Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Dass ich die Prävention des Cannabiskonsums für Jugendliche für besonders wichtig halte, liegt auch daran, dass gerade im jugendlichen Alter wichtige Weichen für die persönliche und soziale Entwicklung gestellt werden, die weit in das Erwachsenenalter hineinwirken. Die berauschenden Wirkungen von Cannabis stehen aber zum Beispiel im Widerspruch zu einer guten Schul- und Berufsausbildung, zu Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit im Beruf. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
15.06.2010
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Dyckmanns

immer wieder weisen sie bezüglich Alkohol darauf hin, dass dies ja eigentlich keine Droge sondern ein Genußmittel ist.
Eigentlich beweisen sämtliche medizinischen / wissenschaftlichen Untersuchungen, dass dem nicht so ist.
Da ich selbst Angehörige habe die alkoholkrank sind, fühle ich mich ( und andere Betroffene ) durch Ihre Aussage nahezu "verhöhnt". Zumal auf der Bundeseigenen Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung darauf hingewiesen wird, dass Alkohol eine gefährliche Droge ist.

Siehe: www.bist-du-staerker-als-alkohol.de

Ich zitiere:

In einigen Studien wird Alkohol als "harte" Droge eingestuft, da Alkohol körperlich abhängig machen kann, große gesundheitliche Gefahren birgt und der Entzug (genauso wie eine Überdosis) lebensbedrohlich sein kann. Alkohol ist also in diesem Sinne eine "harte" Droge und nicht das "Genussmittel" wie es in unserer Gesellschaft oft dargestellt und auch akzeptiert wird.

Wie weit können Sie bezüglich dieser Tatsachen, Ihre Aussage, Alkohol sei ein Genußmittel, noch
weiterhin mit gutem Gewissen vertreten ?

Millionen von alkoholkranken Menschen und deren Angehörigen wollen endlich die Wahrheit aus dem Mund der Regierung hören und sich nicht durch solche gefährlichen Aussagen weitehin "vera***en" lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe
Antwort von Mechthild Dyckmans
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20.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In meiner Antwort an Herrn Malsbender auf seine Frage vom 15. April 2010 habe ich mich zu der Unterscheidung von Alkohol und illegalen Drogen wie Cannabis geäußert. Die von Ihnen angestoßene Diskussion um den Begriff Droge ist ein Definitionsproblem. Gern erläutere ich Ihnen, was ich in meiner Antwort an Herrn Malsbender gemeint habe:

Im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes stellt Alkohol keine Droge dar. Im normalen Sprachgebrauch gilt Alkohol als sogenannte legale Droge. Dem steht nicht entgegen, dass es ein in der Gesellschaft akzeptiertes Genussmittel ist. Missbräuchlicher Alkoholkonsum führt bei vielen Menschen in eine Abhängigkeit. Hiervon sind in Deutschland 1,3 Mio. Menschen betroffen.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass es mir ein großes Anliegen ist, vor den Gefahren missbräuchlichen Alkoholkonsums eindringlich zu warnen. In diesem Forum habe ich mehrmals hervorgehoben, dass die Bundesregierung eine Reduzierung der durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit bedingten Schäden anstrebt. Der Schlüssel hierzu ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol, der u.a. durch verstärkte Aufklärung über die Risiken des Alkoholkonsums, eine Stärkung der Unterstützungsangebote für Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben, eine bessere Einhaltung der bestehenden Jugendschutzgesetze, zum Beispiel durch Ausweiskontrollen in Geschäften, eine frühere Ansprache der Betroffenen z.B. durch den Hausarzt oder im Betrieb zu erreichen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.06.2010
Von:

Werte Frau Dyckmans,

bezogen auf die Frage von Herrn Wurth vom 18.3.2010, sowie Ihre Antwort darauf vom 7.5.2010, begrüße ich den Antrag der Grünen Bundestagsfraktion, die gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern zu wollen und Drugchecking zu ermöglichen ( siehe www.bndrogenpolitik.de ) und Bundestag Drucksache 17/2050.

Werden dann auch Warnungen von nicht-staatlichen oder halb-staatlichen Organisationen wie der zu Streckmitteln im Schwarzmarkt-Cannabis von der Leipziger Drogenbeauftragten oder dem Deutschen Hanf Verband ernster genommen?

Wie steht der sehr vernünftige Antrag der Grünen Partei ihrer Aussage, dass "jegliche Maßnahmen zur Ermöglichung oder Förderung des Konsums illegaler Cannabisprodukte nicht vertretbar" seien?

mfg,
R.
Antwort von Mechthild Dyckmans
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12.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung jede Initiative, welche die gesundheitlichen Risiken des Drogengebrauchs wirksam verringert. Sie verfolgt auch die vor allem im Internet verstärkt diskutierten Meldungen über Beimengungen in Drogen aufmerksam.

Über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen wird der Deutsche Bundestag mehrheitlich entscheiden. Sollte er einen dem Antrag entsprechenden Beschluss fassen, wird zu prüfen sein, in welcher Weise die darin formulierten Anliegen in die Praxis umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
24.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich möchte mich auf die Pressemitteilung der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung vom 24.06.2010 beziehen. www.bzga.de
Laut dieser Pressemitteilung haben 9,5 Millionen Menschen in Deutschland Probleme mit Alkohol.
1,3 Millionen sind abhängig.
Alkohol hat, bis auf wenige Ausnahmen abgesehen, keine Positiven Effekte auf die Gesundheit, macht körperlich abhängig und ist ein Zellgift.
Wie gedenken sie dieses Problem, das so viele Deutsche betrifft, zu bekämpfen?
Wenn sie diese Zahlen sehen, wie können sie mit gutem Gewissen die freie verfügbarkeit von Alkohol verteidigen?
Sollte man diese Verfügbarkeit nicht beschränken um das Alkoholproblem das offensichtlich besteht, zu bekämpfen?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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11.08.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

9,5 Mio. Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Etwa 1,3 Mio. Menschen gelten als alkoholabhängig. Nur etwa 10 Prozent unterziehen sich einer Therapie - oft erst viel zu spät nach 10 bis 15 Jahren einer Abhängigkeit.

Jedes Jahr sterben in Deutschland nach neuen Berechnungen mindestens 73.000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholmissbrauchs.

In der Gesellschaft herrscht eine weit verbreitete unkritisch positive Einstellung zum Alkohol vor. Durchschnittlich werden pro Kopf der Bevölkerung jährlich fast zehn Liter reinen Alkohols konsumiert. Gegenüber den Vorjahren ist zwar eine leicht rückläufige Tendenz im Alkoholkonsum zu registrieren. Dennoch liegt Deutschland im internationalen Vergleich unverändert im oberen Bereich.

Alkoholbedingte Schäden zu reduzieren, liegt in der Verantwortung von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Entsprechend der von der EU-Kommission 2006 vorgelegten Empfehlungen für eine europäische Alkoholstrategie setzt die Bundesregierung in der Alkoholprävention auf einen Mix von Verhältnis- und Verhaltensprävention.

Dies geschieht durch ein Bündel vielfältiger Maßnahmen, wie unter anderem durch die Informationskampagne "Alkohol? Kenn Dein Limit" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.kenn-dein-limit.de die konsequente Einhaltung des Jugendschutzes in den Verkaufsstellen zum Beispiel durch Ausweiskontrollen, die Förderung der Alkoholprävention an Schulen und Präventionsangebote, die Eltern dabei unterstützen, Ihre Kinder stark zu machen, um "Nein" zum Alkoholmissbrauch zu sagen, aber auch durch Beratungs- und Therapieangebote für an Alkoholsucht Erkrankte.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
06.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

laut Ihrer eigenen Definition gehört es zu Ihren Aufgaben als Drogenbeauftragte der Bundesregierung " .... den gesellschaftlichen und politischen Konsens zur Verringerung der Suchtproblematik zu fördern". Soweit die Theorie der schönen Worte.

Mit der Arbeitsstättenverordnung gibt es ein Instrument um eine bundeseinheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz analog zu den von den Bürgern in Bayern gewünschten und PER VOLKSENTSCHEID bestimmten Nichtraucherschutz umzusetzen. Dies tun Sie nicht mit dem Argument "Wir werden da keinen Alleingang machen". Zugleich ziehen Sie sich (eine zur Zeit sehr beliebte Methode um nicht Handeln zu müssen) auf die Diskussion (!) einer EU-weiten Regelung zurück.

Mit diesem Verhalten haben Sie m.E. als Drogenbeauftragte versagt. Statt sich aktiv für eine Abschaffung des regionalen Flickenteppichs der diversen Länderregelungen einzusetzen tun Sie nichts, obwohl die bayerische Volksabstimmung klar gezeigt hat welche Regelung die Bürger bevorzugen. Eine Regelung die übrigens auch in anderen EU-Staaten ohne Probleme gilt.

Meine Fragen dazu:

1. Sollte eine Drogenbeauftragte sich nicht aktiv für den Gesundheitsschutz der Bürger einsetzen die jetzt in der ersten (aber nicht letzten) Volksabstimmung zu diesem Thema gezeigt haben welche Lösung sie bevorzugen?

2. Wenn Sie sich auf die EU berufen: Warum unterstützen Sie nicht aktiv den Nichtraucherschutz nach dem Vorbild anderer EU-Staaten?

3. Was werden Sie tun wenn mehr und mehr Bundesländer nach erfolgreichen Volksentscheiden zu dieser Frage dem bayerischen Vorbild folgen, was abzusehen ist?

4. Wie groß schätzen Sie den Glaubwürdigkeitsverlust Ihrer Partei bei den Bürgern ein wenn Sie als FDP-Politikerin weiterhin eine Politik der Untätigkeit in dieser Frage praktizieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
22.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie fordern in Ihrem Schreiben eine Ausweitung der bayerischen Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie auf die anderen Bundesländer.

Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Sie bestätigt, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung zum Nichtrauchen stattgefunden hat und klare Regeln zum Nichtraucherschutz möglichst ohne Ausnahmen von einer Mehrheit gewünscht werden. Eine breite Akzeptanz für die Regeln ist notwendig, damit der Nichtraucherschutz zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Wirten effektiv umgesetzt werden kann.

Aktuelle Bevölkerungsumfragen bestätigen Ihre Einschätzung, dass auch deutschlandweit die Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze seit ihrer Einführung gewachsen ist. 2010 befürworten 74,4 % der Bevölkerung die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze, 2005 waren es nur 52,9 %. Bei den Nichtrauchern ist die Akzeptanz von 92 % (2007) auf 94,1 % (2010) gestiegen. Bei den Rauchern ist die Zustimmung noch stärker gewachsen: Während 2007 noch 63 % der Gelegenheitsraucher und 26,4 % der regelmäßigen Raucher die rauchfreien Gaststätten begrüßten, ist der Anteil bei den Gelegenheitsrauchern auf 69 % und bei den regelmäßigen Rauchern auf 40,5 % gestiegen.

Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung steht für mich der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Für mich wäre ein bundesweit einheitlicher Nichtraucherschutz der wirksamere Weg. Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Zur Zeit prüft eine parteiübergreifende Initiative im Bundestag, ob - anders als 2006 zwischen Bund und Ländern vereinbart - doch eine bundesweite Regelung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
09.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

wann setzten Sie sich für ein Rauchverbot für schwangere Frauen ein?

Laut Ihrer Argumentation könne das Rauchen wegen des "Selbstbestimmungsrecht erwachsener Bürger" nicht verboten werden.

In diesem Fall schädigt die Raucherin jedoch nicht nur sich selbst sondern besonders dem ungeborenen Kind.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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11.08.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Angesichts der Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind sollte das Nichtrauchen in der Schwangerschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch rauchen nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) etwa 13 Prozent aller Frauen zu Beginn der Schwangerschaft. Vielen Frauen sind die Risiken einfach nicht bekannt, und sehr häufig liegt dem Tabakrauchen auch eine starke Nikotinabhängigkeit zugrunde. Mit Verboten, schockierenden Szenarien oder Drohungen kann solchen Frauen aber nicht geholfen werden.

Eine Schwangerschaft ist für viele Frauen eine starke Motivation, mit dem Rauchen aufzuhören. Diese Frauen brauchen kompetenten Hilfe, durch Aufklärung - zum Beispiel durch ihre Ärztinnen und Ärzte - sowie konkrete Angebote, welche Kurse sie zur Tabakentwöhnung besuchen können. Es gilt, das Angebot für therapeutische Entwöhnungsangebote für schwangere Frauen zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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