Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Ihre Frage bezieht sich auch auf den Umstand, dass nicht alle im Reitox-Bericht zitierten Erhebungen Ergebnisse von 2009 beinhalten. Dazu möchte ich zu bedenken geben, dass die zugrunde liegenden Erhebungen zum Teil sehr aufwendig sind und aus Kostengründen nicht jedes Jahr durchgeführt werden können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
30.06.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Sie haben gestern dem ESM zugestimmt.
In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen, welche Sie mir sicherlich beantworten können.
Im Artikel 1 wird von 700 Mrd Stammkapital gesprochen. Dieses Stammkapital kann jedoch auf Beschluss des Gouverneursrates (Artikel 10) jederzeit erhöht werden. Eine Zustimmung der nationalen Parlamente ist hierzu nicht notwendig.

Wie wollen Sie unter diesen Rahmenbedingungen überhaupt noch einen nationalen Haushalt erstellen?
Wie wollen Sie Machtmissbrauch des Gouverneursrat verhindern?
Wie wollen Sie verhindern, dass wir über das Maß hinaus zur Kasse gebeten werden, weil wir überstimmt werden?

Im Artikel 9 Absatz 3 steht, dass wir auf Anordnung innerhalb von 7 Tagen zahlen müssen.
Es ist aufgrund der aktuellen deutschen Eckdaten nicht auszuschließen, dass wir ebenfalls herab gestuft werden, wenn bei uns die Wirtschaft schlechter läuft. Eine kurzfristige Geldbeschaffung verteuert das Geld und würde somit auch für uns die Kosten hoch treiben.

Wie sollen solche Risiken abgefangen werden?

Selbst wenn bei uns alles optimal läuft, werden wir mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für unsere Bürgschaften zahlen müssen.

Wo wollen Sie diese Gelder einsparen?

Frau Merkel hat in Brüssel bereits neue Zusagen gegeben.

Wie sollen die jüngsten Beschlüsse aus Brüssel in den Vertrag einfließen?

Bereits heute sind viele Bürger entsetzt über das Abstimmungsergebnis, weil in Deutschland massiv gespart wurde und es bereits heute eine soziale Schieflage gibt. Ich nenne hier nur mal ein Beispiel: bereits heute sind 800000 Haushalte zeitweise ohne Strom, weil sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens die Rechnung nicht mehr zahlen können.

Wie wollen Sie verhindern, dass diese Beschlüsse zu sozialen Unruhen führen oder eine Vielzahl von Protestwählern unerfahrene oder weniger demokratische Parteien wählen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
10.07.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni 2012 zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

Der ESM soll über 80 Mrd. Euro eingezahltes Kapital verfügen und über 620 Mrd. Euro abrufbares Kapital, welches haushaltsrechtlich in Form von Garantien bereitgestellt wird. Es handelt sich hierbei um "grundsätzlich" genehmigtes Stammkapital in Höhe von insgesamt 700 Mrd. Euro, welches nach Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 ESM-Vertrag zwingend zum Nennwert ausgegeben werden muss. In Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertag ist klar geregelt, dass die Haftung eines Mitgliedstaates unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital beschränkt bleibt. Der deutsche Anteil beträgt rund 190 Mrd. Euro.

Im Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrags heißt es: "Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen." Dieser Passus bezieht sich auf bereits genehmigtes Kapital, welches bereits durch die nationalen Parlamente bzw. Regierungen zugesagt wurde. Hierdurch soll die Handlungsfähigkeit des ESM gewährleistet und einer etwaig aufkommenden schlechten Zahlungsmoral der Mitgliedstaaten vorgebeugt werden.

Über Veränderungen des genehmigten Stammkapitals und eine eventuelle Anpassung des maximalen Darlehnsvolumens des ESM entscheidet der Gouverneursrat, bestehend aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets. Dies ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Alle wesentlichen Entscheidungen werden grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen – Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht. Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden, indem wir dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat einen Parlamentsvorbehalt vorschalten. Auf diese Weise muss sich der deutsche Vertreter zunächst die Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer möglichen Ausweitung zustimmen kann. Sollte der Bundestag diese Zustimmung verweigern, muss der deutsche Vertreter mit Nein stimmen und kann damit eine Ausweitung von Hilfen im Rahmen des ESM effektiv verhindern.

Der beste Weg, einer Herabstufung entgegenzuwirken, ist eine solide Haushaltsführung. Der Haushaltsentwurf 2013 trotzt der Staatsschuldenkrise. Drei Jahre früher als vom Grundgesetz vorgegeben kann der Bund bereits im Jahr 2013 und nicht erst 2016 das Ziel für die Obergrenze des strukturellen Defizits (0,35 Prozent des BIP) erreichen. Die Koalition übererfüllt damit die verfassungsmäßigen Vorgaben. Standfestigkeit, klare Orientierung und
Augenmaß im Zusammenspiel von Wachstums- und Konsolidierungspolitik scheinen sich auszuzahlen.

Die Beschlüsse, welche der Europäische Rat bei seinem Treffen am 28. und 29. Juni 2012 getroffen hat, müssen noch festgeschrieben werden. Dies wird voraussichtlich beim nächsten Treffen der Finanzminister der Eurozone geschehen. Die getroffenen Entscheidungen haben allerdings keine Auswirkungen auf die Beschlusslage der vom Bundestag am 29. Juni 2012 verabschiedeten Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus und Fiskalpakt.

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass ich mich auch bei künftigen Abstimmungen für eine stabile Währung in Deutschland und Europa einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
02.07.2012
Von:
See

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

wenn es um Cannabis geht, erwähnen Sie oft die Umfrage aus Ears and Eyes (November 2011)
Dabei sagen Sie, dass ca 60 Prozent gegen eine Legalisiereung/Entkriminalisierung sind?
Aber das ist nicht die Warheit!
Hätten Sie sich richtig informiert, dann hätten Sie auch das hier lesen müssen:

Zitat : Hamburg – 14. November 2011. Und interessanterweise sind sich Jung und Alt hierin erstaunlich einig (16-29 Jahre: 37%, 50+ Jahre: 38%). Genauso einig ist man sich aber auch darüber, dass dies auf keinen Fall für alle Drogen gelten sollte (16-29 Jahre: 78%, 50+ Jahre: 76%). So das Ergebnis der aktuellen Online-Umfrage des Hamburger Markt- und Trendforschungsinstituts EARSandEYES.

Die drei Hauptgründe für den Wunsch nach Entkriminalisierung von Cannabis sind: Seine positiven - wie z.B. schmerzstillenden - Wirkungen (63%), ein Rückgang der organisierten Kriminalität (60%) sowie der Wunsch nach Selbstbestimmung darüber, ob man Hanf in irgendeiner Form zu sich nehmen möchte oder nicht (57%). Die Legalisierungs-Gegner betrachten Cannabis hingegen als Einstiegsdroge (73%), die psychisch abhängig macht (61%) und auch psychische Schäden verursachen kann (54%).

Letztendlich sind sich die Bürger bewusst (84%), dass es wohl niemals eine Gesellschaft ohne Drogen geben wird. Die Frage ist nur wer und wie man idealerweise die Menschen vor gefährlichen Suchtmitteln schützen kann. Nur 38% der Bürger halten hier Verbote seitens des Staates für das Mittel der Wahl.
An dieser repräsentativen Befragung nahmen 1.000 Bundesbürger ab 16 Jahren teil.

Hier ist der Link: www.earsandeyes.com

Warum verschweigen Sie den Bürgern/Wähler so etwas?
Antwort von Mechthild Dyckmans
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31.07.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr See,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Ergebnisse der Umfrage sind eindeutig: 60% der Deutschen hat sich in der Umfrage gegen eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Die Pressemitteilung, die Sie zitieren, stellt die anderen 40% der Befragten in den Mittelpunkt. Diese stellen aber nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit der Befragten dar.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
07.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Sie antworteten am 22.12.2010: "Es (drugchecking) spiegelt eine vermeintliche Sicherheit vor, da die getestete Probe wenig über Zusammensetzung, Wirkstoffgehalt [...] in weiteren, nicht getesteten Einheiten aussagt.",

am 17.01.2011 "Es dürfte zudem kaum im vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmen eines Drugchecking möglich sein, Proben umfassend auf alle denkbaren Substanzen und Verunreinigungen hin zu untersuchen".

Mir ist unklar, wie Sie zu dieser Ansicht kommen. Ich habe ein Physikstudium mit Nebenfach Chemie absolviert und kenne die verwendeten Verfahren (GC/MS, HPLC). Diese Verfahren sind durchaus in der Lage, alle denkbaren Substanzen aufzuzeigen und auch unbekannte Substanzen zu identifizieren. Drugchecking-Listen enthalten auch hin und wieder den Hinweis "unbekannte Substanz" (Beispiel: tinyurl.com ). In diesen Fällen wurden Signaturen in den ausgewerteten Spektren entdeckt, die sich keiner der üblichen Drogen zuordnen lassen, aber auf aktive Substanzen hinweisen.
Auch Ihr Argument, der Aufwand sei zu hoch, trifft auf die von mir genannten Verfahren nicht zu. Sie werden von Vereinen wie eve-rave.ch und checkit!, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, verwendet.
Ich beziehe mich hier nur auf Tabletten. Diese werden maschinell gefertigt und ihr Argument, dass von einer getesteten Einheit nicht auf andere geschlossen werden kann, trifft zwar auf Pulver und Hanfpflanzen zu, nicht aber auf Tabletten. Es kann sein, dass zwei gleich aussehende Tabletten verschiedene Inhaltsstoffe haben. Aber ich habe bisher nur potentielle Konsumenten beobachtet, die Tabletten weggeworfen haben, weil sie in einer solchen Liste aufgetaucht sind, aber keine, die das unterlassen haben, weil die Liste eine andere Tablette enthalten könnte.
Ihr Anspruch der Prävention und Aufklärung müsste sich doch sehr gut mit drugchecking vereinen lassen? Denn drugchecking wird erst relevant, wenn der Kauf der Droge kurz bevorsteht.

MfG,
Fanz
Antwort von Mechthild Dyckmans
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31.07.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Wie ich in diesem Forum bereits mehrfach dargelegt habe, erscheint mir Drugchecking nicht als geeignetes Instrument der gesundheitlichen Prävention oder Schadensminderung. Vor allem jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten kann durch Drugchecking der Eindruck vermittelt werden, ein unbedenkliches und von offizieller Seite geprüftes Produkt erworben zu haben. Dies würde dem erklärten Ziel der Bundesregierung entgegenstehen, den Konsum illegaler Substanzen vor allem in dieser Gruppe zu verringern.

Ihre Ansicht, dass Drugchecking nur geringe Kosten verursachen würde, teile ich nicht. Unter Umständen könnten erhebliche Ausgaben auf die Bundesländer und die Gemeinden zukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Finanzen
07.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

seit Jahren wird uns versprochen, dieser Rettungsschirm hält. Die Intervalle, in denen nachgerüstet wird, werden immer kürzer. Ist das nicht Insolvenzverschleppung?
Ich habe Angst. Sind diese Abstimmungen im Namen des Volkes?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.07.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07. Juli 2012 zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus und der Fiskal-Vertrag bilden zwei Seiten einer Medaille ab. Der ESM dient dabei zur kurzfristigen Stabilisierung von in Not geratenen Staaten zur Bewahrung der Stabilität in der Eurozone insgesamt, während der Fiskal-Vertrag langfristig gewährleisten soll, dass es in Zukunft nur noch tragfähige Staatshaushalte geben wird.

Die Übernahme der Schuldenbremse nach deutschem Vorbild durch die anderen Euro-Staaten ist entscheidend für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung, da so das Problem an der Wurzel gelöst und die Weichen zu dauerhaft tragfähigen Staatshaushalten gestellt werden. Nur so können die tatsächlichen Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden.

Mit dem ESM werden wir darüber hinaus ein deutliches Signal für Stabilität, Solidität und Kontinuität innerhalb Europas setzen. Er gewährleistet, dass die temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in der gesamten Eurozone ausweiten kann. Auch der ESM fußt auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen.

Der Tatbestand einer Insolvenzverschleppung ist dann erfüllt, wenn bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Ziel der Maßnahmen des ESM und des Fiskalpaktes ist es unter anderem, die Zahlungsunfähigkeit einzelner Mitgliedsstaaten der Eurozone und somit deren Insolvenz zu verhindern.

Ein Zusammenbruch des europäischen Wirtschaftsraums würde insbesondere die exportorientierte deutsche Volkswirtschaft treffen und es wäre mit höherer Inflation und steigender Arbeitslosigkeit hierzulande zu rechnen.

Das Leitungsorgan des ESM, der Gouverneursrat, ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Alle wesentlichen Entscheidungen werden grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen – Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht. Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden, indem wir dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat einen Parlamentsvorbehalt vorschalten. Auf diese Weise muss sich der deutsche Vertreter zunächst die Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung zustimmen kann. Die Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus und Fiskalpakt wurden am 29. Juni 2012 vom Deutschen Bundestag, dessen Mitglieder direkt vom deutschen Volk gewählt wurden, verabschiedet.

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass ich mich auch bei künftigen Abstimmungen für eine stabile Währung in Deutschland und Europa einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.07.2012
Von:

Ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie zum neuen Meldegesetz stehen, dass gerade vom Bundestag verabschiedet wurde.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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10.07.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Juli 2012 zum Meldegesetz.

Bei der Föderalismusreform wurde vereinbart, das Meldewesen in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes zu überführen. Mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes wird nunmehr von der neu geschaffenen Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht. Damit soll gewährleistet werden, dass einheitliche Standards bei den Melderegistern eingeführt werden.

Daher war Ziel des Gesetzgebungsverfahrens, das geltende Recht quasi auf einen Nenner zu bringen und in Bundesrecht zu überführen. Das neue Melderecht bildet daher das geltende Recht aus den derzeit bestehenden Landesmeldegesetzen ab. Unberührt bleibt zudem die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes, welches selbstverständlich nach wie vor auf die Datenverarbeitung in den Meldebehörden umfassend Anwendung findet.

Ab 2014 gilt dann bundesweit ein neues einheitliches Melderecht. Bisher gibt es ein Rahmengesetz des Bundes und 16 Landesmeldegesetze. Im neuen Bundesmeldegesetz werden – in Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz – weiterhin hohe Datenschutzstandards eingehalten.

Für die FDP-Fraktion war dabei wichtig, dass mit dem neuen Recht kein zentrales Melderegister geschaffen wird, wie es in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen worden war, sondern es weiter bei der dezentralen Speicherung in den zuständigen Meldebehörden bleibt.

Für die Bundesjustizministerin und auch die FDP-Fraktion war dabei ebenso wichtig, dass das Gesetz auch im Blick auf den Datenschutz die Bürgerinnen und Bürger keinesfalls schlechter stellt als es die bisherigen Landesmeldegesetze tun. Allerdings war eine Mehrheit im Bundestag für die datenschutzrechtlich weitestgehende Einwilligungslösung, die wir von der FDP unterstützt haben, nicht möglich. Jedenfalls konnte die FDP-Fraktion sich mit einem neuen gesetzlichen Widerspruchsrecht durchsetzen. Bislang ist ein solches Widerspruchsrecht in den geltenden Landesmeldegesetzen nicht vorgesehen, erst recht sieht kein Landesgesetz eine Einwilligungslösung vor. Hier konnte die FDP-Fraktion bereits für eine deutliche Verbesserung sorgen.
Da sich zwischenzeitlich jedoch die CSU offensichtlich anderweitig entschieden hat und nun doch eine Einwilligungslösung mittragen möchte, steht die FDP-Fraktion hierfür nach wie vor gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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