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Sehr geehrte Frau Dyckmans,
1.
in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn

zu Streckmitteln in Cannabis berufen Sie sich einzig und allein auf die Wirkung des Verbotes als Mittel der Politik zum Schutze der Gesundheit (obwohl der Konsum nicht verboten ist).
In einer vorigen Antwort schreiben Sie:
(...) Die deutsche Sucht- und Drogenpolitik kann meines Erachtens nicht allgemein als Verbotspolitik bezeichnet werden. Es geht vorrangig um Prävention und Hilfe zum Ausstieg. (...)
Bitte erklaeren Sie mir die Diskrepanz.
2. Gemäß den neuesten Statistiken zum Drogenkonsum der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (EMCDDA) kiffen nur 5,3% der holländischen Jugendlichen, in Deutschland sind es hingegen 7,6%. Die freie Verfügbarkeit von Cannabis in NL-Coffeeshops führt somit nicht zu einer erhöhten Nachfrage, oder anders ausgedrückt, die Repression in Deutschland hat keine präventive Wirkung.
Die meisten Kiffer in EU (Prävalenz: 1 Mon.), gibt es in den folgenden Ländern (Anteil der unter 24-jährigen)
16,9% Spanien
16,6% Schottland
15,4% Tschechien
12,7% Frankreich
11,5% Italien
10,3% Schweiz
9,7% England/Wales
8,1% Dänemark
7,6% Österreich
7,6% Deutschland
6,9% Nordirland
6,7% Belgien
6,1% Estland
6,0% Slowakei
5,9% Norwegen
5,3% Irland
5,3% Niederlanden
Aufgrund dieser Daten kann niemand behaupten, die Repression habe einen günstigen Einfluss auf das abstinente Verhalten von Jugendlichen. Die präventive Wirkung der Strafverfolgung ist ein Mythos, der sich statistisch nicht belegen lässt.
Es ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass Sie mit der Verbotspolitik keine Konsumenten vor den Gefahren von Streckmitteln in Cannabis bewahren, sondern diese fördern.
Auf welcher Basis rechtfertigen Sie das Verbot von Cannabis als Mittel zum Schutze der Volksgesundheit und Eindämmung des Konsums.
Ich weiß, es ist nicht einfach, mit "Wahrheiten" zu brechen, das bewies schon die Kirche in dem Inquisitionsprozess gegen Galilei.
Mit besten Grüßen
D.