Mechthild Dyckmans (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Richterin, Hessischer Verwaltungsgerichtshof in Kassel
Wohnort
-
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
3,9%
Landeslistenplatz
5, Hessen
weitere Profile
Wenn Sie Frau Dyckmans eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Frau Dyckmans zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Fragen an Mechthild Dyckmans
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Bürgerrechte
01.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Schon vor über einem Jahr wurde das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit verabschiedet.
Dadurch wurde u.a. ja namentlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit gewährt, Zugriff auf die Kontostammdaten einzelner Kontoinhaber zu erlangen.

Ich habe dazu folgende Fragen :

1) Wie steht die FDP zu dieser Aufweichung des Bankgeheimnisses namentlich im Hinblick auf möglicherweise tangierte Grundrechte der einzelnen Kontoinhaber ?

2) Halten Sie die derzeit gegebenen Abfragemöglichkeiten für ein effektives Mittel im Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche - wie es die Befürworter dieser Regelungen immer wieder betonen ?

3) Plant die FDP für den Fall eines Wahlsiegs Änderungen an der derzeit geltenden Rechtslage ?

Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage !
Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
15.09.2005
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hiermit beantworten will.

Die liberale Bürgergesellschaft lebt von Vertrauensbeziehungen. Ständige lückenlose Überwachung durch den Staat lehnen wir ab. Wir werden deshalb nach dem Regierungswechsel das Bankgeheimnis wieder herstellen. Wir sehen in der faktischen Abschaffung des Bankgeheimnisses eine Ermächtigung des Staates, sich jederzeit über jedermanns Bankkonto zu informieren. Das ist staatliche Schnüffelei! Darüber hinaus bedarf es noch nicht einmal einer richterlichen Anordnung für diesen Grundrechtseingriff und weder der Bankkunde noch die Bank erfahren von der Abfrage. Orwell lässt grüßen! Es ist auch in keiner Weise dargetan, wie durch diese Grundgesetzeinschränkung tatsächlich Terrorismus und Geldwäsche verhindert oder effektiv bekämpft werden können.


Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Mechthild Dyckmans
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.