Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Diese stehen zwar auch im Mittelpunkt meiner Arbeit. Dennoch gibt es auch gesellschaftliche und soziale Schäden, die nicht nur das Individuum betreffen, sondern auch das soziale Umfeld, beispielsweise durch Belastungen von Familien durch an einer Drogenabhängigkeit erkrankte Menschen, oder wirtschaftliche Schäden durch Drogenkriminalität und Drogenhandel. Diese gilt es ebenfalls zu verringern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
07.03.2011
Von:

Werte Frau Dyckmans,

endlich wurde die Umstufung von Cannabis durchgeführt (BT-Drucksache 130/11, siehe www.deutsche-apotheker-zeitung.de ), so dass zumindest Fertigarzneimittel mit den Cannabiswirkstoffen hergestellt werden kann.

Nun stellt sich für mich die Frage, woher soll das ganze Marihuana kommen?

Vgl. Ihre Antwort vom 4.3.2011, "Medizinalhanf muss importiert werden. Deshalb stellt sich für Deutschland die von Ihnen aufgeworfene Frage der Verwendung eines Hanfes mit höherem THC-Gehalt durch die pharmazeutische Industrie nicht."

Warum können dann die Staaten USA, Israel und EU-Staaten wie Großbritannien und Österreich, Anbaulizenzen vergeben, wenn auch diese Länder an die von ihnen in der Antwort zitierten "internationalen Abkommen" unterschrieben haben?

Wird das Bundesministerium für Gesundheit respektive das Bundesinstitut für Arzneimittel auch hierzulande Anbaugenehmigungen an Firmen vergeben wie in Israel oder Großbritannien, oder das Modell der USA der "Abgabestellen" anstreben?

Ich bitte um klare Aussagen, da offensichtlich die Realität des "medizinischen Marihuanas" mit ihren politischen Aussagen wenig gemeinsam haben.

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
03.05.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Im Suchtstoffübereinkommen von 1961 haben alle Vertragsparteien vereinbart, dass sie alle erforderlichen Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen treffen, um die Gewinnung, Herstellung, Ausfuhr, Einfuhr, Verteilung, Verwendung und den Besitz von Suchtstoffen sowie den Handel damit auf ausschließlich medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Cannabis ist ein Suchtstoff im Sinne dieser Vorschrift. Das Suchtstoffübereinkommen unterscheidet also zwischen dem legalen (zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken) und dem illegalen Handel mit Cannabis. Letzterer ist gemäß dem Suchtstoffübereinkommen von 1988 mit Strafe zu bewehren.

Der legale Handel zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken, also z.B. die Belieferung wissenschaftlicher Institute mit Cannabis für deren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigte Forschung, ist nicht strafbar.

In Deutschland gibt es - im Gegensatz zu anderen Staaten - keine Cannabisagentur, weil der Gesetzgeber die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Agentur bisher nicht gesehen hat. Aufgabe einer Cannabisagentur wäre es gemäß Artikel 23 in Verbindung mit Artikel 28 des Suchtstoffübereinkommens von 1961, den Anbau auf genau bestimmten Parzellen für konkrete Anbauer zu genehmigen und die gesamte Ernte aufzukaufen. Ein Handel mit diesem Cannabis würde dann zentral durch die Agentur erfolgen. Sowohl der Anbau als auch der anschließende Handel mit dem Cannabis wäre auf wissenschaftliche und/oder medizinische Zwecke beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
09.03.2011
Von:

Wie stehen sie zu dieser Aussage von Thilo Fester? "Nur eine Legalisierung kann meiner Ansicht nach zu einer Produktion und damit einem Verkauf führen, der wie beispielsweise bei legalen Medikamenten, garantierten Qualitätsmaßstäben und Kontrollen unterworfen ist."
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
28.03.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu der von Ihnen zitierten Aussage kann ich mich lediglich dahingehend äußern, dass eine Legalisierung illegaler Drogen nicht geplant ist. Im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen unterstellt das deutsche Recht psychotrope und narkotische Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz. Damit sind diese illegal. Deshalb kann es nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, Qualitätsstandards für Substanzen, die es dem Gesetz nach nicht geben sollte, einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
11.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,
auch mich interessiert die Frage, warum die Namen des Drogen- und Suchtrates geheim gehalten werden, obwohl in Ihrer Mitteilung www.dyckmans.de Fotos der Teilnehmer des Drogen- und Suchtrates vorhanden sind.

Werden die Namen auf Wunsch der Teilnehmer geheim gehalten und gibt es bezüglich der Sitzungsprotokolle eine Geheimhaltungsfrist oder ist damit zu rechnen, dass die Protokolle irgendwann der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Sie gehen doch sicher nicht davon aus, dass die Öffentlichkeit nicht interessiert ist an der Strategie dieses Gremiums.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
2Empfehlungen
30.05.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Namen der Mitglieder des Drogen- und Suchtrats können Sie gern auf meiner Homepage www.drogenbeauftragte.de unter den Stichworten "Drogenbeauftragte" sowie "Drogen- und Suchtrat" nachlesen.

Mit freundlichen Grüße
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
11.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Sie sind doch bestens informiert. Ich möchte Sie deshalb fragen, ob die von dem Deutschen Krebsforschungszentrum herausgegeben Informationen zutreffen:
1. Tabakrauch ist die gefährlichste Droge weltweit!
2. Der Anbau von Tabak, die Herstellung von Tabakwaren und der Vertrieb sowie der Konsum sind nicht verboten! Warum?
3. Jährlich sterben, alleine in Deutschland, am Konsum von Tabakwaren, 140 000 Menschen, darunter 3 300 zwangsberauchte Nichtraucher sowie 300 Kinder und Jugendliche!
4. Die Tabakproduzenten dürfen dem Tabak bis zu 5 000 Zusatzstoffe beimischen, die u.a. süchtig machen und krebserregend sind.

Frau Dyckmans, wenn kein Verbot dieser hochgiftigen Droge ausgesprochen ist, sind Sie dann mit diesen Massentötungen einverstanden, wenn ja warum?
Sind Sie mit mir einer Meinung, dass dieses Töten gegen unser Grundgesetz verstößt?
Sind Sie mit mir einer Meinung, dass besonders Kinder kaum einen Schutz genießen? Nicht in Gaststätten mit Nebenzimmern, weil sich der giftige Rauch nicht einsperren lässt, nicht in Biergärten (jede Gaststätte besitzt einen!), nicht im privaten Bereich, nicht bei privaten Feiern, nicht auf Kinderspielplätzen, nicht im Freibad, nicht in allen Freizeitparks, nicht im Eissalon, ja nicht einmal beim Frisör!
Frau Dyckmans, meinen Sie nicht auch, dass Tabak ebenso wie alle andere Drogen auch geächtet werden muss, um dieser Tragödie ein Ende zu setzen?

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Frage zum Thema Gesundheit
12.03.2011
Von:

Sehr geehrter Frau Dykmans !

Die Regierungskoalition hat den Ausstieg aus dem Atomausstieg beschlossen!

Nun, nach Three Miles Island, Tschernobyl und nun Fukushima möchte ich Ihnen eine "ganz einfache Frage" stellen!

Garantieren "Sie" mir und meinen Kindern, das es in Deutschland nie einen Atomunfall geben wird ?

MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
21.03.2011
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12.03.2011.

Ich kann Ihre Sorge um sich und um Ihre Familie vor dem Hintergrund der Unglücke in Japan und der aktuellen Lage nachvollziehen.

Ihre "ganz einfache Frage" kann ich nur wie folgt beantworten: Niemand kann Ihnen und Ihren Kindern garantieren, dass es in Deutschland nie einen Atomunfall geben wird.

Sollten Sie den Wunsch haben, sich über die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke informieren zu wollen, finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit weitere Informationen: www.bmu.de .

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
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