Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© Mechthild Dyckmans
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Juristin, Richterin a. D. (Hessischer Verwaltungsgerichtshof in Kassel)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kassel
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Aus Sicht der FDP ist eine konsequente und verpflichtende Sprachförderung hier in Deutschland wichtig. Die jetzige Regelung ist nicht praktikabel, da die Möglichkeit, deutschen Sprachunterricht zu nehmen, in den Hauptherkunftsländern außerhalb der Großstädte kaum vorhanden ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
13.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

meine Frage gilt den Psychologen in Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten. Viele dieser Auszubilenden leben als Akademiker an der Armutsgrenze. Die Ausbildung muss finanziell voll selbst getragen werden. Wir sprechen hier über Kosten von 15.000 - 30.000€.
Dafür erlangen die meisten der Psychologen nur schlecht oder gar nicht bezahlte Stellen. Dies hat zur Folge, dass sich durch Nebentätigkeit die Ausbildung enorm verzögert. Wieso gibt es keine Angleichung des Status und der Gehälter an die der Ärzte? Gerade vor dem Hintergrund, dass psychische Störungen zunehmen.

Mit freundlichen Grüßen und der großen Hoffnung auf eine Antwort oder einen Ansprechpartner

Antwort von Mechthild Dyckmans
4Empfehlungen
18.01.2007
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Ausbildung und Entlohnung von Psychotherapeuten, die mich über "abgeordnetenwatch.de" erreicht hat.
Verständlicherweise haben Sie sich als Kasseler Bürger an mich als Ihre Abgeordnete aus Ihrem Wahlkreis gewandt.
Als justizpolische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion betrifft Ihre Frage aber nicht mein Schwerpunktgebiet. Sicher ist Ihnen mehr damit gedient, wenn sich ein Gesundheitspolitiker mit Ihrer Frage auseinandersetzt. Ich habe Ihre Frage daher an die Gesundheitsexpertin der Fraktion weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.01.2007
Von:

Guten Tag Frau Dyckmans,

wie ist Ihre Meinung zu der Diskussion über die einsitzenden und rechtmäßig verurteilten Terroristen der RAF? Darf man solche Menschen vorzeitig entlassen, die weder Angaben zur Ermordung noch von Hintermännern gemacht haben und auch nicht tun werden? Wie viele Familien und deren Angehörige wurden dadurch jäh aus dem gewohnten Familienleben gerissen, wurden Kindern die Väter genommen! Lebenslänglich heißt für meine Rechtsauffasung auch das, was die Bedeutung ausdrückt! Hier wurden Menschen ermordet, mit Vorsatz, und das nicht nur einmal! Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar,

m.f.G

D.
Antwort von Mechthild Dyckmans
6Empfehlungen
31.01.2007
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur vorzeitigen Entlassung bzw. Begnadigung von RAF-Terroristen. Sie sprechen damit ein ausgesprochen schwieriges und vielschichtiges Thema an.

Einerseits sind von Herrn Klar und Frau Mohnhaupt Straftaten begangen worden, die so schwer wiegen, dass eine Verurteilung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von maximal 15 Jahren nicht als schuldangemessen angesehen wurde. Andererseits teile ich die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass wir zum Schutz der Menschenwürde auch von verurteilten Straftätern deren Chance, jemals wieder in Freiheit zu gelangen, nicht gänzlich ausschließen dürfen.

Sowohl Frau Mohnhaupt als auch Herr Klar verbüßen wegen der von ihnen begangenen Verbrechen, die das Leid verursacht haben, das Sie zu Recht ansprechen, bereits seit 24 Jahren die gegen sie verhängte Freiheitsstrafe. Nach einem so langen Zeitraum sieht unsere Rechtsordnung nun im Falle von Frau Mohnhaupt die Möglichkeit einer Untersuchung vor, ob die Vollstreckung des Restes der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dies hängt insbesondere davon ab, ob eine derartige Aussetzung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann. Hierfür kommt es neben den Umständen der Taten auch auf das Verhalten im Vollzug an. Ob Frau Mohnhaupt unter diesen Voraussetzungen eine positive Prognose gestellt werden kann, muß sorgfältig geprüft werden und ich bin sicher, das zuständige Gericht wird dies tun.

Der Fall von Herrn Klar ist jedoch anders gelagert. Für ihn ist die Mindestverbüßungsdauer noch nicht abgelaufen. Zur Zeit kann er damit nur wieder in Freiheit gelangen, wenn der Bundespräsident ihn begnadigt. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Bundespräsident bei dieser Entscheidung die Gefühle der Familienangehörigen der Opfer nicht unbeachtet lassen wird. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es für sie ganz wesentlich darauf ankommt, ob Herr Klar ein Zeichen der Reue setzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB
Justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Gesundheit
02.03.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

heute lese ich in der Zeitung, dass im Gesundheitsausschuss ein Gesetzentwurf "Gewebegesetz" diskutiert werden soll. Der §8a dieses Gesetzes empört mich zutiefst. Wie kann in einem Gesetz und sei es ein Entwurf stehen, dass Dritte zu gunsten Dritter über die körperliche Unversehrtheit von Menschen bestimmen können? Wer kann sich so was ausdenken? Ich hatte gedacht, die Menschwürde gilt für alle. Wer nicht mehr oder noch nicht selbst über seine körperliche Unversehrtheit bestimmen kann, hat das Recht so zu bleiben wie er ist. Das schien mir eine Selbstverständlichkeit bis heute.
Mir fällt dazu nur ein, dass es in unserem Land schon einmal Zeiten gab, in denen Dritte zu gunsten Dritter über die körperliche Unversehrtheit von Menschen bestimmt haben. Die Forscher haben es genutzt.
Haben wir gelernt? Es scheint "nein".
Ich schäme mich, dass ein Bundestag so was überhaupt diskutiert. Man könnte auch sagen: Ich bin über diesen §8a empört. Zu meinen Studentenzeiten wurde vom Frankfurter gericht mal "Die Würdes des Menschen ist unantastbar" abmontiert. Man könnte meinen, es wäre nie wieder hingehängt worden.

MfG
-
Antwort von Mechthild Dyckmans
4Empfehlungen
21.03.2007
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihre Frage zum Gesetzentwurf über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Bundestags-Drucksache 16/3146). Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 9. November 2006 in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten und anschließend den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in dieser ersten Beratung kritisch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Zwar soll mit diesem Gesetzentwurf die EU-Geweberichtlinie umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf ist jedoch so gefasst, dass ihn in der derzeitigen Fassung sowohl der Bundesrat als auch fachlich kompetente Experten z.B. der Bundesärztekammer und der Deutschen Stiftung Organtransplantation zurückweisen. Mein für dieses Thema zuständiger Kollege hat sich bereits in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs aufgrund begründeter Bedenken für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs ausgesprochen.

Federführend bei Beratungen der Ausschüsse ist der Ausschuss für Gesundheit, dem ich jedoch nicht angehöre. Dieser Ausschuss hat am 7. März 2007 eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetz durchgeführt. Der Gesetzentwurf ist bei den Sachverständigen auf breite Kritik gestoßen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass erst nach der Auswertung der Ergebnisse der Anhörung konkrete Aussagen zu den einzelnen Regelungsinhalten des Gewebegesetzes getroffen werden können. Gerne können Sie sich bezüglich spezieller Fragestellungen zu dem Gesetzentwurf an meinen hierfür zuständigen Kollegen Herrn Michael Kauch, MdB, wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB
Justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,
auf Veranstaltungen der FDP ist fast jedes 2. Wort "Freiheit". Deshalb möchte ich Sie fragen, was Sie den Angriffen aufs Grundgesetzt durch Herrn Schäuble entgegensetzen. (Onlinedurchsuchung, Bundswehr im Inneren, Aufhebung der Unschuldsvermutung, Biometrische Daten in Ausweisen, Fingerabdruck-Register, Forderung Bundesrat zur Ausweitung der TK-Überwachung, usw.) Bisher habe ich da von der FDP leider nichts gehört.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Mechthild Dyckmans
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22.06.2007
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 17. Juni 2007, in der Sie fragen, was die FDP den Angriffen auf das Grundgesetz durch Bundesinnenminister Schäuble entgegenzusetzen hat.

Gerne bringe ich Ihnen die Positionen der FDP näher. Mich wundert etwas, dass Sie in den von ihnen angesprochenen Bereichen Onlinedurchsuchung, Aufhebung der Unschuldsvermutung, Bundeswehreinsatz im Innern, Biometrische Daten in Ausweisen, Fingerabdruck-Register usw. noch nichts von der FDP gehört haben. Denn in jüngster Zeit hat sich gerade die FDP immer wieder dafür stark gemacht, dass in einem liberalen Rechtsstaat Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Bürgerinnen und Bürger nur in äußerst engen rechtsstaatlichen Grenzen erlaubt werden dürfen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Regierungserklärung unter das Motto "mehr Freiheit wagen" gestellt. Die Bilanz der Bundesregierung im Bereich der Rechtspolitik wird diesem Motto jedoch nicht gerecht. Anstatt die Bürgerrechte zu stärken, sind weitere Eingriffe in geschützte Rechtspositionen zu befürchten.
Beinahe täglich schockiert Bundesinnenminister Schäuble die Republik mit neuen radikalen Vorstellungen zur Terrorbekämpfung, ohne dass die bisherigen Verschärfungen der Gesetze einer ausreichenden Erfolgsprüfung unterzogen worden wären. So will Bundesinnenminister Schäuble neben anderen Verschärfungen der Sicherheitsgesetze künftig auch einen automatischen Zugriff der Polizei auf digitale Passfotos sowie die Speicherung und Online-Übermittlung von Fingerabdrücken. Sein Amtsvorgänger, der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), hatte noch bei der Einführung des elektronischen Passes beteuert, dass die biometrischen Daten nur im Ausweis gespeichert würden. Diese Pläne sind der Weg zum Überwachungsstaat. Wer aus Meldeämtern polizeiliche Strafregister machen will, stellt alle Bürger unter kriminellen Pauschalverdacht. Das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel wird dadurch missachtet.

So verliert Schäuble offensichtlich jedes rechtsstaatliche Maß, wenn er im Kampf gegen den Terror sogar die Unschuldsvermutung aufgeben will. Schäuble erweckt bewusst den Eindruck, es gäbe keine effektive präventive Gefahrenabwehr. Diese ist in der jüngeren Vergangenheit aber bereits stark ausgebaut worden, und er beruft sich auch selbst darauf, dass diese Maßnahmen effektiv seien. Wird die Unschuldsvermutung aufgegeben, so verliert der Staat seine Rechtsstaatlichkeit. Schäuble legt die Axt an die Grundprinzipien unseres freien Landes.
Die Unschuldsvermutung ist eine Voraussetzung des Rechtsstaates. Gerade als Minister ist er wie kein anderer aufgefordert, sich in seiner Vorbildfunktion an diese Grundsätze zu halten.

Beim Thema Online-Durchsuchungen möchte Ihnen insbesondere die Pressemitteilungen der Sprecherin für Innen- und Kommunalpolitik der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz zur Lektüre empfehlen. Diese finden Sie unter dem Link
www.fdp-fraktion.de
..
Eine heimliche Schnüffelei des Staates auf den Festplatten der Bürgerinnen und Bürger ist nach Auffassung der FDP kein Mittel des Rechtsstaats. Die Befugnisse der Sicherheitsbehör-den wie auch der Geheimdienste dürfen nicht immer weiter ausgedehnt werden, ohne grundlegende Verfassungsrechte ad absurdum zu führen. Die Befürworter der Online-Durchsuchungen sehen im Schutz der Privatsphäre ein Sicherheitsrisiko und stellen damit jeden Bürger unter Generalverdacht. Das ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht in Einklang zu bringen. Die wiederholt von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erhobene Forderung nach einer Rechtsgrundlage für heimliches Ausspionieren von Festplatten ist ein weiterer Schritt zur Aushöhlung der Grundrechte. Durchsuchungen müssen in einem Rechtsstaat offen erfolgen. Das heimliche Einbrechen in die Computer stellt daher grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats auf den Kopf.

Dies hat auch der Bundesparteitag der FDP am vergangenen Wochenende in Stuttgart so gesehen und die heimliche Online Durchsuchung einstimmig abgelehnt Die gestiegene Terrorgefahr in Deutschland ist keine Legitimation für die Pläne des Innenministers. Deutschland braucht keine schärferen Sicherheitsgesetze, die die persönliche Freiheit aller Bürger – egal ob verdächtig oder nicht – einschränken. Wir brauchen eine umfassende Sicherheitsstrategie, wie den wachsenden Gefahren des internationalen Terrorismus begegnet werden soll. Innenminister Schäuble muss die geforderten Ressourcen bei Polizei und Sicherheitsdiensten für die umfassende Überwachung wirklicher Terrorverdächtiger schaffen.

Die Bundesregierung muss daher unverzüglich einen Kurswechsel in ihrer Innen- und Sicher-heitspolitik vornehmen. Im Kampf gegen den Terrorismus muss eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt bleiben. Für uns Freie Demokraten ist klar: Man kann die Freiheit nicht verteidigen, indem man sie aufgibt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat auf ihrer Frühjahrs-Klausur am 23. April 2007 dazu mit dem Beschluss "Terrorismus wirksam bekämpfen - Balance zwischen Freiheit und Sicherheit" wahren - Erosion des Rechtsstaats beenden" ausführlich Stellung genommen. Unter dem Link www.fdp-fraktion.de finden Sie diesen im Wortlaut. Ich würde mich freuen, wenn dieser Beschluss Ihr Interesse findet. Den Kurs, den Sie darin erkennen, werden wir Liberale auch weiterhin konsequent verfolgen.

Die FDP lehnt auch einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab. Die Polizei kann durch die Bundeswehr nicht ersetzt werden. Für einen großflächigen und regelmäßigen Einsatz im Inne-ren ist die Bundeswehr nicht ausgebildet. Zudem kann die Polizei in den Fällen des Art. 35 Grundgesetz bereits heute im Wege der Amtshilfe auf die Mitwirkung der Bundeswehr zu-rückgreifen. Einen Beschluss der FDP finden Sie hierzu unter dem Link www.fdp-fraktion.de

Die von Schäuble gemachten Vorschläge zu Online-Durchsuchungen, zentraler Abrufbarkeit von biometrischen Passdaten und Einsätzen des Militärs im Innern lassen das Bild von einem anderen Deutschland aufkommen, welches Schäuble sich offenbar wünscht. Schäuble behauptet, seine Gestaltung des Rechtsstaates schaffe die Sicherheit. Das Gegenteil ist richtig. Dies mit dem Kampf für die Freiheit zu begründen, klingt wie der reine Hohn.
Schäubles Vorschläge gefährden die freiheitlichen Prinzipien unseres Landes.

Ich hoffe, Sie haben nun einen Eindruck davon bekommen, dass die FDP sich zu Recht als Verteidigerin der Bürgerrechte und der Freiheit bezeichnet.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns unterstützen würden.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse. Ihnen persönlich alles Gute.

Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

aufgrund und nicht nur aufgrund der Frage über den BW-Einsatz gegen von Terroristen gekaperten Flugzeugen stelle ich die Frage, warum wird Verfassungsbruch nicht strafrechtlich verfolgt? Ich denke dabei auch z.B. an Kohl`s Ehrenwort. Ich denke, ein schlimmeres Vergehen außer Mord und Todschlag kann es doch nicht geben als die Verfassung zu brechen.

Des weiteren stelle ich die Frage, welche Berechtigung unter Beachtung des Art. 3 Abs. 2 GG und des Gleichstellungsgesetzes Frauenparkplätze haben? Ich weise darauf hin, dass Frauen ihren Dienst bei Polizei, BW und sonstigen Sicherheitsdiensten verrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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02.10.2007
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20.09.2007. Ich bin der Ansicht, dass der von Bundesverteidigungsminister Jung angekündigte Verfassungsbruch durch Erteilung eines Abschussbefehls im Falle eines von Terroristen besetzten Passagierflugzeugs indiskutabel ist. Wenn ein solcher Befehl ausgeführt würde, würden die Verantwortlichen die strafrechtlichen Konsequenzen tragen müssen. Insofern greift unser Strafrecht bereits nach geltendem Recht. Da die Aussagen von Bundesverteidigungsminister Jung jedoch nicht im Raume stehen bleiben dürfen, ohne dass sie mindestens parlamentarische Konsequenzen haben, hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die parlamentarische "Missbilligung der Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zum Abschuss von in Terrorabsicht entführten Flugzeugen" zum Inhalt hat (Bundestagsdrucksache 16/6490).

Bezüglich Ihrer zweiten Frage zur Berechtigung der Frauenparkplätze unter Beachtung von Art. 3 Abs. 2 GG und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes möchte ich kurz auf § 20 Abs. 1 AGG eingehen. Nach § 20 Abs. 1 S. 1 AGG ist eine Verletzung des Benachteiligungsverbots nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Dies kann nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 AGG insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass es insbesondere Unterscheidungen nach dem Geschlecht gibt, die auf die Sorge um die persönliche Sicherheit reagieren (Bundestagsdrucksache 16/1780, S. 44). Als Maßnahme im Sinne dieser Regelung kommt auch die Bereithaltung von Frauenparkplätzen in Betracht. Diese Rechtfertigung erstreckt sich dann auf das Bereithalten von Frauenparkplätzen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, um einen aus objektiv nachvollziehbaren Gründen gebotenen Schutz zu gewährleisten. Frauenparkplätze werden hierbei als präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Straftaten bereitgestellt. Zu beachten ist, dass auch aus anderen Gründen für bestimmte Bevölkerungsgruppen nach Ausnahme- und Bedürfnisprüfung "besondere" Parkplätze wie z.B. Behindertenparkplätze oder Familienstellplätze bereitgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB
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