Miriam Gruß (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Miriam Gruß
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Generalsekretärin der bayerischen FDP, Politikwissenschaftliche Doktorandin
Wahlkreis
Augsburg-Stadt
Landeslistenplatz
9, Bayern
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(...) Die Kernaufgabe der Kammern, auf der der Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft beruht, unabhängig und neutral das Gesamtinteresse der Wirtschaft bei Stellungnahmen und Gutachten zu vertreten, wäre mit den vorgeschlagenen Reformen auch in Zukunft voll gewährleistet.
Reformierte Kammern mit Pflichtmitgliedern geben auch in Zukunft eine bessere Gewähr für die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft in Selbstverwaltung als die Abschaffung der Kammern zugunsten freiwilliger Zusammenschlüssen. Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltung der Betroffenen ist aus Sicht der Liberalen demokratischer, freiheitlicher und in aller Regel effizienter als durch den Staat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Miriam Gruß
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.03.2009
Von:

Sehr gehrte Frau Gruß,

die Scientology- Organisation hat im Jahr 2006 Europa den Krieg erklärt www.welt.de - 107k und ist in den letzten Jahren erkennbar vorgerückt, was man zumal in München und Berlin beobachten kann.
Ein mutiger Journalist fand heraus, daß das Unternehmen "Straßen in den Bundestag" baue
www.stern.de - bzw. dort Vertreter postiert habe, welche sozusagen auf Gelegenheit zum Coming Out warten, was man verstehen könnte als den Moment, in dem eine Art offene Diktatur ausgerufen würde.

Eine früher (bis etwa 2005) erhältliche Aufklärungsbroschüre wird vom Familienministerium (auf meine mehrfache Nachfrage ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen, abgesehen von einer Floskel, es sei nicht mehr zeitgemäß, in Papierform aufzuklären!) nicht mehr herausgegeben, ist auch nicht mehr von dort als .pdf- File erhältlich.
Man erhält "Die Scientology- Organisation. Gefahren, Ziele, Praktiken." allenfalls noch antiquarisch oder aber im Internet als .pdf- File aus anderer Quelle, wenn man danach aktiv sucht.

Eine aktive Aufklärung seitens des Rechtsstaats findet demgegenüber nicht mehr statt.

Nun meine Fragen an Sie:

1. Wissen Sie, wer aus der CSU seinerzeit die Kriegs- Erklärung des Weltunternehmens "unter dem Deckmantel der Religion " Quelle: Vorwort in
www.ingo-heinemann.de/BundesministeriumFamilie1998.pdf -) erwidert hat?

2. Wie stehen Sie ganz persönlich zu OSA/WISE/ABLE/Scientology und welche Aktivitäten entfalteten Sie bisher auf der Grundlage dieser persönlichen Haltung?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Miriam Gruß
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20.08.2009
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

die FDP bekämpft Scientology seit vielen Jahren. So gibt es bereits seit 1993 einen Unvereinbarkeitsbeschluss, der die gleichzeitige Mitgliedschaft in Scientology und der FDP verbietet.

Wir befürworten eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Mit den meisten politischen Parteien sind wir uns einig darüber, dass Scientology eine Sekte mit Gewinnerzielungsabsicht ist, weshalb wir einen Kirchenstatus von Scientology ablehnen.

Die FDP ist aber gegen ein Verbot von Scientology, weil wir meinen, dass ein solches Verfahren, dass sich voraussichtlich auch durch alle Instanzen ziehen und der Gruppierung unangemessen viel Aufmerksamkeit verschaffen wird. Auch wenn beispielsweise das Verfassungsschutzamt Berlin von der Verfassungsfeindlichkeit von Scientology ausgeht, ist es letztlich nicht sicher, ob die Beweise auch wirklich vor den Gerichten standhalten.

Wir sind dafür, Scientology den Status des eingetragenen Vereins abzuerkennen (eine Maßnahme die auch durch die Gerichte überprüft werden würde, weil Scientology sicher auch dagegen klagen würde). Damit wäre Scientology keine eigene Rechtspersönlichkeit mehr, d.h. sie könnten nur noch als Einzelpersonen, aber nicht als Verein klagen oder Konten eröffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß
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Frage zum Thema Schulen
17.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Gruß,

in Anbetracht der Tatsache, dass der Schulweg für unsere Tochter, die im kommenden Herbst in der hiesigen Schule in die erste Klasse eingschult wird zu weit ist, muss der Schulweg mit dem Schulbus bewältigt werden.

Folgende zwei Fragen habe ich diesbezüglich:
1. Wer hat die Aufsichtspflicht zwischen Unterrichtsende und der Abfahrt des Schulbusses ?
2. Welcher Zeitraum wird als zumutbare Wartezeit zwischen Unterrichtsende und Abfahrt des Schulbusses angesetzt?

Für entsprechende Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.03.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Gruß

Durch Zufall bin ich auf das Thema Pflegekinderwesen aufmerksam geworden. Und ich bin gelinde gesagt etwas erstaunt über einige der dort ergangenen Entscheidungen.

Zum Beispiel:

1. Am 30.10.2001 entschied das OLG Naumburg (14 UF 73/01):
Das einer Mutter, die ihr Kind nach der Geburt versucht hat zu töten, nicht die elterlichen Sorge entzogen wird.
vak www.v-a-k.de

2. Am 29.10.2002 hat das LG Halle/Saale ein Paar wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen u.a. freigesprochen. Zwar hält das LG es für erwiesen, dass einer der Angeklagten dem Kind rohe Misshandlungen zugefügt haben muss. Es konnte jedoch nicht feststellt werden welcher der Angeklagten, so das Beide freigesprochen werden mussten (dieses Urteil wurde vom BGH am 03.07.2003 aufgehoben (4 StR 190/03)).
Noch bevor das Urteil des LG ergangen ist, hat das Familiengericht den Eltern ein Umgangsrecht eingeräumt. Nach dem Urteil hat das es am 21.01.03 angeordnet, das Kind innerhalb von 3 Tagen an seinen Eltern zurückzuführen.

Laut dem Urteil (4 StR 190/03) des BGH hatte das Kind vom Zeitpunkt seiner Geburt am 13.11.2000 bis zu seiner Unterbringung in einer Pflegefamilie am 27.2.2001 unter anderen folgenden Verletzungen erlitten: Eine Kantenabsprengung am linken Unterschenkel, mehrere Hämatome, eine Fraktur des linken Beines, eine Rippenserienfraktur rechts, Frakturen beider Schienbeine, eine Schaftfraktur des kompletten linken Unterarms, eine Netzhautblutung, ein Einriss am Anus, ein Riss am Scheideneingang beide durch das Einführen eines kantigen Gegenstandes und an beiden Oberschenkelknochen je eine metaphysäre Kantenaussprengung. Sowie einen Atemstillstand, zahlreiche Narben am Hals und den Verdacht auf eine Blutung in der Schädelhöhle.
agsp www.agsp.de

Können Sie mir mal erklären wie eine Rechtslage entstehen konnte, in der solche Entscheidungen möglich sind?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Miriam Gruß
2Empfehlungen
19.03.2009
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage vom 17. März 2009.

Leider kann ich zu den von Ihnen geschilderten Fällen keine Stellung beziehen, da ich die Hintergründe nicht kenne. Die deutsche Rechtssprechung genießt bei mir hohen Respekt und ich vertraue den Urteilen der Richter.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Gruss,

einige Fragen zur angedachten Kinderpronosperre im internet:

Soweit ich verstanden habe, macht man sich bereits schuldig, wenn man bis zu diesem "Stoppschild" vordringt. Ist das so richtig?

In Anlehnung an diese Verkehrsschildanalogie wundere ich mich darüber: Wenn ich auf der Strasse vor dem Stoppschild anhalte, verhalte ich mich regelkonform, aber im internet soll ich bereits andieser Stelle straffällig werden..? Nota bene: Bis dorthin hat man noch kein nacktes Kind gesehen! Sehen Sie es nicht auch so, dass ein Bürger, der es sich nochmal überlegt und umkehrt, straffrei bleiben sollte?

Auch dass Zugriffe auf diese Stoppschildseite beobachtet werden, halte ich für unangemessen. Es entsteht eine Schere im Kopf der internet Benutzer: Was wenn ich Unterwäsche für mein Kind suche und zufällig auf eine solche Seite stolpere? Bin ich dann ein perverser Kinderquäler? Oder sollte ich mir besser wie früher den Quellekatalog schicken lassen?

Freundliche Grüsse aus der Heimat und danke für Ihre schnelle Antwort,

M.A.
Antwort von Miriam Gruß
21Empfehlungen
30.04.2009
Miriam Gruß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu dem ich gerne Stellung nehme.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.

Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2009
Von:

Liebe Frau Abgeordnete

zunächst würde mich natürlich interessieren, wann Sie meine Frage ( www.abgeordnetenwatch.de ) beantworten. Ich denke, auch eine vielbeschäftigte Damen wird in drei Monaten sicher die Zeit finden.

Aber daran gleich eine neue.
Sie spotten über Ihren Koalitionsehepartner CSU und Ihre Sozialministerin Haderthauser ( www.fdp-bayern.de ), daß Sie ein veraltetes Weltbild haben und deshalb die liberale Hamm-Brücher lobt. Diese Aussage wundert mich sehr, ist doch Ihre Partei ein reiner Männerverein ( siehe: www.fdp-bayern.de ) mit ein paar wenigen Alibi-Frauen ohne Einfluss. Aber
1) Ist Ihnen bekannt, daß Frau Hamm-Brücher vor einigen Jahren sehr bewußt aus der FDP ausgetreten ist, weil sie in der FDP keine liberale Kraft mehr sieht und deshalb die Vereinnahmung durch SIe wohl eher als Hohn betrachtet?
2) Welches Frauenbild hat die FDP, die nur durch Männer repräsentiert wird?


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