Michaela Noll (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Michaela Noll
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
24.12.1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Haan
Wahlkreis
Mettmann I
Ergebnis
44,4%
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das Betreuungsgeld kann eine Option sein, echte Wahlfreiheit für Eltern von Kleinstkindern herzustellen. Jetzt geht es um die Ausgestaltung, damit Fehlanreize unterbunden werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
01.01.2011
Von:

Guten Tag, Frau MdB Noll,

im Rahmen der aktuellen Bundeswehrreform ist mit ist auch mit größeren Personalreduzierungen in der Bundeswehr zu rechnen. Für den Arbeitnehmerbereich ist bereits am 15.12.2010 ein entsprechender sozialverträglicher Tarifvertrag zur Umwandlung der Bundeswehr geschlossen worden.

Ich bin Beamter und habe für diese Statusgruppe bisher nur widersprüchliche Informationen gehört.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf Ihrem Strang in Erfahrung bringen könnten, ob und wann ggf. welche Planungen angedacht oder in Bearbeitung sind.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michaela Noll
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13.01.2011
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Januar.

Der von Ihnen erwähnte und am 10. Dezember 2010 unterzeichnete "Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr" (TV UmBw) betrifft Zivilisten, die bei der Bundeswehr angestellt sind. Um die Umgestaltung der Bundeswehr sozialverträglich zu gestalten hat der Tarifvertrag eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017, weshalb es in diesem Zeitraum auch keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird.

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand gibt es für bei der Bundeswehr beschäftigte Beamten keine Veränderungen oder ähnliche Überlegungen.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
24.01.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

aufgrund der Witterung im Januar habe ich einen unterschriebenen Beihilfeantrag (BBhV) für eine Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege (die man alle 6 Monate wiederholen muss) per Fax an die Beihilfestelle zugeschickt. Die Beihilfestelle weigert sich den Antrag zu bearbeiten, mit der Begündung, die Unterschrift auf dem Antrag liege durch die Zusendung per Fax nicht im originalen Zustand vor.

Leben wir in der Postkutschenzeit, ist das im 21ten-Jahrhundert rechtens?

Für eine Anwort per Mail wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Michaela Noll
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09.02.2011
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie bei den Wetterverhältnissen im Januar nicht den Weg zum Briefkasten wählen konnten, um Ihren Beihilfeantrag per Post der zuständigen Stelle zuzusenden.

Um Missbrauch von Leistungen zu vermeiden, sehen die aktuell geltenden Verwaltungsvorschriften grundsätzlich vor, dass der Beihilfeantrag nur mit der eigenhändigen Unterschrift im Original gestellt werden kann. Die Beihilfestelle muss sichergehen können, dass Sie den Antrag unterschrieben haben.

Sehr geehrter , wir arbeiten zurzeit daran, derartige Verfahren zu vereinfachen. Nach § 51 Abs. 3 BBhV ist eine elektronische Antragstellung bereits zulässig, allerdings kann dieses Verfahren von den Beihilfestellen noch nicht umgesetzt werden. Gegenwärtig machen wir große Entwicklungsschritte, wenn es beispielsweise um elektronische Briefe geht, die den Standards "echte" Briefe in Papierform entsprechen. Ich bin zuversichtlich, dass es bald eine sichere, komfortable Lösung geben wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.



Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.02.2011
Von:
Fey

Sehr geehrte Frau Noll,

wie Ihnen bekannt ist NRW das Bundesland mit den meisten Staus, und die Zunahme des Verkehrs in unserer Region soll die nächsten ca. 10 Jahre noch bis zu 19% (nach Raumordnungsregionen) zu nehmen! Jetzt sind am Autobahnkreuz Hilden aus diesem Grunde noch zusätzliche Beschleunigungsspuren gebaut worden. Der Verkehrslärm überschreitet bereits jetzt, je nach Hildener Region, tags 70 dBA und nachts 60 dBA. Warum wird hier nicht zumindest für 22.00 Uhr bis morgens um 6.00 ein Tempolimit von 100 Km/h eingeführt, wenn schon alle Vorschläge, sowie Massnahmen den Lärm zu reduzieren, von der Bezirksregierung aus Kostengründen abgelehnt werden! Das Tempolimit für Nachts kostet doch nichts, richtig?

Viele Grüsse aus Hilden,

Fey
Antwort von Michaela Noll
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16.03.2011
Michaela Noll
Sehr geehrte Frau Fey,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihren Unmut über den steigenden Verkehrslärm gut verstehen. Der ständige Geräuschpegel ist störend und belastend. Gleichzeitig unterstützen Maßnahmen wie der Autobahnausbau die Attraktivität unserer Region als Wirtschaftsstandort; das dichte Verkehrsnetz von Bahn, Bus und hervorragender Autobahnanbindung sind ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Kreises.

Hilden ist zugleich durch mehrere "Lärmquellen" betroffen – neben der Autobahn tragen auch der innerstädtische Verkehr und der Schienenverkehr zur Lärmbelastung bei – sodass eine genaue Zuordnung kaum möglich ist. Für den Lärmschutz liegen die Verantwortlichkeiten an unterschiedlichen Stellen.

Sehr geehrte Frau Fey, die Lebensqualität in Hilden darf durch die Lärmbelastung nicht weiter eingeschränkt werden. Ich werde mich deshalb auch vor Ort weiterhin für ein angemessenes Lärmschutzkonzept einsetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
07.06.2011
Von:

Guten Tag Frau Noll,

ich kontaktiere sie hierrüber und hoffe sie können mir irgendwie helfen. ich brauche von unserem Jobcenter Mettmann Aktiv einen Bildungsgutschein für eine Arbeit aber meine Arbeitsvermittlerin verweigert mir einen bildungsgutschein ihre aussage war "sie haben mir zu wenig eiigeninitiative" das stimmt aber nicht ich habe der Frau einen Vorvertrag mit einer Arbeitsplatz garantie für 1 jahr gebracht. Ich bin ehrlich wenn ich mich irgendwo beworben habe habe ich nie die Zettel ausgefühlt und abgegeben aber dafür habe ich ja meine strafe bekommen und zwar 30% abzug von meinem Geld. Das problem ist einfach nur habe mich schon bei der beschwerdestelle beschwert und jetzt ist der zuständige Herr 1ne Woche nicht da und ich soll jetzt schriftlich noch mal den bildungsgutschein beantragen dann auf ne antwort warten und wenn es negativ ausfällt einen widerspruch einlegen aber das ist alles sehr ungerecht da ich die 3 monatige bildung am 27.06.2011 beginnen müsste. Wie kann ich dagegen angehen damit es auch wirklich schnell bearbeitet wird da ich endlich wieder arbeiten will weil ich schon seit 01.09.2009 arbeitslos bin und meine Beraterin einfach sehr lustlos ist die hat ne einstellung machen sie mal hier und da bewerben hauptsache sie hat ihre ruhe und wenn ich mal was bringe dann sagt sie ne das ist mir zu wenig bemühung. Würde mich um eine schnelle antwort freuen

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michaela Noll
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09.06.2011
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund des doch sehr persönlichen Anliegens, würde ich Sie bitten, sich direkt per E-Mail (michaela.noll@bundestag.de) an mich zu wenden. Ebenfalls wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir den Namen Ihrer Sachbearbeiterin im Jobcenter Mettmann mitteilen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
30.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Noll,

jeden morgen höre ich im Radio Nachrichten aus der Politik. Momentan ist es so, das wieder aus jeder Ecke Belastungen auf den Bürger einströmen.

Konkret:
Was tut die Politik zum Thema E10. Die großen Mineralölkonzerne rechnen lt. Presse momentan Aufschläge auf den Sprit um ggf. Strafzahlungen zu umgehen. Hier wird mal wieder der Bürger zusätzlich belastet und ich muss zusätzlich eine höhere MWST auf diese Willkür berappen. Mittlerweile haben viele Deutsche das Gefühl Ihre Arbeit macht keinen Sinn mehr weil alle Abgaben nur Steigen.

Wie stehen Sie zur Einführung der PKW Maut (Pendler etc).

mfg
Antwort von Michaela Noll
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13.09.2011
Michaela Noll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. August 2011.

Über den neuen Kraftstoff "E10" ist seit Einführung viel diskutiert worden. Aus zwei Gründen wurde die Einführung von E10 auf europäischer Ebene beschlossen: Biokraftstoff spielt eine wichtige Rolle beim Klimaschutz sowie bei der Energieversorgung. Nach der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie der EU muss der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor in jedem Mitgliedstaat auf 10 Prozent energetisch im Jahr 2020 gesteigert werden. Dieses Ziel wird seitens der Mitgliedstaaten aller Voraussicht nach zum Großteil durch Biokraftstoff erfüllt werden. Die Einführung des Biokraftstoffes E10 in Deutschland erfolgte in Umsetzung der EU-Kraftstoffrichtlinie aus dem Jahr 2009 und dient dem aktiven Umweltschutz.

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Preisgestaltung der Mineralölkonzerne ist Folgendes festzuhalten. Durch E10 sind die Kraftstoffanbieter mit zusätzlichen Kosten (z.B. für die Herstellung von Bioethanol, Sicherung der Kraftstoffqualität) belastet. Das Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt, dass Unternehmen, die Mineralöl in den Verkehr bringen, zum Vertrieb eines Mindestanteils an Biokraftstoffen verpflichtet sind. Ab dem Jahr 2010 liegt dieser Mindestanteil bei 6 Prozent der in einem Kalenderjahr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffmenge. Sollte dieser Anteil nicht erreicht werden, hat das Unternehmen entsprechende Abgaben zu leisten. Dieser Markt ist also nicht komplett marktwirtschaftlich geregelt sondern es wird zum Schutze der Umwelt eingegriffen. Die genaue Preisgestaltung obliegt jedoch den Kraftstoffanbietern. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit setzt sich im Interesse der Verbraucher für eine transparentere Preisfestlegung ein.

Der Einführung einer Pkw-Maut steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisch gegenüber. Flexibilität und Mobilität von Arbeitnehmern, die täglich von ihrem Wohnsitz zur Arbeit pendeln, sollten nicht bestraft werden. Daneben stehen hohe Verwaltungskosten – gerade bei einer Vignettenlösung – und, im Falle einer Bemautung von Autobahnen, verstärkter Ausweichverkehr auf Landes- und Ortsstraßen einer Einführung entgegen. Dass verschiedene Länder, die besonders als "Transferstrecke" dienen, dies anders beurteilen, ist nachvollziehbar. Dennoch sollte die Einführung einer Pkw-Maut wohlüberdacht sein.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll MdB
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