Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Ich darf Ihnen versichern, dass ich mir die notwendige Fachkenntnis - soweit sie nicht bereits vorhanden ist - schnell aneignen werde und mein Amt unabhängig und verantwortungsvoll ausüben werde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
01.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

im Artikel ´Das Rauchen zu Hause kann nicht verboten werden´ der Welt zum heutigen Weltnichtrauchertag werden Sie zitiert: ´Wir können Eltern nicht das Rauchen in ihrer Wohnung verbieten. Das ist weder mit dem Grundgesetz vereinbar, noch können wir es kontrollieren. So weit darf sich der Staat nicht in die private Lebensgestaltung seiner Bürger einmischen. Ich setze auf Verantwortung und Aufklärung.´ (Quelle: www.welt.de )

Meine Frage: Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich und führt jährlich in Deutschland zu 3.300 Todesfällen, darunter 60 Fälle von Plötzlichem Kindstod (Quelle: DKFZ-Publikation ´Passivrauchen - ein unterschätztes Gesundheitsrisiko´ - www.dkfz.de / Plötzlicher Kindstod: Seite 31, weitere Zahlenübersicht Seite 5). Wie kommen Sie zu der Auffassung, dass es ´nicht mit dem Grundgesetz vereinbar´ sei, diese Schädigung gesetzlich zu unterbinden?

Vielen Dank.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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14.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der gesetzliche Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ist in Deutschland auf einem guten Weg. So hat jeder Beschäftigte grundsätzlich einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. In Krankenhäusern, Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden und zunehmend auch in Gaststätten bestehen Rauchverbote. Tabak darf nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden, und es existieren Werbeverbote für Tabak, Verbote versteckter Werbung (Sponsoring) sowie Verkaufseinschränkungen.

Sie fordern in Ihrem Schreiben darüber hinaus noch ein gesetzliches Rauchverbot in Privatwohnungen. Ein solches Verbot würde einen schwerwiegenden Eingriff in das in Art. 13 Abs.1 Grundgesetz geschützte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bedeuten. Hierfür würde sich derzeit weder die nötigen Mehrheiten im Bundestag noch die nötige gesellschaftliche Akzeptanz finden lassen.

Ich stimme Ihnen jedoch zu, dass wir durch ständige Aufklärungskampagnen, Raucherentwöhnungskurse, Ansprache durch Ärzte, insbesondere Kinderärzte, alles dafür tun müssen, damit Eltern sich ihrer Verantwortung ihren Kindern gegenüber bewusst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Finanzen
01.06.2010
Von:

Werte Frau Dyckmans,

laut dem Artikel in der Welt "Kinder von Rauchern bräuchten Gasmasken" ( www.welt.de ) vom 30.5.2010 sprechen Sie sich gegen eine erneute Anhebung der Tabaksteuer aus.

In den Jahren 2002 und 2003 wurde die Tabaksteuer jeweils um 1 Cent pro Zigarette erhöht, um das erste Anti-Terror-Paket (siehe www.tagesspiegel.de Tagesspiegel vom 19.09.2001 ), damit "mögliche kriegerische Einsätze der Bundeswehr und eine "Verbesserung der inneren Sicherheit"" zu finanzieren.

Können Sie mir sagen, warum die Gelder aus der Tabaksteuer nicht für die Bekämpfung der Staatsverschuldung verwendet werden?

Wofür werden sie verwendet, ich las es soll eine Zwecksteuer, d.h. nur für den oben genannten Zweck sein - dann müsste es auch eine Buchführung oder Bericht darüber geben?

Kann die Zweckgebundenheit der Tabaksteuer nach 7, respektive 8 Jahren nicht neu Bedacht werden?

mfg,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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08.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

In diesem Forum habe ich Ihnen bereits sehr viele Anfragen zu drogen- und suchtpolitischen Themen beantwortet.

Ihr aktuelles Anliegen bezieht sich auf die Tabaksteuer. Zweckgebundene Steuereinnahmen wurden bislang in Deutschland nur in ganz besonderen Ausnahmefällen erhoben. Sie werden aus verfassungsrechtlicher Sicht als problematisch angesehen, da Steuereinnahmen in der Regel zentral erhoben und durch politische Entscheidungen nach den jeweiligen Prioritäten verwendet werden müssen.

Sollten Sie darüber hinausgehend noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für das Thema Steuern zuständige Bundesministerium für Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Tel.: 03018 / 682 - 0, Fax: 03018 / 682 - 32 60, buergerreferat@bmf.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.06.2010
Von:

Warum wird der illegale Drogenhandel weiterhin durch eine Illegalisierung gefördert oder sogar erzwungen und wer verdient also an der Illegalität?
Antwort von Mechthild Dyckmans
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15.06.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Entgegen Ihrer Annahme entsteht der Handel mit einem Produkt nicht durch Verbote, sondern durch Angebot und Nachfrage.
Das von allen Regierungen weltweit akzeptierte Verbot des Handels mit den in den internationalen Suchtstoffabkommen genannten Drogen dient dazu, das Angebot an potenziell suchterzeugenden Substanzen zu reduzieren, um Menschen vor den negativen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Drogenhandels und des Substanzmissbrauchs zu schützen. Davon profitieren letztlich alle.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
05.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

bezugnehmend auf Ihre Beantwortung der Frage (31.05.) von Herrn

[quote] "Der Betäubungsmittel-Sachverständigenrat hat auf seiner Sitzung am 3. Mai 2010 eine modifizierte Umstufung von Cannabis bzw. Cannabis-Extrakt in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes empfohlen. Damit könnte im Falle einer rechtlichen Umsetzung erreicht werden, dass in Deutschland Cannabis-Extrakthaltige Fertigarzneimittel hergestellt und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden könnten. Damit könnte sowohl sichergestellt werden, dass der Handel und die Anwendung von Cannabis zu Rauschzwecken weiterhin verboten bleiben, als auch, dass behandelnden Ärzten eine weitere Therapieoption zur Verfügung stünde, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden könnten."[/quote]

würde mich noch interessieren:
Wenn die Wirksamkeit des Cannabiskonsums bestätigt ist, nicht nur vom Sachverständigenrat, warum sollte man Millionen von Euro in die Entwicklung, Erforschung und Vertrieb von (halb)synthetischen Cannabispräparaten investieren, somit die Krankenkassen, ergo den Steuerzahler gerade in diesen Zeiten noch weiter belasten, wenn es doch schon ein wirksames, schnell zugängliches Produkt, namentlich die Cannabispflanze an sich, gibt?
Was spräche dagegen, Patienten die Erlaubnis auf Anbau und Gebrauch von THC-haltigem Hanf zu erteilen? Natürlich kontrolliert und reglementiert, so das ein Verkauf, eine Weitergabe von Marihuana nicht stattfinden kann. Dronabinol z.b. kostet ein vielfaches von dem, was man für die Aufzucht zu Hause ausgeben müsste (und wird auch nicht immer von der GK finanziert) und das Wirkungsspektrum kann naturgemäß nicht dem des "Originals" entsprechen. Patienten sind keine Kriminellen und haben das Recht - wie auch Sie - ein Leben ohne Schmerzen zu führen ohne dabei ein Vermögen ausgeben zu müssen.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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15.06.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Cannabis und seine Inhaltsstoffe nur bei ausreichender wissenschaftlicher Evidenz zum Zwecke ihrer medizinischen Anwendung zugelassen werden sollten.
Diese Evidenz ist bei unter den Voraussetzungen des Arzneimittelrechts zugelassenen Fertigarzneimitteln als gegeben anzusehen, nicht aber bei Cannabispflanzen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
05.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

warum gibt es in Deutschland keine nikotinfreien Zigaretten zu kaufen, die aus nikotinfreiem Tabak hergestellt werden? Läge es nicht Interesse der Bundesregierung, in den Staatlichen Forschungsanstalten nikotinfreien Tabak züchten zu lassen, was zweifellos möglich wäre?
Dieser würde vielen Rauchern das Aufhören leichter machen, da das Suchtmittel Nitkotin fehlt und man sich somit langsam entwöhnen könnte.

Die einzige Alternative, die es nur in Apotheken zu kaufen gibt (warum?) sind NTB Kräuteretten. Diese schmecken leider nicht besonders gut, da sie aus diversen Kräutern hergestellt werden, und sind somit für die meisten keine Alternative. Außerdem werden sie wie Zigaretten behandelt und genauso besteuert, was einen Preis von 7,50€ zur Folge hat!
Warum werden die Kräuteretten mit der Tabaksteuer belastet, obwohl überhaupt kein Tabak enthalten ist? Möchte die Regierung verhindern, dass die Leute mit dem Rauchen aufhören?

Ich würde mich sehr über eine Antwort auf meine Fragen freuen!

Mit freundlichen Grüßen,

Ein seit Jahren von der Nikotinsucht geplagter Mitbürger.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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15.06.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

In Deutschland wurden in der Vergangenheit bereits nikotinfreie Tabaksorten angebaut, die sich jedoch am Markt gegenüber den herkömmlichen Tabaksorten nicht durchsetzen konnten.

Steuerrechtlich sind Rauchwaren, die nicht aus der Tabakpflanze gewonnen werden, solchen aus der Tabakpflanze gewonnenen gleichgestellt. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 8 Tabaksteuergesetz (TabStG) vom 15. Juli 2009:

"Als Zigaretten oder Rauchtabak gelten Erzeugnisse, die statt aus Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 erfüllen."

Aus gesundheitspolitischer Sicht ist jeder Rauchstopp ein Gewinn, da er die mit dem Verbrennungsvorgang verbundenen gesundheitlichen Risiken des Rauchens verringert. Die Bundesregierung begrüßt jedes geeignete Angebot zur Unterstützung bei der Verringerung des Tabakkonsums. Es liegen uns keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob das von Ihnen beispielhaft genannte Produkt hierfür tatsächlich geeignet ist. Gesundheitlich unbedenklich ist wegen der bei jeder Verbrennung pflanzlicher Substanzen freigesetzten Schadstoffe auch das Rauchen nikotinfreier Ersatzstoffe nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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