Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage.
In Deutschland gibt es inzwischen ein großes Angebot von Tabakentwöhnungsprogrammen und Unterstützungsmaßnahmen zum Rauchstopp, die eine wirkliche Alternative zum Rauchen darstellen.
Die Angebote zur Tabakentwöhnung sind vielfältig und wirksam. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine umfassende Datenbank von Anbieteradressen unterschiedlicher Beratungs- und Therapieangebote zur Verfügung erstellt,
www.anbieter-raucherberatung.de
Neben Tabakentwöhnungskursen können Sie kompetente Beratung durch verschiedene Raucherberatungstelefone wie beispielsweise das Rauchertelefon des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden,
www.dkfz.de Raucherinnen und Raucher werden dort individuell beim Rauchausstieg unterstützt. Das Rauchertelefon des Deutschen Krebsforschungszentrums stellt zudem am Expertentelefon Fachinformationen zum aktuellen Stand der Wissenschaft für Fachpersonal aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen zur Verfügung.
Im Internet bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung außerdem Ausstiegsprogramme für Jugendliche und Erwachsene an,
www.rauchfrei-info.de .
Auf freiwilliger Basis erstatten einige Krankenkassen anteilig die Kosten von "Raucherentwöhnungskurse".
Zu Ihrem Hinweis auf die E-Zigarette geht es mir nicht um ein Verbot, sondern um die Frage, wie die E-Zigarette als neues Produkt gesundheitlich zu bewerten und einzustufen ist. Es ist richtig, vor der möglichen Gesundheitsgefährdung durch die E-Zigarette zu warnen, da aufgrund vieler ungeklärter Fragen eine Gefährdung für Raucherinnen und Raucher durch die E-Zigarette nicht ausgeschlossen werden kann. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegt eine Stellungnahme vor, nach der in E-Zigaretten enthaltene Liquide die Gesundheit beeinträchtigen können. Zudem werden E-Zigaretten von unterschiedlichen Anbietern aus dem In- und Ausland angeboten, ohne dass die enthaltenden Inhaltsstoffe deklariert, ihre gesundheitlichen Gefahren analysiert oder eine Produktsicherheit nachgewiesen wurde. Daher ist es nur verantwortlich, zunächst die vorhandenen Daten zu sichten und den noch bestehenden Forschungsbedarf zu bewerten, bevor diese Produkte breit auf dem Markt angeboten und konsumiert werden können. Erforderliche Untersuchungen wird das BfR in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden durchführen.
So lange kann und sollte zum Schutz der Gesundheit und der Verbraucher vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt werden. Gerade junge Raucherinnen und Raucher sind hierüber besonders aufzuklären, zumal sich der Konsumentenanteil in einzelnen Altersgruppen wie auch unter Jugendlichen erst entwickelt.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans