Michaela Noll (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Michaela Noll
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
24.12.1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Haan
Wahlkreis
Mettmann I
Ergebnis
44,4%
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Um Missbrauch von Leistungen zu vermeiden, sehen die aktuell geltenden Verwaltungsvorschriften grundsätzlich vor, dass der Beihilfeantrag nur mit der eigenhändigen Unterschrift im Original gestellt werden kann. Die Beihilfestelle muss sichergehen können, dass Sie den Antrag unterschrieben haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
02.05.2012
Von:

Was halten Sie vom Betreuungsgeld?

Die Diskussion um das Betreuungsgeld zeigt, dass die Politiker nichts gelernt haben, sondern die Fehler, die anderen angekreidet werden, lustig weitergemacht werden.

Es wird Geld verteilt, wie in Griechenland, ohne Gegenfinanzierung und ohne dass der Sinn nachgewiesen werden kann.

Es geht bei der Diskussion über das Betreuungsgeld gar nicht mehr um Sinn oder Unsinn, sondern es spielen nur noch taktische Gründe eine Rolle: Die CSU will es durchdrücken, CDU und FDP machen mit, um die Koalition nicht zu sprengen.
Die Gemauschel führt dazu, dass die Piraten noch mehr Zulauf bekommen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Michaela Noll
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08.05.2012
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

herzlich möchte ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 2. Mai 2012 danken. Das Betreuungsgeld gehört zu den Vorhaben, die auch innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer wieder intensiv diskutiert worden sind.

Im Zentrum dieser Diskussion steht ein wesentliches Anliegen: Familien sollen eine echte Wahlfreiheit haben. Eltern sollen selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind in einer Kita betreuen lassen wollen oder ob sie sich dafür entscheiden, sich selbst um ihr Kind zu kümmern. Für diese echte Wahlfreiheit ist ganz entscheidend, dass genügend Kita-Plätze zur Verfügung stehen, um allen Eltern jedenfalls die Möglichkeit zu geben, einen für ihr Kind in Anspruch zu nehmen. Wir lehnen gleichzeitig entschieden ab, die Bürger zu verpflichten, ihren Nachwuchs in eine Betreuungseinrichtung zu geben.

Das Betreuungsgeld kann eine Option sein, echte Wahlfreiheit für Eltern von Kleinstkindern herzustellen. Jetzt geht es um die Ausgestaltung, damit Fehlanreize unterbunden werden. In jedem Falle möchten wir eine Bevormundung der Bürger vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Finanzen
06.05.2012
Von:

Sehr verehrte Frau Noll, demnächst steht die Abstimmung zum ESM/EFSF an.

Sie wissen, worum es beim ESM/EFSF geht. Nachdem in letzter Zeit der Umfang, den dieser ESM/EFSF haben soll, immer größer wurde, geht es mir auch darum, dass
  • die Beschlussorgane des ESM/EFSF nicht demokratisch gewählt und besetzt sein sollen
  • sich diese Organe unbegrenzte Immunität garantieren lassen wollen
  • es keinen Einfluss der nationalen Parlamente, und damit keinerlei demokratische Kontrolle, des ESM/EFSF geben soll
  • der ESM/EFSF-Vertrag nach Inkrafttreten nicht kündbar sein soll, es also keinerlei Möglichkeit zum Ausstieg aus der Umverteilung von Steuergeldern zwischen den Staaten geben soll
  • der ESM/EFSF-Vertrag nach Meinung einiger Verfassungsrechtler gegen das Grundgesetz verstößt
  • in den letzten Tagen schon diskutiert wird, wie man es hin bekommen kann, dass Banken direkt auf den ESM/EFSF zugreifen können und das Geld ihnen nicht, wie ursprünglich geplant, durch die einzelnen Staaten und deren Nationalbanken zugeteilt wird

Der Bund der Steuerzahler hat den Vertrag dankenswerter Weise übersetzt, einer juristischen Prüfung unterzogen und kommentiert. Unter dem Titel "Blendwerk für leichtgläubige Bundestagsabgeordnete" heißt es hier u.a.: "Die Kündigung des Fiskalpaktes oder des ESM ist nicht möglich. Kein vernünftiger Bürger unterschreibt in Gelddingen, speziell bei Bürgschaften und Garantien, einen Vertrag auf Ewigkeit, verzichtet auf Rechenschaft, überlässt die Honorarfestsetzung seines Beauftragten diesem selbst und gewährt ihm zusätzlich, gewissermaßen als Sahnehäubchen, umfassende Immunität gegen Strafverfolgung auch bei Veruntreuung und Geldverdummung. Wer dies im normalen Leben tut, wird üblicherweise als nachweislich unzurechnungsfähig entmündigt. Und dabei geht es beim ESM sogar um Hunderte Milliarden, wenn nicht Billionen".

Aus meiner Sicht sollten Sie diesem Werk nicht zustimmen. Wie stehen Sie dazu? Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.

MfG
Antwort von Michaela Noll
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07.05.2012
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.05.2012. Ich freue mich, dass Sie sich so intensiv den Mechanismen des Europäischen Stabilitätsmechanismus – besser bekannt als Rettungsschirm – auseinandergesetzt haben. Auch ich habe das immer wieder tun müssen. Der Fiskalvertrag und der permanente Europäische Stabilitätsmechanismus sind wesentliche Bausteine einer neuen Stabilitätsarchitektur für Europa. Sie schaffen eine vernünftige Balance zwischen Krisenprävention und Krisenreaktion. Um die Zukunft der Währungsunion zu sichern, brauchen wir in Europa eine glaubhafte Verpflichtung zu soliden Staatsfinanzen, gleichzeitig sind Strukturreformen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unabdingbar. Und auch in Zukunft ist es nicht ausgeschlossen, dass akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder von ihren Partnern unterstützt werden müssen. Der ESM bietet diese temporäre Krisenhilfe unter strikten Auflagen.

Eine direkte Hilfe aus dem ESM an Banken wird es mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht geben. In Schwierigkeiten geratene Banken müssen zunächst eigene Anstrengungen unternehmen. Wenn dies keinen Erfolg hat, müssen die betreffenden Staaten Unterstützungen an ihre Banken leisten. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, kann eine konditionierte Hilfe aus dem ESM an den betreffenden Staat erfolgen, der damit wiederum auf seine Banken zugehen kann.
Sie kritisieren, es gebe keinen Einfluss der nationalen Parlamente und damit keine demokratische Kontrolle. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wollen sicherstellen, dass ein solches Kontrolldefizit nicht entsteht. Genauso wie beim temporären Rettungsschirm EFSF nehmen wir als Parlament dieses wichtige Thema selbst in die Hand. Gemeinsam mit den Haushältern und den anderen Parlamentarischen Geschäftsführern der Koalition habe ich in den vergangenen Wochen folgenden Vorschlag erarbeitet, der auf der Grundstruktur der Beteiligungsrechte bei der EFSF aufbaut.
Wesentliche Aspekte des Vorschlags der Regierungskoalition sind:

• Das Plenum des Deutschen Bundestages muss immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme bzw. bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen des ESM der Fall. Zudem muss das Plenum über mögliche Kapitalerhöhungen nach Art. 10 Absatz 1 ESM-Vertrag sowie Ausweitungen des maximalen Darlehensvolumens des ESM abstimmen.

• Der Haushaltsausschuss begleitet die Umsetzung der Programme und muss z.B. Änderungen der Bedingungen von Hilfsprogrammen zustimmen, wenn das Gesamtfinanzierungsvolumen des Hilfsprogramms unverändert bleibt. Zudem hat er das Recht, vor Auszahlung der einzelnen Hilfstranchen durch den ESM gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme abzugeben, die diese dann berücksichtigen muss.

• Das sog. "9er-Gremium" kommt nur zum Einsatz, wenn im Rahmen eines Hilfsprogramms Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt vorgesehen sein sollten. Damit setzen wir genau die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um: Grundsätzliches ins Plenum, Technisches in den Haushaltsausschuss und Vertrauliches ins Sondergremium.

Es war uns wichtig, mit unserem Vorschlag einen Ausgleich zwischen einer umfassenden Beteiligung des Parlaments und der Wahrung der Funktionsfähigkeit des Rettungsschirmes zu erreichen. Einerseits gilt es, die fundamentalen, durch die Verfassung geschützten Rechte der einzelnen Abgeordneten und des gesamten Parlaments zu wahren. Andererseits sollten wir es mit dem Wunsch nach Mitsprache nicht übertreiben und bei allem und jedem mitbestimmen wollen. Die Grenze zwischen exekutiven und parlamentarischen Zuständigkeiten muss klar gezogen werden. Ich denke, das ist uns mit unserem Vorschlag gelungen.
Der Koalitionsvorschlag zur Parlamentsbeteiligung wird Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am 7. Mai 2012 zum gesamten Gesetzespaket sein.

Ich bin überzeugt, dass der ESM in dieser Form nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Vielmehr ist er notwendig, um die Währungsunion dauerhaft zu erhalten und die Zukunft der Europäischen Union nicht zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Finanzen
07.05.2012
Von:

Sehr verehrte Frau Noll,

Sie haben mich wirklich positiv überrascht und ich finde es wirklich nett von Ihnen, dass Sie auf meine Frage geantwortet haben. Leider haben Sie nicht alle Aspekte berücksichtigt und daher möchte ich weiter nachfragen. Welche Stellungnahme geben Sie zu der Einschätzung des Steuerzahlerbundes über den ESM/EFSF-Vertrag ab. Hier interessiert mich besonders Ihre Meinung als Juristin zu der Einschätzung, dass
  • der Vertrag nicht kündbar ist
  • die Beschlussorgane sich Immunität sichern wollen
  • da die Beschlussorgane, welche auf europäischer Ebene den Vertrag exekutieren sollen, nicht demokratisch gewählt sind, sind sie dem Wähler der Nationalstaaten auch nicht zur Rechenschaft verpflichtet.
Zudem sind die Kriterien, nach denen ein Staat trotz Fiskalpakt die Obergrenze der Verschuldung (0,5%) umgehen kann, so wachsweich, dass ein Politiker nach meiner Erfahrung immer eine Möglichkeit der Umgehung finden wird. Dies vor allen Dingen dann, wenn er/sie sich z.B. gerade im Wahlkampf befindet. Wie wollen Sie also verhindern, dass Deutschland dafür bezahlen muss, dass in anderen Ländern die Sache mit den Defiziten nicht so eng gesehen wird? Wie wollen Sie verhindern, dass Etatposten, die eigentlich mit zur Verschuldung zählen, bei den berechnungen des Defizits nicht mit heran gezogen werden, wie z.B. in Deutschland die Pensionen von Beamten, Richtern und Abgeordneten? Warum sind Sie eigentlich der Meinung, dass man einen Staat nicht pleite gehen lassen darf, obwohl das aus Sicht vieler eigentlich der richtige Weg ist, um eine gewisse Disziplin zu wahren? Wenn ich kein Geld mehr bekomme, bin ich pleite und muss mir etwas einfallen lassen, wie z.B. Werrtgegenstände verkaufen. Warum werden marode Staaten nicht gezwungen, erst einmal die eigenen Werte (wie z.B. Spanien und Italien Goldbestände) zu versilbern, bevor Bürger anderer Staaten einspringen? Auf Ihre Antworten bin ich gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Michaela Noll
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22.05.2012
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

der Fiskalvertrag enthält in der Tat keine Regelungen für seine Kündigung. Dies ist in völkerrechtlichen Verträgen aber durchaus üblich und war auch Jahrzehnte bei den Gründungsverträgen zur EU und ihren Vorläufern nicht enthalten. Ein einseitiges Kündigungsrecht wird von unserer Verfassung her auch nicht gefordert. In diesen Fällen gelten die allgemeinen Regeln des Völkerrechts, die notfalls eine einseitige Loslösung vom Vertrag bei einer grundlegenden Änderung der bei Vertragsabschluss vorliegenden Umstände erlauben. Einen solchen Fall wäre aber wohl nur gegeben, wenn sich die Verfasstheit von EU oder Währungsunion grundlegend änderte.

Bei den in Artikel 32 und 35 ESM-Vertrag vorgesehenen Immunitäten für den ESM, sein Vermögen sowie seine Amtsträger und Bediensteten handelt es sich um bei Internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. Durch die Regelungen soll der ESM und sein Vermögen vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Das ist im Interesse der ESM-Mitglieder und damit auch des deutschen Steuer­zahlers. Die persönliche Immunität der Amtsträger und Bediensteten kann durch den Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. den Geschäftsführenden Direktor aufgehoben werden. Dadurch wird Missbrauch entgegengewirkt. Vergleichbare Regelungen gelten u. a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z. B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).

Ansonsten gibt es zur Berechnung des für den Fiskalvertrag maßgeblichen "Maastricht-Defizits" des Gesamtstaats klare Regeln von EUROSTAT, die alle Länder einzuhalten haben. Jüngst wurden die Rechte von EUROSTAT gestärkt, um im Zweifelsfall in den Ländern genau nachzuschauen. Tricksereien wären heute nicht mehr so einfach möglich, wie etwa beim Euro-Beitritt Griechenland.

Bei der Frage, ob man ein Land pleite gehen lässt, spielen immer die Kosten dieser Alternative eine Rolle, die keiner genau abschätzen kann. Durch die enge Verzahnung des Finanzsystems in der Eurozone können die potenziellen Ansteckungseffekte groß sein, und damit auch das politische und ökonomische Risiko. In Bezug auf Griechenland sind durch viele Maßnahmen (Rettungsschirme, Bankrekapitalisierungen) diese Folgekosten reduziert worden, so dass eine Pleite Griechenlands heute bei weitem nicht mehr so kostspielig wäre wie noch vor zwei Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
08.06.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Noll,

ich möchte gern wissen, ob Sie dem ESM-Vertrag zustimmen wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der dieses Konstrukt vollständig und mit Verstand gelesen hat, solchen Bestimmungen vorwiegend zum Nachteil Deutschlands zustimmen kann. Dieser Vertrag...
  • zementiert die Transfer- und Schuldenunion,
  • hebelt das Verbot der Zentralbankfinanzierung aus,
  • lässt den ESM wie eine Super-Staatsbank operieren,
  • kann sein Stammkapital jederzeit selbst erhöhen,
  • annuliert da Budgetrecht der Parlamente,
  • enthält keine Austritts- oder Auflösungsklauseln,
  • ist ein Selbstbedienungsladen für verschuldete Staaten,
  • lässt die Funktionäre ihr Salär selbst bestimmen und genießen Immunität.

Kurz, dieser Vertrag ist ein Unglück für die fleißigen und sparsamen Menschen und deren Kinder und Kindeskinder unseres Landes.
Wenn die Mehrheit der CDU diesem Machwerk zustimmt, werde ich aus dieser Partei austreten.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Michaela Noll
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12.06.2012
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2012, in der Sie Kritik am vorgesehenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) äußern und sich dafür aussprechen, dem ESM im Deutschen Bundestag nicht zuzustimmen.

Ich versichere Ihnen, dass ich die weit verbreitete Sorge über die Entwicklung in einigen Ländern der Eurozone sehr gut nachvollziehen kann. Es ist für alle offensichtlich geworden, dass die Währungsunion in der Form, wie sie in den ersten Jahren ihrer Existenz aufgestellt war, nicht dauerhaft existieren kann. Wir arbeiten daher konsequent an einer verbesserten Stabilitätsarchitektur für Europa, zu der der ESM einen wesentlichen Beitrag leisten wird. Ich werde dem ESM daher im Bundestag zustimmen und möchte Ihnen meine Gründe dazu gerne erläutern.

Der auf europäischer Ebene beschlossene und unterschriebene ESM-Vertrag setzt aus meiner Sicht ein deutliches Signal für nachhaltige Stabilität innerhalb Europas. Denn es können Situationen auftreten, in denen akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder kurzfristig von ihren Partner unterstützt werden müssen. Denn ein im Falle des Nichthandelns möglicher Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die kurzfristige zielgerichtete Krisenhilfe sein, ganz ausdrücklich nicht die dauerhafte Alimentierung von Staaten.

Der ESM darf daher nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden. Eine Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungsgefüge Europa ist neben dem ESM daher auch der am 30. Januar von den Staats- und Regierungschefs fast aller Mitgliedstaaten beschlossene Fiskalvertrag. Die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten, die mit diesem Vertrag verpflichtend sein wird, ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Im Vertrag sind auch Maßnahmen zu einer verbesserten wirtschaftspolitischen Koordinierung sowie für mehr Konvergenz enthalten. Nicht zuletzt verbessern wir mit der Schärfung des Stabilitätspakts und der Einführung des Euro-Plus-Pakts die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbsfähige Währungsunion noch weiter.

Um eine enge Verzahnung der Aspekte kurzfristige Krisenhilfe und mittel- bis langfristige Solidität der Empfängerländer zu gewährleisten, fußt der ESM auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen – insbesondere die der nationalen Schuldenbremsen.

Es ist in keiner Weise so, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. Etwas anderes würde auch das Bundesverfassungsgericht nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag muss nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren. Die konkreten Beteiligungsrechte werden in einem Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt, das derzeit vorbereitet wird.

Insgesamt bin ich von der Notwendigkeit des ESM als Teil einer verbesserten Stabilitätsarchitektur in Europa fest überzeugt und setze mich daher ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM im Deutschen Bundestag ein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Finanzen
13.06.2012
Von:

Hallo Frau Noll,
vielen Dank für die Erläuterung Ihrer Gründe zur Zustimmung des ESM im Bundestag in Ihrem Beitrag vom 12.06.2012.

Dazu hätte ich noch Frage: Wie kommt es, dass Ihre Gründe eins zu eins dennen Ihrer Kollegen ähneln? Dies ist per se nicht schlimmt ist, da es sich ja um ein und dasselbe Thema handelt.

Warum aber übernehmen Sie die Antworten von Ihren Kollegen:

Können Sie mir dies erklären?

Viel Grüße
Standard-Antwort von Michaela Noll
bisher keineEmpfehlungen
14.06.2012
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir sehr wichtig. Dazu gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest Name, Anschrift und E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( michaela.noll@bundestag.de ), per Telefon (030/227-73732), per Fax (030/227-76122) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) haben Sie die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Michaela Noll MdB
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Ihre Frage an Michaela Noll
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