Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.05.2012. Ich freue mich, dass Sie sich so intensiv den Mechanismen des Europäischen Stabilitätsmechanismus – besser bekannt als Rettungsschirm – auseinandergesetzt haben. Auch ich habe das immer wieder tun müssen. Der Fiskalvertrag und der permanente Europäische Stabilitätsmechanismus sind wesentliche Bausteine einer neuen Stabilitätsarchitektur für Europa. Sie schaffen eine vernünftige Balance zwischen Krisenprävention und Krisenreaktion. Um die Zukunft der Währungsunion zu sichern, brauchen wir in Europa eine glaubhafte Verpflichtung zu soliden Staatsfinanzen, gleichzeitig sind Strukturreformen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unabdingbar. Und auch in Zukunft ist es nicht ausgeschlossen, dass akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder von ihren Partnern unterstützt werden müssen. Der ESM bietet diese temporäre Krisenhilfe unter strikten Auflagen.
Eine direkte Hilfe aus dem ESM an Banken wird es mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht geben. In Schwierigkeiten geratene Banken müssen zunächst eigene Anstrengungen unternehmen. Wenn dies keinen Erfolg hat, müssen die betreffenden Staaten Unterstützungen an ihre Banken leisten. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, kann eine konditionierte Hilfe aus dem ESM an den betreffenden Staat erfolgen, der damit wiederum auf seine Banken zugehen kann.
Sie kritisieren, es gebe keinen Einfluss der nationalen Parlamente und damit keine demokratische Kontrolle. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wollen sicherstellen, dass ein solches Kontrolldefizit nicht entsteht. Genauso wie beim temporären Rettungsschirm EFSF nehmen wir als Parlament dieses wichtige Thema selbst in die Hand. Gemeinsam mit den Haushältern und den anderen Parlamentarischen Geschäftsführern der Koalition habe ich in den vergangenen Wochen folgenden Vorschlag erarbeitet, der auf der Grundstruktur der Beteiligungsrechte bei der EFSF aufbaut.
Wesentliche Aspekte des Vorschlags der Regierungskoalition sind:
• Das Plenum des Deutschen Bundestages muss immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme bzw. bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen des ESM der Fall. Zudem muss das Plenum über mögliche Kapitalerhöhungen nach Art. 10 Absatz 1 ESM-Vertrag sowie Ausweitungen des maximalen Darlehensvolumens des ESM abstimmen.
• Der Haushaltsausschuss begleitet die Umsetzung der Programme und muss z.B. Änderungen der Bedingungen von Hilfsprogrammen zustimmen, wenn das Gesamtfinanzierungsvolumen des Hilfsprogramms unverändert bleibt. Zudem hat er das Recht, vor Auszahlung der einzelnen Hilfstranchen durch den ESM gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme abzugeben, die diese dann berücksichtigen muss.
• Das sog. "9er-Gremium" kommt nur zum Einsatz, wenn im Rahmen eines Hilfsprogramms Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt vorgesehen sein sollten. Damit setzen wir genau die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um: Grundsätzliches ins Plenum, Technisches in den Haushaltsausschuss und Vertrauliches ins Sondergremium.
Es war uns wichtig, mit unserem Vorschlag einen Ausgleich zwischen einer umfassenden Beteiligung des Parlaments und der Wahrung der Funktionsfähigkeit des Rettungsschirmes zu erreichen. Einerseits gilt es, die fundamentalen, durch die Verfassung geschützten Rechte der einzelnen Abgeordneten und des gesamten Parlaments zu wahren. Andererseits sollten wir es mit dem Wunsch nach Mitsprache nicht übertreiben und bei allem und jedem mitbestimmen wollen. Die Grenze zwischen exekutiven und parlamentarischen Zuständigkeiten muss klar gezogen werden. Ich denke, das ist uns mit unserem Vorschlag gelungen.
Der Koalitionsvorschlag zur Parlamentsbeteiligung wird Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am 7. Mai 2012 zum gesamten Gesetzespaket sein.
Ich bin überzeugt, dass der ESM in dieser Form nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Vielmehr ist er notwendig, um die Währungsunion dauerhaft zu erhalten und die Zukunft der Europäischen Union nicht zu gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Michaela Noll MdB