Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Häufig wird an mich auch die Forderung nach einem "Drugchecking", also der Untersuchung illegaler Drogen durch staatliche Stellen, herangetragen. Ich schließe mich der Meinung des Bundesministeriums für Gesundheit an, das "Drugchecking" grundsätzlich kein geeignetes Instrument der gesundheitlichen Prävention oder Schadensminderung ist. Es spiegelt eine vermeintliche Sicherheit vor, da die getestete Probe wenig über Zusammensetzung, Wirkstoffgehalt oder gesundheitsgefährdende Beimischungen oder Verunreinigungen in weiteren, nicht getesteten Einheiten aussagt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
27.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich finde es sehr gut, dass Sie wirksamere Kontrollen des Verkaufsverbots von Alkoholika an Jugendliche und Kinder durchsetzen wollen. Was ist diesbezüglich mittlerweile geschehen?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
03.06.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist richtig, dass ich es besonders wichtig finde, dass die bestehenden Regelungen zum Jugendschutz strikt eingehalten werden, so dass Kinder und Jugendliche an Alkohol erst gar nicht herankommen. Hier besteht ein Vollzugsproblem. Jugendliche dürfen keine Spirituosen kaufen, und unter 16-Jährige gar keinen Alkohol, also auch kein Bier und kein Wein.

Deshalb freue ich mich, dass der Einzelhandel meiner Empfehlung gefolgt ist und jetzt generell den Ausweis kontrolliert.

Am 19. Mai 2010 hat der Handelsverband Deutschland (HDE) mit mir eine Vereinbarung geschlossen, durch die der Jugendschutz gestärkt werden soll. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für einen flächendeckenden und konsequenten Jugendschutz in Deutschland. Damit wird es Jugendlichen erschwert, illegal an Alkohol zu kommen. Das Verkaufspersonal wird bei der Einhaltung des Jugendschutzes unterstützt. Ich bin sicher, dass auch die Kunden dies begrüßen werden, selbst wenn es dann an der Kasse mal etwas länger dauern sollte.

Neu sind die zentralen Maßnahmen der im Zweifelsfall generellen Ausweiskontrolle bei jugendlich aussehenden Alkoholeinkäufern sowie die Überprüfung durch interne Testkäufe mit Volljährigen. Der Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes sieht noch weitere Elemente vor, wie z.B. eine verbesserte Ausbildung des Verkaufspersonals, Schulungen sowie Kundeninformationen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird unterstützt durch Kassenwarnsysteme und durch Kontrollen von Verstößen.

Für Ihr Interesse an der Alkoholpolitik der Bundesregierung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.05.2010
Von:

Moin Moin Mechthild Dyckmans,
warum wurde der Artikel 146 des Grundgesetzes, nach 20 Jahren Deutscher Einheit, noch immer nicht umgesetzt?
Und wann wird der Artikel 146 des GG umgesetzt?

MfG D.
Antwort von Mechthild Dyckmans
3Empfehlungen
06.05.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. Mai 2010.

Im Zuge des Wiedervereinigungsprozesses im Jahre 1990 wurden verschiedene Wege des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik diskutiert. In Betracht wurde auch gezogen, über Artikel 146 Grundgesetz eine neue Verfassung zu schaffen. Letztendlich wurde aber der sogenannten "kleinen Lösung" der Vorzug gegeben. Der Beitritt ist dann über den damaligen Art. 23 GG vollzogen worden. Seitdem wird ein Verfassungskonvent zwar immer wieder mal erwogen. Die Forderung, eine neue Verfassung auszuarbeiten, konnte sich als solche aber nicht durchsetzen.
Auch ich persönlich bin der Überzeugung, dass unser bestehendes Grundgesetz sich gerade im Bezug auf die Grundrechte und den Rechtsschutz der Bürger als sehr ausgewogen und belastbar bewährt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dychmans,

Man durfte nun häufiger die Begründung lesen, dass Alkohol auf Grund seines Status als Genussmittel nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden darf.

Wie steht das im Zusammenhang mit Saufexessen der deutschen Jugendlichen?
Sind Sie wirklich der Meinung sie trinken Alkohol wegen des Genusses oder geht es hier um die Erzielung von Rauschzustände?

Da wundert es doch, dass wir im Jahre 2010 immer noch keine Werbeverbot für Alkohol haben.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
17.06.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie fragen mich, ob Jugendliche bewusst Alkohol trinken, um Rauschzustände zu erzielen.

Um mehr über die Hintergründe des Rauschtrinkens von Jugendlichen zu erfahren, hat das Bundesministerium für Gesundheit die qualitative Studie zum Thema "Einflussfaktoren, Motivation und Anreize zum Rauschtrinken bei Jugendlichen" in Auftrag gegeben.

Die Studienergebnisse zeigen, dass Jugendliche überwiegend aus "Spaßgründen" trinken, aber es finden sich auch Hinweise auf Alkoholkonsum zur Bewältigung von Stress und von Problemen. Auffällig sind das frühe Einstiegsalter, die hohe Trinkfrequenz von großen Mengen meist "harter" Alkoholika sowie die daraus resultierende starke Toleranzentwicklung. Die Jugendlichen verfolgen das Ziel, einen "kontrollierten Kontrollverlust" zu erleben, bei dem der Verlust der Kontrolle mit negativen körperlichen und sozialen Folgen gerade vermieden werden soll. Wie sich zeigt, entwickeln Jungen und Mädchen deshalb beim Trinken sowohl individuell wie auch kollektiv ein Repertoire von Bewältigungsstrategien und Lösungsansätzen, um den Konsum zu regulieren und Risiken zu minimieren, was leider oft misslingt. Jugendliche trinken eher in Gruppen, allein wird nur selten getrunken. Es werden in vielen Gruppen durchaus Regeln verabredet, um negative Folgen zu begrenzen, was jedoch ebenfalls nicht immer gelingt.

Sie äußern Ihr Unverständnis darüber, dass es kein Werbeverbot für Alkohol gibt. Gern informiere ich Sie über die Haltung der Bundesregierung zum Werbeverbot für alkoholische Getränke:

Die Bundesregierung setzt im Bereich der Alkoholwerbung auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Wirtschaft. Werbende Firmen, Medien, Handel und Agenturen müssen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke beachten. Danach ist alles zu unterlassen, was als Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte. Kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke soll weder über Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften erfolgen, noch über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
07.05.2010
Von:

Erst einmal vielen Dank für den Versuch ein verständlicheres Bild über Ihre Ansichten zu vermitteln.

"Ich befürworte Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen in den Verkehr gebracht werden können"

Wurde bedacht das nicht jeder Patient die Pharmalobby unnötig unterstützen möchte, wenn er dieses auch selber anbauen könnte und somit evtl. zu früh zugelassene und ebenso schädliche und teure Medikamente umgehen kann?

"Bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) hingegen sind diese Voraussetzungen bisher nicht erfüllt. Hier sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt."

Das schädliche Beimengungen durch das strikte Verbot niemals kontrollierbar werden ist bekannt? Das ökölogisch angebautes Cannabis durch Phytoinhalation bzw. Verzehr auch ohne jegliches körperliches Gesundheitsrisiko durch Verbrennungsstoffe zugeführt werden kann ist dem zuständigen Ausschuß bewusst und wurde berücksichtigt?

Wie würde der Staat reagieren wenn Konsumenten auf einmal Engelstrompeten und Stechäpfel etc. konsumieren / anbauen weil sie dadurch der kriminalisierung entgehen können?

MIt freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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17.06.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Ich habe mich zum Thema Cannabis als Medizin in diesem Forum bereits mehrmals geäußert. Gern kann ich noch einmal wiederholen, dass es die Möglichkeit gibt, sich mit einem Antrag auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BtMG an die Bundesopiumstelle des Bundesinstiuts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu wenden. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Internetseite des BfArM unter www.bfarm.de "Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie". Ein Selbstanbau kann nicht gestattet werden.

Wegen der von Ihnen aufgeworfenen Fragen kann ich Ihnen versichern, dass alle Fragestellungen von mir und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsministerium mitbedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
10.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

1.
in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn zu Streckmitteln in Cannabis berufen Sie sich einzig und allein auf die Wirkung des Verbotes als Mittel der Politik zum Schutze der Gesundheit (obwohl der Konsum nicht verboten ist).
In einer vorigen Antwort schreiben Sie:
(...) Die deutsche Sucht- und Drogenpolitik kann meines Erachtens nicht allgemein als Verbotspolitik bezeichnet werden. Es geht vorrangig um Prävention und Hilfe zum Ausstieg. (...)
Bitte erklaeren Sie mir die Diskrepanz.

2. Gemäß den neuesten Statistiken zum Drogenkonsum der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (EMCDDA) kiffen nur 5,3% der holländischen Jugendlichen, in Deutschland sind es hingegen 7,6%. Die freie Verfügbarkeit von Cannabis in NL-Coffeeshops führt somit nicht zu einer erhöhten Nachfrage, oder anders ausgedrückt, die Repression in Deutschland hat keine präventive Wirkung.
Die meisten Kiffer in EU (Prävalenz: 1 Mon.), gibt es in den folgenden Ländern (Anteil der unter 24-jährigen)

16,9% Spanien
16,6% Schottland
15,4% Tschechien
12,7% Frankreich
11,5% Italien
10,3% Schweiz
9,7% England/Wales
8,1% Dänemark
7,6% Österreich
7,6% Deutschland
6,9% Nordirland
6,7% Belgien
6,1% Estland
6,0% Slowakei
5,9% Norwegen
5,3% Irland
5,3% Niederlanden

Aufgrund dieser Daten kann niemand behaupten, die Repression habe einen günstigen Einfluss auf das abstinente Verhalten von Jugendlichen. Die präventive Wirkung der Strafverfolgung ist ein Mythos, der sich statistisch nicht belegen lässt.
Es ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass Sie mit der Verbotspolitik keine Konsumenten vor den Gefahren von Streckmitteln in Cannabis bewahren, sondern diese fördern.

Auf welcher Basis rechtfertigen Sie das Verbot von Cannabis als Mittel zum Schutze der Volksgesundheit und Eindämmung des Konsums.
Ich weiß, es ist nicht einfach, mit "Wahrheiten" zu brechen, das bewies schon die Kirche in dem Inquisitionsprozess gegen Galilei.

Mit besten Grüßen
D.
Antwort von Mechthild Dyckmans
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2010
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie ich bereits mehrmals in diesem Forum betont habe, verfolgt die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung einen ausgewogenen Ansatz und setzt nicht einseitig auf Repression. Vielmehr steht die Prävention im Vordergrund, aber auch Therapie und Hilfe zum Ausstieg sind für die Suchtpolitik von Bedeutung. Mit Repression ist nicht nur Strafbewährung gemeint, sondern alle Maßnahmen, die auf die Durchsetzung von rechtlichen Normen zielen.

Zu dem von Ihnen herangezogenen Vergleich mit der Drogenpolitik anderer Staaten und deren Prävalenzzahlen wiederhole ich gern meine Position, dass jedes Land auf der Grundlage der bestehenden nationalen Gesetze und internationaler Verpflichtungen eigene Mittel und Wege in der Drogen- und Suchtpolitik finden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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