Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Die Risikoanalyse aller deutschen Kernkraftwerke wird von der Reaktorsicherheitskommission als Gremium unabhängiger Experten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Länder und dem Bundesumweltministerium vorgenommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
10.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans

neueste Studien beweisen, dass Alkohol die wahre Einstiegsdroge ist.

www.rawstory.com
onlinelibrary.wiley.com
www.spiegel.de

Viele ihrer Kollegen/innen im Bundestag verfechten die Prohibition bei Cannabis immernoch mit dem Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge!"

Meine Frage: Klären sie Ihre Kollegen/innen im nachhinein über deren wissenschaftlich wiederlegten Aussagen auf?

Denn das, wäre meiner Meinung nach die Aufgabe eines Drogenbeauftragen. Aufklärung gegenüber Volk und Volksvertreter, nach den neuesten wissenschaftlich begründeten Erkenntnissen.

mit Freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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27.09.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Bundestag über Drogen- und Suchtfragen zu informieren ist eine meiner Hauptaufgaben. Dazu gehört auch bei Bedarf darauf hinzuweisen, dass nicht jeder, der Cannabis konsumiert, später auch andere Drogen konsumiert. Allerdings haben Studien auch gezeigt, dass fast alle Konsumenten von Heroin, Kokain oder Ecstacy mit Haschisch oder Marihuana begonnen haben (Hall, W. (2006). The Mental Health Risks of Adolescent Cannabis Use; Mayet et al. (2012) . Cannabis use stages as predictors of subsequent initiation with other illicit drugs among French adolescents: use of a multi-state model).

Es ist aber meines Erachtens für den Schutz von Menschen vor Suchterkrankungen auch nichts gewonnen, wenn man einen ähnlich zu kurz greifenden kausalen Zusammenhang für Alkohol herstellt. Dies sind komplexe Phänomene, deren erfolgreiche Reduzierung viele Faktoren berücksichtigen muss.

Drogen- und suchtpolitisches Ziel der Bundesregierung ist es, gesundheitliche Schäden durch psychoaktive Substanzen zu verringern. Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung nutzt dazu die Möglichkeiten Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminderung und Repression.

Näheres dazu finden Sie auf meiner Internetpräsenz: www.drogenbeauftragte.de.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
16.07.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Dyckmans

Ich bitte höflich um Ihre Mitteilung, wie Sie als Volksvertreterin aus meiner Region abstimmen werden:

  • --Ob Sie bei der kurzfristig anstehenden Abstimmung einer Rettungsfinanzierung für spanische Banken durch ESM u.a. grundsätzlich zustimmen werden.

  • --Und wenn ja, ob Sie ohne gleichwertige und belastbare Gegenverpflichtungen des Spanischen Staates ( als für seine Banken haftend ) zustimmen werden.

  • --Und wenn nein, ob Sie ähnlich dem finnischen Modell sehr klare Festlegungen einfordern werden.

Ja oder nein genügen, bitte keine umfangreichen Erklärungen, ich möchte in der Ferienzeit nicht Ihr Büro blockieren.

Mit besten Grüßen

D.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.07.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Juli 2012 zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

Grundsätzlich werde ich der Gewährung von Finanzhilfen aus der EFSF bzw. dem ESM zur Rekapitalisierung von spanischen Finanzinstituten zustimmen. Ich bin der Ansicht, dass die Bereitstellung von Hilfe an Spanien angebracht ist, um die Finanzstabilität im Euro‐Währungsgebiet zu gewährleisten.

Die finanzielle Unterstützung seitens der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes für Spanien beinhaltet politische Auflagen für den Finanzsektor, die die Finanzhilfe flankieren werden. Die Auflagen werden gezielte Reformen des Finanzsektors umfassen, einschließlich Umstrukturierungspläne in Einklang mit den EU‐Beihilfevorschriften sowie horizontale Strukturreformen des nationalen Finanzsektors.

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass ich mich auch bei künftigen Abstimmungen für eine stabile Währung in Deutschland und Europa einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
17.07.2012
Von:

sehr geehrte frau dyckmans,

lang,lang ist es her seit in der brd diamorphin / heroin wieder verschreibungsmöglichen arzneimittelstatus erhalten hat - soweit so gut resp. schlecht den unter der prämisse dieses medikament nur in besonderen einrichtungen mit besonderen auflagen versehen abzugeben schießt die sogenannte "drogenpolitik" mal wieder weit am ziel vorbei - den außen vor bleiben jene in deren landkreis sich kein solches zentrum befindet sei es weil ihre stadt nicht vorgesehen ist oder sich eine ausgabe noch mit den befindlichkeiten lokaler "politiker" kollidiert und die soziale bindungen einen am umzug hindern.jeder facharzt / hausarzt kann,so er es den für nötig hält medikamente die dem btmg unterliegen, verschreiben.was,so meine frage disqualifiziert diesen arzt, heroin nicht zu verschreiben???? meinen sie nicht auch das es endlich an der zeit ist diesem politischen zirkus ein ende zu bereiten?das "idealbild" einer rauschfreien gesellschaft hat es noch nie gegeben und wird es auch nie geben - egal welche regierungsform gerade das sagen hat, es ändern sich bei totalitären regimen eben die preise und das risiko, aber nicht das gebrauchsverhalten welches in der illegalität betrieben weit schwerer zu erlernen ist.....das größte übel ist aber bei weitem das die praktizierte "drogenpolitik" nicht nur leben kostet sondern auch jene subventioniert die gemeinhin als mafia oder organisierte kriminalität bekannt sind.eine politik die das recht auf rausch nur einzelnen, bereits legalen rauschformen zugesteht (alkokol,nikotin,spiel,arbeitssucht usw.) ist mit verlaub gesagt unerträglich.
in der hoffnung auf eine antwort und eine drogenpolitik die den namen verdient verbleibe ich

mit freundlichen grüßen,
dietmar holzheuer
Antwort von Mechthild Dyckmans
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28.08.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen geschilderte Problem bei der Versorgung außerhalb der an der diamorphingestützten Behandlung teilnehmenden Städte ist mir bekannt. Ein Grund für die nicht stattfindende Ausweitung von Ambulanzen besteht in den strengen Vorgaben an die Einrichtungen, die sich aus den Richtlinien zur diamorphingestützten Behandlung ergeben.

Ich habe mich in meiner Funktion als Drogenbeauftragte der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass zu den strikten Vorgaben Änderungen vorgenommen werden. Aus dem entstandenen Diskussionsprozess resultierten Änderungen zur Richtlinie, die vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss derzeit abgestimmt werden.

Ich hoffe sehr, dass sich Änderungen durchsetzen lassen und diese zu einer Verbesserung der Versorgungslage der Behandlung mit Diamorphin beitragen können.


Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Internationales
19.07.2012
Von:

Werte Frau Dyckmans,

durch die Presse läuft gerade wieder ein Skandal, diesmal um eine der größten Banken, der HSBC. Dort laufen zur Zeit Ermittlungen wegen Geldwäsche von Geldern aus dem Geschäft mit illegalisierten Substanzen sowie der Finanzierung und der Ermöglichung von Terrorismus. Die HSBC ist auch in Deutschland tätig.

Ich würde gerne Erfahren, ob auch hierzulande ein Ermittlungsverfahren, gar durch Sie, eingeleitet worden ist, was dazu der Stand ist und ob es dazu eine Presseerklärung auf Ihren Seiten oder der Bundesregierung geben wird?

Die Bank hat offensichtlich große Beträge in viele kleine Zersplittert um die geltenden Kontrollen zu umgehen und die Herkunft zu Verschleiern.

Welche Rolle spielten dabei Transfers über Deutschland und wie wollen Sie solchen Vorgängen in Zukunft vorbeugen?

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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06.08.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Bericht des US-Senats zur HSBC vom 17. Juli 2012 ist mir bekannt. Er benennt Schwachstellen in der Geldwäschebekämpfung der amerikanischen Tochter der HSBC (HBUS) sowie bei den Aktivitäten der HSBC in Mexiko, dem Nahen Osten und Afrika und ihren Auswirkungen auf das Finanzsystem der USA. Als weltweit agierende Bank ist die HSBC zwar auch in Deutschland aktiv. Ob und in welchem Umfang die Deutsche HSBC ähnliche Schwachstellen bei der Geldwäschebekämpfung wie die HBUS aufweist, ist mir nicht bekannt.

In Deutschland ist die gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Geldwäsche das Geldwäschegesetz (GwG). Zuständig für Ermittlungen und Verdachtsanzeigen sind die dem Bundeskriminalamt (BKA) zugeordnete Financial Intelligence Unit (FIU) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

aus Ihrer Antwort an Herrn Schwarz vom 02.07.2012 lässt sich nach Analyse der semantischen Feinheiten herauslesen, dass inzwischen wissenschaftlich anerkannt ist, zumindest \"die Härte\" der Bestrafung hätte keinen Einfluss auf die Konsumhäufigkeit (Prävalenz) von Cannabisprodukten.

Das bedeutet doch, auch ein Senken des Verfolgungsdrucks in der BRD - durch eine effektive Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten wie z.B. in den Niederlanden – hätte keinen Einfluss auf die Konsumhäufigkeit innerhalb der Gesamtbevölkerung.

In der Bundesrepublik werden die Straftatbestände des BTMG mit dem Rechtsgüterschutz der \"Volksgesundheit\" begründet. Wie sich aber nun herausstellte, hat die Pönalisierung keinen Einfluss auf den \"Schutz der Volksgesundheit\". Demnach fällt die ursprüngliche juristische Grundlage für (grundgesetzkonforme) Bestrafung weg.

Mir ist klar, dass Ihre Aussage, es liesse sich \"...kein Zusammenhang (!) zwischen gesetzlichen Änderungen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums ermitteln\" nicht unbedingt im Umkehrschluss bedeutet, dass KEINE Bestrafung nicht DOCH einen Einfluss auf die Konsumprävalenzraten haben könnte. Doch in einem Rechtsstaat, der sich auf klare Rechtsprinzipien stützt, sollte es dann zumindest angemessen sein, die Strafverfolgung
auf ein Minimum zu reduzieren!

Vor diesem Hintergrund sollte auch die eigentliche Frage von Herrn Schwarz beantwortet werden:

Wenn die Bestrafung des Cannabisbesitzes den Cannabiskonsum nicht reduziert, welchen Nutzen kann sie dann haben?

Interessieren würde mich in diesem Zusammenhang auch, ob die Bundesregierung davon ausgeht, dass eine volle Entkriminalisierung des Cannabisbesitzes zu höheren Prävalenzraten führen würde und, falls \"ja\", auf welche Untersuchungen/Studien sich diese Annahme stützt?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Mechthild Dyckmans
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28.08.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist richtig, die Studien konnten keinen Zusammenhang zwischen gesetzlichen Änderungen in der Höhe der Strafen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums feststellen. Studien, die konkret zeigen, dass eine Reduzierung der Prävalenzraten des Cannabiskonsums nach Absenken der Strafen stattfindet, sind mir nicht bekannt.

Nachgewiesen sind aber die gesundheitlichen Schädigungen, die der Konsum von Cannabis nach sich zieht. Bei der Unterstellung unter das BtMG geht es neben dem Verbot von Verhaltensweisen, die unmittelbar für die Gesundheit Einzelner gefährlich sind, nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 auch darum, das soziale Zusammenleben in einer Weise zu gestalten, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält. Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung hält an dieser Zielsetzung fest.

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der "geringen Menge" die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung abzusehen.


Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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