Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Allein im Oktober 2010 habe ich auf elf Fragen geantwortet. Natürlich werde ich nach und nach - wie bisher - alle Fragen beantworten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
28.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich verfolge ihre Einstelltung zum Cannabis seit geraumer Zeit. Sie haben hier Ihre Einstelltung dazu hinreichend dargstellt.

Mir bleiben aber noch zwei Fragen offen:

Erste Frage:

Warum ist es möglich, sich legal und offensichtlich sämtliches Zubehör zur heimischen Aufzucht von Cannabis, so wie die benötigten Rauchgeräte, wie z.B. Bongs, Vaporisierer, lange Blättchen, etc.. zu kaufen?

Sollten diese "Head- und Grow-Shops" nicht verboten sein, da Cannabis ja ebenso verboten ist und durch diese "Head und Grow-Shops" gerade noch dazu aufgemuntert wird, selbst anzubauen bzw. Konsumgeräte zu kaufen.

Ich wohne in Hannover, hier gibt es mindestens 16 Läden, wo man jederzeit Bongs etc. kaufen kann.

Wie kann das mit dem Verbot von Cannabis zu vereinbaren sein?

Beispiel: www.udopea.de


Zweite Frage:

Ich bin seit einiger Zeit Epileptiker und schon lange Marcumarpatient (Bluter!). Die chemischen Medikamte gegen Epilepsie helfen nur bedingt, zusätzlich bräuchte ich Cannabisharz, so mein Arzt. Eine Erhöhung der chemischen Medikamente würde schwere Leber- und Nierenschäden nach sich ziehen, so wie Ataxien auslösen.

Leider teilte er mir auch gleich mit, dass ich lieber nach Holland umziehen solle, da ich hier keinesfalls eine "Lizenz" vom BfARM bekommen würde, da ich nicht in absehbarer Zeit sterben werde, sprich todkrank bin.

Alleine die Gefahr, dass ich bei einem epileptischen Anfall auf den Kopf aufschlage und verblute (aufgrund des Marcumar) reicht nicht aus, um die Lizenz zu bekommen.

Was schlagen Sie mir vor?

Auswandern nach Holland, sobald ich mein Uni-Abschluss in der Tasche habe oder in Deutschland bleiben und Cannabis aus leider illegalen strafbewährten Quellen beziehen?

Ich möchte ungern weitere Anfälle erleben, da mit ihnen ein eklatanter Gedächtnisverlust eintritt und wie gesagt, die Gefahr besteht, dass ich auf den Kopf falle und durch eine Hirnblutung aufgrund des Marcumars verblute.

MfG M.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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28.08.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Sie kritisieren in Ihrem Schreiben den Umstand, dass in sog. "Headshops" Zubehör zum Anbau und Konsum von Cannabis verkauft werden darf. Ich kann Ihre Sorge nachvollziehen, dass dadurch die Verbreitung und der Konsum von Cannabis gefördert werden.

Der Verkauf solchen Zubehörs ist in Deutschland nicht verboten, so lange dadurch der Anbau von Cannabis nicht direkt gefördert wird oder das Zubehör in direktem Zusammenhang mit einem Rauschgiftgeschäft steht, also z.B. das Zubehör zusammen mit Cannabis verkauft wird. Der Inhaber eines solchen Geschäfts riskiert aber seine Gewerbezulassung, wenn er den illegalen Anbau von Cannabis direkt fördert, also z.B. Cannabispflanzen, -samen und/oder Anleitungsbücher zum Anbau von Cannabispflanzen oder zur Gewinnung von Cannabisharz anbietet.

Bezugnehmend auf Ihre zweite Frage möchte ich Ihnen dennoch raten, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen. Die von Ihrem Arzt vorgebrachten Gegenargumente stimmen so nicht. Weitere Informationen können Sie unter www.bfarm.de erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Arbeit
05.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

darf der Staat sich zum Errichten eines Monopols privater Unternehmen bedienen und deren FacharbeiterInnen bezüglich ihrer Berufsausübungsfreiheit nach § 12 Abs. 1 Grundgesetz nicht nur einschränken, sondern sogar an ihrer bisherigen Berufsausübung hindern?
(Erläuterung: Die zuletzt genannten FacharbeiterInnen dürfen nach einer bestimmten Frist von den privaten Unternehmen nicht mehr weiter in dem staatlich verordneten Monopolbereich beschäftigt werden.)

Für Ihre Antwort, danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
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17.08.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Gerne würde ich dazu Stellung nehmen. Um Ihnen adäquat antworten zu können, sind allerdings weitere Informationen zum beschriebenen Sachverhalt notwendig. Sie können sich diesbezüglich gerne an mein Büro im Deutschen Bundestag wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB
Ergänzung vom 17.08.2012
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Gerne würde ich dazu Stellung nehmen. Um Ihnen adäquat antworten zu können, sind allerdings weitere Informationen zum beschriebenen Sachverhalt notwendig. Sie können sich diesbezüglich gerne an mein Büro im Deutschen Bundestag wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
05.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

soeben höre ich im Rundfunk, dass in besonderen Banken Wetten laufen, die den Untergang des Euro zum Inhalt haben.
Demzufolge gibt es auch Bestrebungen in den Banken, den Wettgewinn eizustreichen.

Was tun Sie dagegen?

Ich gehe davon aus, dass eine Antwort wegen der Ferien binnen 3 Wochen erfolgen kann.
Mit freundlichem Gruß
R.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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16.08.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herrn ,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tat existieren Spekulationen mit dem Euro. Spekulationen pro oder contra die führenden Weltwährungen, wie sie jetzt gegen den Euro geführt werden, laufen vor allem über die Terminmärkte. Diese Transaktionen werden mit synthetischen Finanzprodukten - also Derivaten - durchgeführt und finden vor allem im Interbankenhandel, zunehmend aber auch an organisierten Terminbörsen wie der Chicago Mercantile Exchange (CME) statt. Diese sog. Währungs-Swaps sind Tauschgeschäfte, bei denen sich Investoren Geld in Währung A leihen, es verkaufen und den Ertrag in Währung B investieren. Wenn Währung A im Kurs fällt, können sie das geliehene Geld billiger zurückgeben.

Allerdings gibt es bereits wirksame Maßnahmen im Rahmen der Finanzmarktregulierung gegen solche Spekulationen. Die Finanzmarktregulierung ist dabei eine spezielle Form der Staatstätigkeit, die mittels eines Regelwerks die Finanzinstitutionen und das Marktgeschehen lenkt, beaufsichtigt und kontrolliert. Die eingreifende Finanzmarktregulierung kontrolliert vor allem risikogefährdete Finanzaktionen.

Beispielhaft möchte ich hier die Positionierung und wegweisende Vorarbeit der FDP-Bundestagsfraktion im Rahmen der Umsetzung der EU-Leerverkaufsverordnung hervorheben. Die Grundlage für die Brüsseler Regelungen stammte vom ursprünglichen Entwurf der Koalition, der 2010 ausgearbeitet worden war.

Hiernach existieren unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen sind. Außerdem gibt es Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zudem werden Kreditversicherungen (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer sowie der Europäischen Union verboten, wenn sie keinen Absicherungszwecken dienen. Weiterhin wird die notwendige Liquidität am Markt gefördert, während Spekulation eingedämmt werden.

An diesem Beispiel lässt sich aufzeigen, dass es bereits bedeutende Erfolge gibt, eine etwaige Risikogefährdung von Finanztransaktionen einzudämmen und zu kontrollieren. Nicht nur die wirksamen Rettungsschirme, sondern auch die Finanzmarktregulierung stärkt somit im Ergebnis die Gemeinschaftswährung.

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass ich mich auch bei künftigen Abstimmungen für eine stabile Währung in Deutschland und Europa einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.08.2012
Von:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem wurde die 26. Betäubungsmittelverordnung in Kraft gesetzt.
Meine Fragen hierzu sind: ist das BTMG/Arzeneimittlgesetz ein probates Mittel, den Konsum von Substanzen, die im wochentakt nun auf dem Markt kommen, zu verhindern?

Ist das Auftauchen von immer neuen Stoffgruppen und künstlichen Cannabinoiden ein sicheres Zeichen dafür, dass das BTMG mehr Schaden anrichtet, als es vorgibt zu lösen?

Wird es eine BTMG-Veränderung geben, im Bezug zur Umstufung von Cannabis, die auch auf wissenschaftlichlen Fakten basiert?

Sehen Sie keinen Zusammenhang zwischen dem Auftauchen neuer "Räuchermichungen" und dem Cannabisverbot?

Wer ist eigentlich das Opfer bei dem erwachsenen Umgang mit Cannabis? Warum werden Leute, die privat mit Drogen zu tun haben, in den Knast gesteckt? Wem, ausser sich selbst, haben sie geschadet? Kommen solche Leute nicht erst durch den Knast in Berührung mit der echten Kriminalität?

Werden durch das BTMG nicht jährlich Unsummen an Steuergeldern für einen "Krieg"(wo immer Menschen sterben) gegen Drogen ausgegeben, Geld, das an anderer Stelle viel dringender gebraucht würde?

Wie lange lassen sie es noch durchgehen, dass bei kleinen Mengen Cannabis, eine Anzeige erfolgt, von der alle Beteiligten wissen, dass sie im Papierkorb landet, ist das nicht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, da Polizeiressourcen gebunden sind für solch eine Lapalie und zudem Verschwendung von Steuergeldern,denn der ganze Ermittlingsapparat musste erstmal Anzeige fertigen, Bericht schreiben etc.?

Vielen Dank im voraus für Ihre Mühen,

Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.10.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Das Auftreten neuer psychoaktiver, zumeist synthetischer Stoffe, die gelegentlich auch als "Designerdrogen", "Research Chemicals" oder "Legal Highs" bezeichnet werden, ist in der Tat eine große Herausforderung der Drogen- und Suchtpolitik.

Die harmlos wirkenden Produkte enthalten meist Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Wirkstoffe in unterschiedlicher Konzentration, die auf den bunten Verpackungen nicht ausgewiesen werden. Konsumenten rauchen, schlucken oder schniefen die Produkte zu Rauschzwecken. Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem Konsum von "Legal High"-Produkten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden.

Ich warne daher vor den unkalkulierbaren Risiken des Konsums und der möglichen Strafbarkeit des Umgangs mit solchen Produkten.

Die Bundesregierung verfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und anderen Stellen, wie der Europäischen Beobachtungstelle für Drogen- und Drogensucht, die gegenwärtige Entwicklung neuer psychoaktiver Stoffe weiterhin kritisch. In Zukunft müssen Wege gefunden werden, wie in der Praxis den ständig wechselnden chemischen Zusammensetzungen dieser Produkte noch effektiver begegnet werden kann.

Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit eine weitere Verbreitung von "Legal Highs" durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch eine sogenannte "generische Klausel" vorgebeugt werden kann. Eine solche Klausel beschränkt die Strafbarkeit nicht auf konkrete Substanzen, sondern erfasst zugleich auch chemische Veränderungen dieser Substanzen.

Bezüglich des Cannabisverbots möchte ich Sie auf meine bisherigen Antworten in diesem Forum verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
06.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Sie zitieren hier häufiger die Umfrage des Marktforschungsinstituts "Ears and Eyes" und geben an, dass 60% der Befragten sich gegen eine Legalisierung ausgesprochen hätten. Die Ergebnisse dagegen zeigen, dass lediglich 38% der Befragten Verbote seitens des Staates für sinnvoll erachten. Von welchen Angaben kann hier nun ausgegangen werden?

www.earsandeyes.com

Weiter frage ich Sie, ob Ihre Argumentation - die jetzige Rechtslage müsste aufgrund des Suchtstoffübereinkommens von 1961 bestehen bleiben - Ihrer Ansicht nach dem Gesellschaftswandel der letzten 51 Jahren gerecht wird?
Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
18.09.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings bleibt Ihre Frage unklar. Die beiden Aussagen widersprechen sich doch nicht: knapp 40 % sind gegen Verbote und somit für eine Legalisierung und 60 % sind gegen eine Legalisierung von Cannabis. Dies ergibt zusammen die Meinung aller Befragten.

Ihre zweite Frage liest sich so, als würden sich meine Argumente gegen eine Legalisierung von Cannabis nur auf das Suchtstoffübereinkommen von 1961 stützen. Das stimmt so natürlich nicht. In diesem Forum können Sie viele weitere Argumente nachlesen, die für mich gegen eine Legalisierung von Cannabis sprechen. Zudem sind internationale Konventionen keine starren Gebilde; die Unterzeichner der Konventionen diskutieren sie regelmäßig.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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