Michaela Noll (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michaela Noll
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mettmann I
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Betroffenheit von Frauen durch körperliche Gewalt zu bagatellisieren, widerspricht jedenfalls der Tatsache, dass jede fünfte in Deutschland lebende Frau in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt mit Verletzungsfolgen erlebt hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
09.12.2006
Von:
-

Was haben Sie getan und tun Sie, um die berechtigten Forderungen der niedergelassenen Ärzte nach angemessener Bezahlung ihrer Arbeit zu unterstützen?
Werden Sie gegen die geplante Gesundheitsreform stimmen, die die existenzbedrohende Budgetierung fortschreibt?

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Frage zum Thema Außenpolitik
09.12.2006
Von:
-

Sehr geehrte Frau Noll,

in diesen Tagen wird in den USA darüber nachgedacht, die internationale Beteiligung im Irak zu verstärken. So hat die amerikanische Außenminsterin gefordert, dass auch und insbesondere Deutschland sich am demokratischen Aufbau im Irak beteiligen sollte.

Sind Sie der Ansicht, dass deutsches Militär oder sonstige deutsche Kräfte sich nunmehr im Irak engagieren sollten? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, ist Ihrer Meinung nach die von den USA geforderte internationale Beteiligung wünschenswert?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Frage.

Mit freundlichem Gruß,

-

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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,
meine MAIL v.25.11.2006 leider bisher ohne Antwort:
Deshalb nochmal:

1.)Haben Sie den Entwurf zum Gesundheitsreformgesetz gelesen?

2.)Haben Sie den Inhalt verstanden?

3.)Wie werden Sie bei der Abstimmung enscheiden?

Mit freundlichem Gruss
Dr.H.
Antwort von Michaela Noll
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02.02.2007
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr Dr. ,

die Gesundheitsreform ist zwar an zahlreichen Stellen entschärft worden, doch unter dem Strich überwiegen für mich verfassungsrechtliche Bedenken. Deshalb stimme ich gegen diese Reform.

Auch nach der Ausschusssitzung und der ausführlichen Aussprache blieben für mich erheblich verfassungsrechtliche Zweifel an dem so genannten GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz. Dies gilt besonders für die Einführung eines Basistarifes in der privaten Krankenversicherung ohne Risikoprüfung und für die Beschränkung der Steuerfinanzierung der Krankenversicherung von Kindern auf die gesetzliche Krankenversicherung.

Mit freundlichem Gruß
Michaela Noll
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

ich würde gerne Ihre Meinung zu der Killerspieldebatte lesen. Mich würde interessieren, ob Sie auch die Killerspiele zum Sündenbock für das Versagen der Gesellschaft/Politiker machen ?

MFG
VW
Antwort von Michaela Noll
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05.02.2007
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

das Thema "Kinder und Medien" bildete einen Schwerpunkt der Kinderkommission des Deutschen Bundestages im letzten Jahr.

Die Auswirkungen dieser Spiele wurden intensiv in der Kinderkommission des Bundestages behandelt. Der Großteil der Expertenmeinungen unterstrich, dass der Anstieg der Gewaltbereitschaft von Jugendlichen nicht allein auf diese Spiele zurückzuführen sei. Daher muss man das gesamte Umfeld der Jugendlichen berücksichtigen, um ein genaues Bild der gefährdeten Jugendlichen machen zu können. Ein Verbot der Killerspiele alleine wird nicht zielführend sein. Hier müssen vielfältige Ansätze auf den Weg gebracht werden. Vor allem die Eltern müssen sich mehr damit auseinandersetzen, was ihre Kinder am PC spielen.

Um den Trend entgegen zu wirken, sind Eltern, Lehrer und Politiker gefordert.

Mit freundlichem Gruß
Michaela Noll
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
11.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

wieso kommt es, dass in Deutschland die Strom- und Gaskosten so hoch sind? Verdienen unsere Grosskonzerne vielleicht ein klein wenig zu viel? RWE Kurs der Aktie ist von 17 Euro in 2000 auf fast 80 Euro gestiegen.

Wie kann das sein? Das heisst doch, dass bei steigenden Energiepreisen die Gewinne auch steigen. Steigen heisst doch aber nicht explodieren? Und warum bleibt immer nur in Deutschland der Verbraucher auf der Strecke und zahlt sich dumm und dämlich, in anderen EU Ländern betragen diese Preise nur ein Drittel.

Müssen wir als Bürger in Zukunft alles und jedes mit dem Anwalt regeln?

MFG
VW
Antwort von Michaela Noll
bisher keineEmpfehlungen
02.02.2007
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

das Thema "Energieeffizienz" steht derzeit ganz oben auf der Tagesordnung. Die effiziente Nutzung von Energie bzw. das Energiesparen sind zentraler Baustein zur Sicherung der Energieversorgung in der Zukunft. Jede Einheit Energie, die nicht verbraucht wird, spart Geld und schont die Umwelt. Trotz der derzeitigen Entspannung auf den internationalen Energiemärkten sollte langfristig niemand davon ausgehen, dass die Energiepreise wieder sinken. Ein Vier-Personen-Haushalt zahlt bereits heute schon für seine Stromrechnung rund 650 Euro im Jahr. Wenn dieser nun eine energiesparende Beleuchtung und Elektrogeräte einsetzt und dazu den Stand-by-Betrieb, beispielsweise beim Fernseher oder CD-Spieler, vermeidet, können nach Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur (dena) 230 bis 290 Euro im Jahr gespart werden. Die Stromrechnung würde also fast halbiert.

Es zahlt sich also für jeden aus, in seiner Wohnung oder seinem Haus nach "Stromfressern" zu suchen. Allein durch Leerlaufverluste bei Elektrogeräten, beispielsweise dem Stand-By-Betrieb beim Fernseher, können einem durchschnittlichen Haushalt nach Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) Kosten von 100 Euro im Jahr entstehen. Diese lassen sich jedoch leicht vermeiden, in dem die betroffenen Geräte abgeschaltet werden. Mit einer schaltbaren Steckerleiste können mit einem Knopfdruck auch mehrere Geräte vom Netz getrennt und wieder eingeschaltet werden. Die Kosten für eine schaltbare Steckerleiste liegen zwischen 5 bis 20 Euro: Diese machen sich aber nach kurzer Zeit bereits bezahlt.

Auch bei der Anschaffung von Glühlampen und Elektronikgeräten sollte der Strombedarf berücksichtigt werden. So ist beispielsweise eine Energiesparlampe zehnmal haltbarer und fünfmal sparsamer im Stromverbrauch als eine herkömmliche Glühlampe. Beim Kauf neuer Geräte sollte deshalb immer auf den EU-Energieaufkleber geachtet werden, der den Energieverbrauch des Gerätes anzeigt. Die Energieeffizienz-Klasse "A" steht für einen niedrigen, "G" für einen hohen Verbrauch. Sparsamere Geräte können zwar manchmal in der Anschaffung etwas teurer sein, allerdings werden diese zusätzlichen Kosten über die Betriebsdauer des Gerätes schnell wieder reingeholt. Viele gute Tipps und Hinweise zum Energiesparen finden sich auch im Internet, so beispielsweise bei der "Initiative Energieeffizienz" (www.stromeffizienz.de), beim Bundeswirtschaftsministerium (www.bmwi.de), beim Bundesumweltministerium (www.bmu.de) und beim Umweltbundesamt (www.uba.de). Ein Blick lohnt sich.

Anbieterwechsel lohnt sich
"Wettbewerb ist ein Schlüsselthema in der Energiepolitik", mit diesem Kernsatz fasste Bundeskanzlerin Angela Merkel das Ergebnis des letzten Energiegipfels zusammen.

Damit eine gesunde Konkurrenz entsteht will die Union die Verbraucherseite im Energiemarkt stärken. Bereits seit mehreren Jahren können private Haushalte den Stromversorger wechseln. Bislang machen aber nur fünf Prozent von diesem Recht auf Wechsel Gebrauch. Zu wenig, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu entfachen.

Viele Verbraucher scheuen den Wechsel und befürchten, dass der Strom abgeschaltet und der Gashahn zugedreht wird. Vielfach sind alternative Angebote auch nicht bekannt und so kommt es, dass die Menschen sich der Preispolitik ihres Stromlieferanten hilflos ausgeliefert fühlen. Dabei tummeln sich im Endkundenbereich mehr als 900 Anbieter: Von neuen bundesweiten Anbietern über Ökostromanbieter bis hin zu lokalen Versorgern, die ihr Angebot auf andere Regionen ausweiten. Auch im Gasbereich finden erste neue Anbieter auf den Markt.

Die Wechselbedingungen hat die Bundesregierung erst kürzlich durch die neue Verordnung zur Grundversorgung entschieden verbessert. Bürokratische Hürden werden abgebaut und der rasche Wechsel des Anbieters erleichtert sich erheblich. Die Kündigungsfrist von bisher einem Jahr ist auf einen Monat verkürzt worden, wer umzieht, kann sogar schon nach zwei Wochen aus seinem Grundtarif aussteigen.

Indem der Verbraucher innerhalb weniger Wochen zu einem billigeren Anbieter wechselt, kann er flexibel auf die Erhöhungen von Strom- oder Gaspreisen reagieren. Einsparungen von bis zu 300 Euro im Monat sind je nach Standort möglich.

Die Verhandlungen zwischen alten und neuen Lieferanten sind nach wie vor kompliziert und können sich über Wochen hinziehen. Nicht selten war der Verbraucher der Leidtragende, weil sich durch die langwierigen Verhandlungen sein Wechselwunsch ungebührlich verzögerte. Diese Situation wird durch die neue Verordnung entschärft: wenn der Grundversorgungsvertrag fristgerecht gekündigt wurde, wirken sich Preiserhöhungen nicht mehr zu Lasten des Verbrauchers aus.

Die Politik setzt den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb und stärkt so die Wahlfreiheit des Kunden. Billigvorwahlen beim Telefonieren zeigen, wie es auch beim Strom und Gas laufen kann. Das wollen wir durch die Stärkung der Verbraucherrechte erreichen, denn wir verstehen den Privatkunden als aktiven, selbstbewussten Partner auf dem Energiemarkt. Durch sein marktbewusstes Verhalten belohnt er den kostengünstigsten oder umweltfreundlichsten Anbieter und schafft so einen wichtigen Anreiz zum Wettbewerb unter den Energieversorgern.

Auf den Internetseiten www.verivox.de und www.billiger-strom.de finden Sie wertvolle Tipps und Hinweise rund um den Stromwechsel.

Mit freundlichem Gruß
Michaela Noll
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