Michael Grosse-Brömer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Michael Grosse-Brömer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
12.10.1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Brackel
Wahlkreis
Harburg
Ergebnis
40,6%
Landeslistenplatz
7, Niedersachsen
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(...) Die rechtlichen Regelungen der Scharia betreffen in Deutschland nur das Privatrecht; das öffentliche und das Strafrecht werden von der Scharia nicht beeinflusst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer!

Auch wenn Sie auf meine verschiedenen Fragen mit den gleichen Statements antworten und ich diese Haltung zum "Griechenland-Rettungspaket" wirklich verstehen – wenn auch nicht akzeptieren- konnte, möchte ich dennoch einen neuen Versuch starten, Antworten zu bekommen, denn Teile Ihrer Antworten haben sich ja mittlerweile überholt.
So ist zum Beispiel Ihre These, dass Griechenland nur Kredite gegeben werde, die sie bestimmt wieder zurückzahlen werden, durch den Schuldenschnitt widerlegt. Sicher können aber auch Sie inzwischen erkennen, dass die von Ihnen und Ihrer Partei CDU lange propagierte Garantiehöchstsumme von 211 Milliarden Euro
(Eine Quelle: www.abgeordnetenwatch.de ) erneut um einen vielfachen Milliardenbetrag ansteigen wird. Ich wage die These, daß das nicht die letzte Erhöhung sein wird, die ich allerdings ebenso wenig belegen kann, wie Sie die entsprechende Gegenrede.

Die letzten Tage habe ich in verschiedenen Meldungen gelesen und gehört, dass für die Verabschiedung des so genannten Fiskalpaktes eine Zweidrittel Mehrheit notwendig sei.
(Quellen: www.tagesschau.de und www.spiegel.de )
Nun ist mir bekannt, dass die Notwendigkeit einer Zweidrittel Mehrheit ausschließlich bei Verfassungsänderungen notwendig ist. Leider ist nirgends ersichtlich, so auch nicht auf Ihre Internet Seite (www.cdu.de) für was diese Änderung stattfinden soll und wie sie ausfällen soll. Meine Fragen:

Können Sie mir erläutern, was hier an Änderungen geplant ist?

Welche Auswirkungen werden diese Änderungen auf die Souveränität des Volkes und des Bundestages haben?

Welches Gremium wird dann über die Finanzen bestimmen und wie steht es um die demokratische Legitimation dieser Institution?


Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Michael Grosse-Brömer
7Empfehlungen
16.04.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zu den Eurostabilisierungsmaßnahmen. Was die Maßnahmen selber angeht hat sich meine Meinung nicht geändert, so dass ich auf eine erneute Kommentierung verzichten möchte.

Zu Ihrer Frage nach der 2/3-Mehrheit: Ob diese notwendig ist, steht noch gar nicht fest, auch wenn ein Gutachten des Centrums für Europäische Politik (CEP) dies so sieht. Andere Verfassungsrechtler sehen das jedoch anders. Endgültig wird sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dieser Frage beschäftigen. Eine, wie ich finde gute, Zusammenfassung und Bewertung dieser Frage finden Sie unter: www.lto.de . Zu den Inhalten des Fiskalpakts, die Sie unter cdu.de vermissen, möchte ich auf die Homepage der Fraktion (www.cducsu.de) verweisen, da es sich bei dieser Frage weniger um eine Parteiangelegenheit sondern mehr um eine Fraktionsangelegenheit handelt.


Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Internationales
13.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse Brömer!

Eine Ratifizierung der "Anti-Korruptions-Konvention der UN" wurde durch Deutschland noch nicht durchgeführt. Nach bisherigen Informationen wird von den Regierungsparteien ein Gesetzentwurf zur Verschärfung der Regeln der Abgeordnetenbestechung blockiert. Begründen Sie mir bitte die Ablehnung der CDU! M.E. ist es ein Skandal das Deutschland diese Konvention noch nicht ratifiziert hat! Weit über 120 Länder haben die Konvention unterzeichnet.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Grosse-Brömer
7Empfehlungen
16.04.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

ich habe eine inhaltsgleiche Frage von Herrn Lieser bereits am 12.09.2011 beantwortet. Gerne gebe ich diese noch einmal wieder, damit Sie nicht suchen müssen.

Grundsätzlich ist der Gedanke der UN-Korruptions-Konvention (UNCAC), die Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens durch Zuwendung von Geld oder Versprechung sonstiger Vorteile unter drastische Strafen zu stellen, natürlich richtig. Schmunzeln muss ich allerdings, wenn ich sehe, welche Staaten die Konvention ratifiziert haben (z.B. Afghanistan, China und halb Afrika) und dass manche in Deutschland Korruption unterstellen, weil es nicht ratifiziert hat. Die Ratifizierung alleine scheint mir keine Garantie gegen Korruption zu sein.

Deutschland hat, auch ohne Ratifizierung der UNCAC, bereits mit die höchsten Anti-Korruptionsgesetze der Welt (Bspw. die §§ 298, 299, 331 ff. Strafgesetzbuch, Steuergesetze; §§ 1, 19 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb; aus internationalen Übereinkommen beruhende deutsche Antikorruptionsgesetze: EU-Bestechungsgesetz, IntBestG; Informationsfreiheitsgesetz; Parteiengesetz; Richtlinie der Bundesregierung vom 17. Juni 1998 zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung). Auch sieht das deutsche Recht für den Verkauf einer Entscheidung durch einen Abgeordneten in § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) ein Höchststrafmaß von fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. So gibt es in Deutschland keinen Fall, der nicht bestraft werden konnte, weil eine Regelung dazu fehlt. Wenn es aber nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es erforderlich, kein Gesetz zu erlassen (Montesquieu).

Auch die deutschen Transparenzregeln für Abgeordnete sind wirksam gegen jede Art der Manipulation. Diese Transparenzregeln werden von uns ständig aktualisiert und verbessert. Neben dem Strafrecht ist durch diese Regelung auch noch ein Entzug des Stimmrechts vorgesehen. Dadurch wird einer möglichen Korruption schon von Anfang an die Grundlage entzogen.

Entscheidend dafür, dass die UNCAC noch nicht ratifiziert ist, ist nicht ihr Inhalt, sondern ihre Systematik. Problematisch ist, dass die Ratifizierung einer an die jeweiligen nationalen Verfassungssystematik angepassten Variante der Konvention nicht vorgesehen ist. In diesem Punkt müsste die Konvention angepasst werden, um ratifiziert werden zu können. So stellt die UNCAC beispielsweise die Abgeordneten mit Beamten gleich, was mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Während Beamte in deutschen Behörden den Vorgaben ihres Dienstherren unterliegen, sind Abgeordnete bei ihren Entscheidungen gemäß Art. 38 Absatz 1 Satz 2 nur ihrem Gewissen unterworfen und können auch Einzelinteressen vertreten.


Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

soeben nehme ich über den Online-Dienst der Süddeutschen Zeitung zur Kenntnis, dass neben SPD- und FDP-Fraktion auch Ihre Fraktion beabsichtig, einen Gesetzesentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen, der den Bundestagspräsidenten verpflichten soll, Redner lediglich in Abstimmung mit den Fraktionen zuzulassen und damit das Rederecht derjenigen, die von der Fraktionsmeinung abweichende Überzeugungen vertreten, erheblich einschränkt.

Erlauben Sie mir dazu folgende Fragen:

1. Wie stehen Sie zu dieser Initiative?

2. Würden Sie persönlich akzeptieren, wenn Ihr Rederecht in einem Fall derartig eingeschränkt würde, in dem Ihre Meinung zwar nicht Fraktionsmeinung wäre, aber dennoch von Ihren Wählerinnen und Wählern des Wahlkreises vertreten würde?

3. Halten Sie eine solche Gesetzesinitiative unter demokratischen Grundsätzen überhaupt für vertretbar?

4. Stimmen Sie mir zu, dass ein derartiger Vorgang einen wesentlichen Beitrag zur festzustellenden "Politikerverdrossenheit" insbesondere junger Menschen leistet und basisdemokratische Strömungen (z.B. Piratenpartei) fördert?

Über eine gelegentliche Stellungnahme zu diesen Fragen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Salzhausen, Landkreis Harburg
Antwort von Michael Grosse-Brömer
5Empfehlungen
17.04.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

eine Einschränkung des Rederechts mit dem Ziel, andersdenkende Meinungen nicht mehr abzubilden, akzeptiere ich nicht. Ich halte eine solche Einschränkung auch nicht für verfassungskonform.

Allerdings geht es, wenn man einen genaueren Blick auf das Thema wirft, nicht um eine Einschränkung, sondern eher um eine erneute Organisation des Rederechts. Denn auch das bisherige Rederecht unterliegt Regelungen und Einschränkungen. Auch jetzt schon wird von den Fraktionen festgelegt, welche Abgeordneten zu welchen Themen wie lange im Parlament sprechen dürfen.

Ein parlamentarischer Ablauf wäre unmöglich, wenn jeder Abgeordnete zu jedem Thema sprechen würde. Daraus hat sich in der Praxis ergeben, dass die Sprecher der Fraktionen für das jeweilige Themengebiet sowie die im Ausschuss mit dem Thema speziell befassten Kolleginnen und Kollegen zu "ihrem" Thema reden. Wenn über diesen Personenkreis hinaus ein Abgeordneter den Wunsch hat, zu einem Thema zu sprechen, kann er sich melden und dann vom Bundestagspräsidenten jederzeit zugelassen werden.

Mit dieser bisherigen Organisation des Rederechts bin ich als Parlamentarier grundsätzlich zufrieden. Wenn sich allerdings in fraktionsübergreifenden Gesprächen Verbesserungen ergeben, bin ich demgegenüber aufgeschlossen.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

das vom Europa Parlament mit 409 von 668 Stimmen beschlossene sogenannte Fluggastdaten Abkommen erfüllt mich mit tiefer Besorgnis. Es werden den US-Behörden 19 persönliche Daten von Flugreisenden mit dem Ziel USA und Drittländer anlasslos übermittelt wie auch unkontrollierte Zugriffe auf EU-Flugbuchungssysteme gestattet.
In meiner Bewertung unterwirft sich die EU hiermit den Forderungen der USA. Es handelt sich daher, wie ich meine, nicht um ein "Abkommen", sondern mehr um ein Diktat der US-Behörden. Laut EU-Parlamentariern, die gegen das Abkommen stimmten, verletzt es die Charta der Grundrechte sowie die Europäische Menschenrechtskonvention.
Dieser aus meiner Sicht beschämende Vorgang wirft erneut Fragen zur demokratischen Legitimation der EU Kommission sowie zu Rechtsstatus und Souveränität Deutschlands auf. Zudem zeigt er mir, dass die Bundesregierung elementare Grundrechte und Interessen des deutschen Volkes gegenüber der EU-Bürokratie nicht mit der erforderlichen Entschlossenheit zu schützen scheint.

Hierzu würde ich gern wissen:
1) Wie bewerten Sie die Rechtmässigkeit und Notwendigkeit dieses Abkommens in Abwägung zur rechtlichen Problematik? Bitte verzichten Sie auf Argumente der Terrorismus- oder Kriminalitätsbekämpfung: Nach Aussage von Jan Philipp Albrecht, Abgordneter der Grünen im Europa Parlament, weigert sich die USA, der EU Erklärungen zum Wert der Datensammlung für diese Zwecke zu unterbreiten.
2) Wurde das Fluggastdaten Abkommen in der Bundesregierung oder Ihrer Partei beraten und auf Konformität mit deutschem Recht geprüft und wurde hierüber entschieden? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht?
3) Waren Sie als MdB an Beratungen oder Abstimmungen hierzu beteiligt? Falls ja, welche Stellung bezogen Sie?
4) Entspricht das Fluggastdaten Abkommen aus Ihrer persönlichen bzw. aus Sicht Ihrer Partei den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung?

Mit freundlichen Grüssen,

, Seevetal
Antwort von Michael Grosse-Brömer
5Empfehlungen
02.05.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

so wie Sie, empfinde ich manchmal auch, dass die USA in zu intensiver Weise Daten sammeln. Daran wird aber ein deutscher Parlamentarier auch nichts ändern. Erst recht nicht, wenn das Europäische Parlament mehrheitlich ein Abkommen beschließt.

Bereits nach den Terroranschlägen vom 11. September hatten die USA Fluggastdaten von den Fluggesellschaften eingefordert, im Jahr 2004 wurde dann zwischen der EU und den USA ein PNR-Abkommen geschlossen. Seit 2007 existierte ein weiteres Abkommen (Swift), das jetzt auslief und auf Wunsch der USA zu erneuern war. In dem jetzigen, neuen Abkommen (PNR) werden Grundrechts- und Datenschutzstandards besser geachtet als vorher.

Im Bundestag hat sich der Innenausschuss (dem ich nicht angehöre) im vergangenen Jahr mit der Thematik beschäftigt. Ich selber war an diesen Beratungen und Gesprächen nicht beteiligt.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorratsdatenspeicherung unter engen Rahmenbedingungen ausdrücklich für zulässig erklärt. Das Gericht hält eine solche Speicherung sogar für ein geeignetes Mittel, um die innere Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten. Ohne eine intensive Prüfung durchgeführt zu haben sehe ich bei dem Abkommen keinen Verstoß gegen die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, zumal die beiden Sachverhalte nur schwer zu vergleichen sind.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB
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