Ole Thorben Buschhüter (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1976
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB,
Wohnort
Hamburg-Rahlstedt
Wahlkreis
Rahlstedt , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
(...) Für den HVV hat die mögliche Umstellung der Linie 26 auf Gelenkbusbetrieb eine hohe Priorität, was ich sehr begrüße. Er wird sich daher in den kommenden Wochen um die genannten Anforderungen und Fragestellungen intensiv kümmern. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.04.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

die Grünen haben derzeit eine neue Webseite ( www.beweg-die-stadt.de ) geschaltet wo man Anliegen im Bereich Verkehr eintragen kann. Ein Großteil der Anliegen beschäftigt sich mit Falschparkern, welche auf Geh- und Radwegen parken. Dieses führt dazu das der Radweg nicht mehr benutzbar ist und es zu gefährlichen Situationen kommt. Auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen sind von Falschparkern besonders getroffen, wenn die Mindestgehweghbreite nicht mehr eingehalten wird. Ich selbst habe über eine Zeit lang den Bus der Linie 173 zwischen Mundsburg und Bramfeld benutzt, der Bus hatte dort ebenfalls in den engen Straßen häufig Probleme durchzukommen, mehrmals musste der Fahrer gar den Motor abstellen und warten bis der Falschparker wieder zurückgekehrt ist. Was macht dann der Leiterwagen der Feuerwehr? Auf den Abschlepper warten?

Das moderne Verkehrskonzept geht vom Auto weg zum ÖPNV und dem Rad für kürzere Strecken. Dann müssen diese Verkehrsmittel auch attraktiv sein. Hat der Bus immer Verspätung oder wird auf den Radwegen alles zugeparkt, auf dem Gehweg wird man angepöbelt und auf der Straße fast angefahren und angehupt.

Die Polizei tut zum Schutz der Falschparker aber häufig nichts, wie auf der Anliegenseite geäußert wurde kam von der Polizei häufig die Aussage sie können nichts machen und Poller die Gehwegparken verhindern, seien laut Anti-Verordnung nicht zulässig.

Der Bundesrechnungshof sieht zudem enorme EInnahmen die gemacht werden könnten. Die mehreingestellten Mitarbeiter würden sich also größtenteils selbstfinanzieren.

Meine Fragen daher an Sie:
  • Was machen Sie um eine uneingeschränkte Nutzung von Ge- und Radwegen zu gewährleisten?
  • Was planen Sie damit Falschparker nicht die Weiterfahrt des Linienbusses bzw. noch schlimmer der Feuerwehr verhindern?
  • Werden mehr Mitarbeiter im BOD bzw. Politessen eingestellt?
  • Werden Sie dem Vorschlag der Grünen den Anti-Pollererlass abzuschaffen zustimmen?

Viele Grüße
K.-H.
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
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25.04.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr ,

Falschparker sind in der Tat ein ständiges Ärgernis: Für Fußgänger und Radfahrer, für Rettungsdienste und nicht zuletzt den fließenden Verkehr, insbesondere für den Busverkehr. Ihre Einschätzung, dass hier enorme Einnahmen schlummern und sich zusätzliche Mitarbeiter damit selbst finanzieren würden, teile ich allerdings nur bedingt. Denn Ziel kann es ja nicht sein, dass die Stadt mit Falschparkern ein einträgliches Geschäft macht, sondern muss es sein, dass sich durch eine Erhöhung des Ahndungsdrucks bei den Falschparkern eine Verhaltensänderung einstellt und sie weniger als bisher andere Verkehrsteilnehmer behindern, am besten am Ende gar nicht mehr - nur dann gibt es auch keine "Einnahmen" mehr zu erzielen.

Was den Busverkehr angeht, hat die Bürgerschaft auf Antrag der SPD-Fraktion ("Freie Fahrt für Busse!") bereits am 26.10.2011 folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen:

"Der Senat wird ersucht,
1. bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin einen Schwerpunkt auf Falschparker an Bushaltestellen und die Freihaltung von Bussonderspuren und Kommunaltrassen zu legen und dabei insbesondere für den Busverkehr kritische Bereiche wie die Mönckebergstraße und den Rathausmarkt in den Fokus zu nehmen.
2. zu prüfen, wie die Überwachung des verkehrsbehindernden ruhenden Verkehrs insbesondere mit Blick auf die Belange eines schnellen und komfortablen Busverkehrs konsequenter durchgeführt und durchgesetzt werden kann, und hierbei auch die Beispiele anderer Großstädte auszuwerten. (...)"

Den vollständigen Antrag können Sie hier herunterladen: www.buergerschaft-hh.de

Darüber hinaus lässt auch der Senat in seiner Drucksache "Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms" ( www.buergerschaft-hh.de ) durchblicken, dass bei den Bezirken ggf. zusätzliches Personal benötigt wird:

"Bezirke: Abhängig vom Umfang der zu bewältigenden Aufgaben wird auch bei den Bezirken gegebenenfalls zusätzliches Personal benötigt werden (u.a. für die Überwachung und Ahndung des verbotswidrigen Parkens in zweiter Reihe durch den bezirklichen Ordnungsdienst)."

Was den "Anti-Poller-Erlass" (Fachanweisung Absperrelemente 1/02) angeht, wundere ich mich, dass er nicht schon aufgehoben wurde, solange die Grünen in Hamburg mitregierten. Mein Eindruck ist allerdings, dass dem begründeten Aufstellen von Absperrelementen ("Poller") die Fachanweisung nicht mehr im Wege steht. Absperrelemente dürfen in den Fällen aufgestellt werden, "in denen es aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz von Wegeflächen dringend geboten erscheint." Dieser Grundsatz aus der Fachanweisung gibt letztlich nichts anderes wieder als § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, der lautet: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." Zu den Verkehrseinrichtungen zählen auch Absperrelemente. Mit Blick auf diese sinnvolle Vorschrift der StVO wage ich zu bezweifeln, dass sich an der Verwaltungspraxis nur durch Wegfall der Fachanweisung etwas ändern würde. Maßgeblich ist, welches Gewicht man den Interessen von Fußgängern und Radfahrern beimisst, wenn das Merkmal "dringend/zwingend geboten" geprüft wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

auch ich störe mich über ständig zugeparkte Geh- und Radwege. Der Parkdruck darf aber meiner Ansicht nach nicht zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich der Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwagen, Fußgängern und Radfahrern gehen.
In Frankfurt werden deshalb der sogenannte "Frankfurter Hut" eingesetzt, welcher als höherer Bordstein, das Befahren des Gehweges verhindert, für Fußgänger und Radfahrer jedoch keine Einschränkung bedeutet wie es bei Pollern der Fall ist (Informationen hier www.lueft.de ).
Halten Sie das System nicht für eine praktische Lösung? Wie ist der Erfahrung in Hamburg (Radweg Stresemannstraße bis Bahrenfelder Chaussee laut Webseite) verlaufen? Sehen Sie es nicht als möglich an eine Richtlinie zu erstellen, welches es möglich macht dort wo Rad- und Fußwege häufig beparkt werden diese Elemente einzusetzen? Sind die Elemente mit 27€ pro Stück ( www.vsggmbh.de ) nicht auch günstiger als ca. 150€ für einen Poller und etwa eben so viel für einen Bügel?

Außerdem wird meiner Ansicht nach viel zu selten kontrolliert. Wenn eine einzelne Privatperson an drei Tagen 1000 Anzeigen schreiben kann ( www.berliner-kurier.de ), so sehe ich Handlungsbedarf von den Behörden und die sieht anders aus als einfach das Verhalten zu legalisieren. Ich habe mir mal den Scherz gemacht und an einem Tag mal mitgezählt beim Abendspaziergang (45min) und 97 Falschparker gezählt. Sehen Sie keinen Handlungsbedarf? Können nicht zusätzlich Studenten und Senioren eingestellt werden um die Verstöße zu ahnden?
Im Ausland sind die Sätze viel höher. Sollte nicht mehr abgeschleppt und die Gebühren ans Nachbarland auf ca. 70€ angepasst werden, damit das Delikt nicht als Kleinigkeit angesehen wird?

Wie ist das Fazit der Polizei zur "Aktion Nina"?

Viele Grüße
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
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15.05.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den sehr interessanten Themen Frankfurter Hut und Aktion Nina. Ich beabsichtige in Kürze hierzu Schriftliche Kleine Anfragen an den Senat zu richten, um zu den Fragen fundiert Stellung nehmen zu können. Sowie mir die Antworten des Senats vorliegen, werde ich meine Antwort hier ergänzen. Bitte haben Sie deshalb noch etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Wirtschaft
12.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

wie Sie vielleicht wissen tauscht die Firma JCDecaux die HVV Bushaltestellen seit einiger Zeit durch neue Modelle aus.

Folgende Probleme:
  • Die Dächer der neuen Häuschen sind schräg = kein Regenschutz mehr vorhanden
  • Die Seitenscheibe (nicht Werbetafel) ist nur noch halb so groß = fehlender Windschutz
  • Der Haltstellenname am Häuschen fehlt nun komplett und ist aus dem Bus für unkundige nicht mehr zu erkennen
  • Auf die Bank kann man sich nicht setzen, sondern nur anlehnen, weil diese schräg ist (ich beobachtete schon eine ältere Dame, welche abgerutscht ist und mit dem Kopf an die Bank gestoßen ist)
  • Die Werbetafeln werden tlw. ausgelagert werden, um diese besser sichtbar zu machen
  • Die häuschen werden nicht mehr Bündig auf die Grundstücksgrenze auf den tlw. vorhandenen Sandstreifen gesetzt sondern erst auf den Gehwegbeginn, sodass der Gehweg schmaler ist.

Ein Negativbeispiel: Der Bramfelder Dorfplatz. Wohingegen bei alten Häuschen eine Vernünftige Bank inklusive Beleuchtung und eigener Telefonzelle direkt in der Haltestelle vorhanden waren, fehlt jetzt die Beleuchtung komplett.
Insgesamt sehe ich eine sehr starke Verschlechterung für die HVV-Kunden und eine angestrebte Gewinnmaximierung der Firma JCDecaux durch die Auslagerung.

  • Werden Sie sich für eine Nachbesserung einsetzen? Wie kann diese aussehen?

Viele Grüße
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
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13.05.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die neuen Fahrgastunterstände und viele der von Ihnen genannten Kritikpunkte waren bereits mehrfach Gegenstand Schriftlicher Kleiner Anfragen in der Hamburgischen Bürgerschaft (vor allem Drs. 20/2626, lesenswert). Die Aufstellung der neuen Fahrgastunterstände erfolgt aufgrund des vom damaligen Senats (unter der absoluten Mehrheit der CDU) am 22. Oktober 2007 mit der Firma JCDecaux geschlossenen Vertrags, der auch die Modelle, ihre Abmessungen und ihre technische Ausstattung regelt. Bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung war der Arbeitsstab der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg beteiligt. Bei der Auswahl der Modelle ist ein Beirat beteiligt worden, dem unter anderem auch Vertreterinnen und Vertreter der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. und des Landesseniorenbeirats angehörten und die entsprechenden Interessen vertreten haben. Im Ergebnis ist die Wahl auf die Fahrgastunterstände vom Typ "Lord Norman Foster" gefallen, die jetzt überall in der Stadt aufgestellt werden. Dieses Modell war auch schon vor dem Vertragsschluss an mehreren Orten in der Innenstadt aufgestellt, ohne dass damals Kritik bekannt geworden wäre. Nun ist der Vertrag geschlossen, übrigens für 15 Jahre - bis Ende 2023. Ich kann mir eine Nachbesserung, bei der nicht die Fahrgastunterstände durch ein ganz anderes Modell ersetzt werden müssen, nur schwer vorstellen, bin aber für Vorschläge, zu denen JCDecaux bereit ist und die die Stadt nichts kosten, offen.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Gesundheit
21.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Buschhüter,
derzeit wird das Rauchverbot kontrovers diskutiert. Laut Medienberichten spricht sich Ihre Fraktion für ein stärkeres Rauchverbot, gleichwohl für die Möglichkeit einer Einrichtung von Raucherräumen aus.

Ihre Gesunheitssenatorin, viele Mitglieder der SPD (z.B. SPD Altona) und auch viel Abgeordnete sprechen sich für ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen aus, wie es es bereits in vielen anderen EU-Ländern gibt. Ein Volksentscheid in Bayern hat den Bürgerwillen gezeigt. Die Ärztekammer ( www.bundesaerztekammer.de ) titelt: "So kann Nichtraucherschutz nicht funktionieren", "Die SPD hätte die anstehende Neuregelung nutzen können, um sich für die Gesundheitsmetropole Hamburg stark zu machen". Gleichwohl mehrere Wirte angekündigt haben bei dieser Regelung Klage einzureichen (u.a. die Wirtin die vor das Verfassungsgericht gezogen ist und das CDU Gesetz gekippt hat).

Für mich erscheint daher einzig das absolute Rauchverbot als sinnvolle und konsequente Lösung. Wie ich jetzt mitbekommen habe, soll das Thema auf dem Parteitag ausgehandelt werden.

Meine Fragen dazu an Sie:
  • Vorweg: Sind Sie Raucher?
  • Wie ist Ihre ganz persönliche Meinung zu diesem Thema?
  • Was halten Sie von diesem ganzen hin und her?
  • Ist die Meldung korrekt, dass das Rauverbot auf dem Parteitag entschieden wird?

Viele Grüße
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
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24.05.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr ,

über Änderungen am Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz, das in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde, entscheidet weder der Senat, noch ein Parteitag, sondern allein die Bürgerschaft oder das Volk als Gesetzgeber. Das Thema wird wie in der Bevölkerung auch unter den Abgeordneten, gleich welcher Fraktion, kontrovers diskutiert. Ein solcher öffentlicher Meinungsdiskurs ist kein "Hin und Her", sondern Ausdruck unserer pluralistischen Gesellschaft. Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzesantrag vorgelegt, der aus meiner Sicht einen ausgewogenen Kompromiss darstellt und im Gesundheitsausschuss auch die Zustimmung von CDU und Linke erhalten hatte: Der Passivraucherschutz soll verschärft werden, indem viele Ausnahmen gestrichen und an Raucherräume hohe Hürden gestellt werden, nur die bisherige Eckneipen-Regelung bleibt unverändert. Ich halte das für richtig und bin mit diesem pragmatischen Kompromiss sehr zufrieden. Unabhängig davon wurde der Beschluss über den Gesetzesantrag vertagt. Die Bürgerschaft wird sich nun in ihrer nächsten (Doppel-)Sitzung am 13./14. Juni damit befassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.05.2012
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Buchhüter,

ich komme zurück auf meine Frage aus dem März 2011. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass "auf" diversen Häuseren am Carlsssonweg neue Wohnungen gebau werden. Die derzeitige Parksituation ist leider schon sehr schlecht, so dass sich diese durch die neuen Wohnungen bzw. neue Anwohner noch deutlich verschlechtern wird. Ist hier vorgesehen, kurzfristig weiteren Parkraum zu schaffen? Leider sind die umliegenden Parkflächen bzw.-garagen zur Zeit alle belegt. Weiterhin möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Parkflächen am "Alten Zollweg" zwischen Grömotzer Weg und Timmendorfer Straße häufig von Fahrzeugen über 3,5 t., sogar regelmäßig auch von Fahrzeugen über 7,5 t. genutzt werden. Hierbei wird meiner Meinung nach wertvoller Parkraum weggenommen. Ist dies dort erlaubt? Wenn ja: Ist es möglich, dies ggf. duch Beschilderung zu verhindern?

Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus!

Jan
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
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22.05.2012
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Meines Wissens werden für die Wohnungen, die im Carlssonweg durch Aufstockung hinzukommen, vom Bauherrn die notwendigen Stellplätze gemäß § 48 Hamburgische Bauordnung vor Ort errichtet und nicht etwa abgelöst. Angesichts des Parkdrucks dort halte ich das auch für richtig.

Bei den öffentlichen Stellplätzen im Alten Zollweg muss unterschieden werden zwischen solchen auf dem Längsparkstreifen (stadteinwärts rechts) und solchen auf dem Gehweg (stadtauswärts rechts, ausgeschildert durch Zeichen 315).

Das Zeichen 315 erlaubt nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken auf Gehwegen. Wenn dort also Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder mehr parken, dann ist das schon jetzt nicht zulässig. Bitte benachrichtigen Sie ggf. die Polizei. Dort wo das Schild 315 nicht steht, ist das Parken auf Gehwegen mit allen Kraftfahrzeugen nicht erlaubt. Aus Rücksicht auf Fußgänger sollte dies auch unbedingt eingehalten werden.

Im übrigen gilt § 12 Absatz 3a Nr. 1 StVO, wonach das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten unzulässig ist. Der Alte Zollweg liegt unzweifelhaft in einem Wohngebiet. Problematisch ist allerdings, dass nur das "regelmäßige" Parken unzulässig ist. Um die Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgen zu können, muss die Regelmäßigkeit nachgewiesen werden. Das bereitet der Polizei aus nachvollziehbaren Gründen gewisse Probleme.

Insgesamt wäre es für diesen Abschnitt des Alten Zollwegs sehr wünschenswert, die Straße im gesamten Querschnitt neu zu bauen, mit dem Ziel, Radwege anzulegen (beispielsweise als Fahrradstreifen), die Gehwege ausreichend breit zu bauen und den ruhenden Verkehr neu zu ordnen und nach Möglichkeit dabei auch ein paar mehr Stellplätze zu schaffen. Dies ist gegenwärtig jedoch leider überhaupt nicht absehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
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