Michael Hartmann (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Michael Hartmann
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und deutschen Volkskunde
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Mainz
Ergebnis
41,0%
Landeslistenplatz
9, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
Wenn Sie Herrn Hartmann eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Herrn Hartmann zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Fragen an Michael Hartmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Steuern
07.09.2005
Von:

Das Grundgesetz gewährt uns die Gewissensfreiheit; darunter fällt natürlich auch das Handeln nach der Gewissenfreiheit - es würde ja einem Kriegsdienstverweigerer nichts nützen, wenn er trotzdem andere Menschen töten müßte.
Unsere Steuern werden auch für die militärische Rüstung verwandt, so daß jede(r) auch dazu potentiell beiträgt, daß bei Bundeswehreinsätzen Menschen (auch unsere Bundeswehrsoldaten) ums Leben kommen können.
Menschen, die hierdurch in ihrem Gewissen belastet werden, sind bisher vom Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal angehört worden. Wie stehen Sie zu dieser gerichtlichen Interpretation der Gewissensfreiheit?
Würden Sie sich an einem Antrag zu einer entsprechenden Gesetzesänderung oder einem Friedenssteuergesetz beteiligen?
Antwort von Michael Hartmann
1Empfehlung
09.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

die rot-grüne Außen- und Sicherheitspolitik steht für Frieden und Freiheit, Stabilität und Sicherheit. Gemeinsam mit den internationalen Partnern und Verbündeten setzt sich Deutschland im mulilateralen Interessenausgleich für eine aktive Friedenspolitik ein. Wichtigstes Instrument zur Bewältigung von internationalen Krisen haben zivile Krisenpräventions- und Konfliktbewältigungsmaßnahmen. Auch meiner Meinung nach dürfen militärische Mittel nur als letzte Maßnahme in Betracht gezogen werden. Eine völkerrechtliche Legitimation durch die Vereinten Nationen ist selbstverständlich bei allen Auslandseinsätzen eine entscheidende Voraussetzung. Für mich sind Streitkräfte ein wichtiges, aber nicht alleiniges, Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Ich würde Ihrem Anliegen eines "Friedenssteuergesetzes" daher nicht meine Unterstützung geben können.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Hartmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Rente
07.09.2005
Von:

Hallo, ich wüßte gerne, ich halte es für ein unsägliches Gerücht, stimmt es das man um die laufende Rentenhöhe das durchschnittliche Vergleichseinkommen durch hinzunahme der 1 Euro Jobs strecken will, damit ein niedrigerer Durchschnitt herauskommt?.
Antwort von Michael Hartmann
1Empfehlung
13.09.2005
Sehr geehrter Herr Enkirch,

vielen Dank für Ihre Frage. Die rot-grüne Bundesregierung will den Rentnern eine drohende Kürzung ihrer Altersbezüge aufgrund der Anrechnung von Ein-Euro-Jobs ersparen. Wir werden dafür Sorge tragen, daß die Ein-Euro Jobs nicht zu einer Kürzung der Renten führen.

Hintergrund der öffentlich geführten Diskussion ist die Kopplung der Rentenanpassung an die Lohnentwicklung. Die wachsende Zahl von Ein-Euro-Jobs beeinflußt die Entwicklung der Bruttolöhne nach unten - 100 000 Ein-Euro-Jobs drücken die Löhne um 0,3 Prozentpunkte. Die Renten müßten dann um 0,3 Prozent gesenkt werden. Aus Sicht der rot-grünen Bundesregierung handelt es sich bei den Ein-Euro-Jobs aber weder um existenzsichernde noch um dauerhaft angelegte Beschäftigungsverhältnisse. Daher spielen sie für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung aus unserer Sicht keine Rolle. Sollten sich aus statistischen Gründen durch diese Ein-Euro-Jobs Auswirkung auf die Rentenanpassung ergeben, werden wir dafür sorgen, daß diese Auswirkungen vermieden werden. Es ist richtig, dass eine Einbeziehung der 1-EUR-Jobs in die Zählung der Statistik den von Ihnen beschriebenen Effekt gehabt hätte. Da dies nicht erwünscht ist, wird das Statistische Bundesamt auch eine Statistik der Beschäftigten erstellen, in der diese Arbeitnehmer nicht als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezählt werden.
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bürgerrechte
09.09.2005
Von:
- ZsL

Sehr geehrter Herr Hartmann,
vor dieser Bundestagswahl ist die Verunsicherung unter behinderten Menschen besonders groß. Wer vertritt unsere Interessen am besten? Um diese Frage für unseren Wahlkreis aufzuklären, bitten wir Sie als Wahlkreiskandidaten um Stellungsnahme zu folgenden Fragen:

1)Nach den Kürzungen der Eingliederungshilfe für Behinderte im Zusammenhang mit dem SGB XII, werden im Wahlkampf ganz allgemein Kürzungen in Form eines Subventionsabbaus und Abbaus von Steuervergünstigungen angekündigt. Werden Sie weiteren Kürzungen bei den Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen zustimmen?

2)Durch die Ablehnung des Antidiskriminierungsgesetzes durch den Bundesrat ist das Gleichstellungsgesetz unvollkommen geblieben, da es nur das öffentliche Recht betrifft. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dies zu ändern?

3)Weitere Reformen der Bundesagentur für Arbeit sind angekündigt. Welche Möglichkeiten sehen Sie in der beruflichen Rehabilitation für behinderte Menschen und den Erhallt der Berufsförderungswerke, insbesondere dem Zentrum für Physiotherapie, Elisabeth-Dicke-Schule?

4)Der Grundsatz ambulant vor stationär wird häufig aus vorgeschobenen Kostengründen verletzt. Wie sehen Sie die Zukunft der Wohnheime und WFBM für behinderte Menschen?

5)Persönliche Assistenz in Form des Arbeitgebermodells wird von der Pflegekasse weniger gefördert als die Betreuung durch einen ambulanten Dienst, obwohl sie insgesamt günstiger ist. Sehen Sie in Form der Reform der Pflegeversicherung eine Änderungsmöglichkeit?

6)Welche Zukunft räumen Sie, angesichts der immer knapperen Haushaltsmittel, sozialen Organisationen und Initiativen ein? Sehen Sie neben der Institutionellen und der Projektförderung noch andere Finanzierungsmöglichkeiten, um deren, meist gesetzlich verankerten, Aufgaben weiterhin finanzierbar zu gestalten?

Mit freundlichen Grüßen,
-
zentrum für selbstbestimmtes leben behinderter menschen, mainz e.V.;
Rheinstraße 43-45;55116
Antwort von Michael Hartmann
1Empfehlung
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihr Anfrage vom 9. September 2005. Die Sicherung des
sozialen Ausgleichs ist und bleibt eine Hauptaufgabe des Sozialstaats.
Wir wollen einen Staat, der das Gemeinwohl über die Einzelinteressen
stellt und es durchsetzen kann. Einen Staat, der sich nur einmischt,
wenn es nötig ist, der fordert und fördert und der das Prinzip der
Subsidiarität beachtet. Einen aktivierenden Staat. Einen Staat, der den
Menschen hilft, ein eigenständiges Leben zu führen. Einen starken und
solidarischen Staat, der für die Menschen da ist, wenn sie Hilfe
brauchen. Denn ohne einen solchen Staat gibt es ein selbst bestimmtes
Leben nur für die wenigen besonders Starken. Dabei wissen wir: Menschen
sind unterschiedlich, in ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer
Leistungswilligkeit. Aber der Druck der Anpassung darf nicht vor allem
auf den Schwächsten lasten. Wer stark ist, muss auch einen größeren
Beitrag leisten, um dem Land zu dienen.

Ich habe mich bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
intensiv für die Aufnahme behinderter Menschen in ein zivilrechtliches
Antidiskriminierungsgesetz eingesetzt. Alltägliche Diskriminierungen vor
allem durch Privatversicherer, im Hotel und Gaststättenbereich und im
Reisesektor, zeigen, dass behinderte Menschen hier einen effektiveren
Schutz benötigen. Das Antidiskriminierungsgesetz ist geeignet,
Diskriminierungen im Zivilrecht wirksam entgegenzutreten und aktive
Bürgerrechtspolitik zu verwirklichen. Wir kritisieren es scharf, dass
CDU/CSU und FDP das Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesrat blockieren,
obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Vertreter von CDU/CSU
und FDP haben öffentlich erklärt, dass sie behinderte Menschen nicht in
ein Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen möchten. Wir hingegen stehen zu
diesem notwendigen Gesetz.

Der Erfolg arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben ist in besonderem Maße von lokalen und
zielgruppenspezifischen Erfahrungen und regionalen Vernetzungen
abhängig. Die Bundesagentur hat als Träger von Leistungen zur Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben die Aufgabe, die Qualität und
Kontinuität der Leistungen zur Berufsbildung und beruflichen
Eingliederung für die betroffenen Menschen sicherzustellen. Auch bei
veränderten geschäftspolitischen Zielen der BA muss ihr
sozialpolitischer Auftrag zur angemessenen Teilhabegewährung weiterhin
Bestand haben.

Wir wollen Assistenzmodelle schaffen, die an dem Ziel orientiert sind,
den individuellen Bedarf ´aus einer Hand´ sicherzustellen. Ein besonders
wichtiges Instrument wird dabei die Weiterentwicklung des - bereits
jetzt erfolgreichen - Persönlichen Budgets sein. Bei der anstehenden
Reform der sozialen Pflegeversicherung muss die Leistungsseite genau
daraufhin überprüft werden, wie die Bedarfe pflege- und
assistenzbedürftiger Menschen in Zukunft besser abgedeckt werden können,
die Leistungen an Betroffene und pflegende Familien möglichst
unbürokratisch bewilligt und besser mit den Teilhabeleistungen des
SGB IX vernetzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass
behinderte Menschen in allen Bundesländern verlässlich Leistungen zur
Teilhabe auch von Trägern der Sozial- und Jugendhilfe bekommen. Dabei
sind Verbesserungen in einigen Bereichen anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Steuern
14.09.2005
Von:

Lieber Herr Hartmann,

Sie hatten Frau Krämer am 26.08. zum Thema PKW-Vignette geantwortet:

"Ich bin der Auffassung, dass die PKW-Besitzer in Deutschland schon sehr stark durch die Mineralölsteuer, KfZ-Steuer und Ökosteuer belastet werden und somit bereits einen hohen Beitrag für die Infrastruktur unseres Landes leisten. Die Einführung einer PKW-Vignette wäre deshalb in meinen Augen nicht gerechtfertigt."

a) Hielten Sie die Einführung einer Vignette bei gleichzeitiger Senkung der KfZ-Steuer oder ggf. Mineralölsteuer für gerechtfertigt?

b) Hielten Sie die Einführung einer PKW-Maut analog zur LKW-Maut mit ähnlichen Entlastungen für gerechtfertigt?
Antwort von Michael Hartmann
1Empfehlung
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihren konkreten Nachfragen:

a):
Die Kfz-Steuer fließt den Ländern zu. Eine Entlastung wäre daher nur mit Zustimmung der Länder möglich und ist nach meinem Dafürhalten eher unwahrscheinlich.
Darüber hinaus besteht für eine Senkung der Mineralölsteuer kein marktwirtschaftlicher Spielraum. Die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft sind in Deutschland sehr
gering, so dass seriöse Experten davon ausgehen, dass jede Senkung der Mineralölsteuer durch eine Anhebung der Preise kompensiert würde.

b)
Die SPD lehnt die Vorschläge aus den Reihen der CDU/CSU eine Pkw-Maut zu erheben strikt ab. Die Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer haben derzeit ohnehin hohe finanzielle Belastungen zu tragen. Darüber hinaus zahlen Pkw-Fahrer bereits einen hohen Anteil an Investitionsmitteln für den Bau und Erhalt der Straßen. Eine zusätzliche Belastung durch eine Pkw-Maut oder durch eine Pkw-Vignette ist daher ungerecht.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Hartmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Rente
15.09.2005
Von:
van

ANMERKUNG DER MODERATION: Diese Frage wurde korregiert. Falls dadurch etwas am Inhalt verändert wurde, Frage bitte noch einmal anders formulieren. DANKE

Eine Frage: Warum gibt es in der EU keine Einheitsrente, wo aller Bürger einzahlen, reich oder arm?

Ich bin Niederländer. In den Niederlanden ist das eine zweite Steuer, da könnte man die Nebenkosten von der Arbeit weg fallen lassen. Meiner Meinung nach müsste das innerhalb von zwei Jahren umzustellen sein, da sonst die Rente einen Kollaps hier in Deutschland erleben wird. In den Niederlanden bekommt der Reiche auch seine Rente mit 65 Jahren.

Ich danke in voraus.
Antwort von Michael Hartmann
1Empfehlung
16.09.2005
Sehr geehrter Herr von ,
vielen Dank für Ihre Frage zur "Einheitsrente". Laut EU-Vertrag fällt die Verantwortung für Sozialpolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten; eine einheitliche EU-Rente würde aufgrund des Lohngefälles und der Kaufkraftunterschiede keinen Sinn machen. Bei der Betrachtung des Rentensystems darf man nicht nur die steuerfinanzierte Grundrente betrachten, sondern auch die arbeitgeber-finanzierte betriebliche Alterssicherung: Die ökonomische Belastung ist genau so groß, wie die Beitragsentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen (im übrigen: Lohnnebenkosten sind kein Problem, da sie Bestandteil der gesamten Lohnstückkosten sind - und der Anstieg in der BRD ist der geringste in der EU!). Einen Kollaps wird die Rentenversicherung nicht erleben: Bis 2030 steigt der Beitragssatz nicht über 22%. Eine Umstellung ist nicht möglich, da die aus Beiträgen erworbenen Anwartschaften dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes unterliegen. Die Umstellungsphase würde also fast 80 Jahre dauern (Versicherte, die gerade eine versicherungspflichtige Beschäftigung begonnen haben und Beiträge entrichtet haben; hiervon möglicherweise eine abgeleitete Hinterbliebenenrente). Es gibt eine Form der Mindestsicherung: Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter.

Lieber Herr von ,
gern diskutiere ich mit Ihnen persönlich bei einem meiner Wahlkampftermine. Ich lade Sie herzlich dazu ein. Eine Terminübersicht finden Sie auf meiner Homepage unter: www.michael-hartmann-spd.de

Mit freundlichen Grüssen

Michael Hartmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Michael Hartmann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.