Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© Mechthild Dyckmans
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Juristin, Richterin a. D. (Hessischer Verwaltungsgerichtshof in Kassel)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kassel
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Als justizpolische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion betrifft Ihre Frage aber nicht mein Schwerpunktgebiet. Sicher ist Ihnen mehr damit gedient, wenn sich ein Gesundheitspolitiker mit Ihrer Frage auseinandersetzt. Ich habe Ihre Frage daher an die Gesundheitsexpertin der Fraktion weitergeleitet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
06.07.2009
Von:

Guten Tag sehr geehrte Frau Dyckmans.

Dass diese Regierung nicht mit den ihr anvertrauten Steuergeldern umgehen kann wissen wir all und hat die auch bewiesen.

Meine Fragen an Sie:
1. Wäre es nicht vernünftig alle Subventionen ersatzlos zu streichen weil wir dann alle mehr Geld in der Tasche haben könnten?
2. Wird sich die FDP weiterhin dafür stark machen dass die Kfz.-Steuer auf den Treibstoffpreis umgelegt wird?
3. Diese Frage hat nichts mit Finanzen zu tun. Dennnoch stelle ich Sie: Es ist immer wieder zu beobachten dass im Plenarsal ein Bruchteil der Abgeordneten anwesen ist die eigentlich anwesend sein sollten. Ist der Bundestag dann überhaupt noch beschlussfähig?
4. Ist der Bundestag nicht in der Lage Gesetze so zu verabschienen dass diese auch vor dem BVG bestand haben?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Mechthild Dyckmans
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09.07.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Juni 2009.

Zu Punkt 1:

Die FDP setzt sich seit Jahren für die massive Kürzung von Subventionen ein. 2009 ist ein Rekordjahr der Subventionen. Bereits 2008 haben die Subventionen 5,7 Milliarden Euro betragen. In diesem Jahr haben sie sich verdoppelt. Allein fünf Milliarden davon entfallen auf die Abwrackprämie. Für die FDP wären deutliche Steuerentlastungen und ein Ausbau der Infrastruktur der sinnvollere Weg, um tatsächlich Wachstum in Deutschland zu fördern. Nicht hohe Subventionen halten unsere Wirtschaft am Laufen, sondern niedrige Steuern, gute Infrastruktur, qualifizierte Facharbeiter und gut ausgehandelte Verträge.

Zu Punkt 2:

Die FDP tritt nach wie vor dafür ein, dass die Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer umgelegt wird. Damit würde allein der Verbrauch besteuert und so ein umweltpolitisch vernünftiges Verhalten der Autofahrer gefördert. Da die Kfz-Steuer den Ländern zufließt, könnte der Bund den Ländern zum Ausgleich die Versicherungssteuer übertragen.

Zu Punkt 3:

Die Beschlussfähigkeit ist in § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) geregelt. Grundsätzlich ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Allerdings gilt er darüber hinaus so lange als beschlussfähig, bis nicht eine Fraktion oder 5 % der Abgeordneten die fehlende Beschlussfähigkeit rügen, die dann positiv vom Präsidenten festgestellt werden muss. Diese Regelung dient der Arbeitsfähigkeit des Parlamentes. In der Praxis sind meistens nur die für die jeweils diskutierten Themen zuständigen Fachpolitiker anwesend. Die anderen Mitglieder des Deutschen Bundestages bereiten in der gleichen Zeit ihre Themen in ihren Büros, den jeweiligen Ausschüssen oder in Einzelgesprächen mit Experten vor.

Zu Punkt 4:

Der Deutsche Bundestag hat in dieser 16. Legislaturperiode fast 600 Gesetze verabschiedet. Dabei handelt es sich oft um Reformwerke mit mehreren hundert Seiten. Die allerwenigsten davon sind dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt worden. Ich stimmen Ihnen allerdings zu, dass die schwarz-rote Koalition gerade bei Gesetzen, die die inneren Sicherheit betreffen, die Grenze des Erlaubten meines Erachtens wiederholt sehenden Auges überschritten hat. Bei Fehlentscheidungen des Deutschen Bundestages wie beim Luftsicherheitsgesetz und bei der Vorratsdatenspeicherung hat die FDP immer wieder auf die drohende Verfassungswidrigkeit rechtzeitig hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

in Hessen soll unter Beteiligung der FDP das Polizeigesetz novelliert werden. Dabei geht es auch darum eine Grundlage sowohl für das massenhafte Scannen von Autokennzeichen als auch für das Abhören über das Internet geführter Telefongespräche zu schaffen. Nun würde mich interessieren wie Sie und die Bundes-FDP zu dieser Gesetzesvorlage stehen und ob Sie die Rechte des Bürgers noch ausreichend gesichert sehen.

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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31.07.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juli 2009.

Die FDP ist die einzige Partei in Deutschland, die sich effektiv für die Wahrung der Grundrechte einsetzt. So waren es immer wieder Klagen von FDP-Politikern, die Gesetze zu Fall gebracht haben, die die Freiheitsrechte verfassungswidrig eingeschränkt haben.

Mit dem Hessischen Polizeigesetzes (HSOG), ist der hessischen FDP letztendlich ein gutes Stück Sicherung der Freiheitsrechte für die Bürger bei gleichzeitiger effizienter Verfolgung von Angriffen auf den Rechtsstaat gelungen.

Der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten wurde unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt. Die Unzulässigkeit der Erstellung von Bewegungsprofilen ist explizit im Gesetz festgeschrieben. Das Überprüfen von Kennzeichen ist eine Maßnahme, die bereits heute durch einen Polizisten durchgeführt werden darf.

Die Voraussetzungen für den Einsatz der Geräte sind sehr eng. So muss eine konkrete Gefahr vorliegen oder es sich um den Fall handeln, dass an bestimmten Orten mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit Straftaten gerechnet werden muss. Dabei werden die Daten nicht gespeichert, sondern lediglich mit der ohnehin bei der Polizei vorliegenden Fahndungsliste abgeglichen. Die FDP hat sich dafür eingesetzt, dass das Gerät die Kennzeichen automatisiert sofort wieder löscht, falls es keinen Treffer gibt.

Der zweite von Ihnen kritisierte Punkt betrifft die sog. ,Quellen-TKÜ´. Diese regelt nichts, was nach heutiger Strafprozessordnung nicht ohnehin schon zulässig ist, nämlich die Überwachung von Telekommunikation unter bestimmten, strengen Voraussetzungen. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob ein Verdächtiger zum Telefonieren das Telefon oder den Computer benutzt, denn Telefonie im Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.

Die Überwachung ist ferner nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich die laufende Telekommunikation erfasst wird.
Das bedeutet, dass der Zugriff auf die Festplatte des Systems im Übrigen, also die sog. Online-Durchsuchung, unzulässig bleibt.
Diese wird von der FDP abgelehnt und wurde daher auch in Hessen nicht in das Gesetz aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
04.08.2009
Von:
-

Wird Ihre Partei für das Gesundheitsresort einen Minister stellen bzw. erstmal dieses Feld anstreben?
Generell
Wie werden/würden Sie das Gesundheitwesen reformieren?
  • Stichwort: Priorisierung
  • Krankenversicherungsfremde Leistungen (Wellnessurlaub, Bonus-Hefte)
  • komplette Veröffentlichung Bilanzen: Krankenkassen + Kven - wann erfahren wir (ehrlich und genau) wer was wofür ausgibt und wieviel wo ankommt??
  • Entbürokratisierung für die Leistungserbringer (sprich Ärzte, Helferinnen,Krankenschwestern + Pflegepersonal)
  • Abschaffen unnötiger bürokratischer Programme: DMP,QM, e-card etc. da nur Schreibtische finanziert werden und unnötige neue Institute gegründet werden, das Geld aber beim "Versorger" + für den Pat. nicht ankommt..
  • Lobbyismus v.a. Pharmaindustrie + Gesundheitskonzerne, Berthelsmann etc. beenden ?
MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.08.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Es freut mich sehr, dass Sie sich für die Ideen und Vorstellungen der FDP interessieren. Bezüglich Ihrer ersten Frage, kann ich nur betonen, dass für die FDP die Sachthemen im Vordergrund stehen und nicht die Diskussion über zu besetzende Posten. Darum wird es erst gehen, nachdem die Bürgerinnen und Bürger am 27. September entschieden haben, wem sie das Vertrauen schenken, für die nächsten Jahre die beste Politik für Deutschland zu machen.

Die FDP will ein grundlegendes Umsteuern in ein freiheitliches Gesundheitssystem, das Solidarität und Eigenverantwortung in Einklang bringt. Es muss Schluss sein mit einer zentral gesteuerten Staatsmedizin und der sozialen Bevormundung der Patienten. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern ihren notwendigen Gestaltungsspielraum für ihre Versicherungs- und Therapieentscheidungen zurückgeben. Der zentralen Punkt unserer Forderungen ist daher eine Stärkung des fairen Wettbewerbs im Gesundheitssektor. Die privaten Krankenkassen müssen gestärkt werden und den gesetzlichen Krankenkassen muss ihre Beitragsautonomie erhalten bleiben. Sowohl der staatlich festgelegte Einheitsbeitrag als auch der Gesundheitsfonds be- bzw. verhindern diesen Wettbewerb zum Wohle der Patienten und müssen daher abgeschafft werden. Ganz entscheidend für das Wohl der Patienten ist natürlich auch eine Verbesserung der Situation der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Ärzte, Krankenhäuser und alle anderen medizinischen Fachkräfte und Einrichtungen, die täglich die Versorgung der Menschen im Krankheitsfall sicherstellen, haben ein Anrecht darauf, leistungsgerecht und nach transparenten Kriterien vergütet zu werden und nicht in einem bürokratischen Wust zu ersticken. Daher fordert die FDP, dass die im Gesundheitsbereich Tätigen wieder mehr Zeit für ihre Patienten haben und Statistiken zur Überprüfung und Kontrolle auf ein notwendiges Maß reduziert werden und nicht dazu führen dürfen, dass die Qualität der Versorgung der Menschen leidet.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans

ich habe eine Frage zur Quotenregelung.

Grundgesetz Artikel 3 lautet:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aus meiner Sicht verstößt die Quotenregelung, die besagt, daß bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden dürfen und sollen, eindeutig gegen Art.3(3) GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes... bevorzugt oder benachteiligt werden".

Begründet wird dieser Verstoß gegen das GG oft mit Art.3(2): "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Diese Begründung greift nicht: Zwar darf und soll der Staat bestehende Nachteile beseitigen. Aber selbstverständlich muß er sich dabei an bestehende Gesetze und erst Recht ans GG halten: Er dürfte z.B. nicht einfach 20 Männer entlassen und dafür 20 Frauen einstellen: Das verstößt gegen den Kündigungsschutz. Erst Recht darf der Staat nicht Frauen bevorzugt einstellen(Quotenregelung), denn das verstößt gegen nicht nur gegen irgendein Gesetz, sondern gegen das GG: Niemand darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt werden.
Wenn der Staat trotzdem Frauen bevorzugt einstellt, dann gibt er dem (nachträglich eingefügten) Art.3(2) einen VORRANG gegenüber dem Art.3(3). Aber wodurch ist ein solcher Vorrang gerechtfertigt?

Bitte gehen Sie bei Ihrer Antwort auf meine Argumentation ein, vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
2Empfehlungen
28.10.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Verfassungsmäßigkeit von Quotenregelungen.

Das Grundgesetz bestimmt - worauf Sie zu Recht hinweisen - in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Darüber hinaus legt Absatz 3 Satz 1 der Vorschrift fest, dass niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Gleichzeitig verpflichtet Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 den Staat zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie dazu, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Dieses Staatsziel ist leider in der Wirklichkeit noch nicht erfüllt.

Sie haben natürlich - grundsätzlich - Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber bei der Verwirklichung dieses Ziel an das Grundgesetz gebunden ist, ebenso wie die Verwaltung und die Rechtsprechung an das Grundgesetz und die Gesetze gebunden sind.

Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass zwischen einzelnen Bestimmungen des Grundgesetzes Konflikte auftreten. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass "kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte ... mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung ausnahmsweise imstande [sind], auch uneinschränkbare Grundrechte in einzelnen Beziehungen zu begrenzen" (BVerfGE 28, 243, 261).

Entscheidend ist deshalb die Frage, ob eine Kollision zwischen der Verwirklichung des Staatsziels zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und dem Gleichheitsgrundrecht vorliegt. Das könnte nur dann angenommen werden, wenn sich das Staatsziel zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung nicht anders als mit einer Quotenregelung verwirklichen ließe.

Quotenregelungen sind daher in Rechtsprechung, Literatur und auch in den Parteien umstritten.
Starre, automatische Quoten, die keine andere Entscheidung zulassen, werden überwiegend abgelehnt. Dagegen werden differenzierte Regelungen für zulässig angesehen.
Der Europäische Gerichtshof hat zum Beispiel die in NRW praktizierte Form der "Frauenquote" gebilligt und ausgeführt, die bevorzugte Einstellung und Beförderung einer Frau gegenüber einem Konkurrenten gleicher Qualifikation sei in Ordnung, solange Ausnahmen vom Prinzip möglich seien (AZ: C-409/95).

Es kommt daher für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit auf die konkrete Ausgestaltung der "Quotenregelung" an.

Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob man politisch der Ansicht ist, dass eine - verfassungsrechtlich zulässig ausgestaltete - Quotenregelung notwendig und sinnvoll ist. Auch diese Frage kann man meines Erachtens nicht pauschal beantworten, sondern nur anhand des konkreten Regelungsbereichs.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Ihre Frage an Mechthild Dyckmans
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