Michaela Noll (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michaela Noll
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mettmann I
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Daher muss man das gesamte Umfeld der Jugendlichen berücksichtigen, um ein genaues Bild der gefährdeten Jugendlichen machen zu können. Ein Verbot der Killerspiele alleine wird nicht zielführend sein. Hier müssen vielfältige Ansätze auf den Weg gebracht werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

in Ihrer Antwort an Herrn Lorenz sagen Sie wörtlich: "Das britische Web-Kontrollorgan Internet Watch Foundation (IWF) hat seinerseits in seinem aktuellen jährlichen Report im Bereich kommerzieller Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten von 2006 auf 2008 einen Zuwachs von 21% festgestellt."

Wie man jedoch beim Lesen der angeblichen Originalquelle leicht feststellen kann, hat ebendiese Zahl um 21% ABgenommen. ("Significantly, there has been a 9% decrease since 2007 (and a 21% decrease since 2006) in the number of domains confirmed to contain indecent images of children, known to the IWF, during 2008 (Figure 2).")

Ohne Ihnen manipulative Absichten unterstellen zu wollen, würde ich mich freuen, wenn Sie mir das Zustandekommen Ihrer Zahl erklären würden. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Michaela Noll
7Empfehlungen
16.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

hierbei handelte es sich schlicht und ergreifend um ein Versehen, wie ich es Herrn Lorenz gegenüber auch bereits eingeräumt habe. Ich bitte, dies zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
16.06.2009
Von:

Seit Wochen redet Deutschland, besonders das *politische* Deutschland, nur noch von Kinderpornobildern, andere Belange hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Internet scheinen völlig ins Hintertreffen zu geraten. Dabei ist gerade Fachleuten bekannt, daß Kindern und Jugendlichen in Chaträumen , in Messengern und ähnlichen WebAngeboten erheblich größere *direkte* Gefahren drohen als sie durch das schiere Anschauen von kinderpornografischen Bildern zu befürchten sind.

Als seit Jahren aktiv im Kinder- und Jugendschutz engagierter Bürger möchte ich Ihnen als Mitglied der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Hinblick auf die *beschlußfertige* Gesetzesvorlage zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen folgende Fragen stellen.

Wurden bei den Beratungen zum aktuellen Gesetzentwurf auch mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pädokriminalität in Chats usw. in Betracht gezogen - und, falls Sie diese Frage mit *Nein* beantworten müssten, warum ist dies nicht geschehen ?
Antwort von Michaela Noll
bisher keineEmpfehlungen
24.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung.

Als Familienpolitikerin und Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages befasse ich mich seit vielen Jahren damit, wie wir unsere Kinder in Deutschland und Kinder weltweit besser vor sexueller Ausbeutung schützen können.

In der Debatte um das zwischenzeitlich verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz lag der Focus in der Tat hauptsächlich auf den technischen und strafrechtlichen Aspekten sowie auf den Sorgen vor Zensur. Diesen Focus haben allerdings diejenigen Bürger mitbestimmt, die sich eben zu diesen Aspekten des Gesetzes geäußert haben.

Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass wir den Kampf gegen Kinderpornographie nicht erst jetzt aufgenommen haben. Die Maßnahme der Zugangserschwerung soll keine anderen Strategien und Maßnahmen ersetzen. Sie soll als zusätzliche präventive Maßnahme im Rahmen des Gesamtkonzeptes Wirkung entfalten, um den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet wirksamer zu führen. Bereits seit Anfang der 90er Jahre sind zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um wirksam gegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Angeboten vorzugehen. So wird das Bundesfamilienministerium z. B. die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden im vergangenen November entwickelt werden. Zum 30. Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz des III. Weltkongresses nach Berlin einladen. Der Kampf gegen Kinderpornografie wird eines der Schwerpunktthemen sein.

Ihre zweite Frage erschließt sich mir nicht ganz. Sinn und Zielrichtung des Zugangserschwerungsgesetzes sind m. E. in der letzten Zeit umfassend dargelegt und diskutiert worden. Es geht darum, dem "Zufallsnutzer" oder den "geneigten" Pädosexuellen mittels des Stopp-Schildes ein Signal zu senden, um - neben der Störung des Marktes - die mögliche Entwicklung vom Nutzer kinderpornographischer Bilder zum "tatsächlich eigenhändigen" Missbrauch zu unterbrechen. Pädosexuelle, die sich zielgerichtet in eigenen Chats mit Kinderpornographie befassen, lassen sich auf diesem Wege nicht erreichen. Ihnen muss weiterhin mit anderen Mitteln begegnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
18.06.2009
Von:

Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Sehr geehrte Frau Noll,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ usw. künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sollen angeblich dem "Erkennen" von "Störungen" dienen. Damit müsste ich die Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Michaela Noll
1Empfehlung
02.07.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Ihre Sorgen bezüglich der Aufzeichnung von persönlichen Internetprotokollen kann ich nachvollziehen, versichere Ihnen aber, dass das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" keinerlei Möglichkeiten vorsieht, Surfverhalten von Besuchern verschiedener Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) aufzuzeichnen. Trotzdem behaupteten einige Internetseiten, dass durch das neue Gesetz persönliche Surfverhalten ohne Anlass aufgezeichnet werden könnten. Diese Meldung beruht auf einer nicht zu treffenden Interpretation des Gesetzesvorschlags.

Die Änderung des Telemediengesetzes ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, der vom Bundeskabinett am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wurde eine aus der komplizierten Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz folgende Rechtunklarheit beseitigt.

Damit digitalisierte Informationen von Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sicher und geschützt sind, übernimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Aufgaben als IT-Sicherheitsdienstleister.

Seit 1990 ist das Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik im Wesentlichen unverändert und musste daher an das informationstechnische Zeitalter angepasst werden. Besonders die technischen Neuentwicklungen im Bereich der Telekommunikation und die Verbreitung von immer schnelleren Internetverbindungen haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt.

Doch leider gibt es bei den neuen technischen Möglichkeiten auch eine Schattenseite: Die Verbreitung und Entwicklung sog. "Schadprogramme" (z.B. Viren, Trojaner, Spyware) hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen, um beispielsweise personenbezogene Daten wie Bank- oder Zugangsdaten zu stehlen, um Internetangebote zu manipulieren und auf den PCs der Besucher dieser Seiten heimlich Schadprogramme zu installieren oder um die Erreichbarkeit von Telemedienangeboten zu stören.

Dienstanbieter können in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bisher nur möglich, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb wird nun im Telemediengesetz eine dem entsprechende Regelung aufgenommen.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren.

Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht.

Auch werden im Telemediengesetz für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
18.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

wie sie eben mehrfach in Ihrer Rede vor dem deutschen Bundestag wiederholt haben, wird das nun gleich wohl verabschiedete "Spezialgesetz" ausschließlich auf Kinderpornografie beschränkt sein.

Warum aber veröffentlicht die CDU aber solcherlei:

"Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden. Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.", zu finden unter www.cducsu.de

Ich kann mir das nicht erklären.

Vielen Dank für etwaige Aufklärung,
Antwort von Michaela Noll
bisher keineEmpfehlungen
24.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

nach wie vor stehe ich dazu, dass mit dem Zugangserschwerungsgesetz keine Ausweitung der Sperrung auf andere als kinderpornographische Inhalte gewollt ist. Um hieran keinen Zweifel zu lassen, haben wir das Gesetz als so genanntes "Spezialgesetz" verabschiedet und uns nicht auf Änderungen im Telemediengesetz beschränkt.

Mir ist bekannt, dass verschiedentlich Überlegungen geäußert wurden, die Sperrungen auszuweiten. Hierbei handelt es sich nicht um die mehrheitliche Meinung meiner Fraktion. Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis auf die Autoren der von Ihnen angesprochenen Pressemitteilung und empfehle Ihnen, sich mit diesen in Verbindung zu setzen.


Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
22.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

ich habe zwei Fragen. Um eine einfachere Kontextualisierung zu erreichen, befinden sich die Fragen jeweils am Ende des zugehörigen Textes.

1. Lorenz "Leider haben Sie zudem die meiner Meinung nach alles entscheidende Frage außer Acht gelassen. Ist dem BKA, das hoffentlich seit Jahren bemüht ist, kinderpornographische Inhalte zu löschen statt sie nur auf Listen zu setzen, jemals ein Server untergekommen, der in einem Land ohne Anti-Kinderpornographie-Gesetze stand? Im Klartext: existierte dieser "Fall der Fälle", für den die Internetsperren nach öffentlichen Bekundungen von Ihnen und Ihrer Partei allein gedacht sind, überhaupt jemals?"
Noll "Für mich steht nicht in Frage, dass das BKA viel Kraft und Energie darin investiert, Kinderpornographie zu bekämpfen und ich habe eine Hochachtung vor den Ermittlern, die im Rahmen ihrer Arbeit Tag für Tag mit den Inhalten kinderpornographischer Seiten konfrontiert werden. Auch für sie gilt nach wie vor der Grundsatz "Löschen vor Sperren". Im Übrigen kann ich Ihnen auf Ihre Frage keine dezidierte Antwort geben. "

Frage I:Wenn Sie auf die wohl wesentlichste Frage keine Antwort wissen,wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren,für den Gesetzentwurf zu stimmen?

2.Das Gesetz ist absolut unwirksam,es führt nur dazu,dass diejenigen,die sich mit dem Computer nicht auskennen kinderpornografische Seiten nicht mehr aufrufen können;weder die Betreiber solcher Server noch die "Konsumenten" werden dadurch davon abgehalten.

Frage II:Wissen Sie, wie einfach diese Sperre völlig legal zu umgehen ist,so dass die Sperre für die,die sich sowas anschaun wollen,sowieso kein Hindernis ist?

Die Parallele zum Versuch des iranischen Regimes zeigt, wie wenig die Kontrolle des Internet nutzt. Dass einerseits über die Einschränkung der Informationsfreiheit im Iran beklagt, andererseits aber dieses handwerklich dilettantisch gemachte Gesetz (vom technischen Standpunkt aus) verabschiedet wird, ist mir ein Rätsel.Können Sie das erklären?
Antwort von Michaela Noll
bisher keineEmpfehlungen
24.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihren Fragen nehme ich gerne folgender Maßen Stellung:

1. Ich beurteile das Zugangserschwerungsgesetz als Familienpolitikerin, denn dies ist mein fachlicher Schwerpunkt. Wahrscheinlich bewerte ich bestimmte Aspekte daher anders als Sie. Die von Ihnen angesprochene Frage ist für mich keinesfalls die wesentlichste. Wesentlich sind für mich aber z. B. neuere Erkenntnisse zum Täterprofil Pädosexueller. Danach gibt es eine Entwicklung vom Konsumenten kinderpornographischer Bilder hin zu tatsächlichen eigenen Aktivitäten. Hier kann die Zugangserschwerung als präventive Maßnahme greifen, indem sie ein "Das darfst Du nicht" signalisiert.

2. Damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage. Selbstverständlich weiß ich, wie - aus IT-Sicht - "leicht" diese Sperren zu umgehen sind. Dies steht aber nicht in entscheidendem Zusammenhang mit dem Ziel des Gesetzes, wie meine Kollegen und ich immer wieder dargelegt haben.


Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB
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