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Sehr geehrte Frau Dyckmans,
in Ihrer Reaktion auf die Anfrage Herrn Münchs vom 24.09.11 führen Sie aus: \"Im Internet sind viele Informationen zum Thema Cannabis unterwegs, die einer kritischen Betrachtung nicht immer standhalten.\"
Beziehen Sie diese Aussage auf Ihre eigenen Ausführungen hier bei abgeordnetenwatch.de?
Sie kritisieren zudem, dass der von Herrn Münch erwähnte Film unausgewogen über Cannabis berichte.
Da Sie noch nie eine Ihrer Behauptungen auf unabhängige wissenschaftliche Arbeiten stützen konnten, die nicht von Prohibitionsbefürwortern durchgeführt oder finanziert wurden, bitte ich Sie einmal genauer zu verdeutlichen, woran die Ausgewogenheit Ihrer Darstellung zu erkennen ist, und wie ausgewogen Sie Schaden und Nutzen durch Strafverfolgung bewerten?
Bezüglich der These einer konsummindernden Wirkung durch Strafverfolgung hat die Bundesregierung ja bereits still eingestanden, über keinerlei Belege zu verfügen. Stattdessen versuchte sie diese Wirkung durch den höchst fragwürdigen Verweis auf einen Rückgang beim Konsum von \"Spice\", nach dem Verbot der darin enthaltenen Cannabinoide in 2009, herzuleiten. (vgl.
tinyurl.com tinyurl.com )
Ist diese Darstellung I.E. statthaft, wenn man bedenkt, dass statt \"Spice\" einfach neue Mischungen mit legalen Cannabinoiden versetzt und vertrieben werden?
Wie viele derartige Kräutermischungen sind Ihres Wissens derzeit legal im Handel verfügbar, und wie weit ist deren Konsum verbreitet?
Gäbe es I.E. eine Nachfrage für solche Mischungen, wenn Cannabis für Erwachsene legal verfügbar wäre?
In NRW führten 0,2 g Haschisch jüngst nicht nur zu einer Gerichtsverhandlung, sondern auch zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. Der DHV rechnete in diesem Zusammenhang vor, dass BtMG-Verfahren überdurchschnittlich oft zu Verurteilungen führen. (vgl.
tinyurl.com )
Wie passt das zu Ihrer ständigen Behauptung, Konsumenten seien entkriminalisiert?
Freundliche Grüße
