Michael Cramer (GRÜNE)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Michael Cramer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Lehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Berlin
Bundeslistenplatz
10, über Liste eingezogen
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(...) Wir Grüne sind für eine grundlegende Reform, scheinen bisher jedoch mit unseren Vorschlägen an der Mehrheit aus sozialdemokratischen und konservativen Europafraktionen zu scheitern, was wir sehr bedauern. Ein Statut für die Assistenten, die für Abgeordnete im Europäischen Parlament tätig sind, würde bspw. auch einige Probleme lösen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
16.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Cramer,

in der Stern-Ausgabe 12/08 ist ein Bericht, der bei mir einen
Anfangsverdacht über z. B. mögliche Tatbestandsverwirklichung von Betrug und Untreue durch einzelne Abgeordnete im Europa-Parlament zu Lasten auch des deutschen Steuerzahlers begründet hat.
Z.B. zahlten sich einzelne Abgeordnete (üppige) Gelder für Mitarbeiter auf eigene Konten usw.

1.) Haben Sie Kenntnis von diesem neuen (bisher weitgehend geheimen) Bericht?

2.) Haben Sie insoweit auch einen Anfangsverdacht auf strafbare
Handlungen?

3.) Wie werden Sie auf diese Vorgänge in

a) politischer und
b) rechtlicher

Hinsicht reagieren?

4.) Haben Sie oder die Grünen-Fraktion des Europa-Parlamentes auf diesen Bericht schon mit Maßnahmen reagiert?

5.) Wenn ja, wie und mit welchen Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?

6.) Können Sie uns Bürgern Gründe mitteilen, warum dieser o. g. Bericht vom Parlament so geheim behandelt wird?

Ich rege die Stellung eines Strafantrages und einer Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften und Behörden an und erwarte jedenfalls angemessene Reaktionen.

Weitere Informationen zum im Betreff benannten Thema befinden sich bei den Recherchen und Reportagen (Blogs) des Stern-Journalisten Tillack auf der Homepage des Stern.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Cramer
2Empfehlungen
18.06.2008
Michael Cramer
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für ihre Mail.

Unsere Fraktion hat sich für die Veröffentlichung dieses Berichts ausgesprochen, um offen über Fakten reden zu können anstatt über Fragmente, die von Journalisten und anderen in Erfahrung gebracht werden. Leider ist die Parlamentsmehrheit diesem Antrag nicht gefolgt. Der Abgeordnete unserer Fraktion Paul von Buitenen, der den Bericht einsehen durfte, hat deswegen beispielsweise eine Zusammenfassung geschrieben und veröffentlicht, die sie hier einsehen können:
www.greens-efa.org

Wir Grüne sind für eine grundlegende Reform, scheinen bisher jedoch mit unseren Vorschlägen an der Mehrheit aus sozialdemokratischen und konservativen Europafraktionen zu scheitern, was wir sehr bedauern. Ein Statut für die Assistenten, die für Abgeordnete im Europäischen Parlament tätig sind, würde bspw. auch einige Probleme lösen.

Ein kleiner Trost bleibt immerhin, dass es heuztutage die Möglichkeit gibt, dass solche Probleme aufgedeckt werden durch solche Berichte und ein öffentlicher Druck des Handelns entsteht. Dies war in der Vergangenheit leider nicht immer der Fall.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf der Homepage von Helga Trüpel, MdEP:
www.helgatruepel.de

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Cramer
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Frage zum Thema Internationales
10.06.2008
Von:

Sehr geehrter Hr Cramer,

leider muss ich feststellen, das diese Seite bezgl Abstimmungen im Parlament nicht auf dem aktuellesten Stand ist. Ist es daher gestattet, wenn ich Sie direkt frage, wie Sie bzgl der Abstimmung fur eine Resolution gegen DU (depleted uranium) vom 22. Mai abgestimmt haben.

Das Abstimmungsverhaltnis war folgendes:

Total votes 521.

In favour: 491
Against: 18
Abstentions: 12


Mit freundlichen Gruessen

Antwort von Michael Cramer
3Empfehlungen
11.06.2008
Michael Cramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Gerne teile ich Ihnen mit, wie ich im betreffenden Fall abgestimmt habe: Bei der Abstimmung "Wege zum Verbot von Uranwaffen" habe ich mit JA gestimmt.

Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.

Mit besten Grüßen,

Michael Cramer
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Frage zum Thema Internationales
14.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Cramer,

Die Frage der Verschärfung des § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung) ist bis heute ungelöst. In engem Zusammenhang dazu steht die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption, die ebenso wie die seit nunmehr neun (9!) Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert wurde. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien,Schweden, Südafrika, USA, China und Rußland. Was unternehmen Sie um die Ratifizierung dieser Konventionen und damit auch die Änderung des o.g. Gesetzes voranzutreiben?
Antwort von Michael Cramer
4Empfehlungen
03.07.2008
Michael Cramer
Sehr geehrter Herr Dr. Warning,

als Mitglied im Europäischen Parlament ist es mir leider nicht möglich, die Bundesregierung zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Europarat zu zwingen. Dies ist in diesem Fall besonders bedauerlich, denn die Regelung zur Abgeordnetenbestechung gehört meiner Meinung nach längst in deutsches Recht umgesetzt.

Die Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sehen dies auch so und haben hier schon vor einem Jahr erneut die Initiative ergriffen. Ursprünglich war geplant, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen einzubringen - eigentlich sollten Unbestechlichkeit und Treue zu geschlossenen Abkommen ja ein Anliegen aller Parlamentarier sein. Aber dies konnte leider nicht umgesetzt werden. Die Bundesregierung ihrerseits hat es bisher auch versäumt, die vielen anderen Regelungen umzusetzen, die nicht die Parlamentarier selbst betreffen. Deshalb ist auch die Idee einer gemeinsamen Behandlung im Bundestag zu den Akten gelegt worden. Den Handlungsdruck des bündnisgrünen Antrags hat die Bundesregierung leider nicht verspürt oder geflissentlich ignoriert.

Nun wird die Umsetzung der Abgeordnetenbestechung im Herbst im Bundestag debattiert werden, was ich von Herzen unterstütze. Auch ich werde dann diesem Gesetz unterliegen und kann dies nur begrüßen. Denn gerade der Gesetzgeber sollte über alle Zweifel erhaben sein - und Bestechlichkeit hat nichts mit Freiheit der Mandatsausübung zu tun. Bleibt zu hoffen, dass dieser Antrag nicht alleine deswegen, weil er aus der Opposition kommt, mit den Stimmen der Mehrheit abgelehnt wird.

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben. Bei Fragen können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Cramer


PS: Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen findet sich unter dip.bundestag.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.07.2008
Von:

Lieber Herr Cramer,

am kommenden Montag wird im EU-Parlament über das so genannte Telekom-Paket abgestimmt. Das Paket wurde bisher weitestgehend ohne öffentliche Diskussion entworfen worden. Damit lässt sich wohl auch der starke lobbyiste Einfluss in dem Papier erklären.
Da die Richtlinie auch Grundlage nationaler Gesetzgebung sein bin ich als Bürger natürlich besorgt. Auf der einen Seite steht mit der Neutralität des Internets ein Gut, welches ich als webaktiver Mensch ähnlich hoch bewerte wie die Meinungsfreiheit im Allgemeinen. Auf der anderen Seite stehen die berechtigten Interessen von Rechteverwertern. Bitte wägen sie sorgfältig ab. Kommerzielle Interessen können nicht ausreichend sein um Überwachungs- und Kontrollmechanismen zu legitimieren, die ein so hohes Gut wie die Freiheit des Internets langfristig, wenn nicht gar dauerhaft schädigen.
Ihre Position hierzu und ihr Abstimmungsverhalten würden mich gerade in Hinblick auf die kommende Wahl interessieren.


Mit vertrauensvollen Grüssen
Antwort von Michael Cramer
6Empfehlungen
09.07.2008
Michael Cramer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage und bitte um Entschuldigung dafür, dass ich erst jetzt Zeit finde, Sie zu beantworten.

Ich bin wie Sie der Meinung, dass der Schutz der Privatsphäre auch im Internet ein hohes Gut ist, dass es zu schützen gilt. Ich begrüße deshalb, dass sich sowohl der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz als auch der federführende Industrieausschuss für eine Stärkung der Rechte der Verbraucher und gegen eine intensive Überwachung ausgesprochen haben.

Ich möchte Sie ihn diesem Zusammenhang auf die Pressemitteilung meiner Kollegin Heide Rühle verweisen, welche sich mit der Problematik im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz intensiv auseinandergesetzt hat und die Position meiner Fraktion auf den Punkt bringt:

"Mit diesem Richtlinienentwurf werden die Rechte der Verbraucher im Telekommunikationsmarkt gestärkt - egal, ob es um Internet, Mobilfunk oder Telefon geht. Der Entwurf regelt unter anderem die Mitnahme der Rufnummern bei Betreiberwechseln, stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung, sichert den Zugang zur europaweiten Notrufnummer 112 und schafft die Möglichkeit, die Mindestdauer von Verträgen auf zwölf Monate zu verkürzen. Auch für abgelegene Regionen in Europa soll der Zugang zu Telekommunikationsdiensten sichergestellt werden.

Neben einigen problematischen - aber allesamt abgelehnten - Änderungsanträgen, die z.B. Internetprovider zu "Hilfssheriffs" machen wollten oder auf das französische "drei Treffer und du bist tot"-Modell abzielten, wurden in der Öffentlichkeit vor allem zwei Punkte kontrovers diskutiert:

Zum einen stärkte der Binnenmarktausschuss das Recht aller Nutzer gegenüber den Telekommunikationsunternehmen, gesetzeskonforme ("lawful") Anwendungen zu nutzen (beispielsweise VoIP-Dienste wie Skype), soweit diese nicht das Funktionieren des Netzes ernsthaft beeinträchtigen. Die Nutzung von VoIP wird derzeit leider nicht von allen europäischen Telekommunikationsunternehmen gestattet. Manche befürchteten, mit der Verwendung des Wortes "gesetzeskonform" würde durch die Hintertür ein Kontrollmechanismus aufgebaut. Allerdings liegt die Definition der Inhalte und damit auch des Begriffs "gesetzeskonform" nicht bei der EU, sondern bei den Mitgliedstaaten. Andererseits kann man auch auf europäischer Ebene Netzbetreibern nur Auflagen für "gesetzeskonforme" Anwendungen machen.

Umstritten war auch ein Kompromissantrag, der die Betreiber verpflichtet, auf Wunsch der Mitgliedstaaten Informationen der staatlichen Behörden an alle Kunden weiterzuleiten, die über Missbrauch und Gefahren im Telekommunikationsnetz aufklären sollen. Auch hier wurde eine stärkere Kontrolle der Nutzer befürchtet. Klar ist aber: Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Informationen, an denen beispielsweise Eltern ein Interesse haben könnten. Internetprovidern wird mit dieser Richtlinie keine Verpflichtung auferlegt, Datenverkehr abzuhören oder Inhalte zu blockieren.

Die Universaldienst-Richtlinie hat in erster Linie das Ziel, die Interessen aller Nutzer von Telekommunikationsdiensten zu stärken und zu schützen. Dies muss unsere erste Priorität sein. Wir Grünen werden uns bemühen, mögliche Hintertüren bis zur Plenarabstimmung im September zu schließen. Dies gilt vor allem für Änderungsanträge des LIBE-Ausschusses, nach denen z.B. "Verkehrsdaten von jeder natürlichen oder juristischen Person verarbeitet werden können". Verkehrsdaten und Internet-Protokoll-Adressen sind genauso schützenswerte Daten wie andere persönliche Daten auch.

Anmerkung:

1) Das ´Telekommunikationspaket´ besteht aus drei einzelnen Gesetzesvorschlägen (zwei Richtlinien und eine Verordnung) sowie einer Mitteilung der Kommission über die "digitale Dividende". Für die Richtlinie über die Rechte der Nutzer und die so genannten Universaldienste, d.h. die gesetzliche Verpflichtung der Netzbetreiber, bestimmte Leistungen flächendeckend anzubieten, ist der Binnenmarktausschuss federführend. Das Gesetzespaket soll im September im Plenum verabschiedet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit besten Grüßen,

Michael Cramer
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Frage zum Thema Gesundheit
16.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Cramer

Wie ich in den letzten Wochen hörte, wird ja bei der EU (Kommission?) diskutiert, bei Zigaretten ein Stoff verpflichtend zu machen, damit die Zigarette zu brennen aufhört, wenn nicht daran gezogen wird.
Das klang für mich auch immer sehr einleuchtend und gut. Bis mich ein Freund letztens daraufhin wies, dass im Tabak, wie auch im Papier Brandbeschleuniger sei. Vom Papier hatte ich das bereits mal gehört, aber auch noch im Tabak...
Angesichts der jetzigen Diskussion: Wäre es nicht viel besser – vorausgesetzt da ist wirklich Brandbeschleuniger drin – diesen für die Zigaretten zu verbieten? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die American Spirit-Zigaretten (nach eigener Werbung ohne jegliche Zusatzstoffe) viel langsamer herunterbrennen bzw. auch gerne mal von alleine ausgehen, wenn man nicht dran zieht. Im Gegensatz zu "herkömmlichen" Zigaretten, die in der Regel sehr schnell herunterbrennen. Gerade erst war ich auf dem Balkon eine Zigarette rauchen, und kaum versank ich kurz in Gedanken, hatte ich in meiner Hand fast nur noch Asche statt einer Zigarette. Das war eine Gauloise (Entschuldigung, aber das muss ich hier mal sagen, das find ich nämlich eine Frechheit)! Aber zurück zum Thema: Wäre es nicht besser erst mal diese Beschleuniger, so sie denn drin sind (was ich denke), zu verbieten, als noch einen Zusatzstoff mehr in die Zigaretten zu tun?

Vielleicht können Sie mich über den derzeitigen Stand der Diskussionen und Ihre Meinung zu meiner Frage unterrichten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Michael Cramer
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04.06.2009
Michael Cramer
Sehr geehrter Herr ,

mit diesem Vorschlag der Kommission haben wir uns noch nicht befasst. Es ging dabei um die Einführung der selbstauslöschenden Zigarette, die bespielsweise in den USA bereits in einigen Bundesstaaten bereits vorgeschrieben ist. Diese enthält keinen zusätlichen Inhaltsstoff und ist auch nicht gesundheitsschädlicher als normale Zigaretten. Welche Zusatzstoffe ihre Zigaretten enthalten kann auch ich Ihnen jedoch nicht sagen. Wir GRÜNE setzen uns konsequent dafür ein, dass Hersteller verpflichtet werden dem Kunden genau ersichtlich zu machen welche Inhalts- und Zusatzstoffe sein Produkt enthält (dies gilt insbesondere auch für Lebensmittel). Diese sollten deutlich auf dem Etikett erkennbar sein. Meiner Meinung nach muss auch bei Zigaretten gelten, weniger ist mehr - Geschmacksstoffe, Chemikalien und andere Zusatzstoffe sind vollkommen unnötig. Krebserregend bleiben Zigaretten jedoch auch ohne Brandbeschleuniger - egal welcher Marke!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Cramer
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