Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Sie weisen zu Recht darauf hin, dass cannabishaltige Arzneimittel Menschen helfen können. Das Bundesministerium für Gesundheit hat genau aus diesem Grund erstmals die Zulassung von Cannabis als Fertigarzneimittel als eine weitere Therapieoption ermöglicht. Als Drogenbeauftragte setze ich mich weiterhin dafür ein, dass cannabinoidhaltige Medikamente in Zukunft für eine größere Zahl von Patienten zur Verfügung stehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
04.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,
Sie gehören der Partei an, die ich wähle.

Es kann nicht sein, das wir mit unserem Steuergeld Länder unterstützen die in Europa überhaupt nichts vom sparen halten, wie z.B. Griechenland, Portugal.

Wie verhalten Sie sich bei zukünftigen Abstimmungen?

Danke für Ihre Antwort.

MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
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09.05.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage vom 04.05.2011.

Die Verantwortung für unser Währungssystem hat sowohl im nationalen aber auch europäischen Interesse einen Euro-Rettungsschirm erforderlich gemacht, um Schaden von der europäischen Währung abzuwenden. Die Summen werden dabei als Kreditgarantien vergeben und müssen daher später wieder zurückgezahlt werden. Somit sind die betroffenen Länder zum Sparen angehalten.

Ab 2013 soll der dauerhafte Europäische Stabilitätsmechanismus den befristeten Euro-Rettungsschirm ablösen.

Eine Ausweitung des Euro-Rettungsfonds ist aus meiner Sicht derzeit nicht notwendig. Dennoch gilt auch für die Zukunft, dass alle Instrumente des Europäischen Stabilitätsmechanismus nur als letztes Mittel in Frage kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.05.2011
Von:

Teilen Sie die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich der überwiegende Teil der polizeilichen Ermittlungsarbeit gegen
Cannabis-Konsumenten und nicht gegen Händler richtet? Wenn nein, warum nicht und welche Zahlen untermauern diese Einschätzung?
Wenn Ja was gedenken Sie dagegen zu tun ?
Antwort von Mechthild Dyckmans
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18.05.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Die darin enthaltenen Fragen wurden wortwörtlich bereits von der Fraktion Die Linke in ihrer Anfrage vom 24. 02. 2011 (Bundestags-Drucksache 17/4913) gestellt und von der Bundesregierung am 10.03.2011 beantwortet (Bundestags-Drucksache 17/5013). Aus dieser Antwort geht hervor, dass die Bundesregierung die Einschätzung der Fraktion Die Linke (dass sich der überwiegende Teil der polizeilichen Ermittlungsarbeit gegen Cannabis-Konsumenten und nicht gegen Händler richtet) nicht teilt, da keine belastbaren Erkenntnisse hierzu vorliegen.

Ich werde mich weiterhin für das Ziel der Bundesregierung einsetzen, das Angebot und die Nachfrage nach Cannabis durch Prävention, Angebote zur Therapie und Rehabilitation insgesamt weiter zu senken, womit gleichzeitig auch eine sinkende Zahl von Straftaten in diesem Bereich insgesamt zu erwarten wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
17.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

seit einigen Jahren beschäftigt mich das Thema Cannabis als Medizin. Dazu habe ich eine Frage, welche Sie mir hoffentlich einfach und klar beantworten können:

Warum bekommen die Erlaubnisinhaber zur Verwendung von Cannabisblüten diese aus den Nierderlanden von der Firma Bedrocan, wo es doch auch eine deutsche Firma gibt, welche THCreichen Hanf anbaut (Südhanf München).
Wäre das nicht erheblich kostengünstiger und würde die momentane Versorgungslage deutlich verbessern?

MfG M.
Antwort von Mechthild Dyckmans
4Empfehlungen
24.05.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Ihnen genannte Firma bietet kein Arzneimittel an, sondern Cannabisblüten, die zu medizinischen Zwecken nicht zugelassen sind. Darauf weist der Anbieter auf seiner Internetseite auch explizit hin. Er weist auch nicht ohne Grund darauf hin, dass die Einnahme zu medizinischen Zwecken auf eigene Gefahr erfolgt, denn die Qualität dieses Produkts ist nicht nachgewiesen. Es stellt also keine Alternative zu Bedrocan® dar.

Schwerkranken Patientinnen und Patienten wurde aber inzwischen mit der 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung eine weitere Therapieoption ermöglicht. Hierdurch können erstmals in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden.

Im Interesse der schwerkranken Patientinnen und Patienten wünsche ich mir viele Zulassungsanträge von Arzneimittelherstellern.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
31.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,
folgende Fragen diskutiere ich derzeit mit meinen Kindern u. muss leider zugeben, dass es mir schwer fällt alle Fragen plausibel zu beantworten. Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen, damit ich meine Kinder durch sachliche Informationen stark gegen Drogen machen u. glaubwürdige Aufklärung leisten kann:

1.Wieviele Menschen sterben jährlich in Deutschland am Konsum v. Cannabis?
Bitte nennen Sie mir konkrete u. nachweisbare Zahlen, denn wie ich durch frühere Unterhaltungen mit meinen Kindern zum Thema "Gefahren d. Haschgiftspritzens" feststellen musste,sind diese teilweise besser informiert als ich.

2.Wieso weicht Ihre Definition des Worts "Droge" von der WHO ab, welche jede Substanz als Droge definiert, die in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag? Ihrer Aussage in einer früheren Antwort zufolge, sind Alkohol und Tabak trotz dieser Eigenschaften keine Drogen im Sinne d. BtmG, geschweige denn Zucker oder Kaffee. Wie mache ich das meinen Kindern plausibel?

3.Gibt es Ihrer Ansicht nach, finanzielle Profitteure des Cannabisverbots und wenn ja, muss deren Unterstützung im Krieg gegen die Drogen von der Gesellschaft in Kauf genommen werden?

4. Frage: Warum ist man mündig genug ein Motorrad kaufen, besitzen und fahren zu dürfen, mit welchem man 300 Km/h auf der Autobahn fahren und dabei sich selbst und das Leben anderer Gefährden könnte, gleichzeitig aber nicht mündig genug um Cannabis anbauen, kaufen oder gar konsumieren zu dürfen, trotz das auch hier die Gefahr besteht das man sich und andere damit in Gefahr bringt?

5. Frage: Steigert ein Konsument die Dosierung seiner Droge wenn der Vorrat größer ist, nach dem Motto: " wer viel hat, raucht auch viel"?

6. Frage: Stimmen Sie der These zu, dass letztlich nicht die Substanz selbst sondern ihr Marktwert die gesellschaftliche Bedrohung darstellt und mit einer "Entwertung" von Drogen auch automatisch eine "Entmachtung" von Drogen einhergehen würde?
Antwort von Mechthild Dyckmans
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15.07.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich finde es sehr gut, dass Sie mit Ihren Kindern offen über das Thema Drogen und Sucht reden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelt im Auftrag des Gesundheitsministeriums Präventionskampagnen unter anderem zur Suchtprävention und erstellt diverse Informationsmaterialien. Es gibt einige interessante Ratgeber speziell für Eltern mit Anregungen und Hilfestellungen, wie sie mit ihren Kindern über die sensiblen Themen Drogen und Sucht sprechen können:

  • Suchtprävention-Starke Kinder-Elternmagazin zum Thema "frühe Suchtvorbeugung"
  • Alkohol - reden wir drüber! Ein Ratgeber für Eltern
  • Raucht mein Kind? Hilfestellung für Eltern für Gespräche mit ihren Kindern
  • Drogen nehmen? Vollaufen lassen? Kein Problem? - Irgendwann ist Schluss mit Lustig...

Zum Thema Cannabis empfiehlt sich das Faltblatt "Die Sucht und ihre Stoffe - Cannabis".

Die Informationsbroschüren können Sie kostenlos unter order@bzga.de bestellen.

Auch auf www.drugcom.de finden Sie sicher wertvolle Informationen.

Zur Frage der Legalisierung von Cannabis bitte ich Sie meine Antworten auf www.abgeordnetenwatch.de zum Thema Legalisierung allgemein nachzulesen.

Zu Ihrer Frage nach den Begrifflichkeiten und warum Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt ist, Alkohol und Tabak aber nicht, bitte ich Sie meine detaillierten Antworten auf die Fragen von Frau vom 25.10.2010 und von Herrn vom 10.11.2010 in diesem Forum nachzulesen. Alkohol und Tabak sind keine illegalen Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, da sie nicht in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind.

Für Sie und Ihre Familie wünsche ich Ihnen spannende Diskussionen und für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
03.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

soeben habe ich Ihren Bericht 2011 über Drogen gelesen. Vielen Dank dafür.

Ich habe nur 3 Fragen:

1. Warum ist der Drogen-Beauftragte der Bundesregierung ein (ex)-Richter und nicht z.B. ein Prof. Dr. jur. Dipl.-Psych.?

2. Was halten Sie von dem heutigen Bericht der (UN) Global Commission on Drug Policy, hier abrufbar: www.globalcommissionondrugs.org ?

Wird nun die Bundesregierung genau wie in Afghanistan den Amerikanern Folge leisten und mehr Opfer bringen und Cannabis legalisieren? Denn die USA werden den Kurs wechseln müssen.

Mit freundlichen Grüßen
FH
Antwort von Mechthild Dyckmans
2Empfehlungen
09.06.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für das Amt der oder des Drogenbeauftragten der Bundesregierung schlägt der Bundesminister für Gesundheit die für die zu erledigenden Aufgaben geeignetste Person dem Bundeskabinett vor und ernennt diese, wenn das Kabinett seinem Vorschlag folgt. Die Aufgaben der Drogenbeauftragten sind die Reduzierung drogen- und suchtbedingter Probleme, die Koordinierung der Aktivitäten innerhalb der Bundesregierung auf dem Gebiet der Drogen- und Suchtpolitik und deren Vertretung in der Öffentlichkeit und in internationalen Gremien.

Den Bericht der Global Commission habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Er enthält viele gute Empfehlungen, wie zum Beispiel die Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten durch gesetzliche Regelungen, welche die Einstellung von Verfahren bei geringen Verstößen erlauben; die Anerkennung von Suchterkrankungen als Krankheiten, die therapierbar sind; das Angebot von niedrigschwelligen Beratungs- und Behandlungsangeboten und eine evidenzbasierte Prävention, die besonders Jugendliche in den Mittelpunkt stellt.

Diese Punkte sind seit vielen Jahren Bestandteil der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung. Der Bericht der Kommission bestätigt mir, dass Deutschland auf dem richtigen Weg ist.

Die Bundesregierung hat vor kurzem die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass cannabishaltige Fertigarzneimittel Schmerzpatienten künftig als Therapieoption angeboten werden können. Eine Legalisierung von Cannabis zu Rauschzwecken dagegen ist nicht geplant, da die Bundesregierung Cannabis nicht für eine harmlose Droge hält.

Die amerikanische Regierung unter Barack Obama hat auch in jüngster Zeit wiederholt betont, dass sie jede Legalisierung von Drogen nachdrücklich ablehnt. Ob sich eine Veränderung der amerikanischen Drogen- und Suchtpolitik hin zu mehr Prävention und Schadensreduzierung (harm reduction) ergibt, bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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