Frage von Herrn Wagner: Wollen sie etwa andeuten, dass die USA durch die Ausweitung der Dollarmenge kreditwürdiger geworden sei? Würden sie auch solche Schritte der EZB begrüssen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Otto Fricke
1Empfehlung
26.03.2009
Otto Fricke
Lieber Herr ,

selbstverständlich führt eine rasante Kreditausweitung eines Staates nicht dazu, dass er kreditwürdiger wird. Das Gegenteil ist der Fall. Nur nehmen im Moment nahezu alle Staaten der 1. Welt in riesigem Maße Kredite auf. Daher ist das Kriterium der Neuverschulung aus meiner Sicht nur sehr begrenzt hilfreich.
Nicht ohne Grund hat auch der Stabilitätspakt die Frage der "Gesamtverschuldung", gemessen am BIP, für so bedeutsam erachtet. Hier sehen die Zahlen weltweit sehr unterschiedlich aus.
Wobei ich gerne zugebe, dass sich die USA, wie Deutschland - erstere schneller- dort schon der 70% Grenze nähern (60 % sind laut Stabilitätspakt erlaubt).

Maßgeblich ist jedoch nach bisherigen Erfahrungen die Frage, wieviel Vertrauen die Marktteilnehmer in eine Volkswirtschaft haben. Das können Sie insbesondere an Japan sehen, dessen Verschuldung weit über 100% liegt.

Abschließend kann ich daher auch die zweite Frage nur mit "nein" beantworten, zumal in der weltweiten Kreditausweitung gegenwärtig eine sehr großes Risiko liegt, welches erhebliche Inflationsgefahren beinhaltet, wenn etwa die Zentralbanken selbst die Kredite aufkaufen.

Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke
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Frage zum Thema Finanzen
26.03.2009
Von:

Mit Bedauern habe ich Ihre Ausführungen zur Verlängerung der Abwrackprämie, ich zitiere " Die große Koalition kann sich nur noch auf Geldausgeben einigen." Als Vorsitzender des Hauhaltsausschusses müsste Ihnen doch bekannt sein, dass mit dem Kauf eines Neuwagens auch wieder 19% Umsatzsteuer an den Staat zurückfließen. Bei einem Fahrzeugpreis von etwas mehr als 15.000 Euro geht das Ganze auf Null aus. Warum erzählen sogenannte Volksvertreter immer nur noch Halbwahrheiten?
Antwort von Otto Fricke
20Empfehlungen
26.03.2009
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihre Frage. Da Ihnen an Klartext gelegen ist, will ich Ihnen aber auch offen sagen: Sie liegen falsch.

Nur vier Gründe:

Sie übersehen erstens, dass die Abwrackprämie vom Bund gezahlt wird, der Bund jedoch von der Umsatzsteuer nur etwas weniger als die Hälfte erhält. (Wie kompliziert die Berechnungen sind, zeigt Ihnen der Wortlaut von § 1 des Finanzausgleichsgesetzes.) Es gibt keinen Mechanismus, der das wieder ausgleichen würde. Es bleibt schon deshalb dabei: Der Bund gibt deutlich mehr aus als er einnehmen kann.

Sie übersehen zweitens, dass ein Durchschnittspreis von 15.000 Euro ziemlich hoch gegriffen ist - gerade angesichts der aktuellen Rabattaktionen. Bei niedrigeren Preisen stimmt Ihre Rechnung aber auch gesamtstaatlich nicht.

Sie übersehen drittens, dass solche Prämien zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Wer Autos produziert, hat Vorteile. Die Mitarbeiter von Unternehmen anderer Branchen, die um ihren Arbeitsplatz fürchten, haben demgegenüber Nachteile. Die Abwrackprämie geht damit nicht nur zu Kosten des Staates, sondern auch zu Kosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Sie übersehens viertens, dass die meisten Menschen - jedenfalls in meinem Bekanntenkreis - nicht jährlich Autos kaufen. Und wer jetzt eins früher kauft, kauft es später erst einmal nicht mehr. Je höher die Absatzzahlen jetzt schnellen, umso größer wird der Absatzeinbruch in den nächsten Jahren sein. Und dann - dann erhält der Staat nämlich auch dafür keine neue Umsatzsteuer. Brechen die Absatzzahlen ein, brechen die Steuereinnahmen weg.

Die angebliche Kostenneutralität der Abwrackprämie ist haushalterisch völlig unhaltbar. Und glauben Sie wirklich, dass Volkswirtschaft so funktioniert: dass der Staat Geld in die Hand nimmt, Gutscheine und Prämien verteilt, und am Ende ist alles kostenneutral?

Für Ihre Frage danke ich auch, weil Sie mir Gelegenheit gibt, mit einem Gerücht zur Abwrackprämie aufzuräumen. Nicht danken möchte ich Ihnen aber für die Bezeichnung "so genannter Volksvertreter". Ich nennen Sie auch nicht einen "so genannten Bürger".

Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke
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