Ole Thorben Buschhüter (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1976
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB,
Wohnort
Hamburg-Rahlstedt
Wahlkreis
Rahlstedt , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
(...) Zu 1.:
Der Umfang der Busverkehrsleistungen der HOCHBAHN hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Die HOCHBAHN vergibt einen kleineren Teil dieser Leistungen an die Tochtergesellschaften Jasper GmbH und Süderelbe Bus GmbH (SBG) sowie in sehr geringem Umfang an Subunternehmen (VHH-PVG). (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
10.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

die SPD setzt sich für eine familienfreundliche Stadt ein. Das ist gut. Viele Maßnahmen beziehen sich richtiger Weise auf das Arbeitsleben; die Teilhabe an Bildung und Freizeit sowie Kinderschutz und Prävention.
Der Aspekt der Familienfreundlichkeit sollte jedoch auch in der Verkehrspolitik beachtet werden. Für Jugendliche ist der ÖPNV oft die einzige Möglichkeit, sich ausgehend vom eigenen Stadtteil auch die anderen Stadteile und deren Freizeitmöglichkeiten zu erschließen. Bei der Nutzung des HVV werden die Jugendlichen mit einer bürokratischen Hürde konfrontiert, wenn sie nicht über eine Monatskarte verfügen, weil z.B. ihre Schule fußläufig oder mit dem Fahrrad gut erreichbar ist. Jugendliche Schülerinnen und Schüler über 15 Jahren können mit einem sog. "Freizeitpass" die günstigen Kinderfahrscheine benutzen. Dieser Freizeitpass gilt aber nicht ein Schul(Halb-)jahr, sondern er muss jeden Monat neu zum Preis von 7,20 Euro erworben werden. Immer wieder kommt es gerade am Monatsanfang zur Situation, dass bei den Kundenbüros des HVV lange Warteschlangen sind oder die Schalter am Wochenende nicht geöffnet haben.
Warum kann dieser Freizeitpass nicht wenigstens ein Schulhalbjahr oder auch ein ganzen Schuljahr gelten? Auch dann würde man doch einen möglichen Missbrauch weitgehend unterbinden. Auch sollten die Ausschlusszeiten (innerhalb der Schulzeit gilt der Pass erst ab 14 Uhr) abgeschafft werden, da gerade ältere Schülerinnen und Schüler an einigen Tagen sehr lange Schule und an anderen dafür sehr wenig Unterricht haben. Auch dann sollten sie den HVV günstig nutzen können. Der bürokratische Aufwand auch beim HVV wäre deutlich geringer, wenn der Pass nicht einen Monat gilt.
Sehen Sie eine Möglichkeit, dass sich die SPD dafür stark, dass der HVV den Freizeitpass für ein halbes oder ein Schuljahr für den Preis von 7,20 Euro anbietet und die SPD eine entsprechende Initiative z.B. über den Verkehrsausschuss beim HVV einbringt?
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
1Empfehlung
13.03.2013
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. An sich müssen HVV-Fahrgäste ab einem Alter von 15 Jahren den Erwachsenentarif bezahlen. Für Schülerinnen und Schüler gibt es allerdings die Schüler-Monatskarte, die für den Großbereich im Abo nur 37,20 Euro kostet. Für Geschwister ermäßigen sich die Kosten nochmals.

Mit dem HVV-Freizeitpass macht der HVV Schülerinnen und Schülern ab 15 Jahren, für die sich eine solche Schüler-Monatskarte nicht lohnt, ein sehr attraktives Angebot. Der HVV-Freizeitpass ermöglicht es ihnen zum Monatspreis von 7,20 Euro, für Fahrten ab 14 Uhr, an Feiertagen, am Wochenende und in den Ferien ganztags weiterhin günstige Kindereinzel- und -tageskarten zu kaufen. Leider ist das Angebot vielen nicht bekannt, der HVV hat aber nicht zuletzt auch auf Drängen des Verkehrsausschusses eine Intensivierung der Werbung für dieses Produkt zugesagt.

Für den Schülerinnen und Schülern gewährten Rabatt bei der Schüler-Monatskarte zahlt Hamburg aus dem Haushalt der Stadt Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen. Der Rabatt, der mit dem Freizeitpass gewährt wird, findet seine Begründung dagegen gerade in der zeitlichen Einschränkung ("Talzeitkarte"). Würde man sie abschaffen, wäre es kein Freizeitpass mehr, sondern würde in Konkurrenz zur Schüler-Monatskarte treten. Das ist nicht gewollt.

Kurzum: Wer als Schüler an Schultagen auch vor 14 Uhr häufig den HVV nutzen möchte, sollte überlegen, ob nicht die Schüler-Monatskarte dann das passende Angebot wäre. Damit ist man dann den ganzen Tag mit dem HVV mobil und spart sich auch noch den Aufwand des Fahrscheinkaufs am Automaten oder beim Busfahrer.

Die Wertmarken für den HVV-Freizeitpass kann man übrigens – genau wie bei anderen HVV-Zeitkarten auch – bis zu zwei Monate im Voraus kaufen. Z. B. kann man Ende März die Freizeitpass-Wertmarken für April und Mai kaufen. Voraussetzung ist, dass der Berechtigungsnachweis für die jeweiligen Monate gültig ist.

Mit der Einführung der elektronischen Kundenkarte (HVV-Card) für Zeitkarten, und damit auch für den Freizeitpass, ab voraussichtlich Mitte 2014 werden sich möglicherweise auch Vereinfachungen beim Erwerb des Freizeitpasses ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Schulen
13.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

als betroffenen Klavierlehrerin wüsste ich gern, wieso es möglich ist, dass in der Schule Bekassinenau Räume einer Religionsgemeinschaft (Sekte?) abends und am Wochenende überlassen/vermietet werden, hingegen in ganz Hamburg (teuer staatlich ausgebildete) Musiker große Probleme haben, Räume zum unterichten zu finden. In den Schulen war es bislang oft möglich, nachmittags Instrumentalunterricht anzubieten aber meist nur während der Schulöffnungszeiten. Meine Frage wird nun umso dringender, da zukünftig wegen der GBS Instrumental(einzel)unterricht während der Schulöffnungszeiten aus Raumnot kaum noch möglich sein wird.
Wäre es nicht möglich, eine Regelung zu finden, die ermöglicht, dass qualifizierte Musiker in den Schulräume auch nach Dienstschluss der Hausmeister Instrumentalunterricht anbieten können?

Musiker haben keine Gewerkschaft und keine Lobby. Es ist wirklich außerordentlich schwierig, Räume zum Unterrichten zufinden, auch wenn man bereit ist Miete zu zahlen. Hoffentlich haben Sie irgendwann einmal Zeit, dieser Frage nach zu gehen.

Vielen Dank,
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
bisher keineEmpfehlungen
05.05.2013
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrte Frau ,

die Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen ist in der Dienstvorschrift "Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen" geregelt. Danach stehen Schulräume und -anlagen grundsätzlich außerhalb der Schulferien montags bis freitags bis 22 Uhr und in der Regel entgeltpflichtig zur Verfügung. Die Entscheidung über die Mitbenutzung von Räumen trifft die Schulleitung. Dabei spielt natürlich eine Rolle, ob der Instrumentalunterricht am Nachmittag zeitlich und organisatorisch in den schulischen Ablauf passt. Die vollständige Dienstvorschrift können Sie hier nachlesen: www.schulrecht.hamburg.de

Sollten sich bei der begehrten Mitbenutzung von Schulräumen für Instrumentalunterricht Probleme ergeben, können Sie sich gerne vertrauensvoll an mein Rahlstedter Wahlkreisbüro wenden. Vielleicht kann ich dann, sofern es sich um eine Rahlstedter Schule handelt, im Einzelfall vermitteln.

Die teilweise Nutzung des Grundstücks der Grundschule Bekassinenau für christliche Versammlungen besteht übrigens bereits seit Mitte der 1980er Jahre. Ein Verein zahlt für den Grundstücksteil Miete, der Pavillon befindet sich in seinem Eigentum. Ich kann daran nichts Anstößiges finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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