Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
weitere Profile
(...) In Deutschland widmet sich die Zentralstelle für (Geldwäsche-)Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden der Bekämpfung der Geldwäsche. Sie arbeitet dazu eng mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder zusammen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Mechthild Dyckmans
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
16.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

warum in aller Welt sollte man Alkohol nicht teurer machen oder die Werbung hierfür restriktiver handhaben bzw. sehr einschränken.

Erfolge beim Sinken der Zahl der Raucher bzw. AnfängerInnen des Rauchen. bestätigen diese Strategie.

Erklären Sie mir das.

Alkohol ist keineswegs ein Kulturgut, sondern Ursache für teilweise schlimme Persönlichkeitsveränderungen und damit einhergehende Folgen für Partner, Familie und Gesellschaft. Allzu sehr möchte ich dieses schier unendliche Thema nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
13.03.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Alkoholbedingte Schäden zu reduzieren, liegt in der Verantwortung von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Entsprechend der von der EU-Kommission 2006 vorgelegten Empfehlungen für eine europäische Alkoholstrategie setzt die Bundesregierung in der Alkoholprävention auf eine Kombination von Verhältnis- und Verhaltensprävention. Gesetzliche Beschränkungen gehören ebenso dazu wie Aufklärungskampagnen über die Gefahren des riskanten Alkoholkonsums. Hierzu gehört unter anderem die sehr erfolgreiche Kampagne "Kenn Dein Limit" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.kenn-dein-limit.info , mit der das gesellschaftliche Verständnis für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol gefördert wird.

Ich stimme Ihnen zu, dass Tabaksteuererhöhungen zusammen mit dem Ausbau des Nichtraucherschutzes, der Anhebung des gesetzlichen Mindestalters und Einschränkung der Werbung zu einer Senkung der Raucherzahlen gerade bei Jugendlichen beigetragen haben.

Entscheidend ist meines Erachtens, dass in der Gesellschaft allgemein ein Konsens besteht, dass Tabakkonsum schädlich, insbesondere auch für unbeteiligte Dritte, ist.

Die Politik der Bundesregierung setzt sich dafür ein, einen solchen Konsens auch in Bezug auf einen maßvollen Alkoholkonsum zu erreichen, damit alkoholbedingte Schäden erst gar nicht entstehen. Die Nationale Strategie der Bundesregierung zur Drogen- und Suchtpolitik, die am 15. Februar 2012 das Budneskabinett passiert hat, enthält Maßnahmen zur Reduzierung alkoholbedingter Schäden. Sie können sich über diese Strategie gern auf meiner Internetpräsenz informieren: www.drogenbeauftragte.de . Wichtiger als Steuererhöhungen sind in der Strategie der Bundesregierung Gesundheitsförderung und Prävention. Die Bundesregierung setzt einen besonderen Schwerpunkt auf zielgruppenspezifische Suchtprävention, Gesundheitsförderung und Frühintervention. Darüber hinaus bezieht sie Maßnahmen zur Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie gesetzliche Maßnahmen mit ein.

Im Bereich der Alkoholwerbung setzt die Bundesregierung auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Wirtschaft. Werbende Firmen, Medien, Handel und Agenturen müssen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke beachten. Danach ist alles zu unterlassen, was als Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte. Besondere Bestimmungen sichern den Jugendschutz. So soll beispielsweise die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke nicht in Medien erfolgen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder und Jugendliche richtet und es sollen keine trinkenden oder zum Trinken auffordernde Kinder und Jugendliche in den Werbemaßnahmen gezeigt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
24.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

mich würde interessieren, ob Sie wahrnehmen, welche Auswirkungen die Vorschläge Ihres Parteifreundes Rössler bzgl. der EEG-Vergütungssenkung auf die lokale Wirtschaft hat. Gerade in der Region Nordhessen sind viele mittelständische Handwerker und Firmen auf dem Gebiet des Ausbaus der erneuerbaren Energien unternehmerisch tätig und verlieren mit der angkündigten Kürzung ihre Zukunftsperspektive.

Da die Preise für Solaranlagen auf keinen Fall entsprechend der Einspeisevergütung sinken können, werden fast alle Unternehmen dieses gerade neu aufgebauten Wirtschaftszweigs in Deutschland wohl ihren Betrieb einstellen. Die Modulfertigung auf diese Weise in den beiden letzten Jahren bereits den asiatischen Firmen überlassen und sogar alte und traditionsreiche Unternehmen (SCHOTT, BOSCH) haben in diesen Werken bereits Kurzarbeit. Jetzt kann auch noch unser in Deutschland gesammeltes Know-How in der Anlagentechnik nicht weiter entwickelt werden und wir werden unsere führende Rolle auf diese Weise mit Sicherheit verlieren!

Können Sie mich aufklären, welches Ziel es wert ist, dass wir alle diesen Preis bezahlen müssen? Stehen Sie persönlich denn überhaupt hinter dem Koalitionsziel der Energiewende?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
08.03.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24.02.2012 zum Thema "Energiewende".

Als nordhessische Bundestagsabgeordnete weiß ich genau, welche herausragende Entwicklung unsere Region im Bereich der erneuerbaren Energien genommen hat. Hierauf können wir stolz stein.

Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen ist in den letzten beiden Jahren aufgrund einer unverhältnismäßig hohen Subventionierung massiv gestiegen. Diese Subventionierung zahlen am Ende alle Stromverbraucher über die EEG-Umlage. Aus diesem Grund haben u.a. die Verbraucherzentralen die Anpassung der Solarstrom-Förderung ausdrücklich begrüßt. Neben den steigenden Strompreisen verursacht die hohe Zubaumenge auch Probleme für die Netzintegration des Stroms. Aus diesen Gründen musste die Bundesregierung zeitnah handeln.

Der FDP-Fraktion ist aber trotz aller Notwendigkeit einer Reform der Vertrauensschutz für mittelständische Unternehmen und Investoren wichtig. Deshalb hat die FDP-Fraktion die am Kabinettsbeschluss geäußerte Kritik an den Übergangfristen sehr ernst genommen und sich erfolgreich für eine weitergehende Vertrauensschutzregelung eingesetzt. Die Änderungen sollen jetzt für Dachanlagen zum 1. April in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, am 9. März. Freiflächenanlagen sollen nach dem von den Fraktionen eingebrachten Entwurf nun eine Vergütung nach altem Recht erhalten, wenn ein Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 vorgelegen hat und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird.

Die Bundesregierung hat sich mit den Beschlüssen zur Energiewende ambitionierte Ziele gesetzt. Wir wollen die erneuerbaren Energien weiter dynamisch ausbauen, die Energieeffizienz deutlich verbessern und gleichzeitig auch in Zukunft ein wettbewerbsfähiger und innovativer Industriestandort bleiben. Wachstum und Wohlstand in Deutschland brauchen eine zuverlässige, bezahlbare und umweltschonende Energieversorgung.

Insgesamt haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Allen Beteiligten ist klar, dass diese Korrektur für manchen schmerzhaft ist und eine besondere Herausforderung bedeutet. In der Gesamtabwägung aller Interessen war dies jedoch unabwendbar. Für konstruktive Verbesserungsvorschläge ist die FDP-Bundestagsfraktion auch im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren offen und dankbar.

Ich bin mir sicher, dass der Vorsprung an Technik und Qualität unserer Unternehmen dafür sorgen wird, dass sie auch künftig am Markt bestehen werden. Auch mit den neuen Fördersätzen werden die meisten Anlagen mit guten Renditen zu betreiben sein. Die Gefahr eines drastischen Einbruchs bei den Neuanlagen sehe ich derzeit nicht.


Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
05.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans

Wie stehen Sie zu dem in der Bevölkerung immer lauter werdenen Vorwurf, Cannabis werde nicht freigegeben aufgrund eventueller Verluste diverser Pharmakonzerne?

Im Falle einer Legalisierung oder Liberalisierung wäre es wahrscheinlich jedem Bürger möglich, Cannabis kostengünstig und kontrolliert anzubauen oder zumindest auf Streckmittel/Pilzbefall kontrolliertes Cannabis in den sogenannten "Social Clubs" zu erwerben.

In einer Studie wurde bewiesen, dass Cannabis Tumorzellen hemmt und auch auf der Plattform "Youtube" gibt es ein Video von einem Mann, der in Kalifonien lebt und Selbsttests durchgeführt hat. Tatsächlich hat er mit Cannabisöl Hautkrebs besiegt. Chemotherapie wurde ihm verschrieben, welche doch fürchterliche Nebenwirkungen hätte im Gegensatz zu seinem Selbsttest.

Cannabis ist Medizin. Die Gruppe der Menschen, die Psychosen aufgrund von Cannabis erhalten ist eine sehr kleine, wie auch schon durch Studien bewiesen wurde. Natürlich ist das auch eine Frage, wie man mit solchen Menschen umgeht und Prävention spielt in der Hinsicht natürlich eine große Rolle. Zum Vergleich gibt es ja auch Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, auch wenn da meiner Meinung nach auch beim Thema Alkohol viel mehr ausgebessert werden müsste.

Aber meine eigentliche Frage ist: Üben die Pharmakonzerne Druck aus? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass die in der Geselltschaft immer weiter zum Vorschein kommende heilende Wirkung von Cannabis uns vorenthalten wird, Selbstversorger gezwungen sind in Angst zu leben, weil sie ihre Schmerzen lindern wollen. Und der Antrag auf Cannabis als Medizin scheitert für den Großteil leider an der Bürokratie.

Ich bitte sie eindringlich darüber nachzudenken und sich eventuell in die Lage der Betroffenen hineinzuversetzen und wenn es Ihnen möglich ist, einen Schritt auf uns zuzugehen. Es geht um Menschenleben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
23.03.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nein, Pharmakonzerne üben keinen Druck auf die Bundesregierung aus. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht.

Sie weisen zu recht darauf hin, dass cannabishaltige Arzneimittel Menschen helfen können. Das Bundesministerium für Gesundheit hat genau aus diesem Grund die Zulassung von cannabishaltigen Fertigarzneimitteln als eine weitere Therapieoption ermöglicht. Dies haben alle Vorgängerregierungen nicht geschafft!

Nach Auffassung der Bundesregierung ist aber durch Eigenanbau gewonnenes Pflanzenmaterial für eine hinreichend gesicherte therapeutische Anwendung ungeeignet und mit einem zugelassenen Arzneimittel bezüglich der Qualität und Sicherheit nicht vergleichbar.

Die Haltung zum medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Februar 2011 ausführlich dargestellt. Bei Interesse können Sie diese gern hier nachlesen: dipbt.bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmanns

ist Deutschland ein Rechtsstaat? Als Richterin a.D können sie mir diese Frage sicherlich beantworten.

MfG

Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
22.03.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. März 2012 zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte".

Ja, Deutschland ist ein Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
12.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

eben las ich einen Artikel auf DerWesten online, in dem sie sich sehr kritisch zu E-Zigaretten geäussert haben.
Haben sie sich selbst zum Thema schon informiert oder erstmal die Position ihrer Parteifremden Kollegin aus NRW übernommen?
Die Einschätzung von Frau Steffens, Ezigaretten müssten als Arzneimittel eingestuft werden ist sehr umstritten. Denn Nikotin an sich ist ein Gift, kein Heilmittel. Arzneimittel werden Nikotinhaltige Produkte ERST durch den vom Hersteller angegebenen Zweck: der Nikotinentwöhnung.
Wie sie in dem o.g. Interview bereits treffend festgestellt haben, ist die E-zigarette aber nicht zur Nikotinentwöhnung gedacht, sondern zum Nikotinkonsum. Sie ist also ein Genussmittel mit gewissen Gefahren.

Wenn man sie für so gefährlich hält, muss man sie doch verbieten und nicht zum Heilmittel erklären, halten sie das nicht auch für paradox?

Die Einstufung als Arzneimittel dient meiner Meinung nach nur zum "Wegregulieren" ohne das Gesicht zu verlieren. Schließlich wird man die weit gefährlichere Tabakzigarette weiter im Verkauf lassen...

In der Ezigarette wird eine Lösung aus Propylenglykol (In Tabak als Feuchthaltemittel enthalten), Aromen (ebenfalls in vielen Tabakprodukten enthalten) und Nikotin (sowieso im Tabak enthalten), vernebelt. Es kommt also kein einziger Stoff hinzu, der nicht auch in der Tabakzigarette zu finden wäre.
Wie soll dann bitte von der Elektrischen Zigarette eine größere Gefahr ausgehen als von der Tabakzigarette, bei der sie ja auch nicht über ein Verbot nachdenken?

Ihre Sorgen gegenüber der Jugend in Ehren...Aber ich halte sie hier für unbegründet! Vom Taschengeld kann man sich mal eben eine Schachtel (aromatisierte) Zigaretten kaufen. Ein Starterset E-Zigaretten ist dagegen mit 50-80€ eine völlig Taschengeld untaugliche Anschaffung. Auch der Seitenhieb auf die leckeren Aromen: Dürfen Erwachsene denn nur bitter-eklige Geschmäcker mögen?! Bitte überdenken sie ihre Einstellung nochmal :)
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
02.04.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Ich halte E-Zigaretten nicht für unbedenklich, wenn sie den Suchtstoff und das Nervengift Nikotin enthalten. Der bei der E-Zigarette eingeatmete Dampf enthält das die Atemwege reizende Propylenglykol sowie unterschiedliche Zusatzstoffe, deren langfristige gesundheitliche Gefahren unbekannt sind. So lange nicht auszuschließen ist, dass die Inhaltsstoffe der E-Zigarette unbedenklich sind, müssen Raucherinnen und Raucher von E-Zigaretten darüber informiert sein, dass sie sich möglicherweise Risiken für ihre Gesundheit aussetzen.

Zu ihren Fragen: Mit einer Zuordnung zum Arzneimittelgesetz (AMG) wird die E-Zigarette nicht zum Heilmittel und auch nicht zu einem Arzneimittel zur Nikotinentwöhnung. Unter das AMG fallen alle Stoffe, die eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung bei der Anwendung im und am menschlichen Körper haben. Dies ist bei der E-Zigarette aus der Sicht des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) und des Bundesministeriums für Gesundheit der Fall. Diese können daher nicht den Genussmitteln Tabakzigaretten (die gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 3 AMG ausdrücklich keine Arzneimittel sind) oder Kaffee gleichgestellt werden.

E-Zigarettenrauchen ist auch kein gutes Vorbild für Jugendliche, die durch das Rauchen von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit zum Rauchen animiert werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Mechthild Dyckmans
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.