Otto Fricke (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Otto Fricke
Geburtstag
21.11.1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Krefeld
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Ergebnis
12,3%
Landeslistenplatz
7, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Atomenergie ist und bleibt eine Technologie, die uns ausschließlich als Brückentechnologie zur Ära erneuerbarer Energien begleitet. Insoweit bestand und besteht politisch Konsens über den Atomausstieg. Dies hat die Koalition niemals in Frage gestellt; vielmehr hatte und hat sie dessen Modalitäten neu definiert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
20.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Fricke,

dem Kölner Stadtanzeiger vom 22.2.2012 konnte ich entnehmen, dass die Bundesfamilienministerin ein privates Projekt der Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer, nämlich das Archiv im sogenannten Frauen-Media-Turm in Köln, mit 600.000 EUR verteilt auf vier Jahre subventionieren wird. Der Bayenturm in Köln ist zugleich Sitz von Verlag und Redaktion.

Dem Artikel konnte auch entnommen werden, dass

1. zuvor die Landesregierung NRW eine weitere Förderung aus Gründen des Sparzwanges ablehnte (siehe auch ZEIT vom 16.2.2012, darin die zitierte Aussage der NRW-Frauenministerin:"Es gehört nicht zum Fördertatbestand des Frauenministeriums, Archive zu fördern.")
2. zuvor die Stadt Köln ebenso eine Unterstützung aus denselben Gründen verweigerte
3. nach Aussage des Ministeriums dieses Geld innerhalb weniger Tage und ohne Antrag zugesagt wurde
4. nach Aussage der Archivbetreiber pro Jahr lediglich etwa 250 (!) Personen das Archiv in Anspruch nahmen, ein bundesweites, öffentliches Interesse also auszuschließen ist
5. das Archiv nur begrenzt öffentlich zugänglich ist (laut ZEIT vom 16.2.2012 nur nach telefonischer Voranmeldung und gegen eine Gebühr von 5 EUR)

Da jeder weiß, dass man staatliche Unterstützung für private Projekte nur bei einem signifikanten öffentlichen Interesse und ganz sicher nicht innerhalb weniger Wochen und schon garnicht ohne nachvollziehbaren und begründeten Antrag erhält, möchte ich von Ihnen als Mitglied des Haushaltsausschusses wissen, ob Ihnen dieser Vorgang bekannt ist und wie Sie ihn vor dem Hintergrund der allenthalben beklagten, öffentlichen Finanzprobleme bewerten.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Otto Fricke
2Empfehlungen
11.04.2012
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

über Ihre Frage zum Frauenmediaturm (FMT) habe ich mich sehr gefreut, gerade weil dieses Beispiel ein klassischer Fall politischer Abwägung darstellt und sehr gut beschreibt in welchem Spannungsverhältnis sich Haushaltspolitik bewegt.
Hier steht der allgemeine Sparzwang gegenüber dem berechtigten Interesse an diversifizierter "kultureller" Förderung. Für fast jeden Posten im Haushalt werden Sie Befürworter oder Gegner finden, die ein Projekt gefördert sehen wollen oder eben nicht. Diese Bundesregierung versucht sich in einem ausgewogenen Maße zwischen Haushaltskonsolidierung und geeigneter Rahmensetzung respektive gezielter Förderung in den Bereichen Wirtschaft, Steuern, Infrastruktur, Bildung und Kultur.
Deutschland hat eine Tradition in einer ausdifferenzierten Kultur- und Bildungsfinanzierung und damit nicht nur wissenschaftlich, sondern auch gesamtgesellschaftlich national wie international eine große Anerkennung erlangt. Auch sehe ich Kultur- immer auch als Bildungsförderung, wenngleich diese primär in der Hand der Bundesländer liegt.
Gerne gehe ich auch auf Ihre Fragen im Detail ein. Die Gründe, warum die rot-grüne Landesregierung die Förderung gestrichen hat, sind mir nicht klar geworden. Begründet wurde die Kürzung zwar mit der zwingenden Haushaltskonsolidierung, wir wissen jedoch, dass genau diese Landesregierung mit ihrem Haushalt wegen einer zu hohen Neuverschuldung mit Urteil des Landesgerichtshofes gescheitert ist. In diesem Zusammenhang wurde die Förderung mit "frauenpolitischem Bezug" nicht etwa gekürzt, sondern für 2011 um knapp 13,5 Mio. von ca. 44 Mio. auf 57,5 Mio. Euro erhöht. Also wurden die freigewordenen Mittel nicht etwa gekürzt, sondern nur anderweitig verwendet.
Grundsätzlich kann ich Ihrer Argumentation, dass nur noch Projekte mit einem hohen öffentlichen Interesse gefördert werden dürfen, folgen, spiegelt sich darin ja eine ganz aktuelle Debatte wieder www.welt.de dennoch kann man auch hier anderer Auffassung sein. Wenn wir uns z.B. die Grundlagenforschung im Bereich der Biomedizin oder anderer Fachbereiche anschauen, ist zunächst das öffentliche Interesse als gering einzustufen, langfristig ist sie jedoch Ausgangspunkt für technische Innovation und für eine auf Nachhaltigkeit zielende Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Beispiele ließen sich für verschiedene Universitätsfächer, Theater, Kunstprojekte etc. fortführen. Aber in der Vielfalt unserer Wissenschaft, unserer Bildung und Kultur liegt auch die Stärke der deutschen Gesellschaft. Dies sollte bei den notwendigen Einschnitten im den Haushalten nicht vergessen werden. Darüber hinaus haben die Ministerien auch im Rahmen Ihrer zugebilligten Budgets den notwendigen Spielraum, um verschiedene Projekte zu fördern.
Im Rahmen meiner Auseinandersetzung mit ihrer Anfrage, habe ich mich nun beim Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert und möchte Ihnen nachfolgend die Begründung des Ministeriums zuleiten:
Die Unterstützung des FrauenmediaTurms soll im Kontext einer Projektförderung erfolgen. Die Grundlagen hierfür finden sich in den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für Aufgaben der Gleichstellung von Frau und Mann. Der Bund gewährt dabei nach Maßgabe der §§ 23, 44 BHO, der zu §§ 23, 44 BHO erlassenen Verwaltungsvorschriften und nach dieser Richtlinie Zuschüsse und Leistungen nach Kapitel 1702 Titel 684 21 des Bundeshaushalts für Aufgaben der Gleichstellungspolitik (Projektförderung).
Zugesagt wurde gegenüber dem FrauenmediaTurm die Bereitstellung von Mitteln für den Fall einer positiv abgeschlossenen Prüfung einer Förderung gemäß den Anforderungen der BHO.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das Dokumentieren des Ringens um Emanzipation nicht nur für die Kontinuität einer wirklichen Gleichberechtigung der Geschlechter von großer Bedeutung ist. Ein gesichertes Archiv zur Geschichte der Emanzipation wäre auch für die folgenden Generationen ein lehrreicher Augenöffner. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Archiv "FrauenmediaTurm" solche wertvollen Dokumente von erheblicher Bedeutung für die Frauenpolitik und deren neuere Geschichte bezogen auf die gesamte Bundesrepublik enthält, die bundesweit zugänglich gemacht sind. Aus gesellschafts- und frauenpolitischen Gründen ist es das Ziel der Bundesregierung, dass dieses Archiv als Ort der Dokumentation von zeitgeschichtlich wichtigen Entwicklungsprozessen erhalten bleibt."
Trotz mancher Meinungsverschiedenheiten mit Frau Schwarzer, gebe ich ihr Recht, dass die Frage der Gleichstellung von Mann und Frau in der Vergangenheit, Gegenwart und in Zukunft ein überaus relevantes Thema für unser Land war, ist und bleibt.


Mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke
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Frage zum Thema Finanzen
31.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Fricke,

können Sie mir die unklare Haltung der FDP zum ESM erklären? Ihr Parteivorsitzender Rösler erklärte, daß es mit den Liberalen keine Aufstockung des ESM mehr gibt.
www.liberale.de

Bereits einen Tag später nach dieser Pressemitteilung entschieden die Finanzminister der EU den ESM auf 800 Milliarden Euro aufzustocken.
derstandard.at

Ist das nun Wortbruch? Müßte nicht jetzt die FDP die Koalition kündigen oder zumindest Rösler zurücktreten?

Jetzt wird in allen Gazetten diese Aufstockung als Brandmauer oder gar als "Atombombe" verkauft. Können Sie mir das mal erklären, wenn die FDP behauptet je niedriger der ESM angesetzt ist, je geringer sind die Gefahren für den deutschen Steuerzahler, wenn andererseits alle Welt bereits nach Billionen schreit, weil das sicherer sei (auch für den deutschen Steuerzahler)?

Wie oft wurde der Rettungsschirm EFSF bereits das "aller allerletzte" Mal erhöht?

Heute lese ich, daß Schäuble mal so locker weitere 40 Milliarden Euro in den IWF rüberschiebt. Hat über diese riesige Summe auch der Bundestag ein Mitspracherecht?
www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de

Was will man damit erreichen, wenn der EFSF parallel zum ESM weiterläuft? Geplant war doch eine Ablösung? Blicken unsere Bundestagsabgeordneten überhaupt noch durch oder müssen sie wieder erklären, ich stimme für den ESM, ohne mich auszukennen?

Wieso haben Abweichler zu diesem Thema in Ihrer Faktion (und auch bei den anderen) kein Rederecht.
www.facebook.com

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Otto Fricke
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30.08.2012
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Fragen zum Europäischen Stabilitätsmechnismus (ESM) bedanke ich mich. Selbstverständlich antworte ich Ihnen gerne und werde Ihnen die Position der FDP-Bundestagsfraktion zu diesem wichtigen Krisenbewältigungsinstrument darlegen.

Lassen Sie mich gleich vorweg sagen, dass die FDP - mit Ausnahme einzelner Abgeordneter - alle bisherigen Beschlüsse zur Eurorettung mit breiter Mehrheit mitgetragen hat. Dazu gehört selbstverständlich auch der ESM. Wie Sie sicherlich verfolgt haben, wurde das entsprechende Gesetz, zusammen mit dem Gesetz über den europäischen Fiskalpakt, am 29. Juni 2012 von den Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag beschlossen. Auch ich selbst habe für den ESM und die entsprechenden Begleitgesetze gestimmt, an deren Gestaltung ich zuvor maßgeblich beteiligt war. Sie sehen also: Die Haltung der FDP-Bundestagsfraktion ist eindeutig - wir stehen zum ESM in seiner jetzigen Form und Höhe.

Gleichwohl gebe ich gerne zu, dass die den ESM-Beschlüssen vorangegangene Diskussion nicht immer ganz leicht nachzuvollziehen war. Von daher kann ich es gut verstehen, wenn Sie von den scheinbar widersprüchlichen Aussagen in den von Ihnen verlinkten Artikeln irritiert sind. Doch das hier vorliegende Missverständnis sollte leicht aufzuklären sein.

Wie Sie den Aussagen von Bundesminister Rösler richtig entnommen haben, hat er sich gegen eine Ausweitung der gesamten Rettungsmechanismen - also ESM und EFSF in Kombination - auf eine Billion Euro ausgesprochen. Eine solche Erhöhung hat es bis heute nicht gegeben. Gleichzeitig sprach Minister Rösler davon, dass das Volumen des gemeinsamen Ausleihkapitals von ESFS und ESM in Höhe von 700 Milliarden Euro ebenfalls nicht weiter erhöht werden solle. Auch dies ist bisher nicht geschehen.

Der Beschluss der europäischen Finanzminister zur Erhöhung des ESM, auf den Sie hinweisen, betrifft nämlich eine gänzlich andere Thematik. Dabei ging es nicht um das Ausleihkapital des ESM isoliert, sondern um das konsolidierte Ausleihvolumen von EFSF und ESM. Temporär laufen die bereits über die EFSF beschlossenen Programme für Irland, Portugal und Griechenland damit über die EFSF weiter und werden nicht in den ESM überführt. Sobald diese Programme ausgelaufen und beendet sein werden, soll EFSF in seiner Tätigkeit eingestellt werden. Bereits das im Juli noch über die EFSF gestartete Programm für Spanien mit einem Gesamtvolumen von 100 Milliarden Euro, wird nach Inkrafttreten des ESM in diesen überführt.

ESM verfügt - wie von Anfang an geplant - über ein Stammkapital von 700 Mrd. Euro, das sich aus einer Bareinlage von 80 Milliarden Euro und Gewährleistungen von 620 Milliarden Euro zusammen setzt. Das Ausleihvolumen soll nach wie vor 500 Milliarden Euro betragen. Die "Übersicherung" von 200 Milliarden und die Bareinlage dienen dazu, eine bestmögliche Bonität des ESM am Kapitalmarkt zu erreichen und den ESM als Institution robust und selbstständig zu machen. Die Haftung jedes Mitgliedstaates bleibt gemäß Artikel 8 Absatz 5 des ESM-Vertrags jedoch unter allen Umständen streng auf seinen Anteil am Stammkapital beschränkt. Damit haftet kein Mitgliedstaat für einen anderen und den ESM als solchen.

Zum Verständnis: Die von Ihnen angesprochene "Brandmauer" von insgesamt 800 Milliarden Euro setzt sich rechnerisch demnach insgesamt wie folgt zusammen:

1. 500 Milliarden Euro ESM-Ausleihvolumen, plus

2. 200 Milliarden Euro EFSF-Programme, die für Irland, Portugal und Griechenland weiterlaufen, plus

3. Etwa 50 Milliarden Euro Beteiligung des kleinen Rettungsschirms der EU-Kommission (EFSM), plus

4. Etwa 50 Milliarden Euro, die in Form des ersten Griechenlandprogramms bilateral von den MS ausgereicht wurden (DEU über KfW)

In der Aussage von Bundesminister Rösler liegt in meinen Augen daher weder ein Wortbruch, noch ein Grund für eine Koalitionskündigung. Schließlich ist auch die FDP, wie ich bereits erwähnte, sowohl in Form ihrer Bundestagsfraktion als auch ihrer Parteibasis von der Notwendigkeit und Richtigkeit der Eurorettung überzeugt. Unser Mitgliederentscheid hat dies im vergangenen Jahr noch einmal eindrucksvoll deutlich gemacht.

Dem entsprechend kann man den ESM durchaus als Teil einer Brandmauer beschreiben, wenn man auf bildliche Metaphern zurückgreifen möchte. Allerdings wäre dies sicherlich nicht meine eigene Wortwahl. Doch nach meinem derzeitigen Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass das Gesamtvolumen von ESM und EFSF mit großer Sicherheit dafür ausreichen wird, um eine Ausweitung der aktuellen Krise über die derzeit betroffenen Länder hinaus zu verhindern. Genau dieses Ziel von ESM und EFSF ist üblicher Weise gemeint, wenn vom Begriff der Brandmauer gesprochen wird.

Die Brandmauer selbst jedoch, sollte nach Ansicht der FDP dabei zwei Kriterien erfüllen: Sie muss einerseits ausreichend hoch sein, um die höchsten Gefahren abwehren zu können, darf andererseits jedoch nicht unbeschränkt ausgeweitet werden. Schließlich würde dies wiederum die Gefahren für Deutschland unabsehbar erhöhen. Die Linie der FDP-Bundestagsfraktion ist daher klar: Der deutsche Anteil an allen Rettungsmaßnahmen muss stets begrenzt und das Ausfallrisiko damit klar bezifferbar bleiben. Außerdem muss der Deutsche Bundestag jede Ausweitung der Rettungsmechanismen ESM und EFSF - sofern dies notwendig werden sollte - gesetzlich beschließen. Ohne die vorherige Zustimmung des Parlaments, das die uneingeschränkte Hoheit über das Budgetrecht in Deutschland inne hat, dürfen keine weiteren Mittel für die Eurorettung bereit gestellt werden. Ein Parlamentsvorbehalt, der auf Drängen der FDP mit ins Gesetz aufgenommen wurde und für Deutschland von großer Bedeutung ist.

Schließlich wäre eine unbeschränkte Ausweitung der Rettungsmechanismen nicht nur eine Aushöhlung der Parlamentsrechte - die das Bundesverfassungsgericht glücklicher Weise bereits eindeutig untersagt hat - sondern auch ein Tanz auf der Rasierklinge. Denn dann bestünde ein direkter Zugriff von außen in den deutschen Staatshaushalt hinein und die Risiken für die Bundesrepublik wären nicht länger überschaubar. Zwar gehen wir natürlich schon heute für die Eurorettung gewisse Risiken ein, doch es sind stets Risiken, die begrenzt und damit überschaubar sind. Die Folgen eines Maximalausfalls sind daher bisher immer relativ klar bezifferbar. Gäbe es hingegen keine finanzielle Begrenzung mehr, wäre überhaupt nicht mehr abzuschätzen, welche Folgen schlimmstenfalls auf Deutschland zukommen würden. Eine Gefahr, die ich als Abgeordneter nicht einzugehen bereit bin. Selbst dann nicht, wenn mir vermeintliche Experten versprechen wollen, dass eine unbeschränkte Ausweitung der Mittel - sprich eine unbeschränkte Gemeinschaftshaftung für die Schulden anderer Länder - die Gesamtgefahr für Deutschland im besten Falle reduzieren würde.

Für die FDP ist also klar, dass die Risiken und daher auch die Höhe der Rettungsschirme immer begrenzt sein müssen. Gleichwohl heißt dies natürlich nicht, dass es eine irgendwie geartete, absolute und für alle Zeit gültige Obergrenze aller Rettungsmaßnahmen gibt, die wir heute festlegen können und die noch für Jahrzehnte richtig bleibt. Schließlich können sich Situationen und Problemlagen verändern, auf die dann stets aktuell reagiert werden muss. So soll der dauerhaft angelegte ESM mit seinem Ausleihvolumen von insgesamt 500 Milliarden Euro für die Zukunft auch außerhalb von Krisenzeiten eine stabile und ausreichende Absicherung bieten. Gleichzeitig ist es in der aktuellen und ausgesprochen akuten Krisensituation so, dass ein höherer Sicherungsrahmen durchaus zu mehr Stabilität beitragen kann. Genau aus diesem Grund laufen ESM und EFSF derzeit parallel zueinander und weiten so den Rettungsschirm zeitweilig auf insgesamt 700 Milliarden Euro Ausleihvolumen aus. Eine Maßnahme, die aktuell noch notwendig erscheint, aber zeitlich definitiv beschränkt bleiben wird. Nach Überwindung der akuten Krisensituation wird nur noch der ESM fortbestehen und die EFSF im Juni 2013 auslaufen. Dieser Auslaufprozess hat mit Einführung des ESM bereits begonnen.

Lassen Sie mich abschließend noch auf das Thema Rederecht eingehen: Wie Sie beim Blick in das Videoarchiv des Deutschen Bundestags feststellen werden, hatten jene Abgeordnete, die beim Thema Eurorettung anders abgestimmt haben als die ihre jeweilige Fraktion, durchaus das Recht, ihre Beweggründe dafür im Plenum zu verkünden. Selbstverständlich hatten auch alle Abgeordneten - insbesondere innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion - stets die Möglichkeit, ihren persönlichen Standpunkt zum Thema in den Fraktionssitzungen zur Diskussion zu stellen. Eine Chance, von der sie - wie bei vielen anderen Themen auch - ausgiebig Gebrauch gemacht habe. Außerdem hat jeder Bundestagsabgeordnete bei jeder Entscheidung stets die Möglichkeit, in einer zu Protokoll gegebenen schriftlichen Erklärung darzulegen, warum er in einer bestimmten Frage wie abgestimmt hat. Sie sehen also bereits hier: Es ist keinesfalls so, als hätte die FDP-Bundestagsfraktion ihren Mitgliedern die Möglichkeit genommen, ihre Meinung bei diesem Thema kund zu tun.

Dennoch möchte ich Ihnen auch einen anderen Blickwinkel anbieten: Unsere Fraktion besteht derzeit aus 93 Abgeordneten. Bei den Entscheidungen zum Rettungsschirm haben fast immer drei Abgeordnete entgegen der breiten Fraktionsmehrheit abgestimmt. Gleichwohl hatten sie innerhalb der Fraktionssitzungen stets die Möglichkeit, ihren Standpunkt ausführlich darzulegen, zu begründen und für ihre Überzeugungen zu werben. Davon haben sie ausgiebig Gebrauch gemacht. Dennoch blieb es fast immer bei drei von 93. Wie Sie vermutlich wissen, steht jeder Fraktion nur ein begrenztes Kontingent von Redezeit im Plenum zur Verfügung. Ohne derartige Regelungen wäre der Bundestag ansonsten schlichtweg nicht arbeitsfähig. Wie wollen Sie nun gegenüber den 90 Abgeordneten der Mehrheitsmeinung - die ihrerseits nicht allesamt die Möglichkeit haben, ihre eigenen Beweggründe ausführlich und mündlich im Plenum darzulegen - verantworten, dass eine sehr kleine Minderheit dazu die Möglichkeit bekommt? Und bei welchen Entscheidungen soll dies so geschehen? Schließlich gibt es bei fast jedem Gesetzesentwurf abweichende Meinungen, die in der Fraktion geäußert werden, im Plenum dann aber zu Gunsten der mehrheitlichen Fraktionsmeinung zurückstecken. Wäre diese parlamentarische Gepflogenheit nicht üblich, würden sich bald vor jeder Abstimmung über 600 Abgeordnete zu Wort melden, um ihr jeweiliges Abstimmungsverhalten zu begründen und so den gesamten Politikbetrieb nachhaltig lähmen. Das kann und darf im Sinne fairer demokratischer Prozesse keine dauerhafte Alternative sein. Schließlich gehört zur Demokratie auch dazu, eine Abstimmungsniederlage zu verkraften.

Aber nochmals: In der Eurodebatte hatte bisher jede Mindermeinung die Möglichkeit, das eigene Abstimmungsverhalten vor dem versammelten Plenum zu begründen. Der Vorwurf, innerhalb der Fraktionen wäre irgendwem das Rederecht versagt worden, ist daher schlichtweg falsch. Gleichwohl kann ich sehr gut nachvollziehen, dass sich viele Abgeordnete, die ihrerseits für die bisherigen Rettungsgesetze gestimmt haben, durchaus ein Problem damit haben, dass einige wenige und innerhalb der Fraktionen bereits überstimmte Abgeordnete, für sich Sonderrechte beanspruchen, die bei anderen Sachfragen alles andere als üblich sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten und Ihnen die durchaus nicht immer ganz klare Diskussion zur Eurorettung etwas strukturierter aufbereiten.

Es grüßt Sie herzlich aus Berlin

Ihr Otto Fricke
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Frage zum Thema Finanzen
31.03.2012
Von:
Uwe

Guten Tag Herr Fricke,

wenn der Rettungsschirm installiert ist, darf der Gouverneursrat Zugriff auf die deutschen Staatsfinanzen nehmen.
Ist es richtig, dass dann innerhalb von 7 Tagen Gelder aus Deutschland angefordert werden können?
Ist es richtig, dass es dagegen kein Widerspruchsrecht gibt?
Ist es richtig, dass Sie dieser Vereinbarung im Bundestag zustimmen werden?
Wenn ja, wie sehen Sie in unseren GG verankerten demokratischen Kontrollpflichten?
Wie erklären Sie dann dem Bürger Ihre politische Verantwortung für diese intransparente Vereinbarung?
Woher nehmen Sie die Gewissheit dass weder Renten- noch Krankenkassen Gelder beisteuern müssen?
Antwort von Otto Fricke
bisher keineEmpfehlungen
28.06.2012
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Frage zum Thema ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus). Die Frage der dauerhaften "Rettung des Euros" beschäftigt nicht nur die Politiker aller Fraktionen, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger, die mit sehr ähnlichen Fragen an mich herantreten.

Ich erlaube mir deshalb Sie auf meine Antwort an Peter Hauschild vom 31.1. zu verweisen, der ebenfalls an der Arbeits- und Funktionsweise des ESM interessiert war. Meine Ausführungen sollten alle Ihre Fragen beantworten. Falls darüber hinaus noch Unklarheiten bestehen, zögern Sie bitte nicht sich an mich zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.04.2012
Von:

Hallo

war 2009 mehr netto für alle ein wahlkampftrick ?
zuvor sagte man bei jeder gelegenheit der staat hat geld wie heu

mfg

Antwort von Otto Fricke
bisher keineEmpfehlungen
19.07.2012
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich als Haushälter natürlich besonders betrifft und interessiert. Wenn ich Sie richtig verstehe ist für Sie unklar, warum einerseits die FDP im Wahlkampf 2009 eine Senkung der Einkommenssteuer forderte, die dann später in dem versprochenen Umfang nicht durchgesetzt wurde (Stichwort "Mehr Netto vom Brutto"), und andererseits der Staat momentan an Geldnot zu leiden scheint und neue Schulden aufnehmen muss.

Zunächst einmal ist es zur Beantwortung der Frage wichtig, eine Unterscheidung zu treffen zwischen den grundlegenden Überzeugungen der Liberalen in Steuerfragen, die sich entsprechend im Wahlprogramm 2009 wiederfanden und dem, was mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Begleitumstände der Bundestagswahl und dem verunsicherten Koalitionspartner konkret möglich und sinnvoll war.

Die Meinung der FDP zu diesem Thema ist eindeutig: Die Unternehmen und Bürger erwirtschaften das Vermögen in Deutschland. Es ist damit nicht nur das gefühlte Recht eines jeden Bürgers, sondern auch sein im Grundgesetz verbrieftes Recht (Art. 2 GG - Handlungsfreiheit und Art. 14 GG Eigentumsrecht) einen größtmöglichen Anteil daran behalten zur dürfen. Dass hier akuter Handlungsbedarf besteht zeigt die schleichende Steuer- und Abgabenerhöhung der letzten Jahre. www.handelsblatt.com
"Mehr netto vom Brutto" war und ist kein "Wahlkampf-Slogan", sondern Ausdruck eines liberalen Gesellschaftsmodells, in dem die Freiheit und Verantwortung des Einzelnen das höchste Gut darstellt. Hierfür werden wir uns nicht nur bei der nächsten Bundestagswahl einsetzen, sondern solange, bis wir ein einfaches, niedriges und gerechtes Steuersystem in Deutschland haben.

Die Situation nach der Bundestagswahl war schwierig. Aufgrund der Eurokrise war die Konjunktur in der Bundesrepublik nach 2008 geschwächt und der Bundeshaushalt durch die Unterstützung der Banken zusätzlich belastet. Der Koalitionspartner, aber auch die mediale Öffentlichkeit hat Deutschland nicht zugetraut sich schnell von dieser konjunkturellen Delle zu erholen und massiv und gezielt Front gegen das zentrale Ziel der Liberalen gemacht. Ohne den Koalitionspartner war dieses Vorhaben selbstverständlich nicht möglich. Zu Koalitionen im Speziellen, aber auch zur Demokratie im Allgemeinen gehören immer auch Kompromisse. Und im Falle einer umfassenden Steuerreform haben sich die Liberalen überzeugen lassen, das Projekt vorerst zu verschieben - nicht jedoch das eigentliche Ziel aus den Augen zu verlieren.

Nichtsdestoweniger sollte nicht vernachlässigt werden, dass trotz der Krise Steuersenkungen in einem der Situation angemessenen Rahmen erfolgt sind, vor allen Dingen auf Initiative der FDP. Dass dies nicht genug ist, ist mir selbstverständlich klar und wird durch den oben angeführten Artikel des Handelsblattes eindrucksvoll bewiesen.

Im folgenden werde ich daher noch einmal kurz zusammenfassen, zu welchen Entlastungen es im Detail gekommen ist und wie diese mit den Konsolidierungsbemühungen Deutschlands in Zusammenhang stehen.

Um die Auswirkungen der Steuerentlastungen nach der Bundestagswahl 2009 angemessen beurteilen zu können muss zum einen betrachtet werden, wie sich die finanzielle Lage der privaten Haushalte dadurch verändert hat, zum anderen muss überprüft werden, ob und wenn ja in welchem Ausmaß der Staatshaushalt negativ beeinflusst wurde.

Der Bund der Steuerzahler hat 2011 berechnet, wie hoch das Netto-Einkommen von Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Brutto-Löhnen war und diese Werte mit den entsprechenden Daten von 2009 verglichen. Ergebnis dieses Vergleichs war, dass Arbeitnehmern trotz gestiegener Kassenbeiträge bis zu 169 Euro mehr im Monat blieben.

www.liberale.de

Naheliegend wäre es nun, zu vermuten, dass durch diese Entlastung der Steuerzahler zwar profitiert, die Haushalte des Staates jedoch geringere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Sinne wäre die Kampagne dann also als Wahlkampftrick zu bezeichnen.
In der Tat gingen die Steuereinnahmen des Staates 2009 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 6,6% zurück. Da dieser Rückgang allerdings nicht nur die Einkommenssteuer, sondern nahezu alle Steuerarten umfasste, ist der Grund hierfür weniger bei einer Absenkung des Einkommenssteuersatzes, sondern eher bei der 2008 beginnenden Finanzkrise zu suchen, die die gesamtwirtschaftliche Leistung in Deutschland erheblich schwächte.
www.bundesfinanzministerium.de
Mit dem Wiedererstarken der Konjunktur stiegen auch die Steuereinnahmen des Staates wieder an, 2011 betrugen sie mit ungefähr 573 Milliarden Euro sogar mehr als 12 Milliarden Euro mehr als 2008. Ein Zusammenhang zwischen scheinbarer Geldnot des Staates und Steuerentlastungen auf Forderung der FDP liegt also fern. Im Gegenteil: der Staat hat heute mehr Geld aus Steuereinnahmen zur Verfügung als das vor 2009 der Fall war.
www.bundesfinanzministerium.de
Der Grund für das Haushaltsdefizit sind also nicht die zu geringen Einnahmen, sondern vielmehr die zu hohen Ausgaben des Staates - und das sowohl beim Bund, aber vor allen Dingen bei Ländern und Kommunen. Aus Quellen des Statistischen Bundesamtes und des Bundesfinanzministeriums geht eindeutig hervor, dass die Ausgaben des Staates in Bezug auf die verschiedenen Ausgabenbereiche seit 1950 nahezu überall gestiegen sind und dies auch weiterhin tun.

1950 - 2008:
www.destatis.de

2007-2012:
www.bundesfinanzministerium.de

2011 & 2012:
www.destatis.de

www.destatis.de

Die gestiegenen Ausgaben sind einerseits natürlich auf die Eurorettungsmaßnahmen der letzten Jahre zurückzuführen, beispielsweise die verfrühte Bareinzahlung von zwei Raten in den Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (ESM), die im aktuellen Nachtragshaushalt mit 8,7 Milliarden Euro den größten Teil der Ausgaben ausmachen.
Andererseits werden diese aber auch dadurch verursacht, dass der Staat in immer mehr gesellschaftliche Bereiche eingreift und hierfür dann auch die Kosten tragen muss. Die Regierung versucht zwar, durch Konsolidierungsmaßnahmen sowohl das Finanzierungssaldo als auch die Neuverschuldung zu drücken, aus Sicht der FDP und gerade auch aus meiner Perspektive als Haushälter sind diese allerdings nicht weitreichend genug. Vor allem die Einführung neuer Sozialmaßnahmen ohne konkrete Gegenfinanzierungsvorschläge sollten vor diesem Hintergrund äußerst kritisch beobachtet werden.

Zuletzt möchte ich noch auf eine Informationsschrift hinweisen, die der Bund der Steuerzahler vor kurzem veröffentlich hat und in der einige interessante Untersuchungen zum Einfluss von erhöhten Einnahmen auf Konsolidierungsmaßnahmen des Staates zum Ausdruck kommen.

www.karl-braeuer-institut.de

Eine kurze Zusammenfassung der Thematik finden Sie unter der folgenden Adresse:

www.karl-braeuer-institut.de

Mit freundlichen Grüßen,

Otto Fricke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Herr Fricke,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: www.sueddeutsche.de

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: www.spiegel.de

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb verpassen zu wollen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Otto Fricke
1Empfehlung
25.05.2012
Otto Fricke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Sorge um die parlamentarische Vielfalt im Deutschen Bundestag. Zu der Frage des Rederechts einzelner Abgeordneter im Plenum des Deutschen Bundestages haben mich zahlreiche, teilweise gleichlautende Schreiben erreicht. Ich erlaube mir daher, Ihnen über Abgeordnetenwatch eine Antwort zukommen zu lassen, die auch andere Bürgerinnen und Bürger erhalten haben.
Ich möchte Ihnen meine persönliche Sicht der Dinge darlegen und Ihnen mit dem Link zu zwei Pressemitteilungen meines Kollegen Jörg van Essen die Meinung der Fraktion darstellen www.liberale.de . Daneben finden Sie hier eine gemeinsame Pressemitteilung von MdB van Essen und MdB Altmaier www.joerg-van-essen.de beraten-werden Herr van Essen hat die Problematik auch in einem Interview auf WDR5 www.wdr5.de
Um es direkt vorab zu sagen: einen "Maulkorb" wird es mit mir nicht geben. Für mich persönlich ist das Rederecht für jeden Abgeordneten ein hohes Gut, zumal ich als "Haushälter" sehr oft in der Position stecke, eine andere Meinung zu haben als meine Fraktionskollegen.
Die Frage wann ich diese im Plenum sage, also nicht ob, ist nach meiner Meinung eine Frage die ich mit meinen Fraktionskollegen absprechen muss. Deswegen entscheidet ja auch die Fraktion in einem demokratischen Verfahren bzw. in Zusammenarbeit in der Fraktionssitzung, wer für die Fraktion reden soll.
Aus meiner persönlichen Sicht möchte ich noch hinzufügen, dass die Frage ob man redet, ob man eine Erklärung zu Protokoll, eine Kurzintervention oder eine persönliche Erklärung abgibt auch von der Bedeutung der Debatte nicht getrennt werden kann. Letztlich muss für den Bürger eine eigene Meinungsbildung möglich sein. Insofern muss eine Debatte im Ergebnis immer so sein, dass sie für den Zuhörer/Zuschauer/Leser eine Möglichkeit bietet, die Argumente selbst zu wägen. Wenn es nun aber so wäre, dass jeder der 600 Abgeordneten sich jedes Mal zu Wort melden kann, würde dies dem Bürger in letzter Konsequenz gar nicht mehr die Möglichkeit geben, eine eigene Einschätzung zu finden.
Natürlich spielt bei der Frage, wann und wo der einzelne Abgeordnete (durch den Bundestagspräsidenten) in eine Debatte einzubringen ist eine große Rolle, ob das Für und Wider sich bereits durch unterschiedliche Fraktionsmeinungen ergibt, oder ob, wie im Fall der Euro-Entscheidung, vier Fraktionen der gleichen Meinung sind und nur einzelne Abgeordnete eine andere Meinung vertreten. Denn es geht im Plenum weniger um die Frage welche Fraktion redet, sondern welche Argumente von wem in welche Richtung in die Diskussion eingebracht werden.
Letztlich hat dies 60 Jahre lang im Rahmen eines "gentlemen/-women agreement" funktioniert und wenn es nach mir ginge, könnte es auch dabei bleiben, wobei dann sowohl Fraktion als auch einzelne Abgeordnete das große Ganze weiterhin im Auge behalten müssen.
Es geht also nicht um die Beschneidung von Grundrechten für Abgeordnete, sondern lediglich um das Wie der Handhabung. Letztlich wird eine Lösung gefunden werden, die sowohl dem freien Mandat, als auch der Mehrheitsentscheidung einer Fraktion Rechnung trägt.
Ich hoffe, diese kurze Einschätzung und Information war für Sie ein hilfreicher, wenngleich später Beitrag zur Diskussion.

Herzliche Grüße,

Ihr Otto Fricke
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