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Werte Frau Dyckmans,
in Ihrer Antwort vom 12.02.2010 an Herrn Jacobs beziehen Sie sich zur Hervorhebung einer gesetzlich notwendigen Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis auf die Praxis anderer Staaten. Sie schreiben: "Auch die internationalen Suchtstoffkonventionen, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, betrachten Alkohol nicht als Betäubungsmittel. Kein bekanntes Betäubungsmittelgesetz anderer Staaten hat Alkohol zur >>Droge<< erklärt."
Wie Sie wissen, handelt es sich bei Alkohol um ein toxisches Nervengift, dem sowohl ein enormes letales wie auch abhängigkeitserzeugendes Potential innewohnt und das in hohem Maße - Stichwort "Komasaufen" - von Jugendlichen und Erwachsenen missbraucht wird. Unabhängig davon wird Alkohol im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als "Droge" oder "Rauschgift" bezeichnet, obgleich er bei chronischem Konsum doch sehr viel schlimmere Auswirkungen auf Körper und Geist zeigt als beispielsweise pflanzliches Cannabis, wenn dieser in einem streng medizinischen Kontext Anwendung findet und zB dauerhaft zur Schmerzbekämpfung eingenommen wird.
Ich möchte Sie deshalb fragen, wieso Sie zur "Verteidigung" eines selbstbestimmten Zu- und Umgangs mit Alkohol auf die Haltung anderer Staaten verweisen, diesen Verweis auf die Haltung anderer Staaten - konkret Niederlande, Kanada und 15 Bundesstaaten der USA - jedoch unterlassen, wenn es um die medizinische Verwendung von Natur-Cannabis geht.
Konkret gefragt, mit der Bitte um konkrete Antwort: Welche politischen/gesetzlichen Entscheidungen im Kontext mit Cannabis als Medizin ermöglichen es den genannten Ländern sanktionsfrei gegen getroffene internationale Abkommen zu verstoßen (und so menschliches Leid zu lindern und Leben zu retten), derweil die Bundesrepublik unter Verweis auf die gleichen Abkommen Gesundheit und Leben Schwerstkranker quasi aufs Spiel setzt, indem hierzulande Kranke NICHT gleich behandelt werden dürfen wie in den aufgeführten Ländern?
MfG