Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Die Bundesregierung befürwortet, dass Arzneimittel auf der Basis von Cannabis zugelassen und in den Verkehr gebracht werden können, wenn diese sich nach den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes als wirksam erwiesen haben. Mit der Zulassung eines Arzneimittels geht aber nicht automatisch eine Verpflichtung der Krankenkassen einher, auch die Behandlungskosten zu übernehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
07.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.07.2011 auf meine Fragen vom 31.05.2011. Leider kann ich Ihren Worten keine konkreten Antworten entnehmen und bin bitter enttäuscht über diese fachliche Fehlleistung.

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

Warum schreiben Sie etwas zum Thema Legalisierung, obwohl ich danach überhaupt nicht gefragt habe?

Dieses Thema war in keinster Weise bestandteil meiner Fragen! Mir ging es nicht um eine Legalisierung von Cannabis, sondern vielmehr um eine glaubwürdige Argumentationsgrundlage der von Ihnen vertretenen Drogenpolitik. Ferner zielten meine Fragen auf den Jugendschutz, u.a. durch glaubwürdige Aufklärung ab.

Was dieses Thema angeht verfehlt die Poltik ihr Ziel ohnehin, da zwischenIllegalität und Legalität ein zu großer Spielraum klafft, denn:
Wie soll im Hinblick auf die aktuelle Eigenbedarfsregelung die Weitergabe von Rauschmitteln an Minderjährige effektiv verhindert werden können? Wird jemand mir einer "geringen Menge erwischt" wird er immer angeben es sei Eigenbedarf, wird er nicht erwischt kann niemand den Umgang überwachen und demnach eine Weitergabe an Kinder oder Jugendliche auch nicht verhindern.

Mein Vergleich mit dem Motorrad spielte hingegen auf den Zusammenhang mit folgender Frage an:

Muss nicht jede politische Argumentation eine gewisse" universelle Plausibilität" aufweisen, d. h. in ihrer Logik auch auf andere Lebensbereiche übertragbar sein?
(Wie z.B.auch bei Diebstahl, der gleichermaßen strafbewährt ist wenn es sich bei dem gestohlenen Objekt um ein Auto, einen Apfel oder eine Kuh handelt)
Hier hatte ich mir Hilfe von Ihnen erbeten, wie ich meinen Kindern diesbezüglich die Plausibilität im Zusammenhang zwischen Ihrer Drogenpolitik und solchen ähnlichen Lebensbereichen vermitteln kann.

Ich hoffe Sie können meine Fragen etwas themenbezogener und konkreter beantworten als dies in Ihrer vorherigen Antwort der Fall war.

Mit freundlichen Grüßen.
Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
12.09.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. In meiner Antwort vom 15. Juli 2011 habe ich Ihnen bereits viele Hinweise gegeben, wo Sie sich über die für Sie relevanten Themen informieren können. Da ich in diesem Forum bereits mehrmals auf ähnliche Fragestellungen eingegangen bin, bitte ich Sie meine Antworten nachzulesen. Ergänzende Informationen finden Sie auf meiner Homepage:

Zu den Drogentodeszahlen:
www.drogenbeauftragte.de

Drogentote, die allein auf den Konsum von Cannabis zurückzuführen sind, weist die Statistik nicht aus. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Studien hinweisen, die die psychischen Auswirkungen von Cannabis in den Blickpunkt stellen (mehr hierzu finden Sie bereits hier im Forum). Diese Ergebnisse sollten Ihnen helfen, Ihre Kinder von den negativen Nebenwirkungen des Cannabiskonsums zu überzeugen.

Zur aktuelle Situation in Deutschland zu weiteren Cannabis relevanten Themen:
www.drogenbeauftragte.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht jede einzelne Frage im Detail beantworten kann.

Erlauben Sie mir noch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage hinsichtlich der Bedeutung von "drugs" Folgendes zu erläutern:
Das deutsche Wort "Droge" unterscheidet sich in der Bedeutung vom englischen Begriff "drugs" und ist nicht gleich zu setzen. Alkohol und Tabakwaren sind in Deutschland legal zu erwerben und werden im normalen Sprachgebrauch als legale Drogen bezeichnet.
Im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes stellen Alkohol und Tabakwaren jedoch keine Drogen dar. Dafür gibt es Erwerbsbeschränkungen für diese Produkte im Jugendschutzbereich.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

der Telekom-Prozess kann nach Angaben des Rechtsanwaltes Tilp noch bis zu weiteren 20
Jahren, also insgesamt 30 Jahre, dauern, siehe

www.heise.de

Das Urteil werden also viele Kläger nicht mehr erleben. Ist es mit einem Rechtsstaat vereinbar, ein Problem einfach auszusitzen?

Gibt es einen Anspruch auf ein Urteil in angemessener Zeit und wenn nicht,
würden Sie sich dafür einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
2Empfehlungen
12.08.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. August 2011. Sie sprechen mit den zu langen Verfahrensdauern ein Thema an, welches mich seit meiner Wahl in den Bundestag sehr beschäftigt.
Auch ich finde es sehr misslich, wenn rechtssuchende Bürger einen zu langen Zeitraum auf ein entscheidendes Urteil warten müssen. Nicht umsonst hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die teils enorme Dauer von Verfahren vor deutschen Gerichten gerügt. Daher habe ich bereits in der letzten Legislaturperiode bei der damaligen Bundesregierung eine gesetzliche Regelung angemahnt, die diese aber leider schuldig geblieben ist.
Dafür hat das seit dieser Legislatur von Frau Leutheusser-Schnarrenberger geführte Bundesjustizministerium nunmehr einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser befindet sich derzeit im parlamentarischen Beratung und sieht eine Stärkung der betroffenen Bürger vor. Danach soll ihnen in Zukunft ein Entschädigungsanspruch für Schäden zukommen, die sie wegen der langen Verfahrensdauer erleiden. Voraussetzung dafür ist lediglich eine vorherige Rüge bei dem zu langsam arbeitenden Gericht. Sie finden diesen Gesetzentwurf unter der Drucksachennummer 17/3802 auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich für eine zügige Verabschiedung des Vorhabens einsetzen werde. Auch ich bin der Meinung, dass Bürger Anspruch auf Gerichtsurteile in einer angemessenen Zeit haben, denn nur so kann auch der von allen Beteiligten gesuchte Rechtsfrieden eintreten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
12.08.2011
Von:
Eva

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Wie können Sie erklären, dass Erwachsene Jugendliche Drogen konsumieren, negative Angst Erlebnisse haben und einfach nicht Wissen wie Sie mit der Angst und den Drogen umgehen sollen!

Es fängt bei der Aufklärung an, den Menschen wird nicht die Chance gegeben, korrekt mit Substanzen umzugehen, wir wissen, wie wichtig Dosierungsangaben zB in der Medizin sind, Wie kann es dann sein, dass unsere Regierung uns keine Dosierungsempfehlungen und Konsumempfehlung anbietet?

In der Gesellschaft können Menschen mit Dingen in Kontakt treten, wenn sie die nötige Ausbildung dafür haben, warum fehlt dieser Baustein in der Drogenpolitik? Der Punkt, an dem die Drogen angreifen, und zum Problem werden, wird nicht durch die Droge erzeugt, er ist schon im Mensch vorhanden - und damit muss man umgehen und dafür sind Sie Zuständig Frau Dyckmans !

Wenn ein Jugendlicher an einem Joint zieht, und es ihn Umhaut, dann war die Dosierung falsch, nicht die Droge an sich! Dass es diesem Jugendlichen helfen würde Zucker zu sich zu nehmen, um das negative Gefühl abzuschwächen (Unterzucker) das weiss niemand, und es wird auch niemandem gesagt - wobei genau das Ihr Arbeitsgebiet ist !

Der Gesellschaft geht es auf Dauer BESSER, Frau Dyckmans,: wenn sie lernen mit negativen Erlebnissen im normal Zustand aber auch im extrem Zustand umzugehen!

Wir haben ein Recht darauf, von unserer Regierung im Umgang mit Problemen geführt zu werden. Sie Frau Dyckmans, müssen hier ihre Aufgabe in die Hand nehmen und sich den Problemen der Konsumenten anzunehmen, und dass sie ein Weg finden, wie man Perspektive im Umgang mit Drogen bieten kann, dass Sie ihnen die Möglichkeiten bieten, genug über die Drogen zu Wissen, sodass man diese negativen Nebenwirkungen vermindern kann.

Wie würden Sie uns sonst empfehlen mit dem Aufklärungdefitzit umzugehen ?
Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
23.09.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider gibt es in Deutschland immer noch zu viele Menschen, die den Konsum von illegalen Substanzen verharmlosen. Es existieren viele Seiten im Internet, über die man sich seriös über illegale Drogen, ihre Wirkung und die Risiken informieren kann. Hier möchte ich vor allem auf die Seite www.drugcom.de verweisen. Aber auch in diesen Seiten finden Sie weitere Beispiele:

www.drogenbeauftragte.de

www.bzga.de

www.dhs.de

Darüber hinaus gibt es viele Einrichtungen und Projekte, die von kommunalen und staatlichen Trägern finanziert werden und wo sich Interessierte über die Substanzen und auch den Umgang mit ihnen informieren können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Drogenbeauftragte der Bundesregierung keine Empfehlungen für eine gefahrenreduzierte Nutzung von illegalen Drogen geben kann. Dies würde meinem Auftrag als Drogenbeauftragte der Bundesregierung nicht entsprechen.

Meine Aufgabe als Drogenbeauftragte der Bundesregierung liegt vor allem darin, den gesellschaftlichen und politischen Konsens zur Verringerung der Suchtproblematik zu fördern, d.h. den Konsum von Suchtmitteln zu verringern.

Als Drogenbeauftragte koordiniere ich die Arbeit der Bundesressorts und vertrete sie gegenüber der Öffentlichkeit. Daneben setze ich mich mit Initiativen, Aktionen und Projekten für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems ein.

Da in die Umsetzung der Sucht- und Drogenpolitik viele und ganz unterschiedliche Gruppen eingebunden sind, bedarf es einer bestmöglichen Koordinierung und Abstimmung. Es kommt mir darauf an, alle gesellschaftlichen Kräfte in den Prozess einzubinden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
12.08.2011
Von:

sehr geehrte Frau Dyckmanns

Ihre Antworten auf Fragen von Patienten, die Cannabis als Heilmittel benötigen, machen mich nur noch wütend. Halbwahrheiten werden nicht dadurch wahr, dass Sie sie ständig wiederholen.

Welche zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel gibt es für Schmerzpatienten?
für HIV-und Krebspatienten?
für Ataxie bei MS?
für Glaukompatienten?
für Morbus-Crohnpatienten?
für Epilepsie-Patienten?
für Tourette-und ADHS-Patienten?
für Patienten, die ihre Suchterkrankung mit Cannabis in Schach halten?

Wieso hat in Ihren Augen das Suchtstoffübereinkommen von 1961 ein höheres Gewicht als das Grundgesetz, das zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist und wo geschrieben steht:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" ?

Warum wird keine Cannabisagentur gegründet, wie Holland, Kanada und jetzt Israel das machen?

Warum wird nicht holländisches Medizinal-Cannabis von dieser Agentur aufgekauft (oder selbst hier angebaut) und kostenlos an die Patienten verteilt, wenn Sie den Eigenanbau auf Teufel-komm-raus verhindern wollen?

In Ihrer Anwort vom 11.10.2011 an den Schmerzpatienten Uwe Ciecior, schreiben Sie, dass der THC-Gehalt von selbstangebautem Cannabis nicht kontrollierbar ist. Das ist nicht richtig. Er kann ganz einfach in einem gerichtsmedizinischen Labor bestimmt werden, sobald Patienten die Genehmigung für den Anbau haben. Ohne diese Genehmigung dürfen diese Labore Patienten-Cannabis nicht prüfen. Allerdings ist das auch nicht wirklich wichtig. Patienten merken sehr schnell, wie viel sie von der selbstangebauten Pflanze inhalieren oder als Keks verwenden müssen, um den gewünschten positiven Effekt zu erzielen.

Warum treffen Sie sich nicht einfach mal zusammen mit Ihrem Chef mit Vertretern der Patienten,
um nach einer Lösung zu suchen?

freundliche Grüße

Sprecherin des Selbsthilfenetzwerkes-Cannabis-Medizin (auch über unsere website, die Sie ja sicher kennen) erreichbar.
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
30.09.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre kritischen Ausführungen zu Cannabis als Medizin.

Ich bin mir durchaus bewusst, welche Leiden die in Ihrem Selbsthilfenetzwerk organisierten Patientinnen und Patienten haben.

Auf der anderen Seite bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ein Arzneimittel in Deutschland nicht ungetestet frei gegeben werden kann. Mit der 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung haben wir dafür gesorgt, dass erstmals in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können. Unter sieben Jahren rot-grüner Regierung hat es eine solche Regelung nicht gegeben.

Bislang gibt es ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel, das für die Behandlung von Spastik bei Multipler Sklerose zugelassen wurde. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob weitere Zulassungsanträge für andere Indikationen gestellt werden. Ich wünsche mir das für die Patientinnen und Patienten sehr.

Selbst angebautes Cannabis ist nach Ansicht der Bundesregierung für die therapeutische Anwendung nicht geeignet, da bei selbst angebautem Pflanzenmaterial weder der THC-Gehalt noch das enthaltene Alkaloidspektrum kontrollierbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
16.08.2011
Von:

Werte Frau Dyckmans,

teilen Sie meine bzw. unsere Patientennetzwerk- Auffassung, dass wenn es für Personen (Patienten), die an erektiler Dysfunktion leiden und deshalb Viagra verschrieben bekommen, notwendig ist ihre Idealdosis an Sildenafil-Wirkstoff zur Bekämpfung ihrer Potenzschwäche im Selbstversuch ausfindig zu machen, es nicht ebenso legitim, wünschenswert und medizinisch sinnvoll ist für Patienten, die an Krebs, Schmerzsymptomatiken, Tourette, Hepatitis C, Morbus Crohn, Epilepsie, Glaukom etc. erkrankt sind, zur Bekämpfung ihrer individuellen Symptomatiken eine Idealdosis an THC-Wirkstoff (aus wahlweise Import- oder Selbstanbau-Beständen) auch im eigenverantwortlichen Selbstversuch ausfindig zu machen, nachdem es doch beim Import von niederländischen Medizinalcannabis erwiesermaßen immer wieder zu Lieferausfällen kommt und gleichzeitig die personelle Ausstattung der BOpst der zügigen Schaffung einer Cannabis-Agentur offenbar widersprechen, was den Gebrauch von Cannabis aus Eigenanbau mithin als derzeit alternativlos darstellt?

Mit freundlichen Grüßen


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