Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
weitere Profile
(...) In natürlicher Form sind leider neben dem Nikotin auch andere Alkaloide und natürliche MAO Hemmer in der Tabakpflanze vorhanden. Diese können im Tabakrauch psychotrope Wirkungen entfalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
27.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

mich würde Interessieren ob Sie den World Drug Report 2011 der UNODC gelsen bzw. die Empfehlungen der Kommission mitverfolgt haben und frage mich daher, wie Sie rechtfertigen können, dass Cannabiskonsumenten immernoch kriminalisiert und stigmatisiert werden ?

Wieso nicht einen Anfang mit den Cannabis Social Clubs machen und mit dem sinnlosen verschwenden von Ressourcen aufhören ?

Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der World Drug Report 2011 sowie der Bericht der Global Commission sind mir bekannt. Viele der von der Commission angesprochenen Behandlungsangebote sowie die Maßnahmen zur Harm Reduction werden in Deutschland bereits umgesetzt.

Die Bundesregierung hält aber an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr, des Erwerbs und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und Verbreitung dieser Substanz eingeschränkt. Damit dient das Verbot dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen.

Auch neuere Studien haben Cannabis nicht als unbedenklich bewertet, vielmehr wird auf eine Reihe akuter und langfristiger Risiken des Cannabiskonsums hingewiesen. Danach kann Dauerkonsum zu ernsthaften körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen führen. Die Gesundheitsgefahren des Cannabismissbrauchs gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind erwiesen.

Ihrem Vorschlag, Cannabis Social Clubs zuzulassen, kann ich nicht zustimmen. Cannabis Social Clubs sind mit den von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten internationalen Suchtstoffabkommen nicht vereinbar. In der spanischen Gesetzgebung besteht eine Grauzone, die es in Deutschland nicht gibt. Das drogenpolitische Ziel der Bundesregierung im Bereich der illegalen Drogen ist die Reduzierung des Konsums, auch bei Cannabis. Dieses Ziel wird meines Erachtens durch Cannabis Social Clubs nicht erreicht.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
01.11.2011
Von:

Sehr geehrte Abgeordnete Dyckmans!

Ihre Antwort:
www.abgeordnetenwatch.de

Ist Ihre Antwort dahingehend zu verstehen, dass Sie der Meinung sind, Drogen sollten verboten sein, da nur über den Schwarzmarkt ein maximaler Schutz möglich ist?

Ist Ihnen als Drogenbeauftragte und Sachverständige nicht bekannt, dass es eine Altersbeschränkung für legale Drogen gibt, und diese durch staatliche Kontrollen auch gut durchgesetzt werden können?

Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung zur Kontrolle des Schwarzmarktes ein, die gewährleisten, dass eben keine Minderjährigen an Drogen gelangen?

Wie hoch schätzen Sie als Expertin die Verfügbarkeit von Cannabis an Deutschen Schulen ein?

Teilen Sie die Ansicht der Experten vor Ort? "Heute ist sich die Berliner Drogenbeauftragte Christine Köhler-Azara sicher: "Es gibt keine Schule in Berlin, an der man es nicht bekommt."
Quelle: www.tagesspiegel.de

Vertreten Sie die Ansicht, dass Studien und Befragungen bezüglich illegalisierter Substanzen, durch Angst vor Strafverfolgung der Probanden dennoch zu repräsentativen Ergebnissen führen?

Kennen Sie als Drogenbeauftragte und Sachverständige andere Lösungsszenarien als Prohibition und die Marktlösung? Wenn ja, welche?

Warum sprechen Sie sich gegen ein Werbeverbot von Drogen aus, und wie ist das vereinbar mit dem Jugendschutz?

Verstossen folgende Werbekampagnen aus Ihrer Sicht gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates: Jägermeister, Captain Morgan?

Wie bewerten Sie die Studie der DAK aus dem Jahr 2009 "Einfluss der Werbung auf Einstellung und Verhalten", die sehr wohl zu dem Ergebnis kommt, das Werbung für Drogen einen Einfluss auf Kinder und Jugendliche haben? (Quelle: www.presse.dak.de )


mit solidarischen Grüßen,

Antwort von Mechthild Dyckmans
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08.12.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Sucht- und Drogenpolitik in Deutschland umfasst nicht nur die Angebotsreduzierung durch die Unterstellung von Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern in gleichem Maß auch Prävention, Beratung und Behandlung sowie Maßnahmen zur Schadensreduzierung. Eine Einengung der politischen Diskussion auf die Verbotsthematik greift zu kurz und trägt zur Lösung der sucht- und drogenbedingten Probleme nicht bei. Es kommt darauf an, gesundheitliche und soziale Schäden durch Sucht und Missbrauch insgesamt zu reduzieren. Dies gilt für Tabak und Alkohol genauso wir für Betäubungsmittel.

Die Werbung für Betäubungsmittel ist bereits nach § 14 Abs. 5 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar, eine weitere Regelung, etwa über das Jugendschutzgesetz, ist daher überflüssig.

Auch ich sehe die Werbung für alkoholische Getränke durchaus kritisch. Nach den Verhaltensregeln der Deutschen Werbewirtschaft soll kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke nicht zu missbräuchlichem Konsum alkoholhaltiger Getränke auffordern oder einen solchen Konsum verharmlosen.

Zuständig für die Überwachung der Verhaltensregeln ist der Deutsche Werberat. Bei vermuteten Verstößen gegen die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft kann sich jede Person mit einer Beschwerde an den Deutschen Werberat wenden. Der Deutsche Werberat wendet bei einem Verstoß in Zusammenarbeit mit seinen Partnern aus der Werbewirtschaft die effektiven Instrumente der Selbstregulierung zur Änderung oder Einstellung der kritisierten Werbung an.


Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.11.2011
Von:

Gruß zuvor!

Alle Inhaftierten, auch und gerade Drogenkonsumenten, müssen die Möglichkeit haben, ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer zu schützen.

Warum werden Sie Ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz und die medizinische Versorgung aller Gefangenen nicht gerecht? Kennen Sie die Aktion "Drogen und Menschenrechte" der Deutschen Aidshilfe, siehe j.mp (weiteres dazu auch dort) ?

Solange Drogenkonsumenten in Deutschland kriminalisiert und strafverfolgt werden, gibt es einen mafiösen Schwarzmarkt, Beschaffungskriminalität, schwere Gesundheitsschäden (z. B. durch verunreinigte Drogen und unhygienische Konsumbedingungen aufgrund des Verfolgungsdrucks) und Jahr für Jahr über 1.000 Drogentodesfälle (z. B. durch Überdosierungen aufgrund des schwankenden Drogengehalts).

Eine weitere Folge der Drogengesetze: Jedes Jahr werden tausende Menschen wegen ihres Drogenkonsums inhaftiert – mit hohen Kosten für die Strafverfolgung und die Unterbringung im Gefängnis. Experten schätzen, dass mindestens 30 Prozent der Gefangenen in Deutschland wegen Drogendelikten oder Beschaffungskriminalität einsitzen und dass 20 bis 30 Prozent auch in Haft Drogen konsumieren.

Anders als "draußen" ist der Zugang zu Prävention und Behandlung hinter Gittern aber nicht oder nur sehr eingeschränkt gegeben:

Sterile Spritzen gibt es nur in einem einzigen der 185 deutschen Gefängnisse.

Kondome sind entweder gar nicht oder nicht anonym zugänglich, nur in NRW.

Eine bedarfsgerechte Substitutionsbehandlung (kontrollierte Vergabe von Drogenersatzstoffen) in Haft ist nicht gegeben.

Wie stehen Sie dazu?

fragt,
Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
24.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Selbstverständlich setze ich mich auch für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes für suchterkrankte Menschen in Haft und die Verbesserung der Therapieangebote ein. Der Strafvollzug und damit auch die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Haftanstalten ist aber eine Angelegenheit der Bundesländer, daher sehe ich meine Hauptaufgabe vor allem in der Förderung von Veranstaltungen zur Fortsetzung des Dialogs zwischen Experten aus dem Gesundheits- und Justizbereich, damit die Lage langfristig verbessert werden kann, bzw. auch in meiner Teilnahme an Treffen der Länder, wenn möglich.

Gemeinsam mit der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) habe ich eine Fachtagung "Drogen und Haft" organisiert, die im November 2010 mit zahlreichen Vertretern aus Theorie und Praxis in Berlin durchgeführt wurde. Dabei haben sich deutsche und internationale Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien, Versicherungen und Verbänden unter anderem zu den von Ihnen angesprochenen Themen Behandlungsstandards sowie Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten ausgetauscht. Über die Ergebnisse der Tagung können Sie sich z.B. unter folgendem Internetlink informieren:

www.dbdd.de

Weitere Informationen können Sie auch dem neuen Jahresbericht der DBDD entnehmen, den der Leiter der DBDD und ich am 15. November 2011 der Presse vorgestellt haben. Auch in meiner Presseerklärung zur Vorstellung des Berichts habe ich auf die unzureichende Situation von Drogenabhängigen in Haft hingewiesen

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich beziehe mich diesmal auf die Antwort vom 04.11.2011.

Sie behaupten, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unabhängig sei.
Was sagen Sie dann zu den unzähligen Artikeln, die was anderes zeigen ? Hier stellt sich heraus, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht unabhängig ist und einer Befehlskette folgt (das Bundesministerium für Gesundheit über das BfArM und Politiker die die Befehle erteilen - oft durch Druck der Medien) selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

Was halten Sie davon ?

Außerdem sagen Sie, dass der Fragesteller die Informationen bei der Geschäftsstelle des Rates einholen soll. Als es vor damals um ein Verbot einer Pflanze ging habe ich die Verantwortlichen beim BfArM gefragt wie die dazu kommen, dass die Pflanze gefährlich sei und ob es neutrale Studien von unabhängigen Instituten gibt. Ich erhielt meistens 3 kleine Sätze ohne vernünftige Argumente - man hielt mich einfach für dumm und unmündig. Wie soll man das BfArM denn ernst nehmen, wenn die nicht mal den Bürger ernst nehmen und wohl nur eine Befehlskette befolgen ?

Grüße
Antwort von Mechthild Dyckmans
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28.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe nicht gesagt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) unabhängig ist, sondern dass der Sachverständigenausschuss beim BfArM ein unabhängiges Gremium ist, das seine Entscheidungen weisungsungebunden mit der Mehrheit seiner Mitglieder trifft.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts in einem einzigen aktuellen Fall im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, das Bundesinstitut für Arzneimittel anzuweisen, einen ablehnenden Bescheid zu einem Antrag zum Eigenanbau von Cannabis zu erlassen.

Den Fall und die ausführliche Begründung der Entscheidung des BMG können Sie bei Interesse in der Antwort auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN nachlesen (Bundestags-Drucksache Nr. 17/4789, dipbt.bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

in Ihrer Reaktion auf die Anfrage Herrn Münchs vom 24.09.11 führen Sie aus: \"Im Internet sind viele Informationen zum Thema Cannabis unterwegs, die einer kritischen Betrachtung nicht immer standhalten.\"
Beziehen Sie diese Aussage auf Ihre eigenen Ausführungen hier bei abgeordnetenwatch.de?

Sie kritisieren zudem, dass der von Herrn Münch erwähnte Film unausgewogen über Cannabis berichte.
Da Sie noch nie eine Ihrer Behauptungen auf unabhängige wissenschaftliche Arbeiten stützen konnten, die nicht von Prohibitionsbefürwortern durchgeführt oder finanziert wurden, bitte ich Sie einmal genauer zu verdeutlichen, woran die Ausgewogenheit Ihrer Darstellung zu erkennen ist, und wie ausgewogen Sie Schaden und Nutzen durch Strafverfolgung bewerten?

Bezüglich der These einer konsummindernden Wirkung durch Strafverfolgung hat die Bundesregierung ja bereits still eingestanden, über keinerlei Belege zu verfügen. Stattdessen versuchte sie diese Wirkung durch den höchst fragwürdigen Verweis auf einen Rückgang beim Konsum von \"Spice\", nach dem Verbot der darin enthaltenen Cannabinoide in 2009, herzuleiten. (vgl. tinyurl.com tinyurl.com )
Ist diese Darstellung I.E. statthaft, wenn man bedenkt, dass statt \"Spice\" einfach neue Mischungen mit legalen Cannabinoiden versetzt und vertrieben werden?
Wie viele derartige Kräutermischungen sind Ihres Wissens derzeit legal im Handel verfügbar, und wie weit ist deren Konsum verbreitet?
Gäbe es I.E. eine Nachfrage für solche Mischungen, wenn Cannabis für Erwachsene legal verfügbar wäre?

In NRW führten 0,2 g Haschisch jüngst nicht nur zu einer Gerichtsverhandlung, sondern auch zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. Der DHV rechnete in diesem Zusammenhang vor, dass BtMG-Verfahren überdurchschnittlich oft zu Verurteilungen führen. (vgl. tinyurl.com )
Wie passt das zu Ihrer ständigen Behauptung, Konsumenten seien entkriminalisiert?

Freundliche Grüße
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
28.11.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Mit meiner Antwort bin ich der häufig im Internet anzutreffenden Bagatellisierung der Risiken des Cannabiskonsums entgegengetreten. Die Risiken des Cannabiskonsums werden von vielen unterschätzt. Häufiger Cannabiskonsum ist nicht harmlos und birgt gesundheitliche Gefahren, insbesondere für junge Menschen. Regelmäßiger Cannabiskonsum kann Konzentrations- und Gedächtnisschwierigkeiten, Depressionen, Psychosen oder Angstzustände bewirken. Auf welche Studien ich mich dabei berufe, ist hier bei Abgeordnetenwatch bereits dargelegt. Auch der Jahresbericht der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) bietet hierzu einen guten Überblick: www.emcdda.europa.eu .

Die Reduzierung des Angebots und des Konsums von Cannabis ist daher eine wichtige sucht- und drogenpolitische Aufgabe. Strafandrohungen dienen der Bekämpfung des kriminellen Drogenhandels und der Unterbindung des Konsums.

Vielen Dank auch für Ihren Hinweis auf synthetische Drogen, von denen immer wieder neue auf den Markt kommen. Diese Substanzen bergen unkalkulierbare gesundheitliche Risiken für die Konsumenten. Wir müssen uns deshalb sowohl in unseren Präventionsbemühungen als auch bei der strafrechtlichen Bekämpfung der Herstellung und des Handels mit diesen Stoffe auf die neuen Herausforderungen einstellen.

Aktuellen Studien zufolge haben bereits 3,7% der 15-24-Jährigen Erfahrungen mit den neuen psychoaktiven Substanzen gemacht. Wir wissen derzeit noch zu wenig über die Konsumenten dieser Produkte. Aktuelle Studien werden aber Anfang des kommenden Jahres vorliegen, woraus zielgruppenspezifische Präventionsangebote abgeleitet werden können, um die Konsumenten über die Gefahren der neuen synthetischen Drogen aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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