Michael Grosse-Brömer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michael Grosse-Brömer
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Soltau-Fallingbostel - Winsen L.
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Aus meiner Sicht müssen aber diese und ähnliche Konjunkturprogramme zeitlich begrenzt sein. Daher darf aus der Abwrackprämie darf keine Dauerlösung werden. Einer nochmaligen Verlängerung würde ich nicht zustimmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Erhöhung der Mehrwertsteuer
17.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Bröhmer,

Die CDU wirbt im Bundestagswahlkampf mit Steuersenkungen, die die Bürger entlasten sollen. Gleichzeitig hört man von anderer Seite, dass die CDU den Mehrwertsteuersatz nach der Bundestagswahl von 19 auf 25% erhöhen wollen. Was ist dran an diesen Vermutungen? Kann ich davon ausgehen, dass der Mehrwertsteuersatz in einem überschaubaren Zeitrahmen , z.B. bis einschließlich 2011, auf 19% verbleibt oder sogar zur Konjunkturankurbelung erniedrigt wird?

MfG
Antwort von Michael Grosse-Brömer
8Empfehlungen
21.09.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrte Frau ,

es ist richtig, dass sich die CDU in der Tat von der SPD dadurch unterscheidet, dass sie Steuersenkungen im moderaten Umfang plant, sobald dies möglich ist.

Lassen Sie sich von Äußerungen anderer Parteien, die dem Wahlkampf geschuldet sind und eine Mehrwertsteuer-Erhöhung behaupten, nicht täuschen. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat unmissverständlich vor einem Millionenpublikum eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Durch anderslautende Behauptungen sollen die Wählerinnen und Wähler verunsichert werden.

Es ist allerdings richtig, dass die CDU über die Mehrwertsteuerstruktur diskutieren möchte. Denn wir wollen wieder eine allgemein verständliche Systematik zwischen Produkten mit "normalen" und "reduzierten" Steuersätzen herbeiführen. Das soll und wird aber nicht zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 25 Prozent führen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
07.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

bei der derzeitigen Diskussion über die Kosten des Gesundheitssystems ist mir nicht klar, wieso in Deutschland nicht wie in anderen europäischen Ländern die maximalen Kosten für Arzneimittel zentral mit den Unternehmen verhandelt und festgelegt werden können.

Wenn ein Unternehmen bereit ist, in der Schweiz, oder Spanien ihr Produkt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen, wieso darf und kann es dann in Deutschland deutlich mehr dafür verlangen?
Der Gesetzgeber kann hier z.B. leicht die Kosten für Arzneimittel deckeln, indem einfach von den Verhandlungsergebnissen bzw. Preisniveaus anderer europäischer Länder profitiert wird.
In der Arzneimittelpreisverordnung ist schon heute z.B. die Großhandelsspanne auf maximal 6% für teurere Medikamente festgelegt, oder der Apothekenzuschlag festgeschrieben.
Warum geht man hier nicht weiter und setzt den maximalen Verkaufspreis jeder Arznei z.B. auf den günstigsten Preis in den europäischen Nachbarländern plus etwa 10% fest?
Hierbei kann man sich am Preis pro Gramm Wirkstoff orientieren.

Eine derartige Preisgrenze sollte alle zusätzlichen Kosten wie Transportkosten für die Unternehmen abdecken, verhindert aber, dass die Unternehmen unangemessen hohe Preise verlangen und man nutzt das Verhandlungsgeschick der Institutionen der Nachbarländer, auch ohne zwingend eine eigene Institution Verhandlungen führen lassen zu müssen.

Nebenbei wird das Problem der Abfallentsorgung abgelaufener Arzneimittel abgemildert, weil es unattraktiv für die Unternehmen wird vergünstigte Vorratspackungen an die Verbraucher zu verkaufen, die dann häufig nicht aufgebraucht werden.

Jeden Eingriff in einen freien Markt sehe ich persönlich kritisch, die inneuropäische Preisdifferenz bei Arzneimitteln zeigt aber deutliche Anzeichen eines Marktversagens in Deutschland auf die der Gesetzgeber gerade in Hinblick auf die massiv steigenden Gesundheitskosten reagieren sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Michael Grosse-Brömer
5Empfehlungen
02.11.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Oktober 2009.
Grundsätzlich wird der Arzneimittelmarkt im Moment von einer Vielzahl politischer Instrumente reguliert. Diese Instrumente sollen nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung einer genauen Prüfung unterzogen werden. Der Arzneimittelmarkt soll unter patienten-, mittel-standsfreundlichen und wettbewerblichen Kriterien effizient neu geordnet werden.
Obwohl ich als Jurist im Rechtsausschuss arbeite und die Gesundheitspolitik nicht zu meinen Kernarbeitsbereichen zählt, sind mir jüngste Studien zu den Arzneikosten in Deutschland bekannt. So besagt der Arzneimittelreport 2009 in der Tat, dass die deutschen Beitragszahler mehr für ihre Medikamente zahlen müssen als ihre europäischen Nachbarn. Vor diesem Hintergrund kann man darüber sprechen, ob die Praxis der Preisgestaltung im Bereich Arzneimittel nicht überdacht werden muss.
Allerdings bin ich, wie Sie, hinsichtlich staatlicher Eingriffe in den freien Markt grundsätzlich skeptisch. Ich glaube nicht, dass das von Ihnen vorgeschlagene Instrument einer durch den Gesetzgeber vorzugebenden, an europäischen Durchschnittspreisen gekoppelten Preisgrenze der richtige Weg ist. Damit gäbe der Staat faktisch die Preise vor, was eigentlich den Grundprinzipien einer sozialen Marktwirtschaft widerspricht.
Sinnvoller ist vielleicht, beim derzeitigen Preisaushandlungsprozess in Sachen innovativer Arzneimittel die Verhandlungsposition der Krankenkassen zu stärken. Im Moment setzt die Pharmaindustrie hier nach der Einschätzung vieler Beobachter vielfach die Preise fest. Daher unterstütze ich Überlegungen innerhalb der Regierungskoalition, nach denen die Pharmaunternehmen künftig mit den Krankenkassen über die Preise von patentgeschützten innovativen Arzneimitteln verhandeln sollen. Diese und andere Regelungen, die nach Markteintritt eines Medikaments zu fairen Preisen führen sollen, befinden sich derzeit allerdings noch in der Planungsphase und müssen zwischen den Koalitionsparteien noch weiter ausgehandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
23.10.2009
Von:
von

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
in der Ausgabe der Harburger Anzeigen und Nachrichten (HAN) vom 22.10.2009 schreiben Sie in Ihrem ´Brief aus Berlin´ (S. 9):

"...
Bei allen Entlastungen müssen wir in den kommenden Jahren auch noch deutlich sparen, um den Schuldenberg Deutschlands abzubauen. Dieses wird aber nicht zu Lasten eines Sozialabbaus stattfinden.
..."

Wo werden in der kommenden Legislaturperiode die notwendigen Einsparungen vorgenommen, wenn nicht in den Sozialausgaben?

Mit freundlichen Grüßen,
von
Antwort von Michael Grosse-Brömer
6Empfehlungen
29.10.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr von ,

es freut mich immer wieder, Reaktionen auf meine Kolumne in der HAN zu bekommen.

Ihre Frage, wie der Schuldenberg abgebaut werden soll, ist mehr als berechtigt. Im Wesentlichen soll dies über wirtschaftliches Wachstum geschehen. Denn Wachstum erhöht nicht nur das Steueraufkommen, sondern bei sinkenden Arbeitslosenzahlen sinken auch die Sozialausgaben. Denn aktuell wird etwa ein Drittel des Bundeshaushalts für Soziales ausgegeben.

Konkret hat die Regierung vor, in zwei Schritten vorzugehen. Etwa bis Ende 2010 soll die Wirtschaft stabilisiert und damit die Voraussetzungen für mehr wirtschaftliches Wachstum geschaffen werden. Deshalb planen wir vorerst keine höheren Sozialabgaben, deshalb gibt es Korrekturen der Unternehmens- und Erbschaftsteuer nach unten und als primäre Zukunftsaufgabe mehr Geld für die Familien. Ab 2011, wenn die tatsächlichen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise klar erkennbar sind, werden wir auch genau prüfen müssen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Streichungen vorzunehmen sind.

Mir ist klar, dass bei diesem Vorgehen ein gewisses Restrisiko bleibt. Wir müssen allerdings Mut zu Veränderungen zeigen, zum Wohle der Menschen in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse Brömer,

ich habe eine Frage zur Quotenregelung.

Grundgesetz Artikel 3 lautet:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aus meiner Sicht verstößt die Quotenregelung, die besagt, daß bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden dürfen und sollen, eindeutig gegen Art.3(3) GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes... bevorzugt oder benachteiligt werden".

Begründet wird dieser Verstoß gegen das GG oft mit Art.3(2): "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Diese Begründung greift nicht: Zwar darf und soll der Staat bestehende Nachteile beseitigen. Aber selbstverständlich muß er sich dabei an bestehende Gesetze und erst Recht ans GG halten: Er dürfte z.B. nicht einfach 20 Männer entlassen und dafür 20 Frauen einstellen: Das verstößt gegen den Kündigungsschutz. Erst Recht darf der Staat nicht Frauen bevorzugt einstellen(Quotenregelung), denn das verstößt gegen nicht nur gegen irgendein Gesetz, sondern gegen das GG: Niemand darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt werden.
Wenn der Staat trotzdem Frauen bevorzugt einstellt, dann gibt er dem (nachträglich eingefügten) Art.3(2) einen VORRANG gegenüber dem Art.3(3). Aber wodurch ist ein solcher Vorrang gerechtfertigt?

Bitte gehen Sie bei Ihrer Antwort auf meine Argumentation ein, vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Grosse-Brömer
6Empfehlungen
29.10.2009
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Vor dem Hintergrund des Wortlauts von Artikel 3 Abs. 3 GG ist für mich nachvollziehbar, dass jede Art von Quotenregelung als problematisch erscheinen kann.

Ihrer Argumentation entnehme ich ein absolutes Verständnis des Diskriminierungsverbotes nach Artikel 3 Abs. 3 GG. Anders hingegen das Bundesverfassungsgericht: Das höchste deutsche Gericht geht von einem relativen Diskriminierungsverbot aus. Das heißt, Verstöße können unter besonderen Umständen gerechtfertigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind hier insbesondere zwei Fallgruppen denkbar:

Zunächst solche Ungleichbehandlungen, "wenn im Hinblick auf die objektiv-biologischen oder funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist".

Ferner ist die Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber auch dann zulässig, "wenn er einen sozialstaatlich motivierten typisierenden Ausgleich von Nachteilen anordnet, die ihrerseits auch auf biologische Unterschiede zurückgehen" (Kompensationsprinzip).

Persönlich halte ich diese differenzierende Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts, die im übrigen Richtschnur für das Handeln des Bundestages ist, für überzeugend, denn da Männer und Frauen objektiv nicht gleich sind, muss unter Umständen auch eine Ungleichbehandlung zulässig sein.

Aus diesen Gründen ist der von Ihnen monierte Vorrang in bestimmten Fällen gerechtfertigt.

Schließlich existiert auch keine verfassungsrechtliche Normhierarchie dergestalt, dass "ursprüngliches" Verfassungsrecht eine höhere Stellung hätte als nachträglich eingefügte Grundgesetznormen. Zwar geht das Verfassungsrecht dem sonstigen einfachen Bundes- und Landesrecht vor, untereinander besehen sind aber die Normen des Grundgesetzes rechtlich gleichrangig.

Mit freundlichen Grüßen

Grosse-Brömer, MdB
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Ihre Frage an Michael Grosse-Brömer
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