Michael Hartmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michael Hartmann
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und deutschen Volkskunde
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
9, Rheinland-Pfalz
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(...) Der Vertrag von Lissabon macht die Europäische Union handlungsfähiger, transparenter und demokratischer. Nur als Mitglied der Europäischen Union wird Deutschland die Herausforderungen einer globalisierten Welt bestehen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
29.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hartmann,

mit welchem Recht sollen die Angehörigen des Bahnvorstandes im Falle eines Börsenganges der Bahn Millionenzahlungen zu Lasten des Steuerzahlers erhalten ?
Es verwundert mich natürlich nicht, dass Bahnvorstand und Aufsichtsrat darin kein Problem sehen - was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist, weshalb Politiker/politische Beamte (die ja eigentlich das Wohl des Volkes im Auge haben sollten und nicht den Geldbeutel von raffgierigen Managern) dem zustimmen.

Für den Fall das Sie ein solches Verhalten ebenfalls nicht verstehen und ablehnen sollten: was gedenken Sie als Abgeordneter dagegen zu tun ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Hartmann
12Empfehlungen
30.10.2008
Michael Hartmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.

Ich bin wie Sie überrascht und verärgert über das Vorgehen im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn. Der zuständige Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat schnell und richtig reagiert und bereits personelle Konsequenzen gezogen. Auch im Bundestag werden die eventuellen Bonuszahlungen an den Bahnvorstand im Zuge der geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn Thema werden. Auch das halte ich für richtig.

Ich halte den zweifelsohne schwierigen Kompromiss in Sachen Bahnprivatisierung für gute Arbeit. Dabei kann es jedoch nicht sein, dass sich einige Wenige auf Kosten der Allgemeinheit eine goldene Nase verdienen!


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Hartmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.11.2008
Von:

Wie konnte die Bundes-SPD zulassen, dass Frau Ypsilanti gegen ihr Versprechen versuchte, mit der LINKEN zur Ministerpräsidentin gewählt zu werden? Wenn schon der Bundesvorstand mit den LINKEN nicht will, musste ihm eigentlich das Scheitern von Frau Ypsilanti recht sein. Warum schlägt denn nun Müntefering auf die Abweichler ein? Für mich ist nun auch Müntefering unglaubwürdig. Die Abweichler sind durch das Vorgehen von Frau Ypsilanti einem unverschämten Druck ausgesetzt worden! Ich wünsche mir als Bürger solche Abgeordneten, die sich ihrem Gewissen und damit dem Bürger mehr verpflichtet fühlen als ihrer Partei! Man müsste sich daher von Frau Y. trennen, die die SPD da hineingeritten hat und nicht von den Abweichlern! Da M. das anscheinend nicht sehen will, wird auch er scheitern. Von ihm hatte ich erwartet, dass er im Gegensatz zu Beck von vornherein ein Koalieren mit den LINKEN im Auge hat.

Mit freundlichen Grüßen
P.
Antwort von Michael Hartmann
14Empfehlungen
06.11.2008
Michael Hartmann
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich bereits in meiner Antwort an Herrn Reuffurth am 14. August 2008 ausführlich zu dieser Thematik geäußert: Der Bundesvorstand der SPD hat entschieden, dass es Sache der jeweiligen Landesverbände ist, über eine Zusammenarbeit mit den sogenannten Linken zu entscheiden. Das halte ich nach wie vor für richtig. Die Verantwortung trug und trägt Andrea Ypsilanti als Landesvorsitzende der hessischen SPD.

Franz Müntefering schlägt nicht wie von Ihnen behauptet auf die Abweichler ein. Er kritisiert den Zeitpunkt der Erklärung, die zum Scheitern der Regierungsbildung geführt hat. 24 Stunden vor Beginn der Abstimmung erscheint auch mir in der Tat etwas kurzfristig. Da hat Dagmar Metzger, die sich bereits nach der Landtagswahl im Februar 2008 dementsprechend positioniert hat, ehrlich und couragierter reagiert.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartmann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.11.2008
Von:

Warum setzt sich die SPD nicht dafür ein, dass zur Minimierung des Risikos für den Steuerzahler der Börsengang der DB AG auf den Schienengüterverkehr + Logistik beschränkt wird? Allein für diesen eingeschränkten Börsengang könnten 3 bis 4 Mrd. EUR erlöst werden, einschließlich Schienenpersonenverkehr dagegen kaum mehr. Damit wird der Schienenpersonenverkehr aber den Investoren praktisch geschenkt! Ist das der verantwortungsvolle Umgang mit Volksvermögen? Erkennen Sie jetzt, weshalb ich mir Volksvertreter wünsche, die ihrem Gewissen folgen und sich nicht der Fraktions- führung unterwerfen?

Mit freundlichen Grüßen
P.
Antwort von Michael Hartmann
11Empfehlungen
19.11.2008
Michael Hartmann
Sehr geehrter Herr ,

für den Fall, dass Sie meine Antworten (zuletzt am 30. Oktober 2008) auf Ihre Fragen zu exakt diesem Thema nicht bekommen haben, erlaube ich mir, noch einmal diese Email an Sie anzugeben.


Email vom 30. Oktober 2008, Versand: 14.15 Uhr

"Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre erneute Email an mich.

Mit Blick auf die Krise an den internationalen Finanzmärkten hat unser Bundesfinanzminister Peer Steinbrück den geplanten Börsengang der Deutschen Bahn am 27. Oktober 2008 bis auf weiteres gestoppt. Dieser Schritt war angesichts der dramatischen Situation richtig und dürfte Ihrer Forderung entsprechen.

Ich bleibe bei meiner Haltung zur Bahnprivatisierung weil ich davon überzeugt bin, dass dieser schwierige Kompromiss gut ist. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass ich ihnen nicht mitteilen kann, was die Herren Steinmeier und Müntefering dazu "denken". Am besten, Sie schreiben sie direkt an, ich bin sicher, Sie erhalten Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartmann, MdB"

Sie entspricht übrigens nach wie vor meiner freien Meinung zur Bahnprivatisierung, die ich übrigens hier auf abgeordnetenwatch.de auch anderen Fragestellern kundgetan habe. Zu dieser Haltung stehe ich.

Herr , da Sie bei der Flut Ihrer Emails und Anfragen auf dieser Internetplattform (das zeigen mir auch Ihre hier nicht frei geschalteten Fragen) wiederholt jede Form von Höflichkeit gegenüber mir und vor allem gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermissen lassen, habe ich mich dazu entschlossen, dass Sie in Zukunft von mir keine Antwort mehr erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2008
Von:
H.

Sehr geehrter Herr Hartmann!
Stellen Sie sich hinter das Verhalten der Hessen-SPD, die 4 frei gewählten Abgeordeneten, die Fr. Ypsilanti die Gefolgschaft verweigerten, derart auszugrenzen, z.B. de facto aus der Fraktion auszuschliessen. Ist das demokratisch? Was bedeutet für Sie Gewissensentscheidung? Immer der Partei folgen, auch wenn sich jemand nicht an vorherige Zusicherungen hält?
Mit freundlichen Grüssen
H.
Antwort von Michael Hartmann
11Empfehlungen
20.11.2008
Michael Hartmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage auf abgeordnetenwtach.de.

Zu der Situation in Hessen habe ich bereits mehrfach Antwort erteilt. Ich werde mich daher nicht noch einmal wiederholen. Gerne beantworte ich aber Ihre konkreten Fragen:

Es ist die Entscheidung der hessischen Landtagsfraktion wen sie aus welchen Gründen aus ihren Reihen ausschließen will. Näheres regeln die Statuten der Fraktion. Dies halte ich für nachvollziehbar.

Die sogenannten "Abweichler" aus der SPD auszuschließen, halte ich für falsch. Auch wenn ich das Timing für deren Erklärung - wie bereits erwähnt - für schlecht halte, so rechtfertigt dies nicht ein Parteiausschlussverfahren. Es zeugt eher von einem befremdlichen Demokratieverständnis, wenn jene, die sich einem breiten Konsens abwenden, aus unserer Partei geworfen werden sollen.

Was Gewissensentscheidungen sind und was nicht - das muss jeder Abgeordnete (auch nach unserer Verfassung) für sich selbst definieren. Abstimmungen zu Fragen der Gentechnik, des ungeborenen Lebens, zur Patientenverfügung oder die Verlängerung von Bundeswehrmandaten im Ausland, das sind für mich Gewissensentscheidungen. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass ich mich als Mitglied einer Fraktion, die gemeinsam für die Menschen im Land arbeitet und kämpft, auch einmal einem Kompromiss, der eventuell nicht meine Meinung widerspiegelt unterzuordnen habe. Da ist es wie beim Fußball: Alle treten gemeinsam auf, um zu gewinnen. Dabei kann nicht jeder Tore schießen und muss unter Umständen auch einmal eigene Interessen vor denen des gesamten Teams zurückstellen.

Sehr geehrter Herr , der hessische Landtag hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2008 aufgelöst. Der Weg für Neuwahlen ist somit frei. Die Wählerinnen und Wähler in Hessen sind nun am zug. Warten wir also ab, welche Verhältnisse in Hessen herrschen werden, wenn der Souverän entschieden hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.11.2008
Von:

Betreff: BKA-Gesetz, "Löschpflichten, auch für die Dokumentation der Anordnungen"

Sehr geehrter Herr Hartmann,

Sie haben dem BKA-Gesetz zugestimmt.

Durch das Gesetz werden die "Löschpflichten" für zu Recht, zu Unrecht oder beiläufig erfasste, schützenswerte Daten, um eine sehr unerfreuliche Variante erweitert. - Das Gesetz bestimmt nämlich, auch die Daten über die Anordnung und die Begründung der Anordnung einer Überwachungsmaßnahme spätestens nach Ablauf des auf die Anordung folgenden Jahres zu löschen. Siehe z.B., S.8 der Bundesdrucksache 16/9588, §20k, Abs.7, oder z.B. S.12,§20v, Abs.6.
Sowohl Datenschützern, als auch Gerichten und sonstigen, z.B. parlamentarischen Kontrollgremien, dürfte es in Zukunft schwer fallen, Beschwerden, Hinweisen auf Missbrauch und Kritik an Fallentscheidungen der nun möglichen Praxis sachgerecht nachzugehen, weil dieses Gesetz die wichtigen Daten zur Überprüfung, zum Beweis oder zur Widerlegung einer übermäßigen Ausweitung der Überwachung, gleich "pflichtgemäß" mit weglöscht.

* Das BKA-Gesetz macht die Protokollpflichten über die "Anordnungen" gedächtnislos!


In Zukunft werden die Vertreter des Volkes und das Volk, der Bürger, auf Gedeih und Verderb glauben müssen, was ihnen die handelnden Personen des BKA mitzuteilen gedenken..

Verbergen sich ähnliche Bestimmungen in anderen Sicherheitsgesetzen der Länder und des Bundes? - Jeder Arzt oder Jurist hat bezüglich seines Mandates oder seiner Verordnungen und Therapien viel längere Fristen einzuhalten!

Wie stellen Sie persönlich die Kontrolle sicher, wenn Sie das Gesetz "evaluieren" wollen, aber z.B. gerade die irrtümlichen oder nicht zielführenden Anordnungen nach zwei Jahren nicht mehr aktenkundig sind?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Hartmann
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20.11.2008
Michael Hartmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Die Privat- und Intimsphäre der von einer Online-Durchsuchung erfassten Personen wird wirksam geschützt. Hierüber wacht der unabhängige Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamts. Bei der Auswertung der Kernbereichsinhalte wird er von zwei Beamten des BKA unterstützt. In Zweifelsfällen sind die Daten zu löschen oder zur Entscheidung, ob der Kernbereich betroffen ist, einem Richter vorzulegen. Dieser gesamte Prozess muss dokumentiert werden.

Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat der Entwurf der Koalitionsfraktionen zum BKA-Gesetz derzeit wohl keine Mehrheit im Bundesrat, der dem gesetzt - ebenso wie der Deutsche Bundestag - zustimmen muss. Der Vermittlungsausschuss wird angerufen werden müssen. Diesem Verfahren kann und will ich nicht vorgreifen.

Das Gesetz befindet sich nun im regulären Gesetzgebungsverfahren, das seit 1949 gut und richtig in unserem Lande funktioniert. Ich bin davon überzeugt, dass der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Ländern zu einer vernünftigen und weitsichtigen Lösung im Sinne aller und im Sinne der Sicherheit Deutschlands gelangt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann
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