Mechthild Ross-Luttmann (CDU)
Abgeordnete Landtag Niedersachsen

Grunddaten
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Juristin / Kreisverwaltungsdiektorin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Rotenburg
Ergebnis
46,0%
Landeslistenplatz
5
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(...) Landtag. Ich bin der Überzeugung, dass die von der Europäischen Union von allen Mitgliedsstaaten geforderte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung - im Übrigen vom BVerfG in engen Grenzen für zulässig erklärt - auch bei uns getroffen werden sollte, um schwerwiegende Straftaten (Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kinderpornographie, etc) aufzuklären oder zu verhindern. Die verfassungskonforme Speicherung der Nutzungsdaten, auf die nur bei schwerwiegenden Straftaten zurückgegriffen werden kann, nachdem ein Richter geprüft hat, ob die Voraussetzungen vorliegen, halte ich auch angesichts der veränderten Kommunikationsmöglichkeiten und des -verhaltens für geboten. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,

auf der Website des Abgeordneten Helge-Limburg werden Sie folgendermaßen zitiert:

"Es geht nicht darum, dass wir zu einem Überwachungsstaat werden, sondern lediglich darum, zu speichern, wer wann mit wem und wo telefoniert hat."

In dem Zusammenhang würde mich folgende Frage sehr interessieren. Wie definieren Sie den Begriff "Überwachungsstaat" ?

Mit freundlichen Grüßen,


Quelle:
www.helge-limburg.de
Antwort von Mechthild Ross-Luttmann
bisher keineEmpfehlungen
12.10.2011
Mechthild Ross-Luttmann
Ausgangspunkt meiner Aussage war eine längere Debatte im September zum Antrag der SPD- Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung im Nieders. Landtag. Ich bin der Überzeugung, dass die von der Europäischen Union von allen Mitgliedsstaaten geforderte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung - im Übrigen vom BVerfG in engen Grenzen für zulässig erklärt - auch bei uns getroffen werden sollte, um schwerwiegende Straftaten (Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kinderpornographie, etc) aufzuklären oder zu verhindern. Die verfassungskonforme Speicherung der Nutzungsdaten, auf die nur bei schwerwiegenden Straftaten zurückgegriffen werden kann, nachdem ein Richter geprüft hat, ob die Voraussetzungen vorliegen, halte ich auch angesichts der veränderten Kommunikationsmöglichkeiten und des -verhaltens für geboten.

Insoweit sehe ich uns noch nicht auf dem Weg hin zu einem Überwachungsstaat, der für mich dann vorläge, wenn er seine Bürger und Bürgerinnen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (auch illegalen) überwacht - wie es bsw. in der DDR üblich war.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Ross-Luttmann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,

ich zitiere Ihre Antwort vom 12.10.2011:
"Insoweit sehe ich uns noch nicht auf dem Weg hin zu einem Überwachungsstaat, der für mich dann vorläge, wenn er seine Bürger und Bürgerinnen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (auch illegalen) überwacht - wie es bsw. in der DDR üblich war."

Angenommen die Spitzelmethoden der bayerischen Behörden erweisen sich als verfassungswidrig und somit als illegal, leben wir dann Ihrer Meinung nach in einem Überwachungsstaat?
Antwort von Mechthild Ross-Luttmann
bisher keineEmpfehlungen
19.10.2011
Mechthild Ross-Luttmann
Das BVerfG hat im Februar 2008 für online Durchsuchungen ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis gesehen und die "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrecht festgestellt. Die heimliche Nutzung eines informationstechnischen Systems ist demnach nur in engen Grenzen zulässig, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" vorliegt. Ein einen Überwachungsstaat kennzeichnendes gezieltes Ausspähen aller Bürger und Bürgerinnen darf danach eben gerade nicht stattfinden.
In vom BVerfG vorgegebenen Rahmen sich befindliche Online-Durchsuchungen sehe ich keinen Überwachungsstaat.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,

in Ihrer Antwort auf die Frage von haben Sie die engen Grenzen für eine Online-Durchsuchung dargelegt, die das BVerfG auferlegt hat.

In diesem Zusammenhang interessiert mich nach der Durchsicht der "Staatstrojaner-Auswertung" durch Computer-Experten Ihre Einschätzung zu folgenden Fragen:

Wie ist aus Ihrer Sicht die Nachladefunktion, die das Aufbringen fremder Informationen auf das zu überwachende Zielsystem erlaubt, mit den Bürgerrechten, der Unschuldsvermutung und den Ausführungen des BVerfG vereinbar?

Inwiefern darf eine solche Protokollierung rechtlich verwertbar sein, wenn eine Manipulation auf dem Wege der eigentlichen Übertragung technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,

im Dezember 2011 haben wir vom Unterstützerkreis der Familie Salame/Siala Sie schon einmal um Ihre Unterstützung gebeten. Jetzt bitten wir Sie erneut um Hilfe.

Leider weigern sich das Innenministerium und die Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim bis heute, der im Jahr 2005 abgeschobenen Gazale Salame und ihren beiden Kindern Schams (8) und Gazi (6) endlich die Rückkehr zu ihrer Familie (Vater Ahmed Siala mit Amina (15) und Nura (13)) in den Landkreis Hildesheim zu ermöglichen. Die Behörden missachten damit in unseren Augen sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Abschiebung der Gazale Salame nach 17 Jahren Aufenthalt mit einem Teil der gemeinsamen Kinder stellte eine offenkundige Menschenrechtsverletzung dar. Nach sieben Jahren ist es mehr als höchste Zeit, die gegen Gazale und ihre Kinder praktizierte Politik der Verbannung endlich zu beenden, unter der vor allem Gazale extrem leidet. Der Fall der sechsköpfigen Familie ist mittlerweile zu einem bundesweiten Symbol für eine kinder- und menschenrechtsverletzende Flüchtlingspolitik in Niedersachsen geworden. (siehe Berichte unter www.nds-fluerat.org / Infomaterial / Gazale Salame / zurückliegende Aktivitäten.

Etliche Prominente, unter ihnen Rita Süßmuth und Heiner Geißler, Prof. Dr. Klaus J. Bade, Prof. Dr. Lothar Krappmann, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Tom Koenigs und andere, haben sich ebenso wie unzählige Unterstützer/innen an den Ministerpräsidenten McAllister gewandt und ihn um eine Lösung gebeten. Leider blieben alle bisherigen Bemühungen ohne den gewünschten Erfolg.

Um dem Rest der Bundesrepublik zu zeigen, dass Niedersachsen nicht "gebrandmarkt als bedeutendes Negativbeispiel der deutschen Immigrationsdebatte" (HAZ vom 04.04.2012) ist, sondern im Sinne der Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt, bitten wir Sie hiermit, persönlich Stellung zu beziehen:

Freundliche Grüße

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