Michael Hartmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michael Hartmann
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und deutschen Volkskunde
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
9, Rheinland-Pfalz
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(...) Franz Müntefering schlägt nicht wie von Ihnen behauptet auf die Abweichler ein. Er kritisiert den Zeitpunkt der Erklärung, die zum Scheitern der Regierungsbildung geführt hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hartmann,

am morgigen Mittwoch soll vom Bundeskabinett das Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten beschlossen werden. Das Gesetz ist nun erweitert worden. Unter anderem wird den Providern eingeräumt, IP-Adressen der Nutzer zu speichern, die auf Internetseiten der Sperrliste zu greifen wollen. Ich halte das für einen starken und unannehmbaren Eingriff in meine Datenschutzrechte. Schon durch die Vorratsdatenspeicherung wurde ich in meinen Grundrechten beschnitten. Ich fühle mich besonders durch diese beiden Gesetze unter Generalverdacht gestellt.

Ich möchte nun deshalb von ihnen Wissen, wie sie, als mein Volksvertreter ,in dieser Angelegenheit denken und ob sie für mich gegen dieses Gesetz stimmen werden, wenn es im Gesetzgebungsverfahren zur Abstimmung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Hartmann
10Empfehlungen
28.04.2009
Michael Hartmann
Lieber Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.

Es ist richtig, dass ein solches Gesetz geplant ist - die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch offen.

Schließlich war das Parlament bisher noch nicht an diesem Gesetz beteiligt.

Wir werden uns am nächsten Mittwoch in 1. Lesung mit dem Thema befassen.

Ich lade Sie daher herzlich ein, sich die Debatte am 06.05.09 von 14.35h bis 15.35h im Internet des Deutschen Bundestages live anzusehen: www.bundestag.de ).

Am 27.05.09 erfolgt dann eine Anhörung im federführenden Wirtschaftsausschuss in der die von Ihnen angesprochenen Fragen sorgfältig geprüft werden.

Erst danach ist eine abschließende Bewertung des Gesetzes möglich.

Sehr gern stehe ich Ihnen dann zum erneuten Austausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hartmann
Ergänzung vom 29.05.2009
Sehr geehrter Herr ,

wie in meiner Antwort vom 28.04.09 versprochen, möchte ich Ihnen gern den aktuellen Stand in Sachen Speicherung von IP-Adressen in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kinderpornografie mitteilen.

Die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz am 27.05.09 hat die Erwartung der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss, um zustimmungsfähig zu sein.

Neben weiteren Punkten haben wir in meiner Fraktion über wichtige Änderungsforderungen bereits Einigkeit erzielt:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:
Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.
2. Richterliche Überprüfung:
Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.
3. Datenschutz:
Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.
4. Spezialgesetzliche Regelung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Mit unseren Kernforderungen greifen wir die wesentlichen Kritikpunkte der Experten auf, die sich aus der Anhörung ergeben haben. Zudem tragen wir Bedenken Rechnung, die in den vergangenen Wochen intensiv innerhalb der Internet-Community diskutiert wurden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Beginn an deutlich gemacht, dass wir nur eine gesetzliche Regelung auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage mittragen werden. Daher spricht sich meine Fraktion für ein Verwertungsverbot der Daten aus. Die auf dem Stop-Server auflaufenden IP-Adressen dürfen vom BKA nicht genutzt werden.

Bei unserem entschiedenen Einsatz gegen Kinderpornografie ist uns zudem wichtig, die Internet-Community aktiv mit einzubinden. Deshalb haben wir in den vergangenen Tagen mit einigen Vertreterinnen und Vertretern aus diesem Bereich Gespräche geführt. So haben sich Vertreter der SPD-Fraktion und des SPD-Parteivorstandes mit dem Chaos Computer Club (CCC) sowie Frau Franziska Heine getroffen, die eine kritische Petition eingebracht hat, der sich inzwischen mehr als 100.000 Internetnutzer angeschlossen haben. Die SPD nimmt deren Bedenken und Anregungen sehr ernst. Der wichtige Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Internet wird umso erfolgreicher sein, wenn es gelingt, Unterstützung aus der Community zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hartmann,

ich habe ebenfalls eine Frage bezueglich der Sperrung von Kinderporno-Seiten.

Sie wissen ja, das ein jeder Buerger berechtigt ist, Petitionen gegen geplante Gesetzesaenderungen einzureichen. Diesbezuglich gibt es sogar ein Website des Bundestags: epetitionen.bundestag.de

Dort laeuft momentan eine Petition gegen eine solche Indizierung von Webseiten.

Inwiefern kann diese Petition Sie davon ueberzeugen, dass eine grosse Anzahl Buerger ein solches Gesetz nicht befuerwortet?

Sehen Sie in der Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit und eine staatliche Zensur?

Mit freundlichen Gruessen


Nieder-Olm
(z. Z. aber in England, verzeihen Sie daher die nicht vorhandenen Umlaute)
Antwort von Michael Hartmann
6Empfehlungen
11.05.2009
Michael Hartmann
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für die Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Ich verweise auf meine Antwort an Herrn Jarraß und das noch laufende Verfahren. Daher bitte ich Sie noch um etwas Geduld und um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.05.2009
Von:

Sehr geeherter Herr Hartmann,

mich würde interessieren, welche Position sie persönlich, und als Vertreter der Stadt Mainz zu der neuen Waffendebatte und dem Verbot des Paintball-Spieles beziehen.

Ich muss ihnen mitteilen, dass ich diesen stumpfen Aktionismus nicht mehr tolerieren kann. Ich spiele weder Paintball, noch besitze ich Waffen, jedoch kann ich mich in entsprechende Menschen hineinversetzen. Man muss das Problem an der Wurzel Packen, Mobbing bekämpfen, erziehungsrichtlinien erlassen, auf normen und werte Pochen, und keine Sportarten oder 1000 Jährigen Traditionen verbieten.
Das Problem ist nicht das Werkzeug, sondern der Täter.
Was kommt als nächstes? Schützenvereine verbieten? Boxen und Kampfsportarten verbieten? Diese senken nunmal auch die Hemmschwelle.
Leute die Amok laufen, haben nicht mutwillig ihre Hemmschwelle mit Computerspielen und Paintball gesenkt. Vielmehr trifft dort Perspektivlosigkeit, Mobbing und ähnliches, auf eine labile Persönlichkeit.
Die meisten Menschen erleiden durch Mobbing Selbstmordgedanken, aber manche eben nicht. Manche leute tragen dies nach aussen. Mobbing ist an unseren Schulen weit verbreitet. Da werden die Augen geschlossen, weil es wahrscheinlich teurer ist als Paintball verbieten.
Bitte folgen sie nicht diesem dummen Aktionismus! Wenn sie etwas verändern wollen, so packen sie das Problem an der Wurzel.

Abschliessend möchte ich sie informieren, dass ich meine Parteimitgliedschaft in der SPD maßgeblich von dieser Sache abhängig mache. Ich kann in keiner Partei Mitglied sein, die die Rechte der Bevölkerung aktiv beschneidet, und die Demokratie stückchenweise abschafft durch wenig intelligenten Aktionismus.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Michael Hartmann
7Empfehlungen
13.05.2009
Michael Hartmann
Lieber (ich präferiere das Genossen-Du),

herzlichen Dank für Deine Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Meine Haltung zu dieser großen Problematik habe ich Herrn Buchholz in diesem Forum geschildert. Ich bin der Meinung, dass uns Sozialdemokraten mehr verbindet, als strittige Positionsdifferenzen in einer Sachfrage. Wir wollen die Freiheit der Menschen erhalten - und die Freiheit eines Jeden geht eben nur soweit, wie sie die Freiheit und das Leben Anderer nicht einschränkt.

Gerne will ich meinen Standpunkt noch einmal in einem persönlichen Gespräch Dir gegenüber erläutern. Wenn auch Du ein Interesse daran hast, so setze Dich doch bitte mit meinem Wahlkreisbüro in Mainz in Verbindung:


Wahlkreisbüro
Adolf-Kolping-Straße 2
55116 Mainz
Tel: 06131-27-96-11
Fax: 06131-22-50-99
michael.hartmann@wk.bundestag.de
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Anabel Schaus
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Julia Hoffmann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter: David B. Freichel

Ich freue mich auf unser Gespräch.


Mit freundlichen Grüßen
Dein

Michael Hartmann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hartmann,

die Tat von Winnenden hat uns alle sehr betroffen gemacht und ist verachtenswert! Ziel sollte es sein, eine solche Tat künftig zu verhindern, zumindest aber zu erschweren.

Offenbar unterstützen CDU/ CSU sowie die SPD den von der FDP unterbreiteten Amnestie-Vorschlag, illegale Waffen innerhalb eines begrenzten Zeitraum abzugeben, wie auch die Idee, der besseren Aufbewahrung und der stärkeren Kontrolle - was ich grundsätzlich begrüße.

Jedoch zu meinem konkretem Anliegen: dem geplanten PAINTBALL-VERBOT

Man mag über den Paintballsport geteilter Meinung sein.
Während Frau Fograscher in der Bundestagssitzung (23.04.) meinte, bei dieser Schießsportart würde die Menschenwürde verletzt, äußerte Herr Bosbacher (CDU) gestern im Fernsehinterview, dass der Rechtsstaat den "Unwertgehalt" dieses Spiels nicht erlaubt sein müsse.

Ja, es "schießen" dort Menschen auf Menschen (ganz freiwillig!) - so wie man sich auch beim Völkerball mit Bällen abwirft, beim Fechten mit dem Florett touchiert oder beim Boxen gar richtig mit Fäusten malträtiert. Menschenverachtend ist dies sicher nicht.
Paintball ist in den USA, wie auch den meisten EU-Ländern etabliert, wird beworben und zum Teil im Fernsehen übertragen. Es ist vor allem ein Gruppensport. Da ist kein Platz für Einzelgänger ("Rambos") oder angehende Amokläufer. Nicht umsonst nutzen viele Firmen – international – auch Paintball zum Team-Building.

Soweit mir bekannt, war der Täter von Winnenden nicht einmal Paintballspieler.

Wieso will man dann Paintball "als Konsequenz aus dem Amoklauf" verbieten?
Wäre es dann nicht auch konsequent, Knallplättchen- und Wasserpistolen, wie auch Cowboy&Indianer-/ Räuber&Gendarm-Spiele zu verbieten?

Glauben Sie wirklich, dass man mit dem Paintballverbot, wie auch den weiteren Verschärfungen, künftige Amokläufe verhindern kann?

Welche Alternativen sehen Sie?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen aus Mainz,
H.
Antwort von Michael Hartmann
12Empfehlungen
13.05.2009
Michael Hartmann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre kritischen Anmerkungen zum geplanten Verbot von Paintball-Spielen danke ich Ihnen. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie sich Sorgen um das Hobby vieler Menschen machen.

Paintball verursacht keinen Amoklauf und ein Verbot dieser Sportart wird einen solchen leider auch nicht verhindern können. Eine ständige Änderung des Waffenrechts stellt ebenfalls keine Lösung dar.

Die schreckliche Tat von Winnenden, vor allem aber der erschütternde Brief der betroffenen Eltern an die Öffentlichkeit haben jedoch deutlich gemacht, dass wir entschieden politisch handeln müssen.

Im Umgang mit Schusswaffen und simulierten Kampfhandlungen im zivilen Bereich müssen wir gesellschaftlich noch sensibler werden. Wenn wir also über das Waffenrecht diskutieren, müssen wir auch über Paintball sprechen, denn bei diesem Spiel wird das Schießen und Töten von Menschen simuliert.

Ich habe mir in dieser ohnehin viel zu aufgeheizten Debatte viele Gedanken gemacht und befinde mich selbst in einem Abwägungsprozess. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass dieses angestrebte Verbot Sinn macht. Daher teile ich die Auffassung meiner Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion und unterstütze ein mögliches Verbot.

Ich weiß, dass wir an dieser Stelle nicht einer Meinung sind. Allerdings eint uns alle die Verantwortung, durch einen sensiblen Umgang mit Menschen und Medien für die Zukunft dazu beitragen, eine Tragödie wie die vom März diesen Jahres zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hartmann,

obwohl Sie sich ja bereits am 13.05. für eine Verschärfung des Waffenrechts einschließlich eines Verbot von Paintball etc. ausgesprochen haben, sind bei mir noch diverse Fragen offen geblieben, die Sie als Mitglied des Innenauschusses ja vielleicht beantworten können.
So schrieben Sie, dass Sie nach dem offenen Brief der betroffenen Eltern der wahrlich schrecklichen Tragödie von Winnenden handeln mussten. Gleichzeitig verweisen Sie auf die emotional angeheizte Stimmung.
Bei allem Mitgefühl für die Opfer und ihre Angehörigen, aber sind Sie der Auffassung, dass eben diese momentan angeheizte Situation und die derzeitig vor allem von Emotionen bestimmten Diskussionen die richtige Grundlage für derart hastige Gesetzesentscheidungen ist? Belastbare Fakten zur Begründung der Verbote und Neuregelungen konnte ich weder den Stellungnahmen Ihrer Parteikollegen noch denen der Union entnehmen. Ein kurzes Recherchieren zum Beispiel in den Statistiken des BKA zeigt vielmehr, dass von Legalwaffenbesitzern oder gar von Paintballspielern keine signifikante Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
Aber vielleicht haben Sie ja andere Informationen zur Verfügung?
Wäre es im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit nicht Ziel führender, die künftig für unangekündigte Kontrollen abgestellten Vollzugsbeamten würden sich verstärkt um illegale Schußwaffen kümmern, die bisher und wohl auch weiterhin das Gros der Waffen bei Straftaten darstellen? Alternativ könnten diese Beamten ja auch mal recherchieren, wo denn die alljährlich zahlreich abhanden gekommenen Dienstwaffen staatlicher Stellen verbleiben. Gilt die Strafandrohung für Verlust eigentlich auch für Waffenträger dieser Institutionen?

Mit freundlichen Grüßen


Anm.: Ziel des zum Painball gehörenden Makierens des Gegners ist lediglich das vorüber gehende aus dem Spiel nehmen des Getroffenen. Solche Regeln sind aber Inhalt zahlreicher Sportarten wie auch Völkerball oder Baseball.
Antwort von Michael Hartmann
4Empfehlungen
29.05.2009
Michael Hartmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die kritische Diskussion zu diesem Vorhaben spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ableh-nung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen.

Darüber hinaus gilt: Die Aufgabe verantwortlicher Politik ist es, die Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Dies hat nichts mit einem "Generalverdacht" gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden. Das funktioniert im Prinzip nicht anders als Kontrollen im Straßenver-kehr.

Das Paintball-Verbot - in Ihrer Anfrage als "PS" aufgeführt - taucht vorerst in der Modifizierung des Waffenrechts nicht mehr auf. Ich bleibe bei meiner Haltung: Reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, sind mit der Wertordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. Von einem sofortigen Verbot beider Spielformen wurde jedoch abgesehen, um Schnellschüsse zu vermeiden, die möglicherweise über das Ziel hinausgehen. Deshalb werden wir in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestags zu den oben ausgeführten Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung auffordern in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen.

Angesichts der in der Tat teilweise unerfreulichen und unfairen öffentlichen Debatte - die auch Sie angesprochen haben - welche die legalen Waffenbesitzer wie Schützen und Jäger zu stigmatisieren droht, halte ich es für umso sinnvoller, wenn sich alle Kräfte der Vernunft an den notwendigen Änderungen konstruktiv beteiligen. Im Übrigen verweise ich auf meine weiteren Aussagen zu dieser Thematik in diesem Forum.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann, MdB
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