Michaela Noll (CDU)

Angaben zur Person
Michaela Noll
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mettmann I
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

ich würde gern wissen wie sie zur Debatte um das Verbot von Sportarten wie Softair oder Paintball stehen.

Ich bin seit einigen Jahren begeisterter Airsoftler und sehe diesen Sport als Chance Jugendliche vom Computerbildschirm in die Natur zu holen.

Wir haben Einzelgänger zu Teamspielern gemacht und in Gemeinschaften integriert und nebenbei durch hohe Ausgaben, die dieser Sport mit sich bringt, die Wirtschaft angekurbelt.

Ich kann nicht nachvollziehen, dass unser Sport etwas sein soll, dass verboten werden sollte, und mit dieser Meinung stehe ich nicht allein da. Viele Airsoftler und Menschen die finanziell von diesen Sportarten abhängig sind werden mit mir übereinstimmen. Zudem würde ein Verbot mit Sicherheit bedeuten, dass viele Spieler den Sport illegal auf nicht befriedeten Geländen betreiben würden, was zu Konfrontationen mit der Polizei führen würde.

Die Arbeit der letzten Jahre, Spieler zum Spielen auf legalen Spielfeldern abseits der Öffentlichkeit zu bewegen wäre zunichte gemacht und es würden im Groß- und Einzelhandel Jobverluste geben.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

.
Antwort von Michaela Noll
6Empfehlungen
05.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, wird bei der gesetzlichen Neuregelung des Waffenrechts von einem Verbot von Spielen wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha abgesehen. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich jedoch für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus.

Grundsätzlich begrüße ich diese Entscheidung, da ich nicht der Meinung bin, dass Taten wie der schreckliche Amoklauf von Winnenden allein durch eine Verschärfung des Waffenrechts verhindert werden können. Wir müssen mehr auf Prävention setzen und uns den Schülern rechtzeitig widmen, damit sie nicht zu Tätern werden. Einen unmittelbaren Zusammenhang zu Paintballspielen habe ich hier nicht gesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

die Ermittlungen bezogen auf das Phantom von Heilbronn sind eine lodernde Farce, die keiner weiteren Beschreibung bedarf. Dagegen wirkt die Anvertrauung neuer rechtsstaatlicher Befähigungen an die Exekutive befremdend.

Sind wissenschaftlich gestützte Untersuchungsmethoden und komplexe analytische Polizeiarbeit noch nicht zusammen gekommen?


Diese Frage stelle ich auch an Herrn Dr. Max Stadler (FDP), Herrn Wolfgang Wieland (GRÜNE), Herrn Jörg Tauss (SPD).

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michaela Noll
1Empfehlung
15.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Kriminalistische DNA-Analysen sind anerkannte Verfahrensweisen, die es den Polizeibehörden erlauben, am Tatort vorhandene mikrobiologische Spurenmaterialien "sichtbar" zu machen, und gezielt nach mutmaßlichen Tätern/innen zu fahnden. Dank dieser Verfahrensweise werden seit Mitte der 1990er Jahre schwere Sexual- und Tötungsdelikte aufgeklärt, die ohne Anwendung dieser Methode wahrscheinlich ungesühnt bleiben würden.

In dem von Ihnen angesprochenen Fall, das "Phantom von Heilbronn", fanden Polizeibehörden in einigen europäischen Ländern an unterschiedlichen Tatorten DNA-fähiges Material, das nach genauer Untersuchung von ein und derselben Person stammen muss. Wer diese dubiose Person ist, konnte in den jahrelangen Ermittlungen nicht geklärt werden.

Zu Beginn dieses Jahres stellte sich dann heraus, dass die DNA-Spur von einer Person stammt, die in dem Betrieb angestellt ist, das die zur kriminalistischen Bestimmung der mikrobiologischen Spuren benötigten Wattestäbchen herstellt. Einige Tage später räumte die Firma ein, dass einigen Wattestäbchen-Lieferungen an Polizeibehörden Zertifikate beigelegt wurden, wonach die kriminalistischen Werkzeuge, sprich Wattestäbchen, frei von DNA-Spuren seien. Erst in weiteren Untersuchen stellte sich heraus, dass die von den Polizeibehörden verwendeten Wattestäbchen zur DNA-Sicherung für die kriminologische Arbeit nicht zu gebrauchen seien, da eine umfassende Sterilität nicht gegeben war.

Um in Zukunft solche Irreführungen zu vermeiden, sollte die Kommunikation zwischen den Produzenten von Labormaterialien, die im kriminaltechnischen Bereich Verwendung finden, und Polizeibehörden verbessert werden, damit die zuständigen Stellen sicherstellen können, dass die verwenden Materialien in einem ordnungsgemäßen sterilen Zustand sind und es nicht zu Verfälschungen bei der DNA-Analyse kommen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre
a Noll, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

da Sie Rechtsanwältin sind bitte ich Sie mir einen Sachverhalt zu erklären. In der Debatte um Sperrung von Kinderpornos hat Ministerin v.d.Leyen mehrfach in ihren Interviews erwähnt, dass sich auf der finnischen Sperrliste auch deutsche Server befinden. Auf www.heise.de gibt es eine Pressemappe dazu die von der Zahl 54 spricht.

Da sich diese Server also im deutschen Rechtsraum befinden frage ich mich, warum diese UNABHÄNGIG von der geplanten Netzsperre nicht sofort abgeschaltet wurden.
Es verschlägt mir die Sprache das die Ministerin es wagt und auf div. 3.Welt-Länder zeigt in denen sich 1-2 Server befinden (Länder die nun wirklich grundlegende politische Probleme haben) aber sich nicht um die Server im eigenen Land kümmert.

Warum werden als absolutes Minimum nicht wenigstens die deutschen Server abgeschaltet?

Freundliche Grüße
Antwort von Michaela Noll
2Empfehlungen
08.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mir vor einiger Zeit eine Anfrage zum Themenkomplex "access-blocking" gestellt.

Seit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen in der politischen Diskussion steht, erreichen uns hierzu zahlreiche Anfragen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und auch anderen zu betreuenden Themenfeldern in meinem Abgeordnetenbüro, ist es mir leider nicht möglich, alle Anfragen umgehend zu beantworten.

Mir war es wichtig, die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschuss zum besagtem Themenkomplex Anfang Juni abzuwarten, um in meiner Antwort den aktuellen Austausch mit den Experten berücksichtigen zu können. Die Beratungen des Gesetzentwurfes setzen sich nun in den zuständigen Ausschüssen fort.

So schnell es mir möglich ist, werde ich ihnen eine Antwort zukommen lassen. Bis dahin bitte ich sie um ein wenig Geduld und Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

a Noll, MdB
Ergänzung vom 09.06.2009
Sehr geehrter Herr ,

seit einiger Zeit kursieren frei zugängliche ausländische "Sperrlisten" im Internet, deren Daten dahingehen bearbeitet wurden, dass die angeblichen Serverstandorte sichtbar werden. Die mit den "Sperrlisten" vorliegenden Ergebnisse sind keine von Polizeibehörden autorisierten Belege und sollten daher grundsätzlich nur unter Vorbehalt zur Argumentation herangezogen werden.

Wenn ein Land, das bereits Access-Blocking praktiziert, einen deutschen Server mit Kinderpornographie registriert, wird es diesen auf seiner Sperrliste vermerken und mit einem "Stopp-Schild" versehen. In diesen Fällen hat das betreffende Land den Server offensichtlich entdeckt, bevor das BKA seinerseits Kenntnis von der Seite erlangt hat und die Seite aus dem Netz entfernt werden konnte.

M. E. ist die von Ihnen beschriebene Situation ein zusätzliches Argument dafür, auch in Deutschland Access-Blocking einzuführen. Damit wäre es uns möglich, täglich gezielt entsprechende Domains herauszufiltern und unsererseits zu sperren.


Mit freundlichen Grüßen

a Noll, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

ich habe die von ihnen verfasste Pressemitteilung vom 27.05.2009 gelesen. Ebenso habe ich Stellungnahmen (eco, DIHK, BITKOM, wissenschaftlicher Dienst des Bundestages) gelesen. Mir erschließt sich nicht, wie sie im o.g. Schreiben eine Zustimmung ableiten. Ich habe dazu Fragen:

Der erste Absatz ihrer Presseerklärung sagt aus, dass es das grundsätzlich Ziel von der Frau Ministerin v.d. Leyen sei, den Zugriff "…auf ausländischen Servern…" zu erschweren und das dieses bestätigt wurde. Der Gesetzentwurf sieht keine Einschränkung auf ausländische Seiten vor. Einige Stellungnahmen verweisen darauf, dass einzig Sperrungen von im Ausland gehosteten Seiten sinnvoll wäre.

1. Bitte erklären sie, wie aus einer deutlichen Einschränkung des Wirkungsbereiches eine Bestätigung erwächst. Bitte erläutern sie, warum die massive Kritik des BITKOM keinen Einfluss auf die Bewertung der Anhörung hat.

Der Bericht des BITCOM beschreibt die angestrebten Sperren als "...allenfalls einen flankierenden, in seiner Wirksamkeit beschränkten Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten...". Ihre Presseerklärung spricht von "...ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie...".

2. Bitte erläutern sie mir, wie aus "Bekämpfung der >Verbreitung< von Kinderpornographie" eine "Bekämpfung von Kinderpornographie" wird. Da es sich nur um zusätzliche Maßnahmen handeln kann, erläutern sie bitte, wie die Regierung dem eigentlichen Missbrauch, besonders im familiären Umfeld entgegenwirken will.

Über die Wochen haben sich bei mir weit mehr Fragen gesammelt, als ich hier stellen kann und darf. Aus diesem Grund belasse ich es bei diesen wenigen. Ich möchte abschließend sagen, dass mich die Art, wie diese Thematik von Seiten der Regierung gehandhabt wird, entsetzt. Und ich nehme die mir näher stehende Fraktion da nicht aus.

Mit freundlichem Gruß
C.
Antwort von Michaela Noll
4Empfehlungen
08.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mir vor einiger Zeit eine Anfrage zum Themenkomplex "access-blocking" gestellt.

Seit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen in der politischen Diskussion steht, erreichen uns hierzu zahlreiche Anfragen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und auch anderen zu betreuenden Themenfeldern in meinem Abgeordnetenbüro, ist es mir leider nicht möglich, alle Anfragen umgehend zu beantworten.

Mir war es wichtig, die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschuss zum besagtem Themenkomplex Anfang Juni abzuwarten, um in meiner Antwort den aktuellen Austausch mit den Experten berücksichtigen zu können. Die Beratungen des Gesetzentwurfes setzen sich nun in den zuständigen Ausschüssen fort.

So schnell es mir möglich ist, werde ich Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Bis dahin bitte ich Sie um ein wenig Geduld und Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB
Ergänzung vom 09.06.2009
Sehr geehrter Herr ,

wie Ihnen bereits meine Kollegin Frau Dr. Krogmann mitgeteilt hat, sind die Beratungen zum Gesetzentwurf "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" in vollem Gange. Die Anhörung des Wirtschaftsausschusses hat uns einen intensiven Austausch mit den Experten ermöglicht. Selbstverständlich fließen die Ergebnisse der kritischen Diskussion des Gesetzentwurfes nun in die weiteren Beratungen mit ein. Auch ich sehe Optimierungsbedarf.

Sie sprechen explizit BITKOM an. Wie BITKOM haben einzelne Provider mir gegenüber in Gesprächen insbesondere ihre Bedenken hinsichtlich der Speicherung personenbezogener Daten geäußert. Diese Bedenken teile ich ausdrücklich. Daher habe ich immer wieder darauf gedrängt, dass eine Nutzung erlangter personenbezogener Daten zur Strafverfolgung ausgeschlossen wird (vgl. Artikel 1, Nr.1, Abs. 5, S.2). Ebenso werde ich eine Ausweitung des Access-Blocking auf andere Inhalte als Kinderpornographie nicht befürworten. Für die dahinter stehende Sorge vor Zensur, wie sie von Seiten der Provider und vielen Bürgern geäußert wurde, habe ich Verständnis. Auch ich möchte kein "Zensur-Einfallstor" schaffen. Daher fordere ich eine entsprechende Klarstellung des Gesetzeswortlauts.

Klarstellungsbedarf besteht auch hinsichtlich des Durchgriffs auf ausländische Server. Wir bleiben bei dem Grundsatz "Löschen vor Sperren". In Bezug auf inländische Server ist dies gegeben. Hier verfügen wir über die polizeilichen Mittel, um solche Inhalte zu löschen. In der Regel reagieren die Host-Provider allerdings sofort auf Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten und nehmen diese umgehend freiwillig aus dem Netz. Erhält das Bundeskriminalamt Kenntnis von einer Seite, die kinderpornographische Inhalte enthält und auf einem ausländischen Server liegt, kann es nicht einfach in einen fremden Hoheitsbereich eingreifen. Es informiert die zuständigen Stellen, denen es nun obliegt, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Das alles benötigt Zeit. Daher ist aus unserer Sicht in diesen Fällen das "Stopp-Schild" das praktikabelste Vorgehen.

Access-Blocking ist als zusätzliche präventive Maßnahme gedacht, um den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet wirksamer zu führen. Es soll keine anderen Strategien und Maßnahmen ersetzen, sondern als Bestandteil des Gesamtkonzeptes Wirkung entfalten. Bereits seit Anfang der 90er Jahre sind zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um wirksam gegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Angeboten vorzugehen. So wird das Bundesfamilienministerium z. B. die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden im vergangenen November entwickelt werden. Zum 30. Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz des III. Weltkongresses nach Berlin einladen. Der Kampf gegen Kinderpornografie wird eines der Schwerpunktthemen sein. Des Weiteren wurde etwa das Präventionsprogramm "Hinsehen. Handel. Helfen!" ins Leben gerufen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu verbessern. Ziel dieser Initiative ist es, die den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, Prävention und Opferschutz zu stärken, die internationale Strafverfolgung sicherzustellen sowie die Hilfs- und Beratungsangebote besser zu vernetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
02.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

im Zusammenhang mit den geplanten Internetsperren habe ich folgende Fragen an Sie, bei deren Beantwortung ich Sie darum bitten möchte, auch wirklich konkrete Zahlen und Fakten zu nennen. Als Mitglied des Bundestages sollte es Ihnen möglich sein, diese Informationen von den entsprechenden Stellen zu erhalten.

(1.) Hat das BMF oder der zuständige Bundestagsausschuss (dem Sie angehören) jemals eine Studie in Aufrag gegeben, um die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet sowie den vermeintlichen Millionen-Umsatz, der damit erzielt werde, zu untersuchen? Oder verlassen sich das Ministerium und der Bundestag hier ausschließlich auf Zahlen, die sie von fragwürdigen Organisationen wie Innocence in Danger oder der Deutschen Kinderhilfe geliefert bekommen?

(2.) In der Begründung für die Notwendigkeit von Internetsperren heißt es von Ihrer Seite, dass man ein Mittel bräuchte, wenn sich "trotz nationaler und internationaler Anstrengungen, Täter zu fassen" die Internetserver nicht schließen ließen. Wie oft kam es in den vergangenen Jahren vor, dass das BKA einen Kinderporno-Server weder selbst direkt abschalten konnte, noch (per Amtshilfegesuch) von den entsprechenden Behörden anderer Länder abschalten lassen konnte?

(3.) Bei der öffentlichen Expertenbefragung am 27. Mai gab der Vertreter des BKA zu Protokoll, dass es vorallem die international unterschiedliche Definition von Kinderpornographie schwierig mache, diese über Ländergrenzen hinweg zu verfolgen. Hat es seit dem Regierungsantritt ihrer Partei 2005 schon irgendwelche Bemühungen des BMF oder des BT gegeben, sich international (oder zumindest innerhalb der EU) auf eine einheitliche juristische Definition von Kinderporno zu einigen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Michaela Noll
7Empfehlungen
11.06.2009
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung. Gestatten Sie mir jedoch zunächst eine Vorbemerkung, um Missverständnissen vorzubeugen. In Ihrer Mail sprechen Sie vom BMF, ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass Sie das Familienministerium meinen, das BMFSFJ.

Ich selber gehöre dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Der in Bezug auf das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" federführende Ausschuss ist der für Wirtschaft und Technologie. Sieht ein Ausschuss bei einem Thema Informationsbedarf, erfragt er die Informationen beim fachlich zuständigen Ministerium. Je nach Umfang der Fragen kann die Beantwortung einen Bericht erfordern. Häufig ist damit die Durchführung einer Studie verbunden. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit der Erfassung eines Themas zu beauftragen. Dies ist im Hinblick auf den Themenkomplex "Access Blocking" erfolgt. Ein Bundestagsausschuss verfügt jedoch nicht über eigene Finanzmittel, mit denen er eine externe Studie in Auftrag geben könnte. Daher ist es übliches parlamentarisches Vorgehen, eine Anhörung zu einem bestimmten Thema durchzuführen. Diese ermöglicht einen intensiven Austausch mit den geladenen Sachverständigen. Auch dieser Weg ist im vorliegenden Fall vom Wirtschaftsausschuss beschritten worden.

Davon abgesehen lässt sich der Polizeilichen Kriminalstatistik seit Jahren ein konstanter Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie entnehmen (2007: 11.357 Fälle; Steigerung um 55% gegenüber 2006: 7.318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% insgesamt festzustellen (von 2.936 auf 6.206). Zudem sieht das BKA eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern. Es geht davon aus, dass täglich etwa 1000 Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aktiv sind. Das britische Web-Kontrollorgan Internet Watch Foundation (IWF) hat seinerseits in seinem aktuellen jährlichen Report im Bereich kommerzieller Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten von 2006 auf 2008 einen Zuwachs von 21% festgestellt. Dabei seien 80% der Opfer unter 10 Jahre alt, 33% unter 3 und 10% unter 2 Jahre. Ca. 80% der Homepages verfolgen IWF-Zahlen zufolge kommerzielle Zwecke in der Verbreitung von Kinderpornographie. Aus einem Bericht der britischen National High Tech Crime Unit aus dem Jahr 2004, der im Auftrag der G 8 erstellt wurde, geht hervor, dass über im Zusammenhang mit kinderpornographischen Websites identifizierte Konten in einer Woche 1,3 Mio. US-Dollar liefen.

Hinweise auf kinderpornographische Inhalte werden beim Bundeskriminalamt verifiziert und bei entsprechender Verdachtslage auf dem INTERPOL-Weg in die Staaten weitergeleitet, in denen die Webseiten physikalisch liegen. Dazu, inwiefern auf diese Hinweise mit dem Abschalten des entsprechenden Servers reagiert wird, liegen mir keine Zahlen vor. Allerdings wissen wir, dass in ca. der Hälfte aller Staaten der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie entweder nicht unter Strafe steht oder nicht ausreichen sanktioniert wird.

In der Tat muss man beim Abgleich verschiedener Sperrlisten aus unterschiedlichen Ländern immer vor Augen haben, dass diese Länder den Straftatbestand Kinderpornographie unterschiedlich fassen können. Daher lassen sich die jeweiligen Inhalte nicht ohne weiteres auf die Sperrliste eines anderen Landes übertragen, sondern müssen angepasst werden. Für uns soll die Beschränkung auf Kinderpornographie gem. § 185 b StGB gelten.

Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass auf der 38. Europäischen Regionalkonferenz der IKPO-Interpol Ende Mai u. a. angeregt wurde, basierend auf Zulieferung aller Interpol-Mitgliedsstaaten eine globalen Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen zu erstellen. Dies ist jedoch nur ein Baustein in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornographie. Innerhalb der EU gibt es gemeinsame Schwerpunktprogramme und gemeinsame Ermittlungsmaßnahmen. Es gibt Arbeitsgruppen bei Europol sowie eine sehr intensive Zusammenarbeit bei Interpol.

Wir haben bereits gut funktionierende Netzwerke. In CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive Material Project) sind 13 Staaten organisiert. Diese Länder tauschen Informationen über Kinderpornographie aus, sowohl was die Existenz im Internet als auch die Täterverfolgung betrifft. Diesem Verbund will Deutschland beitreten. Acht Länder verwenden den CSAADF (Child Sexueal Abuse Anti Distribution Filter), um Internetseiten zu sperren. Die Listen mit den Seiten werden unter diesen Ländern innerhalb von Sekunden ausgetauscht. Die Sperrung erfolgt angepasst an die jeweilige Landesgesetzgebung.

Des Weiteren lassen sich auf internationaler Ebene nennen:
  • VN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
  • Empfehlung des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung
  • Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und von Kinderpornographie
  • Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
  • verschiedene Projekte im Rahmen der G8 in der Roma/Lyon-Gruppe, insbesondere das Deutsch-Französische Projekt zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Informationstechnologien.

Daneben wird das Bundesfamilienministerium die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden im vergangenen November entwickelt werden. Zum 30. Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz des III. Weltkongresses nach Berlin einladen. Der Kampf gegen Kinderpornografie wird eines der Schwerpunktthemen sein.


Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB
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