Michael Link (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michael Link
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Übersetzer für Russisch und Französisch
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Heilbronn
Landeslistenplatz
9, Baden-Württemberg
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(...) Statt der 2002 durchgesetzten 0,08 Joule wäre es richtig, auf die vorher geltende einheitliche Grenze von 0,5 Joule zurückzugehen. Doch bei der jüngsten Neuregelung des Waffengesetzes hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD entsprechende Änderungsanregungen abgelehnt.
Wir als FDP sprechen uns für eine Anpassung der Werte von Spielzeug- und Waffenrecht auf 0,5 Joule aus. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Kultur
11.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Link,

schon seit längerem verfolge ich besorgt die Diskussion über gewalthaltige Computerspiele (den Begriff "Killerspiele" werde ich hier nicht benutzen, weil ein solch Populistischer Begriff in einer ernsthaften Diskussion nichts zu suchen hat) und muss feststellen, dass oft Unwahrheiten und hetzerische Parolen geäußert werden.
Ich kann sehr gut verstehen, wenn man der Meinung ist, dass solche Spiele nicht in die Hände von Kinder oder Jugendlichen nichts zu suchen haben, dies ist allerdings mit dem Jugendschutz (usk) geregelt und man sollte aus einem Jugendschutz kein Erwachsenenschutz machen.
Aber genau in diese Richtung entwickelt es sich, wenn der Vorschlag der Innenminister umgesetzt wird.
Es wirkt auf mich so, als ob man dem Volk nur eine schnelle Lösung der Amoklaufproblematik präsentieren will, welche wohl leider keinerlei Wirkung zeigen wird, weil die Auslöser solcher schrecklichen Taten meist ganz woanders liegen.
Es erscheint mir auch sehr übertrieben und erschreckend die Computerspiele mit Kinderpornografie gleichzustellen was mittlerweile aber leider häufig zu hören ist. Solche Äußerungen zeigen mir wie wenig Ahnung einige Politiker von diesem Thema haben
Wie soll hier eine ernsthafte Diskussion entstehen, wenn wenige Politiker eine Vorurteilsfreie Meinung zu diesem Thema haben ?

Ich würde gerne ihren Standpunkt bzw. den ihrer Partei hören.

Danke im vorraus.

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Link
3Empfehlungen
12.06.2009
Michael Link
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die FDP teilt Ihre Meinung voll und ganz. Wir fordern eine umfangreiche Sachverständigenanhörung zu den verschiedenen eingebrachten Vorschlägen. Es muß sehr genau geprüft werden, welche Maßnahmen tatsächlich mehr Sicherheit versprechen können - das Verbot von Killerspielen oder die reflexhafte Verschärfung des Waffenrechts gehören sicher nicht dazu.

Statt über weitere Verbote nachzudenken, muß vor allem die Einhaltung der bereits bestehenden Gesetze im Fokus stehen. Personell und sachlich besser ausgestattete Waffenkontrollbehörden und besonders Präventionsprojekte zur Unterstützung von Eltern, Schülern und Kommunen müssen in den Blick genommen werden. Doch jenseits aller politischer Forderungen brauchen wir eine Kultur des Hinsehens. Die hinter dem Amoklauf in Winnenden stehenden Probleme sind vielschichtig und berühren Fragen der Gewaltprävention, der Erziehung, des Miteinanders, des Medienkonsums etc. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen. Statt solcher Ablenkungsmanöver muß Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muß früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn sich Kinder, Schüler oder Freunde absondern oder Probleme in sich tragen, die sie nicht alleine bewältigen können.

Wir hoffen, dass die Bundestagswahl am 27. September dazu führt, dass die FDP in einer Regierungskoalition diese fehlgeleitete Verbotspolitik verhindern und ihre sachorientierte Position durchsetzen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Link MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Link,

In Artikel 102 unseres Grundgesetzes steht: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Staatsrechtler Schachtschneider und andere vertreten allerdings die Ansicht, dass der Vertrag von Lissabon die Wiedereinführung der Todesstrafe oder das Töten von Menschen (z.B. bei Unruhen) ermöglicht. Auch die Grundrechte Charta und die Erklärungen dazu würde dem nicht entgegen wirken. Unter anderem deswegen wurde Verfassungsklage eingereicht. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juni zum Lissabonvertrag (Begleitgesetze) hat dazu, soweit ich es versteh, keine Stellung genommen.
Sie werden verstehen, dass mich dies sehr beunruhigt. Ich bin leider weder EU-Experte noch Jurist um die Fragestellung selbst zu beantworten.

Sind die von Herrn Schachtschneider aufgeworfenen Argumente / Punkte eindeutig widerlegt oder ist die Frage noch strittig? Gilt definitiv und unübersteuerbar der Satz in unserem Grundgesetz auch weiterhin "Die Todesstrafe ist abgeschafft" und darf jetzt und in Zukunft auch weiterhin nicht getötet werden, auch nicht bei Demonstrationen / Unruhen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Michael Link
bisher keineEmpfehlungen
02.09.2009
Michael Link
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Einschätzung oder vielmehr die Befürchtung des Staatsrechtlers Schachtschneider teile ich überhaupt nicht. Die Todesstrafe wird auch durch den Lissabonner Vertrag nicht wieder eingeführt. Der Vertrag verweist auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die unabhängig von den EU-Verträgen gilt. Im so genannten Sechsten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 28. April 1983 findet sich folgende Formulierung: "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden;…". Das Sechste Zusatzprotokoll lässt also die Todesstrafe unter bestimmten Voraussetzungen zu. Für Deutschland und die große Mehrzahl der EU-Staaten ist aber das 13. Zusatzprotokoll vom 3. Mai 2002 einschlägig, welches die Verhängung der Todesstrafe vollständig untersagt, also auch in Kriegs- oder Unruhezeiten. Einige EU-Staaten, darunter Polen, Litauen, Italien und Spanien, haben das 13. jedoch noch nicht ratifiziert. Durch den Lissabonner Vertrag ändert sich an der bestehenden Rechtslage nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Link MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Link,

herzlichen Dank für Ihre Antwort in Bezug auf Todesstrafe und Lissabon Vertrag. Allerdings ist da noch eine Frage offen geblieben.

Sie beziehen sich bei ihrer Antwort auf Zusatzprotokoll 13, das die Todesstrafe in Artikel 1 abschafft. Artikel 4 bezieht sich aber dann auf den räumlichen Geltungsbereich - und genau dort kann laut Ziffer 3 der Geltungsbereich für ein bestimmtes Hoheitsgebiet (also z.B. die Bundesrepublik Deutschland) wieder zurückgenommen / eingeschränkt werden.

Das fasse ich als Hintertür auf, über die die Todesstrafe doch wieder möglich ist. Oder welche Fakten übersehe ich? Warum eine solche Erweiterung?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Michael Link
1Empfehlung
02.09.2009
Michael Link
Sehr geehrter Herr ,

es gibt für Deutschland (glücklicherweise) auch keine Hintertür zur Todesstrafe.
Deutschland hat bereits 1949 die Menschenrechtskonvention sowie zahlreiche Zusatzprotokolle unterschrieben. Deren Bestimmungen sind - unabhängig von den EU-Verträgen - bindendes Recht. Hinzu kommen die höherrangigen deutschen Grundrechte, denen wohl niemand ihre umfassende Schutzfunktion für Menschen- und Bürgerrechte absprechen wird.

Freundliche Grüße

Michael Link MdB
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