Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Vor allem danke ich Ihnen für Ihren Hinweis, dass wirtschaftliche Erwägungen für die Drogenpolitik nicht das ausschließliche Entscheidungskriterium für drogenpolitische Maßnahmen darstellen sollten. Die Gesundheit ist ein zu wichtiges Gut, als dass sie ausschließlich Kosten-Nutzen-Erwägungen unterliegen sollte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
25.05.2010
Von:

Werte Frau Dyckmans,

auf die Frage von Herrn Friedewald vom 31.3.2010 antworteten Sie am 6.5.2010 dass Deutschland sich "in den internationalen Suchtstoffabkommen dazu verpflichtet, den Handel mit Cannabis unter Strafe zu stellen".

In dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 (laut UNO-Dokument: j.mp (pdf)), Artikel 26 "Kontrolle von Cannabis" wird nichts von einem Verbot geschrieben, sondern dass sich der Staat um eine Regulierung bemühen soll um unter anderem Missbrauch zu verhindern. Weiterhin wird in dem Artikel ausgeführt, dass wenn Cannabis-Kultivierung in dem Staat durchgeführt werde, ein System der Kontrolle nach Artikel 23 "Nationale Opium Agenturen" durchzuführen sei.

Meine Fragen dazu:

Wie steht der Text des Artikels zu Ihrer Aussage des "Totalverbots"?

Welche Institution hat die Aufgaben der "Nationale Opium Agentur" übernommen?

Warum kommt diese Agentur offensichtlich ihrer Arbeit, der Kontrolle des (Cannabis-)marktes, nicht nach? (siehe dazu u.a. Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Block vom 22.12.2009, gemäß neuester Konsumentenzahlen der Europäischen Drogenmarkt-Beobachtungsstelle EMCDDA in der Anfrage des Herrn Rehan vom 10.5.2010 sowie meiner Frage vom 18.05.2010)

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Mechthild Dyckmans
2Empfehlungen
14.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen des Cannabisanbaus und -handels.

Im Suchtstoffübereinkommen von 1961 haben alle Vertragsparteien vereinbart, dass sie alle erforderlichen Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen treffen, um die Gewinnung, Herstellung, Ausfuhr, Einfuhr, Verteilung, Verwendung und den Besitz von Suchtstoffen sowie den Handel damit auf ausschließlich medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Cannabis ist ein Suchtstoff im Sinne dieser Vorschrift. Das Suchtstoffübereinkommen unterscheidet also zwischen dem legalen (zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken) und dem illegalen Handel mit Cannabis. Letzterer ist gemäß dem Suchtstoffübereinkommen von 1988 mit Strafe zu bewehren.

Der legale Handel zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken, also z.B. die Belieferung wissenschaftlicher Institute mit Cannabis für deren vom Bundesinstitut für Arzneimittel genehmigte Forschung, ist selbstverständlich nicht strafbar.

In Deutschland gibt es keine Cannabisagentur. Aufgabe einer Cannabisagentur wäre es gemäß Artikel 23 in Verbindung mit Artikel 28 des Suchtstoffübereinkommens von 1961, den Anbau auf genau bestimmten Parzellen für konkrete Anbauer zu genehmigen und die gesamte Ernte aufzukaufen. Ein Handel mit diesem Cannabis würde dann zentral durch die Agentur erfolgen. Sowohl der Anbau als auch der anschließende Handel mit dem Cannabis wäre auf wissenschaftliche und/oder medizinische Zwecke beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
25.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich möchte gerne erfahren, ob gesicherte Daten zum Themenkomplex ´Tabak/Nikotin und Erbschäden´ existieren.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
08.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie bitten um Mitteilung von Daten zum Themenkomplex "Tabak/Nikotin und Erbschäden".

Detaillierte Information dazu können Sie beim

Deutschen Krebsforschungszentrum
Forschungsschwerpunkt Krebsrisikofaktoren und Prävention
Im Neuenheimer Feld 28
69120 Heidelberg
Telefon: +49 (0)6221 420
Telefax: +49 (0)6221 422995
Internet: www.dkfz.de
E-Mail: webmaster@dkfz.de

erfragen.

Sie können sich auch auf der Internetseite des WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle beim Deutschen Krebsforschungszentrum unter www.tabakkontrolle.de über entsprechende Veröffentlichungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.05.2010
Von:

Werte Frau Dyckmans,

im Krieg gegen die Drogen sind auf Jamaika sind zur Zeit über 70 Personen erschossen, über 300 Verhaftet worden ( siehe www.jungewelt.de und www.tagesschau.de , Tagesschau vom 25.5.2010). Auf Jamaika gelten die gleichen "Internationalen Abkommen" wie in Deutschland.

Ist ein solcher Krieg gegen Menschen auch in Deutschland denkbar? Wie ist soetwas im Einklang mit den Menschenrechten zu bringen?

mfg,
Antwort von Mechthild Dyckmans
1Empfehlung
08.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

In diesem Forum habe ich Ihnen zum Thema Cannabislegalisierung bereits sehr vielen Anfragen beantwortet.

Sie bitten um Mitteilung, ob ein Krieg gegen Drogen mit vielen Erschossenen und Inhaftierten auch in Deutschland denkbar wäre. Deutschland hält sich selbstverständlich an bestehende internationale Konventionen. Das von Ihnen beschriebene Vorgehen ist in Deutschland nicht denkbar und kann auch nicht verglichen werden. Wenn Regierungen versuchen, mit sehr eigenen, für uns politisch nicht vertretbaren und teilweise sehr erschreckenden Maßnahmen, die Drogensituation in ihrem Land unter Kontrolle zu bringen, werden diese Länder bei bekanntgewordenen Menschenrechtsverletzungen durch die internationale Staatengemeinschaft mit Nachdruck angemahnt und ggf. von den Vereinten Nationen verurteilt, internationale Konventionen einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
30.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich habe heute in der Süddeutschen Zeitung im Artikel "Kinder von rauchenden Eltern sollten Gasmasken tragen" gelesen, dass Sie eine erneute Anhebung der Tabaksteuer, um die Raucher zum Aufhören zu bewegen, ablehnen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Bundesrepublik Deutschland die Tabakkonvention der WHO untrerzeichnet hat, und im Jahr 2008 in Durban auch den ergänzenden Leitlinien förmlich zugestimmt hat. In Artikel 6 "Besteuerung von Tabakwaren" verpflichten sich die Unterzeichner (damit also auch die Bundesrepublik Deutschland) zur "Berücksichtigung der Belange der Tabakprävention bei steuerpolitischen Maßnahmen". Nun werden von der Bundesregierung schon wieder Steuererhöhungen zur Bekämpfung der Staatsverschuldung diskutiert, aber Sie wollen ausgerechnet bei der Tabaksteuer (die schon seit fünf Jahren nicht mehr erhöht wurde - im Gegensatz zu Mehrwertsteuer und anderen Steuern) eine Ausnahme machen!?

Deshalb meine Frage an Sie: mit welchem Recht setzen Sie sich über einen internationalen Vertrag hinweg, den die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert hat?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
14.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Eine moderne Drogen- und Suchtpolitik muss auf mehreren Ebenen ansetzen, um das Nichtrauchen zu fördern. Eine Erhöhung von Tabaksteuern ist dabei nur eine von vielen Möglichkeiten, die Raucherquote zu senken. Die Tabaksteuer ist in der Vergangenheit bereits mehrmals erhöht worden. Die Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) gibt den Unterzeichnerstaaten wichtige Empfehlungen dafür, wie tabakbedingte Schäden wirksam reduziert werden können. In dem von Ihnen genannten Artikel 6 erkennen die Unterzeichner der FCTC an, dass die Preisgestaltung einen Einfluss auf den Konsum hat. Eine unmittelbare bindende Verpflichtung für Deutschland, die Tabaksteuern zu erhöhen, ergibt sich hieraus aber nicht. Eine zielgerichtete Möglichkeit, Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg in das Rauchen und vor dem unfreiwilligem Mitrauchen zu schützen, ist die Förderung eines kompetenten, verantwortungsbewussten Umgangs mit der eigenen Gesundheit. Dies kann für Eltern wie auch für Kinder und Jugendliche durch Hilfen zum Ausstieg aus dem Rauchen und durch in der Praxis erprobte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Einstiegs in das Rauchen geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
01.06.2010
Von:

Werte Frau Dyckmans,
in Ihrer Antwort vom 12.02.2010 an Herrn Jacobs beziehen Sie sich zur Hervorhebung einer gesetzlich notwendigen Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis auf die Praxis anderer Staaten. Sie schreiben: "Auch die internationalen Suchtstoffkonventionen, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, betrachten Alkohol nicht als Betäubungsmittel. Kein bekanntes Betäubungsmittelgesetz anderer Staaten hat Alkohol zur >>Droge<< erklärt."
Wie Sie wissen, handelt es sich bei Alkohol um ein toxisches Nervengift, dem sowohl ein enormes letales wie auch abhängigkeitserzeugendes Potential innewohnt und das in hohem Maße - Stichwort "Komasaufen" - von Jugendlichen und Erwachsenen missbraucht wird. Unabhängig davon wird Alkohol im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als "Droge" oder "Rauschgift" bezeichnet, obgleich er bei chronischem Konsum doch sehr viel schlimmere Auswirkungen auf Körper und Geist zeigt als beispielsweise pflanzliches Cannabis, wenn dieser in einem streng medizinischen Kontext Anwendung findet und zB dauerhaft zur Schmerzbekämpfung eingenommen wird.

Ich möchte Sie deshalb fragen, wieso Sie zur "Verteidigung" eines selbstbestimmten Zu- und Umgangs mit Alkohol auf die Haltung anderer Staaten verweisen, diesen Verweis auf die Haltung anderer Staaten - konkret Niederlande, Kanada und 15 Bundesstaaten der USA - jedoch unterlassen, wenn es um die medizinische Verwendung von Natur-Cannabis geht.

Konkret gefragt, mit der Bitte um konkrete Antwort: Welche politischen/gesetzlichen Entscheidungen im Kontext mit Cannabis als Medizin ermöglichen es den genannten Ländern sanktionsfrei gegen getroffene internationale Abkommen zu verstoßen (und so menschliches Leid zu lindern und Leben zu retten), derweil die Bundesrepublik unter Verweis auf die gleichen Abkommen Gesundheit und Leben Schwerstkranker quasi aufs Spiel setzt, indem hierzulande Kranke NICHT gleich behandelt werden dürfen wie in den aufgeführten Ländern?

MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
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12.07.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Ich habe mich zum Thema Cannabis als Medizin in diesem Forum bereits mehrmals geäußert, auch aufgrund Ihrer Anfragen. Für Deutschland gilt, dass zur Zeit geprüft wird, inwieweit Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen zur medizinischen Anwendung kommen könnten.

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Cannabis und seine Inhaltsstoffe nur bei ausreichender wissenschaftlicher Evidenz zum Zwecke ihrer medizinischen Anwendung zugelassen werden sollten. Diese Evidenz ist bei unter den Voraussetzungen des Arzneimittelrechts zugelassenen Fertigarzneimitteln als gegeben anzusehen, nicht aber bei Cannabispflanzen.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass jedes Land seine eigenen Mittel und Wege finden muss, mit Drogen- und Suchtproblemen umzugehen. Bei dem Ländervergleich zu Alkohol wollte ich besonders betonen, wie abwegig es wäre, Alkohol für illegal zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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