Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© Mechthild Dyckmans
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Juristin, Richterin a. D. (Hessischer Verwaltungsgerichtshof in Kassel)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kassel
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Zwar soll mit diesem Gesetzentwurf die EU-Geweberichtlinie umgesetzt werden. (...) Der Gesetzentwurf ist jedoch so gefasst, dass ihn in der derzeitigen Fassung sowohl der Bundesrat als auch fachlich kompetente Experten z.B. der Bundesärztekammer und der Deutschen Stiftung Organtransplantation zurückweisen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
18.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

mit Freude habe ich gelesen, dass Sie sich für eine erneute Änderung des Passgesetzes und für eine Wiedereinführung der Einträge von Künstlernamen in Reisepässen und Personaleinträgen einsetzen, da diese für uns Künstlerinnen und Künstler, z. B. bei der Abholung von Post, von großer Wichtigkeit sind

Wie steht es um Ihre Bemühungen und wann ist mit der Rücknahme der fatalen Gesetzesänderung von 2007 zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
3Empfehlungen
29.05.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Mai 2009.

Nachdem ein Kasseler Künstler mich darauf hingewiesen hatte, dass seit dem 1. November 2007 Künstlernamen nicht mehr in den Pass oder Personalausweis eingetragen werden dürfen, initiierte ich eine Kleine Anfrage (´´Abschaffung der Eintragung, Erhebung und Speicherung des Künstler- und Ordensnamens im Melde-, Pass- und Personalausweisrecht´´). Die Bundesregierung räumte daraufhin ein, dass die Eintragung von Künstlernamen in Reisepass und Personalausweis eine Notwendigkeit sei.

Dank der FDP-Bundestagsfraktion kann also nun die langjährige Tradition in Deutschland, Künstlernamen im Personalausweis einzutragen, weitergeführt werden. Der Entwurf eines "Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" enthält die erforderlichen Änderungen. Das Gesetz wird zum 1. November 2010 in Kraft treten. Ich freue mich, das Interesse vieler betroffenen Künstlerinnen und Künstler erfolgreich im Bundestag durchgesetzt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

wie Sie vielleicht gelesen haben, hat die Innenministerkonferenz der Länder beschlossen, dem Deutschen Bundestag ein Verbot der so genannten »Killerspiele« zu empfehlen.

Welche Position vertreten Sie bei diesem Thema?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.06.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Juni 2009.

Ich bin - ebenso wie meine Fraktion - der Ansicht, dass ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg ist.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.
Notwendig ist eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von Computerspielen setzt am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, muss dennoch an erster Stelle gegen die eigentliche Ursache von Gewalt vorgegangen werden.
Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.
Effektiver Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen.
Der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet muss verbessert werden, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.06.2009
Von:

Sehr geerte Frau Dyckmanns,

im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl habe ich drei Fragen an Sie:
1. Halten Sie es nicht für angebracht, dass MdBs zumindest bei Eintritt ins Rentenalter (65) ihr Mandat aufgeben, um anderen Bürgern die Möglichkeit zu geben, gewählt zu werden?
2. Halten Sie eine Begrenzung von zwei max. drei LegPerioden für Abgeordnete nicht für sinnvoll, da die Väter unseres Grundgesetzes doch das Ehrenamt postuliert hatten?
3. Kann man angesichts der 50% Listenabgeordneten eigentlich von freien Wahlen sprechen, wenn
a. die meisten Direktkandidaten praktisch und theoretisch nicht abgewählt werden können
b. die Listenkandidaten nicht von den Wähler beeinflusst werden können, somit automatisch gewählt sind (Vorausges, der Platz stimmt)
c. selbst Dauerverlierer im Wahlkreis immer wieder aufgestellt werden.
Antwort von Mechthild Dyckmans
3Empfehlungen
29.06.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 22. Juni 2009.

Zu Punkt 1:

Die Mitglieder des Bundestages werden nach Art. 39 GG auf vier Jahre gewählt. Nach Ablauf dieser vier Jahre, müssen sich alle Abgeordneten, unabhängig von ihrem Alter, zur Wiederwahl stellen. Damit steht alle vier Jahre jedem Bundesbürger über 18 Jahre die Wahl in den Deutschen Bundestag offen. Eine zwingende Altersgrenze von 65 Jahren für Mitglieder des Bundestags halte ich - insbesondere auch in Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland - nicht für erforderlich. Allerdings sollte im Bundestag eine auch altersmäßige ausgewogene Mischung herrschen.

Zu Punkt 2:

Die Dauer eines Mandats, sollte von der Leistung des Abgeordneten abhängen, und nicht einer starren Grenze unterworfen sein. Letztendlich steht es so dem Wähler zu, zu entscheiden, durch wen er für sich im Parlament vertreten sehen möchte. Mir ist nicht bekannt, dass die Väter unseres Grundgesetzes für Abgeordnete das Ehrenamt postuliert haben. Nach Art. 48 Abs. 3 GG steht den Abgeordneten ein Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu. Ich kann Ihnen versichern, meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete hat vom Umfang her nichts mit ehrenamtlicher Tätigkeit zu tun.

Zu Punkt 3:
In Deutschland haben wir mit dem Verhältniswahlrecht ein sehr ausdifferenziertes Wahlsystem, das es durch zwei Stimmen dem Wähler ermöglicht, einen Kandidaten direkt zu wählen, ohne dass auch den Kandidaten der "kleineren" Parteien ein Platz im Parlament verwehrt bleiben muss. Anders als Sie, bin ich allerdings der Ansicht, dass die Wähler gerade auf die Direktkandidaten Einfluss nehmen können, denn diese können Sie nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch nicht und damit abwählen. Auch auf die Listenaufstellung können Sie Einfluss nehmen, denn diese werden durch die Delegierten einer Partei in einem demokratischen Prozess bestimmt. Damit nehmen die Parteien nach Art. 21 GG einen Teil ihres Auftrags zur politischen Willensbildung des Volkes wahr. Natürlich könnte man den Einfluss der Wähler durch die Einführung der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens auf Bundesebene noch verstärken. In den Ländern ist dies bereits der Fall. Hier kann es für die Kandidaten zu Veränderungen auf der Liste durch die Zahl der "geholten" Wählerstimmen kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Internationales
23.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans mit Unverständnis habe ich Ihre Pressemeldung "Bundesregierung muss Unsicherheit für deutsche Grundstückskäufer in Nordzypern beseitigen" gelesen.

Welche Unsicherheit meinen Sie?

Sie schreiben weiter, daß Deutsche, die im türkische besetzten Gebiet Zyperns Grundstücke erworben haben nun mit Schadenersatzansprüchen rechnen müssen .
Haben sie dort eine andere Rechtsauffassung als der EUGH?

Welche Rechtssicherheit wollen Sie denn für Erwerber von Grund und Boden im türkisch besetzten Teil Zyperns?

Reicht es nicht aus, zu wissen, daß man entweder unrechtmäßig Land erworben hat (wenn dieses vor 1974 einem griechischen Zyprioten gehörte) oder sein Haus und Land behalten darf (wenn das Land schon 1974 in türkischem Besitz war).
Antwort von Mechthild Dyckmans
3Empfehlungen
03.07.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage vom 23. Juni 2009.

Leider ist die Rechtslage nicht für alle Bürger so klar wie für Sie. Ich habe viele Anfragen erhalten, was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Konsequenzen für die Menschen hat, die im Nordteil der Insel Zypern Grundstücke erworben haben.

Den Betroffenen konnte ich nur antworten, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil nicht selbst zu Schadensersatzzahlungen verurteilt hat. In seiner Entscheidung stellt er vielmehr klar, dass ein bereits ergangenes Urteil eines Gerichts aus dem Süden der Insel in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollstreckt werden muss, auch wenn es die Situation im Norden der Insel betrifft.

Voraussetzung für eine Vollstreckung überall in der EU ist demnach, dass vorher ein Gericht eines EU-Mitgliedstaates zu Schadensersatzzahlungen verurteilt hat, weil - wie in dem Fall, der dem EuGH vorgelegt wurde -, ein Grundstück im Nordteil der Insel Zypern nicht rechtmäßig erworben wurde. Ob ein Grundstück rechtmäßig erworben wurde, muss daher im Einzelfall geklärt werden.

Diese Rechtsauffassung des EuGH teile ich voll und ganz.

Mit geht es jetzt darum, dass diese Klärung der Einzelfälle schnell erfolgt, damit alle Beteiligten bald Rechtssicherheit haben und wissen, ob sie ihre Grundstücke behalten können oder an die Eigentümer zurückgeben müssen. Die Bundesregierung könnte - und sollte - hierzu einen Beitrag leisten, indem sie über die genaue Bedeutung des Urteils und insbesondere über die schwierige Rechtslage in Zypern informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Finanzen
30.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

in Zeiten der immer größer werdenden Schulden in Deutschland stellt sich mir die Frage, wo das alles enden soll. Keine Frage, es muss gespart werden.

Wie stehen Sie zu Einsparmaßnahmen bei den Sicherheits- und Verteidigungsbehörden des Bundes und der Länder (Bundes- nd Landespolizei, Verfassungsschutz, BND, Bundeswehr etc.)?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
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02.07.2009
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 30. Juni 2009.

Sie haben vollkommen Recht, Deutschland muss bei den Ausgaben sparen. Insbesondere auch, damit auf der anderen Seite die Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Abgaben entlastet werden können.
Eine Neuaufnahme von Schulden für das Jahr 2010 von 86,1 Milliarden Euro, wie sie die Große Koalition gerade einplant, ist eine ungeheure Belastung für kommende Generationen.
Die FDP-Fraktion legt jedes Jahr ein "Liberales Sparbuch" (einsehbar unter www.fdp-fraktion.de ) vor, in dem viele unnötige Ausgaben aufgelistet sind.
Dort ergibt sich auch für das Bundesministerium der Verteidigung (Einzelplan 14) ein Einsparpotenzial von ca. 777 Millionen Euro. Dies folgt unter anderem durch den Verzicht auf heute nicht mehr notwendige Projekte wie das Luftverteidigungssystem Meads und durch die Bestellung von weniger Eurofightern. Auch im Bereich von Bundespolizei und Bundeskriminalamt können bis zu 25 Millionen Euro eingespart werden.
Einsparungen im Bereich Verteidigung dürfen aber auf keinen Fall zu Lasten der Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten gehen, die für ihre verantwortungsvolle Aufgabe die bestmögliche Ausstattung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Ihre Frage an Mechthild Dyckmans
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