Sehr geehrter Herr

,
Vielen Dank für Ihr Anfrage vom 9. September 2005. Die Sicherung des
sozialen Ausgleichs ist und bleibt eine Hauptaufgabe des Sozialstaats.
Wir wollen einen Staat, der das Gemeinwohl über die Einzelinteressen
stellt und es durchsetzen kann. Einen Staat, der sich nur einmischt,
wenn es nötig ist, der fordert und fördert und der das Prinzip der
Subsidiarität beachtet. Einen aktivierenden Staat. Einen Staat, der den
Menschen hilft, ein eigenständiges Leben zu führen. Einen starken und
solidarischen Staat, der für die Menschen da ist, wenn sie Hilfe
brauchen. Denn ohne einen solchen Staat gibt es ein selbst bestimmtes
Leben nur für die wenigen besonders Starken. Dabei wissen wir: Menschen
sind unterschiedlich, in ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer
Leistungswilligkeit. Aber der Druck der Anpassung darf nicht vor allem
auf den Schwächsten lasten. Wer stark ist, muss auch einen größeren
Beitrag leisten, um dem Land zu dienen.
Ich habe mich bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
intensiv für die Aufnahme behinderter Menschen in ein zivilrechtliches
Antidiskriminierungsgesetz eingesetzt. Alltägliche Diskriminierungen vor
allem durch Privatversicherer, im Hotel und Gaststättenbereich und im
Reisesektor, zeigen, dass behinderte Menschen hier einen effektiveren
Schutz benötigen. Das Antidiskriminierungsgesetz ist geeignet,
Diskriminierungen im Zivilrecht wirksam entgegenzutreten und aktive
Bürgerrechtspolitik zu verwirklichen. Wir kritisieren es scharf, dass
CDU/CSU und FDP das Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesrat blockieren,
obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Vertreter von CDU/CSU
und FDP haben öffentlich erklärt, dass sie behinderte Menschen nicht in
ein Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen möchten. Wir hingegen stehen zu
diesem notwendigen Gesetz.
Der Erfolg arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben ist in besonderem Maße von lokalen und
zielgruppenspezifischen Erfahrungen und regionalen Vernetzungen
abhängig. Die Bundesagentur hat als Träger von Leistungen zur Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben die Aufgabe, die Qualität und
Kontinuität der Leistungen zur Berufsbildung und beruflichen
Eingliederung für die betroffenen Menschen sicherzustellen. Auch bei
veränderten geschäftspolitischen Zielen der BA muss ihr
sozialpolitischer Auftrag zur angemessenen Teilhabegewährung weiterhin
Bestand haben.
Wir wollen Assistenzmodelle schaffen, die an dem Ziel orientiert sind,
den individuellen Bedarf ´aus einer Hand´ sicherzustellen. Ein besonders
wichtiges Instrument wird dabei die Weiterentwicklung des - bereits
jetzt erfolgreichen - Persönlichen Budgets sein. Bei der anstehenden
Reform der sozialen Pflegeversicherung muss die Leistungsseite genau
daraufhin überprüft werden, wie die Bedarfe pflege- und
assistenzbedürftiger Menschen in Zukunft besser abgedeckt werden können,
die Leistungen an Betroffene und pflegende Familien möglichst
unbürokratisch bewilligt und besser mit den Teilhabeleistungen des
SGB IX vernetzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass
behinderte Menschen in allen Bundesländern verlässlich Leistungen zur
Teilhabe auch von Trägern der Sozial- und Jugendhilfe bekommen. Dabei
sind Verbesserungen in einigen Bereichen anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann, MdB