Nicolette Kressl (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Nicolette Kressl
© spdfraktion.de
Geburtstag
29.10.1958
Berufliche Qualifikation
Gewerbeschullehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bühl
Wahlkreis
Rastatt
Ergebnis
23,3%
Landeslistenplatz
3, Baden-Württemberg
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Sie haben sich bezüglich der aktuellen Diskussionen um die Eurokrise und die damit einhergehende Erwägung so genannter Euro-Bonds an mich gewandt. Für Ihre Anfrage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Nicolette Kressl
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Frage zum Thema Finanzen
28.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Kressl,

Sie sind Mitglied des Finanzausschusses, der sich auch mit Hilfen für die angeschlagenen Mitglieder des Euro-Raums Irland, Griechenland und Portugal beschäftigt.

Nun hat die FAZ einen Artikel veröffentlicht "Über Irland Gewinne in Steueroasen schleusen", in dem die Zeitung die Frage stellt "warum sollen Steuerzahler anderer Länder für Irland haften, wo es doch zunächst durch den Verzicht auf "unfaire" Steuerpraktiken seine Einnahmen aus eigener Kraft steigern könnte?"

( www.faz.net )

Ein weiterer Artikel von Bloomberg beschäftigte sich mit dieser Frage bereits vor über einem Jahr. ( www.bloomberg.com )

Meine Frage ist, 1) ob die Thematik in Ihrem Ausschuss in dieser Tiefe behandelt wird oder eher auf der Ebene der Fachabteilungen in den Ministerien? 2) Die von der FAZ gestellte Frage ist bereits durch die Verwendung des Adjektivs "unfair" suggestiv. Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

Mit freundlichen Grüßen,

M.
Antwort von Nicolette Kressl
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14.09.2011
Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Fragen danke ich Ihnen. Gerne nehme ich dazu Stellung – auch wenn die Zuständigkeit für die Themen EU-Rettungsschirm und Euro-Krise bei den Haushalts- und nicht etwa bei den Finanzpolitikern liegt.

Wir Sozialdemokraten sprechen uns seit langem gegen Steuerdumping in Europa aus. Bereits Finanzminister Hans Eichel hat diese Frage auf europäischer Ebene mehrfach thematisiert. Gerade die sehr niedrige Körperschaftsteuer in Irland betrachten wir als inakzeptabel. Deshalb haben wir im Zuge der Rettungsmaßnahmen für Irland klare Bedingungen formuliert, die unter anderem vorsehen, die Hilfen für das Land an eine Anpassung an die durchschnittlichen Ertrags- und Unternehmenssteuersätze im Euro-Raum zu knüpfen. Im Detail heißt es in unserem Antrag vom 1. Dezember 2010 – dessen Langfassung Sie im Anhang finden:

Die Ertrags- und Unternehmenssteuersätze, insbesondere der Körperschaftsteuersatz der irischen Republik, sind schrittweise an den Durchschnittssätzen der Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe auszurichten sowie mit Blick auf die einnahmenseitigen Anforderungen der erheblichen Konsolidierungsverpflichtungen zu justieren. Zu kritisieren ist, dass dieses Ziel bislang bezogen auf die irische Körperschaftsteuer nicht durchgesetzt wurde. Künftig ist durch die Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe sicherzustellen, dass einheitliche Mindeststeuersätze und Min- destbemessungsgrößen bei Ertrags- und Unternehmenssteuern entwickelt werden, zu deren Einhaltung sich zumindest diejenigen Mitgliedstaaten verpflichten müssen, die um Finanzhilfen nachsuchen. Es darf nicht länger hingenommen werden, dass ein Mitgliedstaat der EU Finanzmittel aus dem Agrarregime und den Struktur- und Kohäsionsfonds erhält und zugleich einen Wettbewerb um möglichst niedrige Steuersätze gegen andere Mitgliedstaaten führt. Wer finanzielle Leistungen der EU-Staatengemeinschaft erhalten möchte, hat sich solidarisch zu verhalten.

Sowohl in der Plenardebatte als auch im Haushaltsausschuss Anfang Dezember hat die SPD-Fraktion klar gemacht, dass Krisenstaaten in der EU die Unterstützung Deutschlands brauchen und auch erhalten sollen. Denn wir sind überzeugte Europäer – und darüber hinaus bleibt die Sicherung der Stabilität des gemeinsamen Währungsraums, von der Deutschland stark profitiert, eine der wesentlichen Herausforderungen dieser Krise. Doch es darf nicht sein, dass Steuerdumping zu Gunsten einzelner Staaten und ein unfairer Steuerwettbewerb sich innerhalb der EU fortsetzen. Auch in diesem Punkt haben wir uns klar positioniert, wie Sie der ebenfalls angehängten Pressemitteilung vom 9. März 2011 entnehmen können.


Mit freundlichen Grüßen

Nicolette Kressl, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.08.2011
Von:

Richard Wagner
Richter ohne Gesetz.
Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat.

______________
Sehr geehrte Frau Kressel,,
der Jurist und Publizist Joachim Wagner sieht unseren Rechtsstaat durch eine Paralleljustiz gefährdet und belegt dies durch zahlreiche Beispiele.
Was gedenken Sie zu tun, um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.
Freundliche Grüße
Antwort von Nicolette Kressl
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13.09.2011
Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr ,

es ist vollkommen klar, dass wir eine Paralleljustiz in unserem Land nicht dulden können. Die Rechte und Pflichten, die das Grundgesetz und unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung den Bürgerinnen und Bürgern gibt, gelten für alle. Bei Kriminalität, Gewalt oder Selbstjustiz gibt es keine Toleranz. Für uns als Sozialdemokraten ist das ebenso klar wie selbstverständlich.

Um den geschilderten Fällen Einhalt zu gebieten ist es zum einen erforderlich, dass Polizei und Justiz, die bekanntlich im Verantwortungsbereich der Bundesländer liegen, ausreichend personell und finanziell ausgestattet sind. Nur so können polizeiliche Einsätze und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsarbeit angemessen durchgeführt werden. Zum anderen ist eine Integrationspolitik aus einem Guss notwendig, mit der wir Konflikte lösen können und Dialog statt Ausgrenzung schaffen. Das kann zum Beispiel durch die aktuell begonnene Einführung staatlich geförderten Islamunterrichts durch an deutschen Hochschulen ausgebildete Lehrkräfte und die gestartete Imam-Ausbildung in Deutschland gelingen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolette Kressl, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
04.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Kressl,

am 28.09.2011 wurde mit großer parlamentarischer Mehrheit die Ausweitung des Europäischen Rettungsschirms ESM beschlossen.

Am gleichen Abend sendete das Politikmagazin Panorama einen Bericht, in dem auch Kollegen Ihrer Partei zum anstehenden Thema befragt wurden. Es wurde gefragt, über welchen Betrag abgestimmt wird und welche Länder bisher aus diesem Topf bedient wurden. Neun von Zehn der interviewten Abgeordneten konnten keine korrekte Antwort geben, obwohl die Abstimmung an diesem Tag anstand und diese Leute auch der Erhöhung des Rettungsschirms zugestimmt haben.

"In der Ausgabe vom 29.09.2011 der Welt online ist zu lesen: "Für die Euro-Rettung reden wir über Billionen" Gehen Sie von geringeren Beträgen und überschaubarem Risiko aus?? Es muss ja einen Grund geben, dass Sie der Ausweitung des Rettungsschirms zugestimmt haben!!

Aus den vorgenannten Gründen möchten ich und weitere sehr interessierte Bürger aus Ihrem Wahlkreis von Ihnen gerne wissen, wie Sie zur weiteren Entwicklung stehen? Insbesondere Ihre Meinung zu den so heiß angemahnten Eurobonds und dem von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble favorisierten "Kredithebel" ist für mich und meine Bekannten von größtem Interesse.

Abschließend möchte ich nochmals auf den anfänglich erwähnten Panoramabericht verweisen, denn ich gehe davon aus, dass die im Wahlbezirk Rastatt gewählten Bundestagsabgeordneten sich nicht zu Parteisoldaten oder reinem und uniformierten Stimmvieh missbrauchen lassen, sondern sich den Verpflichtungen gegenüber Ihren Wählern bewusst sind.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Nicolette Kressl
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13.10.2011
Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Gerne erläutere ich Ihnen, warum ich für die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms gestimmt habe und wie ich die weiteren Entwicklungen einschätze.

Lassen Sie mich zu Beginn folgendes grundsätzlich festhalten: Seit dem Jahr 1957 besteht die europäische Solidargemeinschaft. Innerhalb dieser gibt es seit jeher Transferleistungen, von denen auch Deutschland profitiert hat. Dem erweiterten Rettungsschirm, als Teil dieser innereuropäischen Solidarität, habe ich in der Abstimmung am 29.09.2011 zugestimmt. In Anbetracht der akuten Krisensituation war es wichtig, dass einerseits die nervösen Finanzmärkte das Signal erhielten, die EU-Staaten seien zu jeder Zeit handlungsfähig und andererseits dass die Kontrollmechanismen und -möglichkeiten gegenüber "Krisenstaaten" verschärft wurden. Beides wurde durch den "neuen" EFSF erst einmal gewährleistet.

Dies war keine leichte Entscheidung. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern daher weitergehende Anstrengungen, um die Stabilität der Eurozone zu gewährleisten. Aber: Uns jeglicher Hilfe zu verweigern, käme uns viel teuer zu stehen. Ein Austritt Griechenlands aus der Eurozone führte zum Beispiel nicht nur dazu, dass Griechenland mit der Wiedereinführung der Drachme seine Schulden in Euro überhaupt nicht mehr begleichen könnte. Ein Austritt hätte zudem dramatische Folgen für die anderen betroffenen Länder und die Eurozone insgesamt.

Problematisch ist, dass es von den Staats- und Regierungschefs der Eurozone nach wie vor an einem umfassenden und nachhaltigen Gesamtkonzept zur Lösung der Krise fehlt. Die Situation spitzt sich - insbesondere in Griechenland - immer weiter zu. Eurobonds, also konditionierte Gemeinschaftsanleihen, sind aus unserer Sicht Teil einer umfassenden Lösung der Krise. Denn: Die bisherigen Maßnahmen haben bis dato keine positive Wirkung gezeigt. Das liegt auch daran, dass die Bundesregierung fast alle Vorschläge lange abgewehrt hat, diese schlussendlich aber dann doch auf den Weg gebracht wurden. Das Zögern von Bundeskanzlerin Merkel hat zu weiterer Verunsicherung an den Märkten geführt. Eurobonds könnten deshalb wirkungsvoll sein, weil sie konditioniert wären und so Anreize zu einer soliden Haushaltsführung gäben.

Sehr geehrter Herr , aktuelle Stellungnahmen und Informationen finden Sie stets auch auf meiner Homepage. In dem Artikel vom 21.09.2011 habe ich ausführlich dargelegt, wie ich die aktuelle Krise in Europa einschätze. Sie finden in diesem außerdem weiterführende Erläuterungen zu den Eurobonds. In der Rubrik "Ich stimme für Sie" können Sie dagegen jederzeit nachlesen, wie und warum ich für oder gegen Anträge und Gesetzentwürfe gestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolette Kressl, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
28.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Kressl,

2012 wird die Neuverschuldung ca. 26 Mrd. Euro betragen. Gleichzeitig müssen 38 Mrd. Euro Schulden abbezahlt werden. (Quelle : Bundesfinanzministerium) Die Bundesregierung nimmt Schulden auf um Schulden zu tilgen !? Auf der anderen Seite liest der Bürger von Milliardengewinnen der Finanzbranche. Wieso schöpft man nicht, zumindest die 26 Mrd. Euro Neuverschuldung aus der Finanzbranche ab ? Und warum erlauben die Abgeordneten überhaupt eine Neuverschuldung ?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Nicolette Kressl
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20.12.2011
Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr ,


für Ihre Frage zur Konsolidierung des Bundeshauhalts danke ich Ihnen.

Im November fanden im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes 2012 statt. Wir haben kontrovers debattiert, und die SPD-Fraktion hat in Namentlicher Abstimmung gegen die Vorlage votiert. Gerne erläutere ich Ihnen, warum.

Wir bewerten die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Neuverschuldung einerseits und deren Beharren auf Steuersenkungen andererseits ebenso kritisch wie Sie. Wir müssen dringend auf die angespannte Haushaltslage bei Bund und Ländern bei gleichzeitiger verfassungsrechtlicher Auflage der Schuldenbremse reagieren. Nach sozialdemokratischer Überzeugung können Steuersenkungen, wie die schwarz-gelbe Bundesregierung sie immer wieder ins Spiel bringt, nicht die Antwort auf Haushaltskonsolidierung und Schuldenbremse sein. Deshalb hat die SPD in ihrem kürzlich vorgestellten Finanzkonzept und auf ihrem Bundesparteitag den Schwerpunkt auf Entschuldung gesetzt. Denn die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse bedeutet konkret: Es dürfen keine neuen Kredite zum Ausgleich bestehender Haushaltsdefizite aufgenommen werden, gleichzeitig muss die Schuldenlast reduziert werden. Ausnahmen bilden dabei konjunkturbedingte Neuverschuldungen (aufgrund eines wirtschaftlichen Abschwungs), die allerdings in der Logik einer antizyklischen Finanzpolitik bei einem Aufschwung wieder abgebaut werden müssen. Nur so kann es uns gelingen, nachhaltig und generationengerecht eine neue Gesellschaftsarchitektur zu etablieren, die sozial-, finanz- und steuerpolitisch abgestimmt und kohärent ist. Im Folgenden möchte ich Ihnen anhand konkreter Forderungen, die wir stellen, unser Konzept veranschaulichen.

Die so genannten "Hoteliersgesetze", das heißt die von der schwarz-gelben Bundesregierung eingeführten Steuerentlastungen für Hoteliers, reiche Erben und Konzerne, müssen zurückgenommen werden. Denn eine Politik, die nur Partikularinteressen bedient, handelt nicht nach dem Gebot der Gerechtigkeit und des Allgemeinwohls. Durch diesen Schritt könnten fünf Milliarden Euro erzielt werden, die je zu einem Drittel dem Bund, den Ländern und den Kommunen zugute kämen.

Wir möchten unnötige, ökologisch fragwürdige und sozial schädliche Subventionen abbauen. Gerade umweltpolitisch sind wir gefordert, steuerliche Vergünstigungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu streichen, wie beispielsweise beim Flugbenzin, beim Agrardiesel oder bei Firmenwagen. Bis 2016 würden sich die Einsparungen insgesamt auf circa vier Milliarden Euro summieren. Unter Subventionen verstehen wir aber auch die so genannte Aufstockung von Niedriglöhnen, die Sie in Ihrer Mail ebenfalls ins Feld führen. Auch hier ist unsere Position klar: Wir brauchen einen allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Er ist sowohl sozial geboten als auch ökonomisch vernünftig – ergäben sich dadurch doch Steuermehreinnahmen einerseits und Minderausgaben beim Arbeitslosengeld II andererseits, was gesamtstaatlich über 7,1 Milliarden Euro umfassen würde.

In unserem finanzpolitischen Leitantrag des Bundesparteitages heißt es wörtlich: "Ein gerechtes Steuersystem mit einer moderaten Erhöhung der Steuern für Besserverdienende ist ein Beitrag zum sozialen Patriotismus in unserem Land. Die Mittel werden darüber hinaus dringend zum Schuldenabbau und zur Stärkung der Investitionen in Deutschland gebraucht." Deshalb sehen wir eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent ab einem zu versteuerndem Einkommen von 100.000 Euro (200.000 Euro für Verheiratete) vor. Außerdem sollte das Ehegattensplitting für zukünftige Ehen zu einer Individualbesteuerung mit Unterhaltsabzug umgestaltet werden. Dabei ist aber klar, dass diese Reform keine "rückwirkenden" Folgen haben sollte – bereits geschlossene Ehen wären davon nicht betroffen.

Durch diese einkommensbezogenen Maßnahmen, ergänzt durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer sowie die Reform der Erbschaftssteuer, könnten gesamtstaatlich circa 20 Milliarden Euro erzielt werden, die hälftig dem Bund und den Ländern zukämen. Bei der Vermögenssteuer sollten selbstverständlich hohe Freibeträge sichergestellt sein, um die so genannten "kleinen Sparer" nicht zu belasten.

Sie fragen völlig zurecht nach der Beteiligung und Verantwortung der Finanzbranche. Im internationalen Kontext fordert die SPD seit langem die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Wir haben bereits zwei Anträge in dieser Legislatur in den Bundestag eingebracht, in denen es unter anderem heißt: "Eine allgemeine Finanztransaktionssteuer ist ein wichtiges, geeignetes und angemessenes Instrument, dass ein Teil der enormen Kosten der Krise dort hereingeholt wird, wo die Spekulation die schlimmsten Blüten trieb." Denn Umsätze auf dem Finanzsektor werden bisher nicht besteuert. Die Akteure auf den Finanzmärkten werden bisher als Verursacher der Krise nicht an den entstandenen Kosten derselben beteiligt. Gerade im aktuellen Krisenkontext wäre dies aber geboten. Die Bemessungsgrundlage der Finanztransaktionssteuer sollte alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen umfassen.

Zu Ihrer Information finden Sie im Anhang die Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion anlässlich des Haushaltsgesetzes 2012. Sie unterstreicht nochmals, wie leichtfertig und verantwortungsverdrossen nach unserer Ansicht die derzeitige Bundesregierung ordnungs-, haushalts- und finanzpolitisch handelt – und welches Modell die SPD wiederum dem entgegenzusetzen hat. Außerdem finden Sie auf meiner Homepage www.kressl.de umfangreiche Informationen und Materialien rund um das Feld der Steuer- und Finanzpolitik.


Mit freundlichen Grüßen

Nicolette Kressl, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
29.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Kressl,

seit dem 01.01.2008 gilt das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, welches besagt, dass alle Telekommunikationsnetze alle Daten ihrer Kunden für einen Zeitraum von 6-7 Monaten speichern müssen. Dies soll dazu dienen, bei Bedarf Bewegungsprofile von Bürgern erstellen zu können und dadurch Terrorismus und Kriminalität zu kontrollieren. Fakt ist jedoch, dass dieses Gesetz gegen Grundrechte verstößt, die im Grundgesetz verankert sind (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG, Unverletzlichkeit der Wohnung Art. 13 GG, Freiheit der Meinung, Kunst und WIssenschaft Art. 5 GG). Allein diese Tatsache wäre für mich ein grund dafür, dieses Gesetz wieder abzuschaffen, da es die Grundrechte verletzt.
Aus diesem Grund möchte ich Sie fragen, wie Sie zu dieser Sache stehen und ob es in Zukunft eine Chance dafür gibt, dass dieses Gesetz wieder verschwindet.

Mit freundlichen Grüßen

K.
Antwort von Nicolette Kressl
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10.01.2012
Nicolette Kressl
Sehr geehrte Frau ,

mit dem Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung kam Deutschland seiner Pflicht nach, die EU-Richtlinie 2006/24/EG in deutsches Recht umzusetzen.

Im Ergebnis vereinbar mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht (BverfG) 2010, dass es weiterer Hürden zur Verwendung von Daten, zu ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz ihrer Verwendung bedarf. Grundsätzlich sei eine Speicherung von Daten möglich – jedoch unter Beachtung hinreichend hoher Anforderungen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begrüßen dieses Urteil. In dem Parteitags-Beschluss Nr. 66 zu "Datenschutz und Grundrechte stärken – Datenspeicherung begrenzen!" vom 06. Dezember 2011 haben wir daher festgehalten: "Datenschutz und Grundrechte müssen gestärkt werden. Nur in diesem Rahmen wäre eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland überhaupt möglich". Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass "[…] die von der EU-Richtlinie geforderte Speicherungsverpflichtung […] einen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer von Telekommunikationsdiensten […]" darstellt (Seite 1). Eine langfristige und verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen lehnen wir daher ab. Zu Ihrer Information habe ich Ihnen den Beschluss beigefügt.

Wir sind aber auch der Meinung, dass die berechtigten Strafverfolgungsinteressen des Staates angemessen berücksichtigt werden müssen. In der Pressemitteilung vom 30. Dezember 2011 haben wir uns für eine begrenzte Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Allerdings wollen wir eine Beschränkung des Zugriffs auf diese Daten nur bei schwersten Straftaten. Weitere Informationen finden Sie zudem in der Pressemitteilung, die ich Ihnen ebenfalls beigefügt habe.

Gegenwärtig werden Eckpunkte einer Folgeregelung diskutiert. Die Frage nach dem Umfang gespeicherter Daten ist ebenfalls Gegenstand der Beratungen, in denen sowohl die Entscheidung des BVerfG zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland als auch die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen über die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten berücksichtigt werden.

Den Regierungskoalitionen ist es bisher leider nicht gelungen, eine hinreichende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung – entsprechend dem Urteil des BverfG – vorzulegen. Schlimmer noch: Es fehlt sogar an einer grundsätzlichen Entscheidung, ob die Regierung die Richtlinie umsetzen oder ablehnen – und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen – will. Wir Sozialdemokraten wollen den europäischen Meinungsbildungsprozess mitgestalten. Jedoch werden wir auch in den weitergehenden Auseinandersetzungen an unseren Kernforderungen festhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolette Kressl, MdB
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