Michael Grosse-Brömer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Michael Grosse-Brömer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
12.10.1960
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Brackel
Wahlkreis
Harburg
Ergebnis
40,6%
Landeslistenplatz
7, Niedersachsen
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(...) Die Große Koalition aus CDU und SPD hat Anfang 2008 im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative eingebracht, nach der Hieb- und Stoßwaffen, Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 cm künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
14.01.2012
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

"...auf eine Zeit einrichten, in der fossile Brennstoffe für unsere Energiesicherheit nicht mehr von vorrangiger Bedeutung sein werden." Hierin stimme ich mit Ihnen überein.

Aber bei allem Respekt vor Amt und Würden möchte ich Ihnen doch nahelegen, sich wegen der (nicht Ihrer) Begründung, es wäre wegen des CO2 dringend erforderlich, einmal die Beweise der ´Zweifler´anzusehen.

Hier sind wissenschaftliche Vorträge und Präsentationen zu sehen / hören, die eindeutig die ´übereinstimmende´ Meinung widerlegen - wobei es andererseits für die ´Schuld´ des CO2 am Klimawandel bisher keinen wissenschaftlichen Beweis sondern lediglich Scenarien aus Modell-Rechnungen gibt.

Verstehen Sie dies bitte in keiner Weise als Vorwurf, denn ich kann mir vorstellen, dass Ihre Zeit nicht ausreicht, um im Internet nach den Quellen zu forschen.
Daher hier einige Beispiele:

Tscheuschner www.youtube.com
Puls www.youtube.com
Kirstein wearechangeaustria.yooco.de
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt.

Oder falls Sie Literatur bevorzugen:
Dr. Helmut Böttiger, ´Klimawandel, Gewissheit oder politische Machenschaft?´, Michael Imhof Verlag
Prof. Hans-Joachim Lüdecke, ´CO2 und Klimaschutz´, Bouvier-Verlag
Fritz Vahrenholt, ´Die kalte Sonne - Warum die Klimakatastrophe nicht stattfindet´, Verlag Hoffmann (erscheint im Februar dieses Jahres)

Ich bin ebenso wenig Klimaforscher wie Sie; die vorgeschlagenen Quellen mit den Fakten der Wissenschaftler aber sind leicht verständlich und überzeugen.

Ich möchte daher eine andere Frage stellen:

Können Sie als entscheidender Politiker dem ´Klima-Mainstream´ folgen, ohne alle Fakten zu kennen?

Mit freundlichen Grüßen und dem Wunsch auf ein gesundes 2012,
Udo

PS: Die Frage nach dem Al-Gore-Film habe ich an die Bildungsverantwortlichen von Bund und Schleswig-Holstein gestellt.
Antwort von Michael Grosse-Brömer
8Empfehlungen
18.01.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

wie ich Ihnen schon schrieb, gibt es auch beim Klimawandel Beweise und Gegenbeweise, die alle leicht verständlich sind und überzeugen.

Grundsätzlich kann kein Politiker umfassend und in der notwendigen wissenschaftlichen Tiefe in alle Themenfelder der Politik eingearbeitet sein. Daher organisieren sich die Abgeordneten fraktionsübergreifend in Ausschüssen, in denen sie mit den anderen jeweiligen Fachpolitikern diskutieren. Auf deren Urteil stützen und verlassen sich die anderen Abgeordneten. Dies tue ich ebenso.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

in Ihrer Antwort an Herrn Reppenhagen schrieben Sie am 10.11.2011, dass es verboten sei, feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 cm zu führen. Woher haben Sie diese Erkenntnis? Im § 42a WaffG wird bzgl. der feststehenden Messer eine Grenze von 12 cm Klingenlänge genannt!

Der Rest Ihrer Ausführungen stellt im Wesentlichen die Wiederholung der Gesetzesbegründung dar, ohne auf die konkreten Fragen einzugehen, was ich persönlich sehr schade finde. Wenn ich mich direkt an einen Abgeordneten wende, möchte ich keine Standard-Floskeln, sondern eine Antwort auf meine konkrete Fragen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dies berücksichtigen würden.

Sie schreiben: "Dieses Ziel ist, wenn auch nur mit leichten Rückgängen in den letzten Jahren, erreicht worden." Was genau meinen Sie damit? Meines Wissens wird in der PKS die Verwendung von Messern bei Straftaten nicht gesondert erfasst. Wie soll also deren Rückgang gemessen worden sein? Die Tatsache, dass die Polizei weiterhin Einhandmesser beschlagnahmt, beweist doch lediglich die Unwirksamkeit dieses Gesetzes. Wieso glauben Sie, dass eine OWI von mehreren hundert Euro einen Kriminellen davon abhält, ein Messer als Waffe zu missbrauchen, wenn er auch die viel höheren Strafen z. B. für Körperverletzung oder Mord in Kauf nimmt?

Als Beispiel führen Sie die Bedrohungssituation in der U-Bahn an. In der Vergangenheit wurde mehrfach über gewaltbereite Jugendliche berichtet, die friedliche Passanten in der U-Bahn bzw. auf dem Bahnsteig angegriffen, geschlagen und krankenhausreif getreten haben. Von den gefährlichen Einhandmessern war in diesem Zusammenhang nichts zu lesen. Wie soll das Führungsverbot diverser Messer solche Übergriffe reduzieren?

Durch den Ausnahmetatbestand "allgemein anerkannter Zweck" wird der rechtstreue Bürger angeblich nicht eingeschränkt. Können Sie mir mindestens 10 konkrete Beispiele für einen solchen Zweck nennen?

Mit freundlichen Grüß

Antwort von Michael Grosse-Brömer
7Empfehlungen
07.02.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

hinsichtlich der Klingenlänge bei feststehenden Messern gebe ich Ihnen recht – es hätte 12cm heißen sollen.

Ihre Kritik, ich hätte nicht alle Fragen ausreichend beantwortet, halte ich für überzogen. Ich habe 2008, als das Waffengesetz hinsichtlich der Messer geändert wurde, bereits auf abgeordnetenwatch ausführlich Fragen beantwortet. Wiederholungen möchte ich mir grundsätzlich sparen. Daher möchte ich auf Ihre Fragen zur PKS ebenfalls auf meine alten Antworten verweisen, die immer noch gültig sind.

Mir erschließt sich grundsätzlich noch nicht, warum Sie und einige wenige andere ein Problem mit dem Verbot des Führens bestimmter Messer in der Öffentlichkeit haben. Warum wollen Sie mit einem Messer mit einer Klingenlänge über 12cm z.B. einer Fußgängerzone rumlaufen? Reichen Ihnen nicht auch 11,9cm? Und warum brauchen Sie ein Einhandmesser? (Rettungskräfte dürfen zudem solche Messer im Dienst mit sich führen. Und als Ersthelfer kommt es auf vielleicht 5 Sekunden, die das Öffnen eines Messers mit beiden Händen länger dauert, nicht an. Wichtiger wären mehr Schulungen, denn viele Ersthelfer vergeuden wegen Unkenntnissen mancher Ersthelferregeln deutlich mehr wichtige Zeit. Zudem gibt es auch "Rettungsmesser" mit abgestumpfter Spitze im Handel.)

Da Sie den Hinweis auf den Ersthelfer in Ihrem Schreiben an den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (siehe BPol-Forum 2.4.2008) aufwarfen, habe ich zu dessen Antwort an Sie vom 9.4.2008 noch zwei Fragen: Wie oft haben Sie bisher als Ersthelfer ein Einhandmesser vor dem Verbot genutzt und wie oft hätten Sie eines nach dem Verbot gebraucht? Und: Haben Sie nach dem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein weitere Kurse besucht, um sich als Ersthelfer weiter zu qualifizieren?

Ich denke, das Verbot, bestimmte Messer in der Öffentlichkeit nicht mehr führen zu dürfen, ist richtig und nicht mit wirklichen Nachteilen für die Allgemeinheit verbunden.


Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

weichen Sie grundsätzlich allen Fragen aus, die Sie nicht beantworten können? Warum können Sie Ihre Behauptung 10.11.11, dass das Ziel des Führungsverbots angeblich (mit leichtem Rückgang) erreicht worden ist, nicht belegen? Als Fragesteller muss man hier Quellen für solche Behauptungen aufstellen, warum nicht als Abgeordneter?

Wann genau wollen Sie meine konkreten Fragen beantwortet haben? Sie sind auch früheren Fragen schon mit der Ausrede ausgewichen, dass Sie irgendwann schon mal eine Frage zum Führungsverbot bestimmter Messer beantwortet haben! Wollen Sie mit diesem Verweis auf angebliche Wiederholungen die Leser täuschen?

Wieso unterstellen Sie mir, dass ich mit einem Messer mit über 12cm Klingenlänge durch die Fußgängerzone laufen möchte? Dies habe ich nie behauptet! Ich empfinde es lediglich als unnötige Einschränkung, wenn ich auf komfortabel und sicher zu bedienende Taschenmesser verzichten muss, obwohl ich nicht zur angeblichen Zielgruppe der Gesetzesverschärfung gehöre! Die von Ihnen als Alternative empfohlenen feststehenden Messer bis 12cm Klingenlänge dürfen doch auch die gewaltbereiten Jugendlichen weiterhin grundlos führen um sie als Waffe zu missbrauchen - wieso sollte sich durch diesen Umstieg die Öffentliche Sicherheit erhöhen?

Zu Ihrer Frage: Glücklicherweise musste ich mein Messer noch nicht als Ersthelfer nutzen - aber meinen Airbag habe ich auch noch nie benötigt und möchte trotzdem nicht darauf verzichten. Darf man sich Ihrer Ansicht nach nur dann auf Unfälle vorbereiten, wenn man schon welche erlebt hat?

Da mir in den fast 4 Jahren seit Inkrafttreten des § 42a WaffG noch niemand aufzählen konnte, was einen "allgemein anerkannten Zweck" darstellt, möchte ich Sie nochmals bitten, mir mindestens 10 Beispiele hierfür zu nennen. Da das Gesetz angeblich völlig klar ist, sollten Sie damit ja keine Probleme haben – und eine Wiederholungsgefahr besteht ebenfalls nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Grosse-Brömer
7Empfehlungen
10.02.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

eines vorweg: Sie weichen meinen konkreten Fragen ebenfalls aus! Die Frage nach Ihrer Ersthelfer-Ausbildung haben Sie bisher verweigert. Auch Ihr Hinweis auf den Airbag ist absurd, denn wenn Sie den Ersthelfer schon immer als Grund anführen, sollten Sie wissen, dass dieser ANDEREN hilft, nicht sich selber. Wenn Sie selber in Ihrem Auto eingeklemmt sind, kommen Sie auch nicht an Ihr Messer am Gürtel. Im Übrigen haben Sie meinen Hinweis auf die Rettungsmesser ebenfalls ignoriert. Und im Zusammenhang von einem Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm von einem "Taschenmesser" zu sprechen ist doch weltfremd.

Das Messerverbot habe ich Ihnen und Ihren Mitstreitern 2008 ausführlich erläutert. Darin stand auch, dass die Polizei z.B. in Berlin in ihrer PKS genau differenziert. Lesen Sie einfach noch einmal Ihre alten Fragen und meine Antworten von 2008.

Im Übrigen bin ich nicht gewillt, mich länger zu einem Gesetz zu äußern, dass seit knapp 4 Jahren in Kraft ist und von dem ich nicht den Eindruck habe, dass die Masse der Bevölkerung davon negativ betroffen ist. Vielleicht akzeptieren Sie einfach, dass in einer Demokratie Gesetze zum Vorteil der Mehrheit gemacht werden und dadurch Einzelinteressen verletzt werden können. Sie werden an dem Gesetz auch durch weiteres Nachfragen Nichts ändern zumal ich, wie ich schon 2008 dargelegt habe, nicht Mitglied in dem dafür zuständigen Innenausschuss bin.


Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

besorgt verfolge in letzter Zeit die Entwicklung an den Finanzmärkten und vor allem die Entwicklung in Europa und dort besonders in Deutschland. In den letzten Wochen mehren sich meiner Meinung nach die Hinweise und Anzeichen das ein finaler Crash des auf Zinseszins/Schulden aufgebauten Finanzsystems unmittelbar bevorsteht.

In diesem Zusammenhang erscheint mir der,in den einzelnen Staaten zu ratifizierende,ESM-Vertrag nicht nur als ein massiver Eingriff in unsere (Haushalts)Souveränität, sondern auch eine Unterwanderung unserer verfassungsrechtlich verbrieften Gewaltenteilung.

Und somit Unterwanderung der DEMOKRATIE!!

Ich bin kein Jurist,kein Bankier aber was ich aus dem veröffentlichten Vertragsentwurf verstehe ist, das wir (DAS VOLK) unbegrenzt bürgen für die Schulden anderer!
Wie ich es verstehe verwandeln wir mit diesem Vertrag die Europäische Union in Europäische Transferunion (Europäische Schuldenunion)
Desweiteren verstehe ich diesen Vertrag so, das die unterzeichnenden Staaten unbegrenzt haften/bürgen und nach Anforderung von Finanzmitteln unbegrenzt "auszahlen" müssen...

Was passiert wenn die unbegrenzt anforderbaren Summen fällig werden u. Betrag größer ist als der Bundeshalt ? Dann müsste das VOLK mit Steuererhöhungen, Kürzung von Sozialleistungen oder höherer Neuverschuldung rechnen.
Letzteres ist meines Wissens nach Prozentual am Bruttoinlandprodukt angekoppelt und darf einen gewissen Prozentsatz nicht überschreiten.

Wenn doch? Dann haftet der Staat und somit das Volk.In diesem Zusammenhang möchte ich an die Rede der SPD-Abgeorneten Kirsten Lühmann erinnern, die offen ein Lastenausgleichsgesetz (wie 1948) "forderte".Das könnte Zwangshypotheken für alle Immobilienbesitzer bedeuten.

Eine Ratifizierung des ESM-Vertrages vernichtet deutsches Vermögen, deutsche Bürgerrechte, die Demokratie und am Ende DEUSTCHLAND, ALSO UNS ALLE!!

Bitte verhindern Sie das!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Antwort von Michael Grosse-Brömer
7Empfehlungen
17.02.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

zum ESF habe ich in letzter Zeit zahlreiche Anfragen über abgeordnetenwatch beantwortet, auf die ich als Grundlagen verweisen möchte.

Ich möchte meine Antworten zur Klarstellung daher nur kurz zusammenfassen:

1. Der ESM soll nicht Griechenland, sondern insolvenzbedrohte Staaten unserer Währungsunion stützen. Es geht primär um die Rettung unserer gemeinsamen Währung, von der Deutschland als Exportnation massiv profitiert (hat).
2. Diese Finanzhilfen sind Kredite, die verzinst zurückgezahlt werden müssen. Zudem sind Finanzhilfen an strenge Auflagen zur Haushaltssanierung gebunden, wie Sie aktuell im Fall Griechenland erleben können.
3. Wir belohnen nicht schlecht wirtschaftende Staaten durch die Übernahme von Schulden. Genau deshalb verweigern sich Bundeskanzlerin Merkel und die CDU/CSU-Fraktion (im Gegensatz zu der von Ihnen in Form von Frau Lühmann zitierten Auffassung der SPD) den sogenannten Eurobonds, die genau dieses zum Ziel hätten. Unser Grundsatz: Für seine Schulden muss jeder Staat selber aufkommen.
4. Ein Zusammenbruch des Euro oder die Wiedereinführung der Deutschland-Mark würde uns als Exportnation langfristig deutlich teurer kommen, als die Einlagen und selbst als die Garantien in den ESM. Denn einerseits profitiert unsere exportorientierte Wirtschaft, an der etwa ein Drittel unserer Arbeitsplätze hängen, wie kaum eine andere von der gemeinsamen Währung und andererseits sind Staatsanleihen Bestandteil vieler Lebensversicherungen und Vorsorgepläne. Bei einem Staatsbankrott Griechenlands, aber auch Portugals, Italiens, Spaniens oder Irlands hätten diese Anlagen ihren Wert und damit auch viele Deutsche Teile ihrer Altersvorsorge verloren, weil auch die deutschen Banken und Versicherungen in Anleihen dieser Länder investiert haben.
5. Der Gouverneursrat, von dem im ESM-Vertrag die Rede ist, besteht aus den Finanzministern aller Euro-Staaten. Die Stimmanteile richten sich nach Höhe der Beteiligung am ESM. Deutschland mit etwa 27 Prozent der Beitrags- und Garantiehöhe ist damit in der Lage, dass ohne die Zustimmung bzw. Ablehnung des deutschen Finanzministers ein Beschluss kaum möglich ist. Deutschland hat damit de facto ein Vetorecht, das uns vor unbegrenzten Erhöhungen der Beitragspflichten schützt. Und da das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben hat, dass die Zustimmung des Bundesfinanzministers an die Zustimmung des Bundestags gekoppelt ist, liegt das Budgetrecht nach wie vor beim Bundestag und damit bei den gewählten Volksvertretern. Eine Beschneidung unserer (Haushalts)Souveränität ist damit nicht gegeben.


Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
26.02.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer!

Sie sind angetreten mit dem Versprechen, Schaden vom deutsche Volk abzuwenden. Sie wurden als Volksvertreter in den Bundestag gewählt. Sicher haben auch Sie bemerkt, dass das Volk mehrheitlich gegen eine weitere Unterstützung eines Pleitestaates und damit Milliardenverschwendung ist. Seit zwei Jahren höre ich mir an, dass kein Geld nach Griechenland fließt und die "Rettung" Griechenlands den deutschen Steuerzahler keinen Cent kosten wird. Viele verlorene Milliarden Euro später sowie der von Griechenland nachgewiesenen Unfähigkeit sowie des erwiesenen Unwillens, grundlegende Änderungen auch nur ansatzweise durch zu führen schicken Sie sich an, ein weiteres milliardenschweres "Rettungspaket" zu verschenken, wohl wissend, dass Griechenland dieses Geld nie zurückzahlen kann und wird. Ich hoffe auch nicht, dass Sie ernsthaft daran glauben, dass nach erfolgter Wahl in Griechenland die dann regierenden Politiker sich an die Versprechungen und "Unterschriften" gebunden fühlen werden.
Wie werden Sie abstimmen? Werden Sie dem Beispiel von mutigen Volksvertretern folgen und dieser Geldvernichtung endlich einen Riegel vorschieben?

Mit dringlichem Gruß

-
Antwort von Michael Grosse-Brömer
7Empfehlungen
29.02.2012
Michael Grosse-Brömer
Sehr geehrter Herr ,

meine Gedanken über die Sicherung unserer Währung über Hilfen für Griechenland und die möglichen Folgen eines Nichthandelns habe ich Ihnen bereits mehrfach geschildert.

An meinen Überlegungen hat sich nichts geändert und daher habe ich dem neuen Hilfspaket zugestimmt.


Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer, MdB
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