Norbert Königshofen (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Norbert Königshofen
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Studiendirektor, Diplomhandelslehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Essen II
Landeslistenplatz
10, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.02.2007 in dem Sie sich dafür einsetzen, es den Gastronomen zu überlassen, ob sie in ihrer Lokalität ein Rauchverbot erlassen oder nicht. Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher und auch die Angestellten in öffentlichen Gebäuden besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Norbert Königshofen
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Frage zum Thema Gesundheit
02.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Königshofen,

wie ich soeben sehe, haben Sie am 18. Juni bei der Abstimmung bzgl. der Patientenverfügung gegen den sog. Stünker-Antrag gestimmt. Mich würden die Gründe für Ihr Abstimmungsverhalten interessieren. Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Norbert Königshofen
bisher keineEmpfehlungen
05.08.2009
Norbert Königshofen
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 02. August 2009, in der Sie auf das Gesetzgebungsverfahren zur Regelung der Patientenverfügung eingehen.

Am 18.06.2009 ist dieses Gesetzgebungsverfahren mit der 2./3. Lesung der hierzu im Bundestag eingebrachten Gruppenanträge und der Annahme des Entwurfs des Abgeordneten Stünker u.a. (Drs. 16/8442) abgeschlossen worden. Wie Sie bereits wissen, habe ich diesen Entwurf nicht unterstützt, sondern für den von 114 Kollegen eingebrachten Entwurf der Abgeordneten Bosbach (CDU/CSU), Röspel (SPD), Göring-Eckardt (Grüne) und Fricke (FDP) für ein Patientenverfügungsgesetz (Drs. 16/11360) gestimmt.

Der Entwurf sah eine Regelung der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung vor, wobei es zwei Typen von Patientenverfügung geben sollte:
Die einfache Patientenverfügung sollte nur Schriftform und die eigenhändige Unterschrift des Betroffenen erfordern. Der qualifizierten Patientenverfügung sollte eine umfassende ärztliche Aufklärung vorausgehen und alle 5 Jahre eine Bestätigung folgen.

Dieser Entwurf hat versucht, das Selbstbestimmungsrecht, das Patientenwohl und die Würde im Sterben in Fällen zu sichern, in denen jemand über die Vornahme einer Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kann, und zugleich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu sichern, um so beide Aspekte zu einem schonenden Ausgleich zu bringen. Leider hat dieser Entwurf im Bundestag keine Mehrheit gefunden.

Mit der Annahme des Stünker-Entwurfs werden nun Patientenverfügungen auch ohne vorherige ärztliche Beratung des Betroffenen für Arzt und Betreuer unbegrenzt verbindlich sein, selbst wenn eine medizinisch indizierte lebenserhaltende Behandlung abgebrochen werden muss und der Betroffene gar nicht unheilbar krank ist oder unwiederbringlich das Bewusstsein verloren hat. Damit wird es in Zukunft im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtig sein, Formulierungen in einer (bestehenden oder neu verfassten) Patientenverfügung sehr genau zu überlegen und am besten mit einem Arzt und einem Juristen zu besprechen. Denn die unbegrenzt verbindliche Patientenverfügung kann zu einem scharfen, gegen das eigene Leben gerichteten Instrument werden, da sie Ärzten und Betreuern nicht mehr - auch nicht im besten Interesse des selber nicht äußerungsfähigen Patienten - ein Absehen von unbedachten, missverständlichen oder irrtümlichen Verfügungen erlaubt.

Dadurch wird die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reichweitenbegrenzung bei der passiven Sterbehilfe bewusst konterkariert. Eine intensive Aufklärung und Beratung über die richtige Abfassung von Patientenverfügungen wird damit künftig zu einer wichtigen Aufgabe für Ärzte, Verbände und kirchliche Träger. Leider nimmt allerdings gerade der vom Bundestag nun angenommene Gesetzentwurf - anders als die konkurrierenden Entwürfe - die Beratung zur Patientenverfügung nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auf.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Königshofen
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Frage zum Thema Integration
10.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Königshofen,

zum 1. Juli 2009 wurde verpflichtend als Abschluss für Integrationskurse der neue "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) eingeführt. Dieser Test zieht erhebliche Änderungen bei der Durchführung der Integrationskurse wie auch der Auswertung der Tests nach sich.

Da ich seit vielen Jahren in dem Bereich tätig bin, habe ich immer wieder folgende Beobachtungen gemacht: Träger, die Integrationskurse vorbildlich durchführen (überschaubare Kursgröße, individuelle Beratung und Einstufung), machen aufgrund des höheren Zeitwaufwands de facto ein Minus. Träger, die alle in einen Kurs packen und den Lehrkräften ein lächerliches Honorar zahlen, können hingegen Gewinn machen.

Das Nachsehen haben die freien Lehrkräfte und die Teilnehmenden, denn - das ist Realität - schlechte Prüfungsergebnisse korrespondieren mit bestimmten Trägern und die Teilnehmenden haben dann ihr Bugdet "verschleudert".

Die Lehrkräfte müssen seit Beginn der Integrationskurse immer mehr Qalifikationen nachweisen, und das bei lächerlichen Honoraren. Dass netto 4-5 Euro pro Stunde herauskommen, ist leider keine Seltenheit, und wenn man dafür einen Universitätsabschluss nachweisen muss, fragt man sich ernsthaft, ob auch diejenigen, die diese Rahmenbedingungen geschaffen haben, für das Geld arbeiten würden - und zwar mit allen Risiken, die man als Freiberufler ohnehin trägt (kein bezahlter Urlaub, Kurs fällt aus, man wird krank etc.).

Diese Situation wird sich meiner Einschätzung nach durch die Einführung des DTZ verschärfen, denn für die Auswertung des Tests stehen nur ein sehr enger Zeitrahmen und ein noch begrenzteres finanzielles Budget zur Verfügung.

Es wird von Seiten der Politik hohe Qualität in diesem Sektor gefordert, daher meine Frage: Wann werden die Bedingungen, die in diesem Sektor herrschen, verbessert, und warum werden nicht mehr Betroffene - also auch Lehrkräfte - in die Entscheidungsfindung eingebunden?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Finanzen
11.09.2009
Von:

Ich habe in meiner Mietwohnung eine Nachtspeicherheizung und einen Sondervertrag mit dem RWE.Bei bisherigen Preiserhöhungen konnte ich widersprechen und eine gerichtliche Überprüfung der Preiserhöhung erreichen.
Neuerdings geht das RWE anders vor: Es kündigt den Sondervertrag und bietet einen neuen Sondervertrag mit der Preiserhöhung an.Akzeptiere ich den neuen Vertrag nicht wird der Nachtspeicherstrom abgestellt.Ich habe keinerlei Möglichkeit die Preiserhöhung auf Billigkeit von einem Gericht untersuchen zu lassen.Das RWE hat das absolute Monopol auf dem Nachtspeicherstrom.Ich kann in ganz Deutschland keinen anderen Anbieter finden.
Meine Frage: Gibt es eine Behörde oder ein Instution an die ich mich mit einer Beschwerde über diese Praktik wenden kann.Das RWE hebelt mit dieser Praxix die Rechtsprechung aus und das als absoluter Monopolist.

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Frage zum Thema Gesundheit
07.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Königshofen,


Ich bin Mitte 20, Beamtin des Landes NRW und aufgrund einer chronischen Erkrankung freiwillig gesetzlich versichert. Keine private Krankenversicherung versichert mich, auch nicht mit der Auflage eines Sicherheitszuschlages. Ich bekomme auch keine Krankenhauszusatzversicherungen etc. Des Weiteren übernimmt mein Arbeitgeber keinen Anteil an meiner Krankenversicherung und mein Beihilfeanspruch verfällt, da ich zu 100% gesetzlich versichert bin. Praktisch gesehen spart mein Arbeitgeber viel Geld durch mich ein.
Wenn ich momentan schon keine Zusatzversicherungen abschließen kann, obwohl ich durchaus dazu bereit bin, wie soll meine Absicherung in Zukunft aussehen?


Ich würde mich sehr über einen ernsthaften Lösungsvorschlag freuen.


Mit freundlichen Grüße


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