Ole von Beust (CDU)
Kandidat Bürgerschaftswahl Hamburg 2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Ole von Beust
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
Wohnort
-
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen
Auch ich würde mich freuen, wenn das Grindelkino bestehen bleiben könnte. Letztendlich ist der Fortbestand dieses Kinos allerdings eine Frage von Angebot und Nachfrage. (...)
 
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Frage zum Thema Gesundheit / Verbraucherschutz
23.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie Ihnen bei Überreichung unseres Flugblattes mitgeteilt, fordern wir den Wähler auf Sie nicht zu wählen, weil Sie 2004 unsere Bitte einem Mobbingbetroffenen, der in das Archiv des AK Eilbek strafversetzt wurde, das völlig verschimmelt war, nicht geantwortet haben. Stattdessen erhielten wir einen Brief der Senatskanzlei, die uns mitteilte, dass der Erste Bürgermeister und der Senat "grundsätzlich" solche Briefe nicht beantworten, wenn die Öffentlichkeit eingeschaltet wird oder damit gedroht wird.

Eine solche Haltung finden wir feige. Wie will jemand gewählt werden, wenn er Angst hat vor öffentlicher Diskussion? Man kann sich doch nicht im Rathaus verschanzen vor dem Hamburger Bürger und Wähler. Ohne Diskussion ist Demokratie nicht möglich. Warum also diese Angst vor der Öffentlichkeit?

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Frage zum Thema Gesundheit / Verbraucherschutz
25.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr von Beust,

mit Interesse hatte ich Ihre Antwort auf die Fragen zum LBK Verkauf die Ihnen Wolfgang Strauß gestellt hatte,erwartet.

Sie haben keine der gestellten Fragen beantwortet.

Ich möchte Ihnen nun auch einmal die gleichen Fragen stellen:

1.) Wieviel hat die Fa. Asklepios bis heute wirklich an die Stadt Hamburg davon gezahlt, da die Abwicklung der Zahlung über mehrere Schritte mit Möglichkeiten der Reduzierung der Kaufsumme erfolgen sollte ?

2.) Stimmt es, dass die Stadt Hamburg gegenüber der Fa. Asklepios 60 Jahre auf Erbbauzins und Pacht für die städtischen Gebäude verzichtet, welches einem Geschenk an die Fa. Asklepios von ca. 190 Mio. Euro entspricht ?

3.) Die Schulden des LBK (Pensionsfond etc.) in Höhe von ca 520 Mio Euro sind bei der Stadt Hamburg geblieben. Wurden diese Schulden durch die Stadt Hamburg inzwischen getilgt ?

4.) Ca. 2000 Mitarbeiter des LBK haben von ihrem Rückkehrrecht in den Dienst der Stadt Hamburg Gebrauch gemacht. Wie geht die Stadt Hamburg damit um ?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Gesundheit / Verbraucherschutz
28.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

warum ist in dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz des Passivrauchens kein Rauchverbot an öffentlichen Bushaltestellen in den Wartehäuschen vorgesehen? Die Raucher stehen im Trockenen und die Nichtraucher werden von der Politik im Regen stehen gelassen, wenn sie sich nicht dem Qualm aussetzen wollen!
Das Bundesgesetz zum Schutz... verbietet das Rauchen auch in nicht geschlossenen Personenbahnhöfen. Daran angelehnt hätte man das Rauchen auch in den Buswartehäuschen verbieten sollen - können Sie sich hier eine Nachbesserung vorstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ole von Beust
2Empfehlungen
08.02.2008
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr ,

das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Räumen verfolgt in erster Linie den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens. In freien und damit belüfteten Räumen ist eine Belastung für Nichtraucher weniger gegeben als in geschlossenen Räumen.

Wir werden nun die Auswirkungen des bestehenden Gesetzes genau beobachten. Wie bei jedem Gesetz hat die Bürgerschaft selbstverständlich die Möglichkeit, auch dieses Gesetz gegebenenfalls nachzubessern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Ausweitung des Rauchverbotes auf Wartehäuschen noch nicht angedacht. Wir werden diesen Aspekt bei unseren Beobachtungen aber mit im Blick behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ole von Beust
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Frage zum Thema Gesundheit / Verbraucherschutz
01.02.2008
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Ole von Beust!

Ich schreibe im Namen des 1. Raucherklub Süderelbe. Zur Zeit 92 Mitglider (auch Nichtraucher) und täglich werden es mehr. Wir fühlen uns alle durch das sogenannte "Passivraucherschutzgesetz" diskriminiert.

Wir hätten vor der Bürgerschaftswahl gerne gewusst, ob noch Änderungen hinsichtlich "Wirte entscheiden selbst" angedacht sind oder nicht. Es kann doch nicht sein, dass Gastwirte in Ihrem Geschäft nicht selber entscheiden können, ob sie eine Raucher oder Nichtraucher - Gaststätte betreiben.

Das ist keine Demokratie mehr, sondern reine Diktatur. Es grenzt an Enteignung. Das sind schon militante Nichtrauchergesetze, wobei Sie lt. Internet für diesen Weg waren. Schade! Das wurde von der CDU nicht erwartet. In unseren Augen ein reines Raucherdiskriminierungsgesetz. Bis zur Wahl - und auch weiterhin werden sich noch reichlich Bürger organisieren, um eine Antwort auf diese Politik zu geben.

Eine Politik die absichtlich Denunziantentum schürt, Nichtraucher gegen Raucher aufgehetzt, militante Nichtraucher als Spitzel der Ordnungsämter und der Politik benutzt. Das kanns doch wohl nicht sein. Das sind reine Stasimethoden!

Würden Sie zukünftige Riesen-Demos von tausenden Rauchern, wie auch Nichtraucher in Hamburg begrüßen? Demonstranten die Sie gewählt hatten- und die Sie veraten haben. Die Organisation solcher eigentlich nicht erforderlichen Demos dürfte nicht schwerfallen. Es geht auch um Demokratie

Bisher waren wir überwiegend mit Ihrer Politik zufrieden, jedoch bei dieser weit übertriebenen Diskriminierungs - Entscheidung, überlegen Raucher, wie auch viele Nichtraucher sehr wohl, welche Partei zur Bürgerschaftswahl noch in Frage kommt. Raucher geht wählen!!!

Lieber Ole von Beust, sicherlich spüren Sie, wieviele Emotionen in diesem Brief enthalten sind. Die sollten aber auch zu Ausdruck gebracht werden. Nichts gegen Nichtraucherschutz, aber ALLES gegen weltfremde Politik.


Mit freundlichem Gruß
1. Raucherklub Süderelbe
Uwe

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Frage zum Thema Gesundheit / Verbraucherschutz
06.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr von Beust,

ihr Senat hat das Raucherschutzgesetz in Gaststätten eingeführt. Dazu habe ich die Frage, auf welches Gutachten Sie ihre Argumentation aufgebaut haben. Ich habe lange gesucht und keine wisschenschaftliche Arbeit gefunden, dass eine ausreichende Korrelation in diesem Zusammenhang bestätigen könnte.
Was ich allerdings schon gefunden habe, ist das die Strahlung von Handys gesundheitsgefährdend ist, die Abgase von Autos und das Stehen auf einer Leiter bei dem Wechsel von Glühbrinen.
Welche Verbote sind in ihrer nächsten Legislatur geplant?
Antwort von Ole von Beust
2Empfehlungen
08.02.2008
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr ,

mit dem von der Bürgerschaft übrigens einstimmig verabschiedeten Gesetz ging es uns nicht in erster Linie darum, die Freiheit der Raucher durch ein Verbot zu begrenzen. Uns ging es um den Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen. Niemand bestreitet ernsthaft, dass das Passivrauchen sehr schädlich ist. Zahlreiche Studien, auch aus dem UKE, belegen dies eindrucksvoll.

Im Übrigen bleiben den Rauchern genügend Möglichkeiten, Ihrem "Vergnügen" nachzugehen, sei es zu Hause, an der frischen Luft oder in abgetrennten Raucherräumen.

Ich bin sicher, dass sich die erste Aufregung nach wenigen Monaten gelegt haben wird. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus dem Ausland.

Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust
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