Nicolette Kressl (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Nicolette Kressl
© spdfraktion.de
Geburtstag
29.10.1958
Berufliche Qualifikation
Gewerbeschullehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bühl
Wahlkreis
Rastatt
Ergebnis
23,3%
Landeslistenplatz
3, Baden-Württemberg
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Das ACTA-Abkommen gegen Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wurde am 26. Januar durch Vertreter von 22 EU-Staaten und der Europäischen Kommission unterzeichnet. Erst wenn es - in einem nächsten Schritt - vom Europäischen Parlament ratifiziert wurde, werden die nationalen Parlamente über das Abkommen beraten, beschließen und gegebenenfalls entsprechende Umsetzungsgesetze auf den Weg bringen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten
10.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Kressl,

der geplante Atomausstieg der Bundesregierung steht immer wieder unter Kritik. Jüngst kritisierte Siemens-Chef Löscher in der "Welt" am geplanten Vorgehen, dass die Bundesregierung dabei nicht entschlossen genug voran gehe. Er wies darauf hin, dass es bis zu einer Fertigstellung eines Offshore-Windparks in Deutschland 40 Einzelgenehmigungsverfahren benötige. Diese beanspruchte Zeit stoppe aber den Zeitplan der Energiewende. Im Moment befinden sich laut www.offshore-wind.de 63 Windparks im Genehmigungsverfahren.

Gibt es im Bundestag diesbezüglich schon Lösungsvorschläge/Überlegungen oder bleiben die 40 Einzelgenehmigungsverfahren bestehen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Nicolette Kressl
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2012
Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer kritischen Fragestellung verweisen Sie auf eine aktuelle Problematik, die derzeit auch in der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion thematisiert wird.

Grundsätzlich entscheidet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) über die Zulassung von Windenergieanlagen**innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone, also in weiten Teilen der deutschen Nord- und Ostsee. Grundlagen für die Errichtung solcher Anlagen sind das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRUe www.bsh.de ) und das deutsche Seeaufgabengesetz (SeeAufgG bundesrecht.juris.de ). Die darauf beruhende Seeanlagenverordnung-SeeAnlV www.bsh.de regelt momentan das standardisierte Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks. ( www.bsh.de )

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, müssen im Rahmen eines auf Nachhaltigkeit bedachten Genehmigungsverfahrens verschiedene sensible Aspekte untersucht werden, beispielsweise eine eventuelle Gefährdung der Meeresumwelt. Darüber hinaus müssen öffentliche Belange wie Fischerei und Rohstoffsicherung berücksichtigt, sowie Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs und die Umweltverträglichkeit der Anlagen überprüft werden. Erschwerend wirkt dabei die Tatsache, dass - gerade im Bereich des Natur- und Umweltschutzes - keine langfristigen Erfahrungswerte darüber existieren, welche Auswirkungen von Offshore-Windparks auf Vögel, Fische, Meeressäuger, Boden, Wasser und Schiffssicherheit ausgehen. Unabdingbar ist auch, dass verbindliche Mindestanforderungen und konkrete Vorgaben für die erforderliche geologisch-geophysikalische und geotechnische Baugrunduntersuchung eingehalten werden.

Dass sich ein solches Genehmigungsverfahren komplex gestaltet, ist deshalb nachvollziehbar. Nichtsdestotrotz besteht die Notwendigkeit, dass die Genehmigungsabläufe zeitlich optimiert werden. Eine entsprechende Anfrage meines Kollegen Dirk Becker, Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestags, an die Bundesregierung wurde positiv beantwortet: In einem Schreiben vom 25.01.2012 bestätigt Herr Enak Ferlemann, Abgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass die Bundesregierung eine Vereinfachung der Seeanlagenverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie beabsichtigt. Die Novelle der Seeanlagenverordnung soll in Kürze in Kraft treten.

Sechs Kernelemente sollen dabei zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens beitragen:

1.Die bisher erforderlichen Genehmigungen werden durch die Planfeststellung ersetzt. Dies beinhaltet, dass es künftig nur noch eines Verwaltungsverfahrens bedarf.

2.Eine Konkurrenzregel soll sicherstellen, dass für einen Standort nur ein Antragsverfahren auf Anlagenzulassung betrieben werden muss. Mehrere Verfahren für denselben Standort haben bisher sowohl die Ressourcen der Antragssteller als auch die der Behörden unnötig belastet.

3.Ein Zeit- und Maßnahmenplan wird das Verfahren bis zur Inbetriebnahme der Anlage strukturieren.

4.Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhält die Möglichkeit, das Verfahren durch das Setzen von Fristen zu beschleunigen.

5.Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Kriterien für die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge mit dem Ziel festlegen, dass die Vorhaben zuerst planfestgestellt werden, die vermutlich am ehesten Strom in das Netz einspeisen.

6.Das BSH erhält die Möglichkeit, eine Veränderungssperre zu verhängen, die bewirkt, dass vorübergehend Vorhaben in Bereichen nicht genehmigt werden, die für den Aufbau eines Stromnetzes im Meer in Betracht kommen. Damit wird die neue Aufgabe des BSH nach § 17 Abs. 2a EnWG, einen Offshore-Netzplan zu erstellen, flankiert.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Informationen zum Thema weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Nicolette Kressl, MdB
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Frage zum Thema Unterirdische Speicherung von CO2
18.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Kressl,

Die Unterirdische Speicherung von C02 wurde 2011 vom Bundestag beschlossen, steht aber bis heute noch unter Kritik. Zahlreiche Bürgerinitiativen sind dagegen die Klimaschädlichen Gase ins Erdreich zu pumpen, da nur Industriefirmen einen Nutzen aus diesem Beschluss ziehen können, nämlich Kohlekraftwerke langfristig betreiben zu können.
Dieses Verfahren ist aber nicht ganz ungefährlich, da einerseits durch seismische Aktivitäten im Erdinnern Risse an der Oberfläche entstehen können und das CO2 somit wieder austritt aber auch andererseits das Grundwasser im Erdinnern durch die Gase versalzen wird.

Gibt es im Bundestag diesbezüglich Diskussionen über eine Abschaffung solcher Verfahren oder bleibt dieses Verfahren weiterhin Bestehen ?
Antwort von Nicolette Kressl
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31.01.2012
Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr ,

richtig ist, dass die Diskussion um Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) noch immer nicht beendet ist. Nachdem das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid im Bundesrat keine Mehrheiten fand, befasst sich nun der Vermittlungsausschuss damit. Die Positionen der Länder sind aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen geradezu gegensätzlich. Nach inzwischen drei erfolglosen Verhandlungsrunden hat es keine sinnvollen Änderungsvorschläge gegeben. Damit ist die Situation völlig verfahren und es gibt keine Ansätze, wie Deutschland seiner Verpflichtung, die zugehörige EU-Richtlinie umzusetzen, nachkommen will.

Bis CCS als anwendbare Technologie zur Verfügung stehen wird, gilt es zahlreiche Probleme zu lösen, die auch schon heute bei der Diskussion um den Einsatz berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören unter anderem ein hoher zusätzlicher Energieeinsatz, im Untergrund bestehende Nutzungskonkurrenzen, mögliche Grundwasserbelastungen und weitere Risiken für Mensch und Natur und das Fehlen eines Nachweises über eine Langzeitsicherheit.

Aus sozialdemokratischer Sicht müsste das Gesetz u.a. folgende Aspekte sicherstellen:

  • die Gewährung höchstmöglicher Sicherheits- und Umweltstandards im Rahmen des "Standes von Wissenschaft und Technik" insbesondere für Transport und Speicherung von CO_2,
  • eine faire Berücksichtigung der Interessen der Oberflächeneigentümer,
  • ein hohes Maß an Transparenz und eine umfassende Beteiligung der Bevölkerung vor Ort,
  • die Gewährleistung angemessener Nachsorgebeiträge im Sinne des Verursacher­prinzips sowie
  • eine größtmögliche geographische Nähe zwischen Abscheidung und
Speicherorten.

Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der die Bedingungen festlegt, unter denen die CO_2 -Abscheidung, - Speicherung und der -Transport in Deutschland zulässig sein soll. Das vorliegende Gesetz berücksichtigt zwar eine Reihe unserer Forderungen aus der vorhergehenden Legislaturperiode, enthält aber noch viele ungeklärte und nicht eindeutige Festlegungen. Im Vermittlungsausschuss wird sich nun zeigen, ob die Bundesregierung bereit ist, ihren Entwurf in entscheidenden Punkten nachzubessern.

Im Deutschen Bundestag habe ich den damaligen Entwurf des Gesetzes übrigens in der Abstimmung vom 07. Juli 2011 abgelehnt. In meinen Statement zu dieser Abstimmung habe ich deutlich gemacht, dass es einerseits zwar richtig ist, in Forschung, Entwicklung und auch in einige Demonstrationsprojekte einzusteigen. Weil aber aus sozialdemokratischer Sicht der Forschungsaspekt Priorität hat, muss die Wiederverwendung klar im Mittelpunkt stehen - und nicht die Verpressung und Speicherung. Das vollständige Statement können Sie gerne auf meiner Homepage unter kressl.de nachlesen.


Mit freundlichen Grüßen
Nicolette Kressl, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.01.2012
Von:

Betr.: Handwerkskammerbeitrag
Tatsache:

Als Ein-Mann-Handwerksbetrieb zahle ich vergleichsweise einen überproportional hohen Zwangsbeitrag an die HWK, während Großbetriebe einen lächerlich kleinen Beitrag zahlen, weil der Beitrag kammerseitig auf einen Höchstbeitrag gedeckelt ist.
Finden Sie das gerecht??

Mit Grüßen

Antwort von Nicolette Kressl
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16.02.2012
Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr ,

mit der Ihrer Ansicht nach ungerecht gestaffelten Beitragserhebung sprechen Sie ein Thema an, das auch immer wieder Teil der grundsätzlichen Diskussion über die "Zwangsmitgliedschaft" in den Kammern ist.

Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Sie fördern die gewerbliche Wirtschaft, wägen die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ab und berücksichtigen diese ausgleichend. Dabei stellen die Beiträge kein Entgelt für individuell in Anspruch genommene Dienstleistungen dar. Sie sind eine Gegenleistung, damit die Kammern die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen können.

Ich will auch deutlich machen, dass für uns, die wir politisch tätig sind, die Kammern nicht unwichtige Ansprechpartner waren und sind - beispielsweise als es um den Ausbildungspakt ging.

Die durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten werden, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, von den Inhabern eines Betriebs nach einem von der Handwerkskammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzten Beitragsmaßstab getragen. (§113 HWO Handwerksordnung). Die Beiträge können nach der Leistungskraft der beitragspflichtigen Kammerzugehörigen gestaffelt werden.

Wie hoch diese Beitragssätze sind und wie deren Staffelung nach den Gewerbeerträgen erfolgt,wird in der Vollversammlung der jeweiligeHandwerkskammer jeweils am Ende eines Jahres für das folgende Jahr beschlossen. Auf die Entscheidungen der Vollversammlungen nehmenwir keinen politischen Einfluss.Die Handwerkskammer Karlsruhe erhebt sieben Grundbeiträge - für 2011 ab 15.000 € gestaffelt in 5.000€-Schritten, mit einen Höchstbetrag (283 €) ab 40.001 € Gewerbeertrag. Im Bezirk Stuttgart gab es 2011 nur sechs Grundbeitragsstufen mit einem Höchstbeitrag (290 €) ab 58.001 €, Freiburg erhob in der siebten Stufe 275 € ab einem Ertrag von 59.309 €.

*Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens die Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft festgestellt: Die Vertretung der Wirtschaft/des Handwerks gegenüber dem Staat und die den Kammern übertragenen Aufgaben seien legitime öffentliche Zwecke. Zur sachgemäßen Erfüllung dieser Aufgaben sei die Zwangsmitgliedschaft sinnvoll, ja notwendig. Die sich daraus ergebende Freiheitsbeschränkung der Mitglieder sei gegenüber dieser im öffentlichen Interesseliegenden sachlichen Notwendigkeit des Organisationszwanges unbedeutend und bestünde ohnehin fast nur in der Zahlung der Beiträge, die auch nicht unangemessen hoch seien.*

Mit freundlichem Gruß

Nicolette Kressl, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
30.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Kressel,

zuersteinmal freue ich mich, dass Sie - im Gegensatz zu Ihrem Wahlkreiskollegen - den Mut haben, auch über diese Plattform kritische Fragen zu beantworten und somit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Meine Frage betrifft ACTA. Wie Sie sicher wissen, gilt das europäische ACTA Abkommen als schlimmere Version des amerikanischen SOPA/PIPA Gesetzes, wobei weit mehr Bürger- und Nutzerrechte eingeschränkt werden. Als Beispiel darf ich hier die Gängelung der Netzprovider durch die Rechteverwerter, umgangssprachlich "Content-Mafia" genannt, anführen.

Gemäß den Vorgaben von ACTA sollen zukünftig Zugangsprovider für die Inhalte der durch sie transportierten Datenpakete haften. Sollten Nutzer also illegale Inhalte wie "raubmordkopierte" Kinofilme oder Musikdownloads per E-Mail versenden oder auf einer Seite hoch- bzw. runterladen, sollen die Provider proaktiv in den Vorgang eingreifen. Dies ist durch die sogenannte Deep-Packet-Inspection technisch möglich. Verglichen mit der Offline-Welt würde dies folgendes Bild ergeben:
Sie zitieren in einem Brief ein Gedicht oder nehmen Bezug auf einen Presseartikel. Die Post ist nun verpflichtet, jeden einzelnen Brief und jedes Paket zu öffnen und den Inhalt zu überprüfen, ob denn evtl. Urheberrechtsverletzungen - die sie ja mit Ihrem Zitat begangen hätten - vorliegen. In dem Fall würde der Brief nicht zugestellt und der Rechteverwerter informiert, um Ihnen eine Abmahnung senden zu können. Dies ist nur ein Beispiel, zeigt aber, welche Folgen es haben könnte.

Das ACTA Abkommen beinhaltet jedoch noch weitere Regelungen, unter anderem auch zu Medikamenten-Generika. Selbst die angesehene NGO "Ärzte ohne Grenzen" stellt sich gegen ACTA.

Daher meine Frage an Sie:
Wie schätzen Sie persönlich ACTA ein, welche Stellung nehmen Sie zu den Vorwürfen gegen ACTA und wie werden Sie ggf. abstimmen?

Schon jetzt vielen Dank für die Antwort!
Antwort von Nicolette Kressl
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03.02.2012
Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr ,

das ACTA-Abkommen gegen Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wurde am 26. Januar durch Vertreter von 22 EU-Staaten und der Europäischen Kommission unterzeichnet. Erst wenn es - in einem nächsten Schritt - vom Europäischen Parlament ratifiziert wurde, werden die nationalen Parlamente über das Abkommen beraten, beschließen und gegebenenfalls entsprechende Umsetzungsgesetze auf den Weg bringen.

Richtig ist, dass es vermehrt kritische Stimmen gibt, die Sicherung der Gewinnerwartungen einzelner Unternehmen stünden nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zu den durch das Abkommen grundsätzlich denkbaren und ermöglichten Verletzungen kommunikativer Grundfreiheiten der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Auch deshalb gibt es im Europäischen Parlament die Überlegung, das Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof auf seine Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtcharta prüfen zu lassen.

Auf EU-Ebene stehen wir Sozialdemokraten unter anderem für folgende
zentrale Forderungen, auf die das Abkommen überprüft werden muss:
· Beibehaltung von geltendem EU-Recht und europäischen Standards
des Datenschutzes,
· Garantie des Rechts auf informelle Selbstbestimmung,
· transparente Arbeit des geplanten ACTA-Komitees,
· parlamentarische Kontrolle des geplanten Komitees und
· das Vermeiden von Interpretationsspielräumen.

Es ist an den Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, den Text des Abkommens unter diesen Voraussetzungen zu untersuchen. Was mein eigenes Abstimmungsverhalten anbelangt, so kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage machen. Denn: Entscheidungen bedürfen stets einer konkreten Grundlage. Diese ist für mich erst gegeben, wenn das Abkommen im Europäischen Parlament ratifiziert wurde.

Da mir Offenheit und Transparenz sehr wichtig sind, können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf meiner Homepage unter kressl.de zu jeder Zeit nachlesen, wie ich im Deutschen Bundestag über Gesetzentwürfe oder Anträge abgestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen
Nicolette Kressl, MdB
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Frage zum Thema Internationales
10.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Kressl,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Vielen Dank,

Antwort von Nicolette Kressl
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28.02.2012
Nicolette Kressl
Sehr geehrte Frau ,

wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind ganz auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, mehr Transparenz und Offenheit in den Verhandlungen um das ACTA-Abkommen zu fordern. Auch wir haben kritisiert, dass Informationen zu den Verhandlungen erst auf Drängen zahlreicher NGOs und von Parlamentariern veröffentlicht wurden. Dazu gehört auch, dass bis heute nicht alle Unterlagen zum Abkommen zur Verfügung stehen. Und das, obwohl zur Auslegung unklarer Begriffe im Abkommen diese nicht-veröffentlichten Verhandlungsprotokolle herangezogen werden.

Außerdem haben wir ebenso beanstandet, dass das Abkommen - in Bezug auf die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet - an vielen Stellen lediglich vage Bestimmungen enthält, die extrem weit ausgelegt und zu einer Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte und der Rechtsschutzgarantien führen können.

Aus diesen Gründen begrüße ich, dass der Europäische Gerichtshof nun die Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht und den europäischen Grundrechten überprüfen wird. Wie in meiner vorherigen Antwort zum ACTA-Abkommen geschrieben, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über mein eigenes Abstimmungsverhalten treffen. Vorerst möchte ich die Ergebnisse der Untersuchungen des Europäischen Gerichtshofes und die darauffolgenden Beratungen im Europäischen Parlament abwarten.

Den inzwischen veröffentlichten Text des Abkommens finden Sie übrigens auf der Website der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu
Zudem wurde eine Studie herausgegeben, die für das EU-Parlament erstellt
wurde. Diese können Sie ebenfalls unter
www.europarl.europa.eu
abrufen.


Mit freundlichen Grüßen

Nicolette Kressl, MdB
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