Miriam Gruß (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Miriam Gruß
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Generalsekretärin der bayerischen FDP, Politikwissenschaftliche Doktorandin
Wahlkreis
Augsburg-Stadt
Landeslistenplatz
9, Bayern
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(...) Ich lehne einen Verzicht auf die Kindergelderhöhung ab, weil dadurch die Familien benachteiligt werden, die nicht mehr von der ausgebauten Betreuungsinfrastruktur profitieren können. (...) Der quantitative und qualitative (das ist mir dabei sehr wichtig!) Ausbau der Kinderbetreuung ist wichtig, jedoch dürfen wir keinen Zwang zur institutionellen Kinderbetreuung damit verbinden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
26.08.2008
Von:

Hallo Frau Gruß!

Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass ich für meine Tochter (an Sept. in der 11. Klasse eines Gymnasiums) ab sofort rund EUR 350 für die Schulwegkosten bezahlen muss.

Wie verträgt sich das mit der Forderung nach verstärkten Anstrengungen zur Bildung? Wenn ich dann noch daran denke, dass meine 2. Tochter auch in 2 Jahren in die Oberstufe kommt, frage ich mich schon, wie das noch bezahlbar sein soll.

Grüße aus Augsburg
Antwort von Miriam Gruß
2Empfehlungen
29.08.2008
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Mail. Leider geht aus Ihrer Frage nicht hervor, warum dies so ist. Vielleicht können Sie mir etwas mehr Details schildern. Warum müssen Sie für Ihre Tochter diesen Betrag zwahlen, wo geht Sie zur Schule?

Ich gebe Ihnen aber vollkommen Recht, dass die CSU in der Bildungspolitik seit Jahren versagt. Große Worte - gerade jetzt vor der Landtagswahl - sind da schnell gesagt. Doch es fehlen die Taten. Wenn ich allein an die überstürzte und schlecht gemachte Einführung der G8-Gymnasien denke.

Die FDP in Bayern hat ein umfangreiches Bildungskonzept. Ich darf Sie einladen, sich näher unter folgendem Link in unserem Wahlprogramm zu informieren: www.fdp-bayern.de

Für ein modernes Bayern - FDP.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
27.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß,

bitte, setzen Sie sich bedingungslos für ein Rauchverbot in Anwesenheit von Kindern ein. Ich selbst, Jahrgang 1952, war durch meinen qualmenden Vater schon im Vorschulalter chronisch krank geworden und bin bis heute gesundheitlich schwer geschädigt, obwohl ich als Rauchallergiker selbstverständlich eisenharter Nichtraucher bin. Niemals hatte auch nur ein Kinderarzt meinem Vater das Rauchen verboten. Er starb übrigens 1975 an Lungenkrebs. Wie viele Kinder mögen wohl allein in Deutschland unter der Nikotinsucht ihrer Eltern leiden, indem sie an chronischen Infekten wie häufigen Nebenhöhlen- und/oder Mittelohrentzündungen, Asthma, Pseudokrupp usw. leiden und im Leben, auch als Erwachsene nur schlechte Chancen haben?

Ich selbst habe zwar das Abitur geschafft, aber mein Hochschulstudium krankheitsbedingt nicht abschließen können, bin bis heute arbeitslos und werde eines Tages wohl eine nur zum physischen Überleben gerade ausreichende "Rente" bekommen. Wie viele Leidensgenossen mag es wohl geben?

Warum, Frau Gruß, beharren Sie auf Ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einem Rauchverbot in Anwesenheit von Kindern in der Wohnung/in der Familie? Das Grundgesetz , Artikel 2, ist hier eindeutig:

(1) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Warum, Frau Gruß ist der Liberalismus in Ihrer Partei, der FDP, so einseitig verzerrt, dass die Rechte der Schwächeren in Ihren Parteizielen mit Füßen getreten werden? Die Freiheit des Einzelnen ist doch stets die Freiheit des Schwächeren! Bitte, ändern Sie ihre Einstellung und treten Sie für die Aufnahme der Kinderrechte und des Kinderschutzes ins Grundgesetz ein.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Miriam Gruß
1Empfehlung
10.10.2008
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Email von Ende August, in der Sie Ihre Bedenken über den nicht vorhandenen Raucherschutz für Kinder geäußert haben. Ihren Unmut kann ich sehr gut nachvollziehen. Gerade unsere Kinder müssen vor den Gefahren des Rauchs geschützt werden. Ich setze mich deshalb für die Selbstbestimmung der Gastronome ein. Jeder Wirt soll selbst entscheiden können, ob er in seiner Gaststätte rauchen zulässt oer nicht. Jeder - also auch Eltern von Kindern - hat so die Möglichkeit in ein Nichtraucher-Restaurant zu gehen.

Die gesamte Bundestagsfraktion der FDP und ich sprechen uns deshalb nicht für ein komplettes Rauchverbot aus, wie ich Ihnen im Folgenden darlegen werde.

In erster Linie sollen die Menschen zu gegenseitiger Rücksichtnahme angeleitet und veranlasst werden. Das heißt, dass die Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung gesetzgeberischen Maßnahmen vorzuziehen sind. Allerdings sieht die FDP-Bundestagsfraktion die Notwendigkeit, gefährdete Personengruppen, wie Kinder, Jugendliche, Kranke und sozial Schwache besonders zu schützen. So fordert sie, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, d.h. Kindertagesstätten, Schulen, etc. komplett rauchfrei werden.

Gastwirte sollen dazu aufgefordert werden "rauchfrei" als Qualitätsmerkmal ihres Angebotes und als Wettbewerbsfaktor zu erkennen und verstärkt einzusetzen. Zudem müssen die technischen Möglichkeiten des Nichtraucherschutzes besser genutzt werden. Die derzeitige Situation führt allerdings dazu, dass die Gastwirte aufgrund der Unsicherheit, wie weitgehend Rauchverbote zukünftig erlassen werden - trotz ihrer grundsätzlichen Bereitschaft hierzu - zurzeit nicht in Lüftungssysteme investieren.

Des Weiteren befürworten wir Selbstverpflichtungen wie die Zielvereinbarungen des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Sie sind ein guter Weg, einen Ausgleich zu schaffen, der die gesellschaftliche Entwicklung aufnimmt und prägt. Sollten die abschließenden Ergebnisse allerdings erkennen lassen, dass die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird, müssten weitergehende Maßnahmen erwogen werden.

Da rauchen vor allem auch ein soziales Problem ist, muss die Aufklärung und Prävention das oberste Ziel einer Kampagne zur Vermeidung risikoschädlichen Verhaltens sein. Wir brauchen zielgruppenspezifische Präventionsansätze, die diese Menschen befähigen, mehr Verantwortung für sich und ihre Kinder zu übernehmen und die Risiken zu erkennen, die sie mit dem Rauchen auch anderen zumuten.

Desweiteren setze ich mich natürlich für den Nichtraucherschutz ein - vor allem für unsere Kinder. Der Rechtsstaat stößt aber an seine Grenzen, wenn es um die Privatsphäre der Bürger geht. Hier können lediglich die Eltern selbst für den Schutz ihrer Kinder sorgen. Die Eltern stehen in der Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß
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Frage zum Thema Familie
26.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß,

seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 warten viele Umgangsberechtigte, u.a. auch ich, darauf, dass in scheidungsbegleitenden Berufen wie Rechtsanwalt, Psychologe oder Richter selbstverständlich der Grundsatz gilt:
IM ZWEIFEL FÜR DAS KIND (ALSO DEN ERHALT DES UMGANGS).
In meinem Fall hat eine Richterin es geschaft, mit Hilfe einer veralteten Ausgabe des Münchener Kommentars zu begründen, dass ein Zwangsgeld gegen die Mutter trotz offensichtlichen Fehlverhaltens (eigenmächtiges Aussetzen des Umgangs bei bestehendem Beschluss) nicht verhängt werden kann.
Hier gewinnt man doch langsam den Eindruck, dass die Politik der sozialistischen 68er-Frauen längst in Form einer Art Mafia in Jugendämtern, Anwaltskanzleien und Gerichten zu Werke geht um zu vertuschen, dass die 1977 angestossene Reform ein politisches Machwerk übelsten Extremismus zur Zerstörung des gesellschaftlichen Bausteins Familie war.
Warum ist es in Deutschland nicht möglich, Kinderrecht vor Mutterwillkür zu setzen?
Was hat die FDP vor, um der Trennung von Kindern von ihren geschiedenen Eltern einen Riegel vorzuschieben?
Als Oppositionspartei sehe ich Sie in der Pflicht, endlich die Menschenrechtsverletzungen durch betreuende Elternteile, Jugendämter und Gerichte einmal zum Kernthema deutscher Politik für die kommende Bundestagswahl zu machen.
Denn: ohne intakte Familienbeziehungen wird dieses Volk eine demoralisierte, willenlose Masse, und hat nach Lenin die 1. Hürde zum sozialistischen Einheitsstaat genommen.

Die Familie ist der kleinste, aber auch der wichtigste Bustein einer funktionierenden Gesellschaft, und Väter spielen bei der Entwicklung ihrer Kinder eine gleich wichtige Rolle.

Hier ist dringend Handlungsbedarf.
Welche Vorstellungen hat die FDP, zukünftig bessere Voraussetzungen zur Durchsetzung der Kinderrechte zu schaffen?

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Miriam Gruß
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08.10.2008
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Zuschrift zum Umgangsrecht danke ich Ihnen sehr herzlich. Für Liberale sind soziale Bindungen in Familie und Verantwortungsgemeinschaften besonders wertvoll. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Ein liberaler Staat setzt familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen durch eine familienfreundliche Kultur und Infrastruktur. Grundsätze liberaler Familienpolitik sind die Wahlfreiheit der Menschen, mehr Freiraum für die persönliche Lebensgestaltung, mehr Eigeninitiative und eine Vielfalt von Trägern bei der Kindertagesbetreuung. Hierbei muss die Wahlfreiheit der Lebensform für Männer und Frauen gleichermaßen bestehen, denn Kindererziehung ist Sache beider Eltern, nicht allein der Mütter.

Der von Ihnen geschilderte Fall, den ich nicht im Detail beurteilen kann, betrifft das Umgangsrecht nach der Scheidung und die Anwendbarkeit von Zwangsmaßnahmen. Der Kontakt von Mutter und Vater zum Kind sollte nach einer Trennung grundsätzlich im Mittelpunkt stehen. So sehr es wünschenswert ist, dass der Kontakt zwischen Eltern und Kindern nach Trennung und Scheidung gleichermaßen aufrecht erhalten wird, so schwierig ist es andererseits, in diesem sensiblen Bereich familiärer Beziehungen Zwangsmaßnahmen einzuleiten. So werden etwa mit dem FGG-Reformgesetz die bisherigen Regelungen zur Zwangsvollstreckung, die sog. Zwangsmittel vorsahen, durch Ordnungsmittel ersetzt. Dies bedeutet, dass nach Erfüllung der angestrebten Handlung das Ordnungsmittel weiterhin aufrechterhalten wird und nicht, wie das Zwangsmittel, entfällt. Problematisch bei der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Elternteil ist vor allem, dass sich diese mittelbar auch immer gegen das Kind richten.

Mit freundlichen Grüßen
Mriam Gruß
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Frage zum Thema Frauen
03.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß,

wir haben ein Prostitutitionsgesetz und damit eine Probleme, ich möchte Ihnen mal meine Sicht der Situtation in Bayern erläutern und sie befragen.

Betreiber von "stationären Ausübungsorten" die meist rechtlich den Status eine/s "Vermieters/in", rechtlich gesehen, haben, sollen obwohl sie nur eine "Arbeitszimmer" die Einnahmen ihrer "Mieter/innen" zu kontrollieren und sollen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung tragen. Anderseits wird eine solche Kontrolle als Zuhälterei gesehen, als entweder gibt es ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder wegen Zuhälterei, sicherlich ein Grund, das seriöse Geschäftsleute, von rechtlich, einwandfreien Engagements in diesem Bereich Abstand nehmen, was zur Folge hat, das Personen(gruppen), die überhaupt kein Problem haben gegen Gesetze zu verstoßen, unter sich in diesem Bereich tätig sind, mit einer gewissen Begleitkriminalität und dem allgemeinen Echo, bei Prostitution ist immer Menschenhandel dabei, was nach außen auch vermittelt wird.

Es gibt durchaus Personen (m/w) die auf diese Art Geld verdienen wollen. Gewisse unternehmerische Risiken, wie Werbung (die in diesem Bereich sehr kostenintensiv ist), wollen sie gerne an Dritte abgeben und nehmen in Kauf, das diese Dritten deshalb an ihren Einnahmen partizieren.

Was mich auch wahnsinnig verärgert, ist die Tatsache das Opfer von Menschenhandel versucht wird, ohne irgendeine Gegenleistung Aussagen gegen ihre Peiniger zu machen und nach des Abschluß des Verfahrens diese Opfer (bei Ausländern/innen) die Abschiebung in teilweise nicht rechtssicheren Drittstaaten erfolgt, wo sie wieder unter Druck gesetzt werden könnten. Irgendwelche Schutzmaßnahmen innerhalb Deutschlands, konnte ich nach eigenen Erfahrungen nicht erkennen! Italien geht da einen besseren Weg!

Ich sehe die Schwierigkeit einerseits das berechtigte Interesse Prostitution zu liberaliseren, wie auch den Menschenhandel zu bekämpfen. WIE STELLT SICH IHR PARTEI DAZU?

MfG

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Frage zum Thema Familie
10.10.2008
Von:

Ich bin Familenvater (4 Kinder ) Nachdem eine Tochter mit 17 Jahren Schüler Bafög erhalten hatte mußte Sie diese Förderung zurückzahlen da (Vater ) fiktives Einkommen lt Steuererklärung Einkommen darstellt .(Baföggesetz) Kein Behördenleiter kann mir erklären wie ich meine Kinder von fiktiven Einkommen ernähren kann... Wissen sie da Lösungen..?

m.f.G
Antwort von Miriam Gruß
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15.10.2008
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

ich kann leider aus den wenigen Informationen, die Sie mir schildern, keine zufriedenstellende und seriöse Antwort geben. Vielleicht schreiben Sie einfach nochmal an meine Bundestags-Adresse miriam.gruss@bundestag.de und schildern mir ein paar mehr Details.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß
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