Miriam Gruß (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Miriam Gruß
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Generalsekretärin der bayerischen FDP, Politikwissenschaftliche Doktorandin
Wahlkreis
Augsburg-Stadt
Landeslistenplatz
9, Bayern
weitere Profile
Ein Verbot der Ü-Eier war von der Kinderkommission, der neben mir auch Abgeordnete der vier weiteren im Bundestag vertretenen Parteien angehören, niemals geplant. Ziel unserer Stellungnahme war, auf Gefahren aufmerksam zu machen, die bei der Kombination aus Lebensmitteln und Spielzeug entstehen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Familie
29.04.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Gruß,

ich bin Vater einer nunmehr fast 9-jährigen Tochter. Seit nunmehr 7 Jahren bin ich von meiner Tochter aufgrund Trennung und Scheidung von meiner Ex-Frau getrennt.
Berufsbedingt wohne ich ca. 650km von meiner Tochter entfernt.
Wissenschaftlich unstreitig ist seit langem, dass zu einer gesunden Entwicklung der Kinder der Umgang mit beiden Eltern notwendig ist.
Leider habe ich seit der Trennung durch restriktive Vorgaben meiner Ex-Frau nur unzureichenden Kontakt zur gemeinsamen Tochter. Auch die hinzugezogenen Institutionen wie Jugendamt (seit Anbeginn informiert und involviert) und Familiengericht haben keine Besserung gebracht. Die rechtlichen Möglichkeiten wurden dort einfach nicht ausgenutzt.
Leider scheint kaum jemand ein wirkliches Interesse an dem Kindeswohl diesbezüglich zu haben.
Solange ich als Unterhaltsplichtiger meiner finanziellen Verpflichtung nachkomme, somit die öffentliche Hand unbelastet bleibt, scheint für die Institutionen kein Handlungsbedarf zu bestehen.
Wie nehmen Sie als Teil der Legislative Ihre Verantwortung diesbezüglich wahr?
Noch mehr würde mich interessieren, ob Sie einen Rat für mich haben, wie ich in einer solchen Situation noch ein Verbesserung für meine Tochter erreichen kann. Jeder Tipp ist mir sehr willkommen.

Freundliche Grüßen,

-

P.S.: Leider scheint meine Bitte um einen Termin in Ihrer Bürgersprechstunde" von Ihrem Augsburger Büro vergessen worden zu sein.
Antwort von Miriam Gruß
1Empfehlung
02.05.2007
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Anliegen, den Kontakt zu Ihrer Tochter zu intensivieren, kann ich gut verstehen. Intakte und verlässliche Bindungen zu Bezugspersonen sind für das Aufwachsen eines Kindes elementar wichtig. Für mich ist klar: Wegen der durch die Eltern gewählten Familienkonstellation dürfen Kinder keine Nachteile erleben. Alle familienpolitischen Maßnahmen müssen die verschiedenen Lebensformen der Familien, wie Ein-Eltern-Familien, unverheiratete Eltern u.a. berücksichtigen. Familienpolitik muss darauf hinwirken, Benachteiligungen oder Besserstellungen zwischen Familien mit und ohne Trauschein zu vermeiden. Im Vordergrund liberaler Familienpolitik steht die Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder in der Familie. Insofern kann ich gut nachvollziehen, dass Sie sich um das Wohl Ihrer Tochter sorgen. Das Wohl des Kindes hat der Dreh- und Angelpunkt aller familienpolitischen und auch familienrechtlichen Entscheidungen zu sein. Andere Interessen – insbesondere die der Eltern – haben hier zurückzustehen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Umgangs- und des Sorgerechts.

Väter dürfen nach Ansicht der Liberalen aber auch nicht als reine "Zahlväter" angesehen werden, sondern müssen in ihrem Wunsch nach der Wahrnehmung ihrer Vaterstellung in allen Lebensbereichen stärker berücksichtigt werden.

Ich kann Ihren Fall leider aufgrund einer E-Mail nicht bewerten. Daher würde ich Ihnen empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden, der Ihnen dabei behilflich sein kann, Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Ich werde mich als kinder- und jugendpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion weiter dafür einsetzen, dass Kinderrechte stärker in allen Politik- und Rechtsgebieten und auch in unserer Verfassung verankert werden.

Ihnen persönlich wünsche ich alles Gute und hoffe, dass Sie bald eine Regelung finden werden, die alle Wünsche besser unter einen Hut bringt!

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß
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Frage zum Thema Familie
29.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß,

in der Presse stand öfter zu lesen, daß in vielen Familien das Essensgeld für Schulkinder nicht mehr aufgebraucht werden kann.

Was tun Sie bzuw,. Ihre Partei dagegen ? Oder gibt es parteiübergreifende Maßnahmen ?

Ihre Antwort interessiert mich sehr.

Freundliche Grüße

Helmut Rohmann
Antwort von Miriam Gruß
1Empfehlung
09.07.2007
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr Rohmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Problem ist mir bekannt. Teilweise fehlt Geld für Schulbücher, für Anfahrten zur Schule oder eben für die Schulspeisung.

Die Bildungspolitik ist Ländersache. Die meisten Länder kommen ihrer Aufgabe auch sehr gut nach, indem sie bedürftigen Familien bzw. ihren Kindern die genannten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die FDP-Fraktion ist deshalb der Meinung, diese Einrichtung auch so zu belassen.

Wenn Sie mir mitteilen, in welchem Bundesland Sie wohnen, erkundige ich mich gerne nach den dortigen Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß
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Frage zum Thema Familie
14.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete

Sie sagen, die Eltern müssen die Wahl haben, sich zwischen Betreuung in der Familie und der Kindertagesstätte zu entscheiden.

Gilt das bedingungslos, also auch für den Fall, das sich Eltern gegen die Kindertagesstätte aussprechen und Jahre später ein Kind eingeschult werden muß, das weder die Sprache, noch andere Fertigkeiten, die für das ungestörte Lernen im Klassenverband notwendig sind, beherrscht.

Was ist das höhere Gut, das Entscheidungsrecht der Eltern oder das Bildungsrecht der Kinder? Selbstverständlich das Bildungrecht der Kinder, denn die Eltern sind nur die Sachwalter ihrer Kinder.

Sie haben selbst ein Kleinkind. Ich nehme an, Sie nehmen auch andere Kleinkinder anders war als vor ihrer Mutterschaft. Wenn Sie Kleinkinder beobachten, merken sie bei einigen Kleinkinder einen deutlichen Unterschied im Verhalten, wenn sie häufig mit anderen Kinder zusammen sind. Kleinkinder brauchen Erwachsene, um Wissen, zum Beispiel Sprache, zu lernen, aber sie lernen ebenso von anderen Kleinkinder. Nun gibt es Eltern, die behüten ihre Kinder etwas zu sehr. Vor allem vor anderen Kinder. Man könnte auch sagen, sie haben sie am Gängelband. Von außen betrachtet denken Sie, was für aufmerksame liebevolle Eltern. Auch diese Eltern schränken das Bildungsrecht ihrer Kinder ein.

Ist es nicht so, daß ein Kind ein Bildungsrecht hat, das eine Bildungspflicht der Eltern ist? Bildung besteht Wissen und Fertigkeiten UND Persönlichkeit.

Die Grundlagen für die Persönlichkeit, für Selbstvertrauen, Selbstbewußtsein und Vertrauen, werden in den Jahren vor der Schule gelegt. Durch das Zusammensein mit den Eltern und mit anderen Kindern. Wenn ich daran denke, wieviele junge Menschen ich im Studium kennengelernt habe, die weder Selbstbewußtsein noch Selbstvertrauen hatten und schon gar nicht vertrauen konnten, zweifele ich, ob das Entscheidungsrecht der Eltern so weitreichend sein darf, wie Sie es propagieren.
Antwort von Miriam Gruß
5Empfehlungen
16.07.2007
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Gedanken, die ich in großen Teilen nur unterstützen kann.

Ich glaube, wir sind in unseren Meinungen gar nicht weit voneinander entfernt. Selbstverständlich muss der Schutz, die Betreuung und die Bildung von Kindern im Zweifelsfall höher bewertet werden, als das Elternrecht. Letztendlich müssen wir sogar in drastischen Fällen Kinder vor ihren Eltern schützen.

Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein, dass Bildung eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft ist und die Grundlagen dafür in den ersten Lebensmonaten und -jahren gelegt werden. Und natürlich brauchen Kinder andere Kinder, um mit Ihnen gemeinsam zu lernen, Erfahrungen zu sammeln und sich so spielerisch weiterzuentwickeln.

Ich spreche mich allerdings gegen eine Verpflichtung aus, Kinder in Krippen betreuen lassen zu *müssen*. Damit würden wir Eltern grundsätzlich die Fähigkeit aberkennen, ihre Kinder ebenso gut zu erziehen und bilden zu können, wie es in einer Krippe geschieht. Zudem würden wir sie ihrer zentralen Verantwortung entheben. Außerdem gehört zu der Betreuung zu Hause ja oft auch der Umgang mit anderen Kindern, ob mit Geschwistern oder Freunden. Ein "Miteinander" wird also auch hier gelernt.

Die Qualität der Kinderbetreuung – ob im Elternhaus oder in einer Betreuungseinrichtung – steht und fällt mit der Kompetenz des "Personals", den Ideen und dem Empathievermögen dieser Personen. Daran müssen wir arbeiten. Wir müssen uns sowohl für einen qualitativen Ausbau der Krippen und Kindergärten einsetzen (sie als Bildungsinstitutionen verstehen), als auch die Elternkompetenzen kontinuierlich stärken und unterstützen. Das Zusammenwirken von Eltern, Bindungspersonen, sozialem Umfeld und Betreuungsinstitutionen vermag es schließlich, die Persönlichkeit eines Menschen zu prägen.

Ich hoffe, Ihnen so meine Meinung etwas verdeutlichen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß
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Frage zum Thema Familie
29.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß

Ich möchte mich mit folgendem Anliegen an Sie und ihrer Partei wenden: Mir es um die Tatsache der hohen Abtreibungsrate - nicht nur in Deutschland - , die beschwichtigend Schwangerschaftsunterbrechung genannt wird. Gemeldete Abtreibungen in Deutschland Jahr Gemeldete Abtreibungen

1980 87.702
1990 78.808
1991 74.571
1992 74.856
1993 111.236
1994 103.586
1995 97.937
1996 130.899
1997 138.890
1998 131.795
1999 130.471
2000 134.609
2001 134.964
2002 130.387
2003 128.030
2004 129.650
2005 124.023

Eine detailliertere Liste finden Sie hier:
[PDF] Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland (1996 - 2003) ©
www.destatis.de

* Nicht alle Schwangerschaftsabbrüche werden gemeldet.
* Die Gesamtzahl der Abtreibungen schätzt man im Jahr 2002 auf 300.000.

Quellen:

Statistisches Bundesamt
www.ak-lebensrecht.de
www.pro-leben.de
\"IDEA Spektrum\"
\"Berliner Morgenpost\" vom 6.2.02, S. 8

Was tun Sie bzw ihre Partei gegen die hohe Zahl der Abteibungem? M,E. ist die Steigerung der Zahl der Krippenplätze nicht ausreichend - es ist vielmehr entscheidend über die Folgen der Abtreibung aufzuklären und auch das ungeborene Leben intensiviver zu schützen. Es ist auch die Frage zu stellen, ob nicht der sehr hohe Anteil der älteren bevölkerung gegenüber der Jüngeren im Zusammenhang mit der hohen Abtreibungsrate zu sehen ist.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

B.
Antwort von Miriam Gruß
1Empfehlung
16.11.2007
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Das Thema Schwangerschaftsabbrüche ist ein sehr persönliches und letztendlich für jeden Menschen anders gewichtet.

Selbstverständlich ist für die FDP der Schutz des Lebens, auch und gerade des ungeborenen Lebens, wichtigste Aufgabe und Verpflichtung des Staates und der Gesellschaft. Die Entwicklung der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den letzten Jahren zeigt seit 2001 einen Rückgang. Die seit 1996 erfassten Abbrüche nach medizinischer Indikation (§218 a StGB), die eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren Frau beinhalten muss, gingen von damals 3,7 % aller Abbrüche auf 2,7 % zurück. Dies st begrüßenswert.

Ein wirkungsvoller Schutz des ungeborenen Lebens ist jedoch nur mit und nicht gegen die Schwangere möglich. Wir brauchen aus diesem Grund ein flächendeckendes Netz von neutralen Beratungsstellen. Sexuelle Aufklärung über Verhütung und Familienplanung sind gerade für Jugendliche an den Schulen auszuweiten. Die Verbesserung der Pränatalmedizin hat dazu geführt, dass behinderte Föten, die nach der 20. Woche abgetrieben werden, immer häufiger lebensfähig gewesen wären. In dieser Situation eine professionelle Beratung stattfinden und dem Recht des ungeborenen Kindes auf sein eigenes Leben in Abwägung zu den Rechten der Mutter ein höherer Schutz eingeräumt werden.

Die FDP ist eine weltanschaulich offene Partei, in der neben Konfessionslosen auch Christen, Juden, Muslime und Buddhisten eine politische Heimat gefunden haben. Gerade deshalb führt die FDP eine aufrichtige und stringente öffentliche Diskussion um ethische Werte, so auch um den tiefen Inhalt des alttestamentarisch belegten Fünften Gebots Gottes: "Du sollst nicht töten". Gleichzeitig fühlt sich die FDP auch und gerade den humanistischen und aufklärerischen Traditionen und Wertvorstellungen verpflichtet.In diesem Spannungsrahmen bewegt sich die Diskussion um die Schwangerschaftsabbrüche, die - um es nochmal eindeutig zu sagen - der Entscheidung der betroffenen Personen selbst unterliegt. Allerdings müssen diese Menschen dann auch ein Leben lang mit ihrer Entscheidung leben. Das sollte bei der Diskussion nicht vergessen werden.

In der Hoffnung, Ihnen die Hintergründe und Eckpunkte der FDP-Position zu diesem Thema, dem sich jeder Mensch individuell annähern muss, dargelegt zu haben, wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß
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Frage zum Thema Familie
08.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß,

Nach dem Willen der Großen Koalition sollen bis zum Jahr 2013 zusätzliche 500.000 Betreuungsplätze für Kinder in der Altersgruppe bis 36 Monate in ganz Deutschland entstehen. Nach der EU-Empfehlung für den Betreuungsschlüssel Erzieher/in / Kind (0-24 Monate 1:3; 24-36 Monate 1:3 bis 5) müssten demnach rund 170.000 neue Erzieher/innen eingestellt werden.
Woher will man diese nehmen und wie will man gewährleisten, dass das benötigte Fachpersonal qualitativ hochwertig ausgebildet ist?
Und wie sollen die zusätzlich benötigten rund 5 Mrd. € Personalkosten finanziert werden?
Antwort von Miriam Gruß
1Empfehlung
16.11.2007
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe gerade eine Frage an die Bundesregierung zu diesem Thema gestellt – man darf auf die Antwort gespannt sein. Denn eigentlich fällt dieses Problem in die Kompetenzen der Kommunen. Doch bislang schweigt sich die Koalition zu diesem Thema aus. Auch von Länderseite kam bislang kein Konzept. Wir als FDP-Bundestagsfraktion haben in einem Antrag von Anfang Oktober bereits auf dieses Problem hingewiesen. Darin haben einen zusätzlichen Bedarf von 46.000 Personen in der Tagespflege und 66.000 Personen in Kindertagesstätten errechnet.

Es wird prinzipiell kein Weg daran vorbeiführen, wesentlich mehr Personen für den Beruf des Erziehers zu interessieren und auch auszubilden. Zur quantitativen Herausforderung kommt, dass die Bundesregierung eine Offensive für mehr Qualität in der Betreuung starten will. Auch hierzu liegen noch keine konkreten Vorschläge vor, wie dies gestaltet und finanziert werden soll.

Allgemein sieht die Bundesregierung folgende Finanzierung vor: Insgesamt stellt der Bund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. 2,15 Mrd. sollen zwischen 2008 und 2013 in den Ausbau der Infrastruktur fließen, 1,85 Mrd. in den ab 2009 laufenden Betrieb.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Deutschen Bundestag einen fundierten Finanzierungsvorschlag zum Ausbau der Kinderbetreuung vorgelegt – auch was die Personalsituation angeht. Damit zeigen wir, wie wichtig uns die Familien in Deutschland sind.

Wir machen Eltern und Kindern drei konkrete Angebote:

1. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt nicht nur auf staatliche
Betreuungseinrichtungen, sondern auch auf privat-gewerbliche
Initiativen wie Elterngruppen oder Betriebskindergärten.
Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden, ohne dabei an der
Qualität zu sparen.
2. Subjektförderung geht bei uns vor Objektförderung! Mit einem
Bildungsgutschein werden Kinder individuell gefördert und nicht
Leistungen mit der Gießkanne verteilt.
3. Wir wollen den Ausbau nicht erst ab 2010, sondern bereits bis Ende
2008 vollziehen. Wir signalisieren damit den (werdenden) Eltern,
dass wir schon jetzt ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung
stellen wollen, nicht erst, wenn ihre Kinder schon zur Schule gehen.

Für mehr Wahlfreiheit und Familienfreundlichkeit sind unsere Vorschläge orientiert an den Bedürfnissen der Eltern, dem quantitativen Bedarf und den Bildungschancen der Kinder.

Dominik Ohlig
Wiss. Mitarbeiterin
Büro: Miriam Gruß, MdB
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