Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Nach der Lektüre Ihres Schreibens könnte man den Eindruck haben, dass kriminelle Organisationen und Drogenhandel eine Folge des Cannabisverbots sei. Das sehe ich anders: Märkte entstehen durch Angebot und Nachfrage, nicht durch Verbote. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
08.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

mit Interesse habe ich als Bundesbürger und Wähler Ihre Äusserungen zum Thema E-Zigarette verfolgt.

Ich rauche seit ca. 35 Jahren, seit ca. 8 Wochen nutze ich die EZig. Früher bin ich von Werbesendungen wie "Wer wird denn gleich in die Luft gehen, greife lieber zu XYZ", "Der Duft der gr. w. Welt, Peter Stossmichsanft", "Ich laufe Kilometer für ein Kamel aus Wolle" u.a. zugetaktet worden. In den extra eingerichteten Raucherecken der Schulen galt es als absolut "In", den Tönen der Werbung Folge zu leisten. Die Regierungen der damaligen Zeit haben aus heutiger Sicht völlig versagt.

In der Vergangenheit begangene Verfehlungen bzgl. der Fürsorge des Staates - mindestens für Beamte - scheinen heutzutage von der Regierung völlig unter den Tisch gekehrt zu werden. Die Schädlichkeit des Rauchens ist schon etwas länger bekannt. Bei Ihren Argumentationen bezgl. der E-Zig fühle ich mich als Raucher nicht nur allein gelassen, sonder sogar diskriminiert und als Dampfer verfolgt - in Summe völlig hliflos.

Nun zwei Frage an Sie, die wohl als Drogenbeauftragte auch die Vergangenheit im Auge behalten sollte:

Wie kann es sein, dass es für andere Drogenabhängige Programme der Regierung oder anderer Organisationen gibt, in denen die Gefahren der Abhängigkeit so weit wie möglich eingeschränkt werden (zB kostenlose Verteilung von Einmal-Spritzen an Heroin-Abhängige), in dem Fall der Raucher, die sich eine "gesündere" Alternative zum Verbrennen von pflanzlichen Produkten (auch "Rauchen" genannt, die Definition stammt nicht von mir) suchen, keinerlei Unterstützung am Horizont zu sehen ist (Die Ersatzstoffe für Nikotin haben eine für mich unübersehbare Reihe von Nebenwirkungen)? Im Gegenteil, ich werde aufgrund der Unsicherheiten dazu gedrängt wieder zum herkömmlichen Rauchen zurückzukehren.

Darf ich Sie im Falle meines Krebstodes als Grund an der Himmelspforte nennen, vom Dampfen wieder abgekehrt worden zu sein?

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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22.10.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

In Deutschland gibt es inzwischen ein großes Angebot von Tabakentwöhnungsprogrammen und Unterstützungsmaßnahmen zum Rauchstopp, die eine wirkliche Alternative zum Rauchen darstellen.

Die Angebote zur Tabakentwöhnung sind vielfältig und wirksam. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine umfassende Datenbank von Anbieteradressen unterschiedlicher Beratungs- und Therapieangebote zur Verfügung erstellt, www.anbieter-raucherberatung.de

Neben Tabakentwöhnungskursen können Sie kompetente Beratung durch verschiedene Raucherberatungstelefone wie beispielsweise das Rauchertelefon des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden, www.dkfz.de Raucherinnen und Raucher werden dort individuell beim Rauchausstieg unterstützt. Das Rauchertelefon des Deutschen Krebsforschungszentrums stellt zudem am Expertentelefon Fachinformationen zum aktuellen Stand der Wissenschaft für Fachpersonal aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen zur Verfügung.

Im Internet bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung außerdem Ausstiegsprogramme für Jugendliche und Erwachsene an, www.rauchfrei-info.de .

Auf freiwilliger Basis erstatten einige Krankenkassen anteilig die Kosten von "Raucherentwöhnungskurse".

Zu Ihrem Hinweis auf die E-Zigarette geht es mir nicht um ein Verbot, sondern um die Frage, wie die E-Zigarette als neues Produkt gesundheitlich zu bewerten und einzustufen ist. Es ist richtig, vor der möglichen Gesundheitsgefährdung durch die E-Zigarette zu warnen, da aufgrund vieler ungeklärter Fragen eine Gefährdung für Raucherinnen und Raucher durch die E-Zigarette nicht ausgeschlossen werden kann. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegt eine Stellungnahme vor, nach der in E-Zigaretten enthaltene Liquide die Gesundheit beeinträchtigen können. Zudem werden E-Zigaretten von unterschiedlichen Anbietern aus dem In- und Ausland angeboten, ohne dass die enthaltenden Inhaltsstoffe deklariert, ihre gesundheitlichen Gefahren analysiert oder eine Produktsicherheit nachgewiesen wurde. Daher ist es nur verantwortlich, zunächst die vorhandenen Daten zu sichten und den noch bestehenden Forschungsbedarf zu bewerten, bevor diese Produkte breit auf dem Markt angeboten und konsumiert werden können. Erforderliche Untersuchungen wird das BfR in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden durchführen.

So lange kann und sollte zum Schutz der Gesundheit und der Verbraucher vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt werden. Gerade junge Raucherinnen und Raucher sind hierüber besonders aufzuklären, zumal sich der Konsumentenanteil in einzelnen Altersgruppen wie auch unter Jugendlichen erst entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
10.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

wäre es ggf. auch möglich, diese Einschätzung zur e-Zigarette von einem anderen Institut als dem BfR vornehmen zu lassen, welches von allen betroffenen Parteien als unabhängig akzeptiert werden würde?

Begründung:

Die meisten der sogenannten "Dampfer" würden eine objektive Risikobewertung begrüßen und wünschen diese auch.

Das Problem ist, dass das BfR aber aufgrund nachfolgender Geschehnisse bei den Konsumenten an Glaubwürdigkeit verloren hat:

Das BfR hatte in seiner früheren Einschätzung (2008) geschieben, dass eine Raumluftbelastung ausgeschlossen werden kann.
Zitat:

"Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung von elektronischen Zigaretten, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln, nicht erwartet."

Nachdem im Herbst 2011 das Thema "hochkochte", änderte das BfR seine Einschätzung und warnte nun davor, dass es zu Raumluftbelastungen kommen könnte (siehe u.A. www.deutsche-apotheker-zeitung.de ), obwohl erst in Februar 2012 ein anderes Institut ein Raumluftgutachten erstellte, bei dem eine Raumluftbelastung nicht festgestellt werden konnte (s www.presseportal.de ) .

Mit dem Bericht des Report München vom 07.08.2012, bei dem de Verbraucher über Interessenskonflikte bei der BfR informiert wurde, sowie die Information zur Entstehungsgeschichte des BfRs innerhalb dieser Reportage, wurden die Zweifel an der Objektivität dieses Institutes sehr verstärkt. Aufgrund dessen, würde eine Einschätzung des BfRs von den e-Zigaretten-Konsumenten nicht glaubwürdig erscheinen, so dass diese Einschätzung nicht zur Beruhigung der Situation führen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.09.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Ihren Ausführungen zur E-Zigarette üben Sie Kritik am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und hegen Zweifel an der Objektivität des Bundesinstituts. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist ein anerkanntes Institut zur Bewertung gesundheitlicher Gefahren; das Bundesministerium für Ernährung, Lebensmittel und Verbraucherschutz hat die fachliche Aufsicht über das BfR.

Die Einschätzung des BfR entspricht den derzeit zur Verfügung stehenden Informationen zu den möglichen Gefahren der E-Zigarette als neues Produkt. Weitere Daten und Informationen sind erforderlich, um die bestehenden Risiken vertiefter einschätzen zu können. Auch wenn sich die E-Zigarette von herkömmlichen Zigaretten unterscheidet, ist und bleibt die E-Zigarette wegen der Inhalation der Nikotinlösung ein ungesundes Produkt. Nikotin ist ein Nervengift und macht abhängig. Durch die Vielzahl unbekannter und nicht deklarierter Inhaltsstoffe ist eine abschließende Einschätzung zu den Gefahren der E-Zigarette erst nach eingehender Prüfung möglich, mit der das BfR weiter befasst ist. Es ist mir sehr daran gelegen, dass die Gefahren weiter untersucht werden.

Auch andere Fachgesellschaften warnen vor der E-Zigarette:

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin warnt nachdrücklich vor dem Konsum von E-Zigaretten, da die Inhalation in vielen Fällen zu Atemwegseinengungen führe, und Propylenglykol die Atemwege reize. Das direkte Inhalieren von Propylenglykol mittels E-Zigaretten ist anders zu bewerten als seine Verwendung in Disconeblern und Klimaanlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Arbeit
17.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

welche zusätzlichen Informationen benötigen Sie, um meine Frage bzgl. Behinderung der Berufsausübungsfreiheit nach § 12 Abs. 1 Grundgesetz, beantworten zu können?

Im Voraus herzlichen Dank!

Antwort von Mechthild Dyckmans
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22.08.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Hilfreich wäre beispielsweise ein Hinweis, um welche Berufsgruppe es sich handelt. Zudem würde mir eine konkretere Beschreibung des offenbar sehr komplexen Sachverhaltes weiterhelfen.

Ich rege daher erneut an, dass wir die weitere Korrespondenz nicht im Forum, sondern direkt über mein Abgeordnetenbüro führen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
22.08.2012
Von:

Vergangenes Jahr hat Deutschland eine Europarats-Gruppe zur Drogenbekämpfung verlassen. Der Bundestag wurde erst 2012 informiert – aus Versehen, sagt die Regierung. Erst mehr als ein Jahr danach, im Juni dieses Jahres, informierte die Bundesregierung das Parlament über ihren Rückzug aus der traditionsreichen Pompidou-Gruppe. Deutschland war 1971 Gründungsmitglied der Initiative gewesen, die heute 37 Mitgliedstaaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union hat und sich vor allem für die Rechte von Drogenabhängigen einsetzt. Jahren sind eine Reihe von neuen Institutionen entstanden, die sich mit länderübergreifender Drogenpolitik beschäftigen. Man wolle sich personell und finanziell nun auf neue Gremien konzentrieren und habe deshalb die Gruppe verlassen.
Der drogenpolitische Sprecher der Grünen, Harald Terpe, kann das nicht nachvollziehen: Die schwarz-gelbe Regierung könne "auf EU- und UN-Ebene keine Organisation benennen, die ein vergleichbares Profil in der Drogenpolitik wie die Pompidou-Gruppe hat". Das sagt auch der Vorsitzende des Bundesverbands für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, Heino Stöver. Für die Verbreitung von humanitären Standards, auch in Länder, die nicht zur EU gehören, sei die Gruppe unverzichtbar. (aus: taz.de
Wie ist in ihren Augen eine solche Verhaltensweise für den mündigen Bürger erklärbar? Ist "Drogenpolitik" weniger wertvoll als Finanzinteressen? Interessieren "Kranke" weniger als "Profit"? Wie stehen Sie persönlich zu der Entscheidung aus einer Runde des Europarats für Drogenbekämpfung auszutreten und dies dem Wähler sowie im aktuellen Drogen- und Suchtbericht zu verschweigen. Die Regierung könne "auf EU- und UN-Ebene keine Organisation benennen, die ein vergleichbares Profil in der Drogenpolitik wie die Pompidou-Gruppe hat". Wie stehen Sie dazu?
Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.09.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie ich bereits in meinen Antworten an Herrn Steldinger und Herrn Forsch berichtet habe, hat die Bundesregierung entschieden, die Pompidou Gruppe zu verlassen, da viele der darin diskutierten Themen bereits in anderen Gruppen und Kreisen (wie Horizontale Gruppe Drogen, Verwaltungsrat der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle, Treffen der Nationalen Drogenkoordinatoren, Suchtstoffkommission) diskutiert und behandelt werden. Die Gründe für den Austritt Deutschlands sind also nicht in der inhaltlichen Arbeit der Pompidou-Gruppe begründet. Die Gremien der Vereinten Nationen und der Europäischen Union erfüllen die Erfordernisse in der internationalen Kooperation zur Drogenbekämpfung umfassend. Auch die EU und die VN verfolgen einen drogenpolitischen Ansatz, der auf gesundheitspolitischen und menschenrechtlichen Grundsätzen beruht, und beziehen die Zivilgesellschaft in ihre Arbeit mit ein. Ich möchte Sie gerne auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Frage der Partei Bündnis 90/Die Grünen verweisen (BT-Drucksache 17/10431), die detaillierte Beispiele liefert, welche anderen internationalen Gremien ähnliche Aufgaben übernehmen.

Unter Berücksichtigung der abnehmenden Ressourcen der Bundesressorts und um Doppelarbeit zu vermeiden, wurde entschieden, diesen Schritt zu gehen. Zwischen mir und den zuständigen Bundesressorts bestand Einvernehmen über den Austritt Deutschlands aus der Pompidou-Gruppe.

Der Bundestag wurde über die Gründe informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
03.09.2012
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ein altes indianisches Sprichtwort sagt:

"Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!"

Sind Sie ernsthaft der Meinung, die Verbreitung der Hanfpflanze, die jeder zum Wachsen bringen kann, in dem er einen Samen in Erde steckt, kontrollieren zu können?
Halten Sie de Form der Cannabis-Prohibition, wie sie derzeit umgesetzt wird für zukunftsfähig?

Vielen Dank
Tim
Antwort von Mechthild Dyckmans
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02.10.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung, den Konsum von Cannabis insgesamt zu senken, um Gesundheitsrisiken durch den Konsum vorzubeugen. Das Verbot des Anbaus von Cannabis ist ein wirksamer Bestandteil der Drogenpolitik der Bundesregierung, da kein Zweifel daran besteht, dass ohne dieses Verbot mehr Cannabis angebaut würde. Vollständig wird man den illegalen Anbau - wie Sie richtig bemerken - wohl nicht unterbinden können.

Die Bundesregierung unterstützt daher alle Bemühungen, auch durch Prävention und Aufklärung den Konsum zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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